Alles, was in der Apotheke verkauft wird, sollte den gleichen Qualitätsanforderungen in Form von Studien genügen: Wenn man 100 Leuten ein Aspirin bei Kopfschmerzen gibt, dann sollten bei mehr Leuten die Kopfschmerzen mehr nachlassen als bei 100 Leuten, denen man stattdessen ein als Aspirin getarntes Smartie gab.
Arzneimittel, die bei Doppelblindstudien durchgerasselt sind, haben in einer Apotheke und im Leistungskatalog der Krankenkassen nichts zu suchen, weil ihre Wirkung allein dem Placeboeffekt geschuldet ist und weil sie die Wirksamkeit von Studien grundsätzlich als nebensächlich diffamieren und den Betrug als lediglich ein Kavaliersdelikt aussehen lassen.
Natürlich dürfen diese Arzneimittel sich durch die Doppelblindstudie hindurchzuschummeln versuchen, doch es droht die Gefahr aufzufliegen, was schmerzhafte Sanktionen nach sich ziehen müsste. Doch da heute wegen alternativer und komplementärer Heilverfahren, denen die Hürde der Doppelblindstudie erspart bleibt, das Konzept der Studie marginalisiert wird, sind die Schummeleien tatsächlich nur ein Kavaliersdelikt und die schmerzhaften Sanktionen bloss Läusebisse.
Die Homöopathie beispielsweise feiert gerade seinen 200. Geburtstag und doch ist es ihr bis heute nicht gelungen, von ihrer Wirksamkeit zu überzeugen, zumindest nicht in einer auch nur annähernd so eindeutigen Weise, wie es das Konzept der Impfung in ungefähr der gleichen Zeitspanne geschafft hat.
Und natürlich lassen sich völlig problemlos korrekte Doppelblindstudien auch mit der Homöopathie anstellen (viele echte Homöopathen untersuchen viele echte Patienten und machen ihnen echte Homöopathica, bei der Übergabe wird aber einfach per Zufall die Hälfte der Globuli durch Placebos ersetzt). Und natürlich kommen hier eindeutige Resultate heraus (bloss aber eben leider solche, die zeigen, dass es keinen Unterschied macht, ob man die Globuli oder die Placebos erhielt).
Ob etwas in der Apotheke als Arznei verkauft und im Leistungskatalog der Krankenkasse aufgeführt werden darf, sollte Abhängig von den Ergebnisse von sauberen Studien sein und nicht von begeisterten Zeugenaussagen, deren genaue Heilungsumstände sich nicht mehr rekonstruieren lassen.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsIch kenne ein Medikament, dass extrem gut wirkt: Ferien. Wann werden Ferien von den Krankenkasse bezahlt?
Vollkommen mit Ihnen einverstanden, Herr Gregr. Doch wie Sie schreiben, sieht die Realität anders als gewünscht aus. So auch für Patienten mit seltenen Krankheiten (Anzahl dieser ist nicht zu unterschätzen und kann in jeder Familie/Verwandtschaft/Freundeskreis vorkommen). Leider scheint es seit einiger Zeit ein Kampf um die richtige Behandlung (Forschung/Entwicklung) zu sein und ein Bundesgerichturteil wie jenes betr. Medikament für Morbus Pompe wie ein Todesurteil für andere Patienten zu wirken – wenn die Krankenkasse teure Medikamente nicht mehr übernehmen will. Hm, fragte doch am heutigen internationalen Tag seltener Krankheiten von ProRaris eine Frau aus Holland seit wann wir in der Schweiz denn die Todesstrafe haben ;-). Dieser Anlass hat auch gezeigt, dass eine Vernetzung (international) notwendig ist, damit die Patienten und Ärzte zu den richtigen Infos und rasch möglichst zu den richtigen Diagnosen kommen. Dies erspart auch Kosten. Positiv überrascht war Frau NR Humbel über die Eigenverantwortung und Effort seitens Betroffener und Eltern. Leider fehlt es weiterhin an der Politik entsprechende Mittel (Gesetze u.a.m.) zur Verfügung zu stellen, damit die Kosten gesenkt werden können. Die meisten Parteien und das BAG glänzte mit Abwesenheit ;-).