Die Vernehmlassung zu “too big to fail” ist abgeschlossen. Es ist absehbar, dass sich das Parlament bei Ausarbeitung und Umsetzung der Vorschläge Zeit lassen wird. Widmer-Schlumpfs Zeitplan – die neuen Regeln noch mit der alten Zusammensetzung des Parlamentes festzulegen – wird kaum aufgehen, zu stark sind die Lobbys involviert – zu nahe sind die Wahlen kommendem Herbst. Vor allem die bürgerlichen Mitteparteien schielen auf die finanzielle Unterstützung der staatlich wiederbelebten Grossfinanz. Und rechts aussen ist da ebenso involviert – denken wir nur an die ems-invest auf der Kanalinsel Guernsey!
Dabei gäbe es ein einfaches Regulativ, das durchaus den Banken selber, ihrem Ruf und der Stabilität des ganzen Finanzsystems zu Gute käme: Die Transaktionsabgabe.
Jede Finanztransaktion zieht eine Abgabe nach sich. Die Abgabe ist umso höher, je kürzer der Verbleib beim Erwerber. Wie bei der Handänderungssteuer.
Anders gesagt: die von Computerprogrammen gerechneten kurzfristigsten Wetten würde die höchsten Abgaben nach sich ziehen. Das macht diese Wetten unattraktiv. Sie würden dermassen verteuert, dass sie kaum mehr GewinnAls Gewinn bezeichnet man die Differenz zwischen Einnahmen (... bringend wären. Ihr Umsatzvolumen würde drastisch reduziert. Zum Wohle der längerfristigen Investitionen, die auch das System berechenbarer und damit steuerbarer machen.
Die erhöhte Transaktionsabgabe bei kürzest fristigen Transaktionen käme den auf längere Fristen angelegten Transaktionen zu Gute.
Ich könnte mir sogar Vorstellen, dass eine solche Transaktionsabgabe als Lenkungsabgabe gestaltet sein könnte und nur minimal dem Fiskus zu Gute käme – in etwa in der Höhe des heutigen Stempels. Das heisst, die Einführung einer solchen Transaktionsabgabe ist auch national möglich. Es braucht dazu nicht die internationale Unterstützung. Die Schweiz könnte hier durchaus eine Vorreiter Rolle übernehmen.
Eine solche Transaktionsabgabe hätte Einfluss auf die Sicherheit des Finanzsystems. Die Eigenkapitalbasis der Banken müsste weniger erhöht werden, was einen angenehmen Nebeneffekt hätte auf unsere Boden- und Liegenschaften Preise. Denn ein bisher kaum diskutierter Effekt der Erhöhung der Eigenkapitalbasis der Banken ist die Frage, wie sie dieses EigenkapitalDas Eigenkapital bezeichnet die Mittel, die der Unternehmung... anlegen werden. Liegenschaften sind hier zentral. Das hat einen Einfluss auf die Preise. Die werden in für Private unerschwingliche Höhen klettern.
Darum ist ein vertieftes nachdenken über Alternativen zentral.
Die Transaktionsabgabe ist eine solche Alternative: machbar, effektiv und simpel!
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Kommentare anzeigen Hide commentsSehr geehrte Frau Bänziger,
Um die schon seit Jahren vergilbte „Tobin“-Steuer hervorzuklauben, mussten Sie tief, sehr tief in der verstaubten Mottenkiste kramen. Einem internationalen, weltumspannenden Markt eine nationale Steuer überzustülpen, entbehrt jeglicher Logik. Schweden gilt hier als abschreckendes Beispiel. Das Land führte 1984 eine Transaktionssteuer von 1 % beim Handel mit Aktien und eine Abgabe von 0.15 % auf Transaktionen mit Obligationen und anderen Finanzinstrumenten ein. In Kürze war die Hälfte des Aktienhandels nach London abgewandert. Der Handel mit Obligationen brach gar um 80 % ein. Ein die Volatilität vermindernder Effekt war nicht auszumachen.
Bereits die Grundannahme der Befürworter einer solchen Steuer, wonach kurzfristige Marktschwankungen als schädlich einzustufen seien, zog eine Studie der OECD in Zweifel.
