Unternehmenssteuerreform III: Ohne BeteiligungsgewinnsteuerDie Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wicht... geht gar nichts!
So schräg wie heute stand die Schweizer Steuerlandschaft wohl seit dem Mittelalter nicht mehr da. Hinterrücks hat die Unternehmenssteuerreform II die meisten Aktionäre zur steuerfreien Kaste gemacht. Bevor überhaupt auf eine Unternehmenssteuerreform III eingetreten werden kann, ist die unter Verletzung der Abstimmungsfreiheit der Schweizer Stimmberechtigten erschwindelte Unternehmenssteuerreform II zu korrigieren.
Die Geschichte lehrt uns, dass die öffentlichen Kassen immer dann leer werden, wenn vermögende Schichten zu wenig – oder gar keine – Steuern zahlen. Heute kommt es immer mehr vor, dass eine Pflegefachfrau oder ein Zimmermann mehr Einkommenssteuern zahlen als ein schwerreicher Aktionär. Jedes Jahr wohnen mehr Superreiche in der Schweiz. Die Steuereinnahmen wachsen nicht entsprechend. Im Gegenteil: Kantone, Städte und Gemeinden leiden unter rückläufigen Steuern und sparen jetzt auf dem Buckel unserer Kinder, Schulen, Spitex und Betagten. Wie ist das möglich geworden?
Hinterrücks hat die Unternehmenssteuerreform II die meisten Aktionäre zur steuerfreien Kaste gemacht. Einerseits gab die bürgerliche Mehrheit im ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... via Steuerharmonisierungsgesetz den Kantonen einen Freipass, um Dividenden für Aktionäre mit über zehn Prozent Beteiligung an einer Aktiengesellschaft von der EinkommenssteuerZu den wichtigsten Steuern, die eine Privatperson in der Sch... grenzenlos auszunehmen (Art. 7 Abs. 1 StHG). Anderseits trat erst nach Inkrafttreten des Kapitaleinlageprinzips 2011 zutage, dass gestützt darauf noch rund 1‘000 Milliarden (!) Reserven von Publikumsaktiengesellschaften zur steuerfreien Ausschüttung an ihre Aktionäre auf Jahre hinaus einkommens- und verrechnungssteuerfrei würden. Sowohl das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... wie auch die Stimmberechtigten wurden in diesem Punkt angelogen. Die SP verlangte Anhörungen von aussenstehenden ExpertInnen und stellte Fragen zu den Steuerausfällen. Beides wurde von der rechten Kommissionsmehrheit sowie von der damals SVP-geführten eidgenössischen Steuerverwaltung verweigert. Das Bundesgericht musste den damaligen BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... wegen Verletzung der Abstimmungsfreiheit beim fast gewonnenen ReferendumUnter einem Referendum versteht man die Volksabstimmung übe... gegen die Unternehmenssteuerreform II infolge unrichtiger Angaben im Bundesbüchlein hart rügen (1C_176/2011).
Dass dadurch die meisten Aktionäre von in der Schweiz registrierten Aktiengesellschaften zur steuerfreien Kaste wurden, verletzt die vom Volk mit der schweizerischen Bundesverfassung gutgeheissenen Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufs Gröbste.
Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... tut daher gut daran, eine konsequente Beteiligungsgewinnsteuer auf Aktienverkäufen zur Korrektur des Sündenfalls Unternehmenssteuerreform II ernsthaft voranzutreiben. Auch weitere drastische Steuerschlupflöcher wie die massiv aufgeblasene indirekte Amortisation (Hypothekardarlehen werden für rentable Kapitalanlagen genutzt und der Schuldzins bei den Steuern abgezogen) sind zu stopfen.
Sollen Angestellte mit Lohnausweis sowie AHV-Rentnerinnen und -Rentner bezahlen, was die Unternehmenssteuerreform II hinterrücks für die Aktionäre den Steuern entzogen hat? Sollen sie mit der Unternehmenssteuerreform III nochmals in Milliardenhöhe zur Kasse gebeten werden zugunsten der Aktiengesellschaften?
Nein, und genau daher ist die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer sowie die Schliessung weiterer drastischer Steuerschlupflöcher eine Vorbedingung, damit überhaupt auf eine Vorlage zu einer Unternehmenssteuerreform III eingetreten werden kann.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsGemäss Verfassung müssen juristische Personen gleich wir natürliche Personen veranlagt werden – nach dem Einkommen. Rechtliche Voraussetzungen zur Bevorzugung von Firmen bestehen nicht. Man sollte beim Bundesgericht endlich ein Normenkontrollverfahren einklagen.
Übrigens: Firmen am Limit zahlen ohnehin keine oder fast keine Steuern; die Steuersenkungen helfen ihnen nicht. Von der Bevorzugung profitieren die steuerkräftigen Unternehmen, die diese Bevorzugung gar nicht nötig hätten.
Wann nimmt die SP die Kapitalgewinnsteuer endlich als weiteres Ziel in angriff ? Dabei könnte sogar die Vermögenssteuer abgeschafft werden und die Sozialwerke wären gesichert.
