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Volksabstimmung vom 10. Februar 2019: Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)

Die Schweiz umfasst eine Fläche von 41’285 Quadratkilometer. Allerdings sind schätzungsweise 70% der Schweizer Fläche nicht nutzbar, da es sich um Gewässer, Fels oder Wälder handelt. Gleichzeitig bringen die wachsenden Bevölkerungszahlen aber eine grössere Nachfrage nach Wohnungen mit sich.

2’320 Quadratkilometer von der Schweizer Landesfläche sind sogenanntes «eingezontes Bauland». Zum Vergleich: Der Kanton St. Gallen umfasst eine Grösse von 2’026 Quadratkilometer. Grundsätzlich ist es nur in diesen Zonen erlaubt, zu bauen. Beinahe die Hälfte dieser Fläche sind Wohnzonen. Aber auch Arbeitszonen und Zonen für öffentliche Nutzung gehören zu den Bauzonen.

Über 80% dieses Baulands ist in der Schweiz bereits verbaut. Die Einteilung in Zonen liegt in der begrenzten Menge an Fläche in der Schweiz. Doch mehr bebaubares Land bedeutet auch weniger Kulturland, weniger naturnahe Landschaften und weniger Grünflächen.

Es ist allgemein bekannt, dass die Schweiz sehr begrenzt über Boden verfügt. Dies war wohl auch der Grund für die Annahme der Revision des Raumplanungsgesetzes aus dem Jahr 2013 durch das Schweizer Volk. Dieses neue Raumplanungsgesetz sieht vor, dass Bauzonen nur der voraussichtlichen Nachfrage nach Bauland in den nächsten 15 Jahren entsprechen darf. Aktuell sind die Kantone daran, diese neuen Vorgaben umzusetzen. Die Initianten argumentieren, dass diese Einschränkungen nicht ausreichen, um die Schweizer Landschaft vor der Zersiedelung (siehe Einfach erklärt) zu retten. Die Volksabstimmung «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» will deshalb dafür sorgen, dass die aktuelle Grösse an Bauland beibehalten wird.

Was wird geändert

Konkret verlangen die Initianten, dass Bund, Kantone und Gemeinden je nach ihrer Zuständigkeit nachhaltigere Formen von Wohnen und Arbeiten fördern. Dies soll die Lebensqualität steigern und die Verkehrswege verkürzen. Fördern meint in diesem Kontext, dass bessere Rahmenbedingungen für nachhaltige Quartiere geschaffen werden sollen.

Ein weiteres Anliegen der Initianten ist die sogenannte «Siedlungsentwicklung nach innen». Dies bedeutet, dass bereits vorhandenes Bauland dichter genutzt werden soll, bevor man neues Bauland erschliesst. Dies gilt zwar heute schon, allerdings nur auf Gesetzesebene. Die Initiative will diesen Grundsatz auf Verfassungsebene festhalten.

Das Kernanliegen der Initiative ist die Einfrierung der Bauzonenfläche auf das heutige Niveau, sprich 2’320 Quadratkilometer. Neues Land dürfte nur zu einer Bauzone werden, wenn eine gleichgrosse Fläche von unbebautem Land gleichzeitig ausgezont werden würde. Zusätzlich müssten diese zwei Flächen einen vergleichbaren landwirtschaftlichen Ertragswert haben. Dieser Ertragswert berechnet sich aus Elementen wie der Bodenqualität, der Nähe zu Wäldern und dem Klima.

Es gibt heute einige Ausnahmen, in welchen man auch ausserhalb der Bauzonen bauen darf. Zu diesen Ausnahmen zählen wichtige, standortgebundene Bauten wie Strassen, Stromleitungen und Antennen, aber auch gewisse Bauten mit landwirtschaftlicher Nutzung wie etwa Gewächshäuser. Die Initiative will auch in Zukunft Ausnahmen zulassen, allerdings in einem engeren Rahmen. Landwirtschaftliche Bauten ausserhalb einer Bauzone dürften nur noch bewilligt werden, wenn sie unmittelbar etwas mit der Bewirtschaftung des Bodens zu tun haben. Bauten, welche nicht landwirtschaftlicher Natur sind, dürften nur noch bewilligt werden, wenn sie mit dem öffentlichen Interesse im Einklang stehen. Dies wird bei Bauten wie Strassen oder Wasserreservoir wohl für weniger Diskussionen sorgen, als bei z.B. Bergrestaurants. Bestehende Bauten dieser Art werden allerdings in der Initiative konkret geschützt. Dies bedeutet, dass nur Neubauten von den neuen, strikteren Regeln betroffen wären.

Auswirkungen

Offen bleiben Informationen über die genaue Umsetzung, welche durch das Parlament erfolgen würde. Es stellt sich beispielsweise die Frage, ob der vorgesehene Tausch an Bauland innerhalb eines Kantons erfolgen müsste, oder ob es möglich wäre, Land in einem Kanton auf die Kosten von Bauland in einem anderen Kanton in die Bauzone aufzunehmen. Ebenfalls unklar ist, wie ein solcher interkantonaler Austausch von Land vergütet werden würde.