Die „Tobin“-Steuer hält nicht, was sie verspricht und geht von einer falschen Prämisse aus.
Wir Bürger sehen uns einem grässlich anschwellenden Katalog von Gesetzen, die als Reaktion auf einzelne Probleme gleichsam ad hoc aus dem Hut gezaubert werden, gegenüber. Mir scheint, wir erleben einen katzenartigen Übergang zu einem Präventionsstaat, der das Misstrauen zwischen Politik und Bürger noch mehr schürt.
Geschätzter her Burgermeister
sie haben recht, die Idee der Tobin Steuer gibt es schon lange. Nur versucht man bis heute krampfhaft, sich nicht wirklich damit auseinander setzten zu müssen. Bundesrat und Finanzverwaltung wollen die Auswirkungen einer Tobin Steuer nicht prüfen. Grund: Sie wollen keine Tobin Steuer. Ohne inhaltliches Argument. Die Expertenkommission “too big to fail” hat die Einführung einer Tobin Steuer nicht geprüft. Warum nicht? Weil sie das nicht will. Punkt. Keine inhaltliche Argumentation. Nichts. Offenbar reicht es, wenn man nicht will was man nicht will. Damit man nach vier Jahrzehnten des Nicht-Wollens dann von der Mottenkiste sprechen kann.
Nur: Ich empfinde diese Argumentationslinie nicht als besonders kompetent.
Meine Idee einer nationalen Transaktionsabgabe ist der Tobin Steuer entlehnt – zugegebenermassen – könnte aber durchaus den Charakter einer nahezu Aufwand neutralen Lenkungsabgabe haben.
Erstaunlich ist, dass auch darüber schlicht nicht nachgedacht werden möchte – einfach weil man nicht will. Das finde ich bemerkenswert und legt den Schluss nahe, dass Bankenplatz, Grossfinanz Schweiz plus die involvierten bürgerlichen Politiker grundsätzlich keine Regulierung wollen, im Wissen darum, dass dann der Staat das Ganze schon nochmals richten wird, wenn es eng werden sollte!
Sehr geehrte Frau Bänziger,
Seit 1972 beschäftigt man sich weltweit mit der „Tobin“-Steuer. In den 90er-Jahren griffen globalisierungskritische Geister die Idee auf. Die jüngste Finanzkrise löste eine weitere Welle des Interesses für diese Steuer aus. Der Internationale Währungsfonds (IMF) diskutierte darüber. Die OECD veröffentlichte Studien. Schweden dient als abschreckendes Beispiel. Der US-Kongress debattierte. Anfang der 80er-Jahre machte die Schweiz mit der Einführung der Warenumsatzsteuer auf dem Goldhandel schlechte Erfahrungen. Die EU-Kommission sprach sich im Herbst 2009 gegen eine derartige Steuer aus und unser Bundesrat erklärte seine Haltung ebenfalls im Herbst 2009 in einer Antwort auf eine Motion aus dem Nationalrat.
Überall wurde also nachgedacht, überall wurde diskutiert, debattiert und auch geprüft – mit inhaltlichen Argumenten.
@ Herr Burgenmeister eine Frage was ist eine Tobin-steuer ?
Sehr geehrter Herr Vögelin,
Von einer Auslandsreise zurückgekehrt, beeile ich mich, Ihre Frage zu beantworten: Die Tobin-Steuer, benannt nach dem US-Ökonomen James Tobin, will Finanzmarkttransaktionen besteuern. Nicht nur stösst diese, auf den ersten Blick verführerische Idee in der Praxis auf erhebliche Probleme, sie macht für ein Land wie die Schweiz, dessen Wohlstand zu einem wesentlichen Teil aus der Finanzbranche stammt, keinen Sinn.
Ich hoffe, dass nun keine offenen Fragen mehr bestehen.
Mit freundlichen Grüssen,
Willy Burgermeister
Das bemerkenswerte an der Tobin Steuer ist, dass immer gesagt wird, sie sei nicht durchführbar, ohne aber die Grundlagen für so eine Meinung darzulegen.