Frau Kiener Nellen
Zitat: “Im Gegenteil: Kantone, Städte und Gemeinden leiden unter rückläufigen Steuern und sparen jetzt auf dem Buckel unserer Kinder, Schulen, Spitex und Betagten. Wie ist das möglich geworden?
Das ist möglich geworden, weil federführend die SP ihre geschützten überdimensionierten Werkstätten (Asyl-, Sozi- und Krankmacherindustrie) inkl. Misswirtschaftsklientel schützt, statt die eigenen Bürger/Innen zu vertreten.
Paradebeispiel, IV, Misswirtschaft decken und sparen auf dem Rücken der Betroffenen. Ausführende Instanzen SP !
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Berner-Gutachter-macht-gute-Geschaefte-mit-leichtglaeubiger-IV-/story/11886843
Um die eigenen Machenschaften zu vertuschen fordert man immer mehr Steuern, Abgaben und Gebühren aus Ihren linken Kreisen.
Dann wundert es mich nicht, dass man arbeitsfähigen Fachkräften mit persönlicher Kompetenz eine IV-Rente zuschiebt. Es wäre besser, wenn die Arbeitslosenversicherung länger am Zug bleibt, anerkannte Weiterbildungen finanziert und die Sozialhilfe nicht mehr gedeckt werden muss durch die IV und durch das Eigentum naher Verwandter des Betroffenen. Wäre voraussichtlich effizienter und kostengünstiger. Geschützte Werkstätten sind Steuervernichtungsmaschinen, wo die arbeitsfähigen und ausgebildeten IV-Unterstützten durch mangelndes Fachpersonal (Sozialbegleiter statt Fachkräfte im Wirtschaftssektor)entwürdigt werden. Will ein normaler Arbeitgeber einen IV-Rentner aufgrund einer nicht krankheitsbedingten Situation wieder einstellen? Natürlich nicht, weil die IV durch solche Fehlfinanzierungen für den normalen Arbeitsmarkt nicht glaubwürdig genug ist.
Liebe Bea du hast vergessen die Fakten zu nennen. Auch wenn die SP nicht Unschuldig ist, diese Betrügereien gegenüber der Steuerzahler und Bevölkerung geht ganz auf die Kappe der Bürgerlichen Parteien. Beginnen wir mal:
Abschieben von nicht mehr ganz Jungen Arbeitnehmer zur IV weil für den Shareholder günstiger.
Wirtschaftskriminelles Handeln in den Bürgerlichen Parteien verankert ist, siehe Erbschleicher der SVP und Andere welche sehr eigenartige Schiessunfälle fabrizieren.
Wichtige Firmen in den Bankrott führten, z.b. SAir.
Abzocke bei den Pensionskassen betreiben
Unredliche Geschäftspraktiken für legitim halten.
Gauner in den Bundersrat wählen wollten.
Vetternwirtschaft betreiben.
usw.
Fakt ist, dass sich die SP sozial nennt, aber derzeit Misswirtschaft betreibt mit UNSEREN Arbgeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen um ihre traurigen Machenschaften im Gesundheitsunwwesen/Asylunwesen- Sozialunwesen zu decken.
Siehe Bern RR Perrenoud Bern, Insel-Desaster, Mader-UPD, Spitalschliessungen, Behindertenheime schliessen etc. zu Lasten der Schweizer Allgemeinheit wird mit UNSEREN Betagten Kranken und Behinderten gespielt. Neu hat man ja sogar Deutsche importiert um Behinderte mittels Hirnscanings zu kriminalisieren.
Ebenso deckt die SP immer noch solche Machenschaften:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Berner-Gutachter-macht-gute-Geschaefte-mit-leichtglaeubiger-IV-/story/11886843
Bevor sich die SP um Steuerfragen kümmert täte sie gut daran jetzt endlich die eigene Bevölkerung zu vertreten, statt noch zuzuschauen wie Ihre eigenen Betagten, Kranken und Behinderten missbraucht werden zu lassten aller Schweizer Beitragszahler/Innen wie Steuerzahler/Innen.
Frau Habegger die bürgerlichen organisieren einen Steuerbauch und weil Ihr euch zum Bückling der Wirtschaftselite degradiert habt und so auch die Demokratie zu einem Schmierenkomödiantenrat gemacht hat
Weniger Steuern – mehr Wohlstand.
Weniger Ausgaben des Staates – mehr Wohlstand.
Schutz des Privateigentums und neue Investitionen dadurch – als zu hohe Abgaben, Gebühren und Steuern zu fordern.
Mehr vernünftige Eigenverantwortung und Vertrauen in den einzelnen Bürger anhand seinen Möglichkeiten – statt Abhängigkeiten beim Staat ohne Durchsetzungsvermögen des Bürgers, wie bei der Sozialindustrie.
Arbeiten und lernen lassen – statt die Privatsphäre durch hohe Kosten staatlich beeinflussen wollen.
Diese Ziele sollten für die Schweiz grundsätzlich gelten. Dann erkennen wir was die Schweiz wirklich braucht.
Die Lösung ist demzufolge:
Keine Probleme machen (durch Neid) – keine Probleme erhalten (durch Freiheit)