Anders gesagt: Heute profitieren die Banken von einer Art linearen Tobinsteuer, indem sie für jede Transaktion eine Abgabe verrechnen. Zu Gunsten der Bank. Dies ist auch der Grund dafür, dass sich die Banken gegen so eine Transaktions Steuer aussprechen. Weil sie diese Steuer eigentlich schon selber einheimsen und damit davon profitieren, dass möglichst viele Transaktionen vorgenommen werden. Und das Risiko der ständigen, unkontrollierten Geldschöpfung durch die Banken tragen dann die Staaten. Wir nennen das Schuldenkrise.
@ Herr Burgermeister danke für diese Auskunft aber in diesem Punkt muss ich Ihnen widersprechen Ich denke schon dass es dann Sinn machen würde da sonst der Steuerzahler wieder Giftpapiere kaufen müsste un damit die Banken zu retten und da würden dann auch die Abzockerei eauch teilweise Einhalt geboten.
@ Frau Bänziger Ich stimme Ihnen zu nun das Problem wie Sie es nennen die lineare Tobinsteuer was ich auch als Pauschalsteuer verstehe korrigieren Sie mich wenn ich falsch liege reicht so ja nicht aus denjenigen den Hahn abzudrehen die exsessive Boni auszahlen lassen und ich glaube die Juso hat dAa eine gute Initative dagegen
Lieber Herr Vögelin,
Schön, dass Sie widersprechen, nur geht es bei einer Tobin-Steuer weder um Giftpapiere, noch um Abzockerei. Diese Steuer ist für einen Finanzplatz wie das die Schweiz nun einmal ist, Gift. Doch lassen wir es dabei.
Sehr geehrte Frau Bänziger,
Hier spielt Ihnen die Erinnerung einen Streich.
Schweden gilt hier als abschreckendes Beispiel. Das Land führte 1984 eine Transaktionssteuer von 1 % beim Handel mit Aktien und eine Abgabe von 0.15 % auf Transaktionen mit Obligationen und anderen Finanzinstrumenten ein. In Kürze war die Hälfte des Aktienhandels nach London abgewandert. Der Handel mit Obligationen brach gar um 80 % ein. Ein die Volatilität vermindernder Effekt war nicht auszumachen.
Zweitens, versuchte sich die Schweiz vor Jahren mit einer Art von Umsatzsteuer auf Goldtransaktionen, die kläglich scheiterte.
Eine Transaktionsabgabe verhindert nur kurzfristige Spekulation. Stabilität wird damit nicht geschaffen. Die Instabilität der Börse ist reine Psychologie und das kann kein Gesetz der Welt aus der Welt bringen. Niemand kann Massenpanik verhindern!
Es ist höchste Zeit, dass das Volk das “Zepter” selbst in die Hände nimmt.
Das Parteiengeplänkel vor- und während den Bundesratswahlen muss endlich
ein Ende haben. Der Bundesrat muss auch endlich gezwungen werden den
Volkswillen umzusetzen. Ich finde es für unser Land tragisch genug, dass
die SVP eine Initiative lancieren muss, für die Abstimmung zur Durchsetzung des Volkswillens.
Bei einer Volkswahl des Bundesrates werden Gegenargumente vorgebracht, die schwer haltbar sind.
Vorgeschlagen würden fähige Personen, deren bisherige berufliche Laufbahn und Tätigkeit, Zugehörigkeit zu einer Partei, Verbandelung zur Wirtschaft oder Gewerkschaft etc. offen gelegt werden müssten.
Falls bereits Mitglied in den eidgenössischen Räten kann die dort geleistete Tätigkeit übers Internet verfolgt werden.
Bei so genannten “Quereinsteigern” dürfte bekannt werden, ob es sich um zuverlässige Mitbürger (mit sauberer Weste) oder politische Vordränger oder Vordrängerinnen handelt.
Das Beispiel der Abwahl BR Blochers hat aufgezeigt, was aus normalen Bürgern wird, wenn sie einmal zu vermeintlichen “Elite” gehören. Derartige Spielchen wären nicht mehr möglich und es wäre fraglich, ob eine von diesem Gremium gewählte Lügnerin, aus Prinzip auch noch zur Schweizerin des Jahres empor gehoben, vom Volk je wiedergewählt worden wäre.