Argumente der Befürworter

Lebensqualität erhalten

Die Initianten argumentieren, dass die steigende Zersiedlung ein grösseres Verkehrsaufkommen mit sich bringe. Schweizerinnen und Schweizer müssten mehr und weiter fahren, um zur Arbeit zu gelangen, oder Einkäufe zu tätigen. Durch eine nachhaltigere Entwicklung von dichteren Quartieren versprechen die Initianten sich mehr Lebensqualität für alle, da man weniger Belästigung durch Abgase und Lärm ausgesetzt wäre. Zusätzlich schaffe der Schutz von Wiesen und anderen Grünflächen Naherholungsgebiete für Erwachsene und Kinder. Aufgabe der Raumplanung solle es sein, die Distanz zwischen Wohnen, Arbeiten und Frei-zeit so kurz wie möglich zu halten.

Natur und Landschaft schützen

Die Befürworter argumentieren, dass durch die zunehmende Zersiedelung Lebensräume von Tieren zerteilt würden. Dies könne die Form von Strassen annehmen, welche Wälder zerteilten und damit für Wildtiere unpassierbar würden oder von Wiesen, die zu Wohnquartieren würden und den Bienen den Zugang zu Blüten verunmöglichten. Dies schränke die Biodiversität der Schweiz ein. Zudem nähme bebauter Boden Wasser nicht gleich gut auf wie unbebauter Boden. Dies könne bei Überschwemmungen ein kritischer Punkt sein. Zusätzlich sei die Schweizer Landschaft ein grosses Plus für den Tourismus und müsse darum unbedingt erhalten werden.

Landwirtschaftsland sicherstellen

Die Schweizer Landwirtschaft verliere durch die zunehmende Versiegelung des Bodens ihre wichtigste Ressource. Die Initianten sehen darin eine Bedrohung des fruchtbaren Bodens und damit einhergehend eine Bedrohung des Nachschubs an lokalen Lebensmitteln. Die Initianten führen erschwerend an, dass einmal bebautes Land kaum wiederherzustellen sei.

Versäumnisse der Revision ausbessern

Die Initianten anerkennen, dass das Raumplanungsgesetz aus dem Jahr 2013 schon einige Verbesserungen beinhalte. Doch sie sehen an wichtigen Stellen Versäumnisse. So stehe für die Regelung, dass so viel Bauland eingezont werden darf, wie in den nächsten 15 Jahren benötigt wird, der Bodenverbrauch im Zentrum. Wenn man also immer mehr Boden braucht, kann unbegrenzt immer mehr Boden eingezont werden. Auch fördere das Raumplanungsgesetz die Verdichtung des bestehenden Baulandes zu wenig. Die Initianten werfen dem Gesetz weiter vor, dass, wo Verdichtung gefördert werde, zu wenig über deren Nachhaltigkeit festgehalten werde. Verdichtung, welche nur aus Betonblöcken bestehe, sei für die Initianten keine akzeptable Lösung.

Argumente der Gegner

Zersiedlung wird bereits bekämpft

Die Gegner der Initiative argumentieren, dass mit dem Raumplanungsgesetz die Zersiedlung bereits bekämpft werde. Die Kantone befinden sich aktuell in der Umsetzungsphase dieser Vorgaben. Die Vorgaben zwingen die Kantone dazu, zu grosse Bauzonen zu verkleinern und dem Bundesrat bis Ende April 2019 einen Richtplan vorzulegen. Ein solcher Richtplan enthält Abmachungen zur Entwicklung von Wohngebieten, Strassen und dem Schutz der Landschaft, welche die Kantone einhalten müssen. Vor allem müssen auch grössere Projekte, wie zum Beispiel Einkaufszentren darin geregelt sein. Würde ein Kanton bis zu diesem Termin keinen Richtplan vorlegen, dürfte dieser Kanton, bis sein Richtplan vorgelegt und genehmigt ist keine neuen Bauzonen schaffen. Die Initiative verkenne diese Bemühungen.

Bedürfnisse der Bevölkerung und Wirtschaft

Ein starrer Bauzonen-Stopp ignoriere die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft. Unternehmen, welche sich neu in der Schweiz ansiedeln wollten, würden auf erhebliche Schwierigkeiten stossen. Dies würde der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz schaden.

Zusätzlich schade die Initiative den Schweizer Landwirtinnen und Landwirten. Diese dürften keine Gewächshäuser oder Geflügelhallen mehr auf ihrem Landwirtschaftsland erstellen, da diese Bauten neu in der Bauzone errichtet werden müssten, wo die Bodenpreise höher seien.

Ein starrer Bauzonen-Stopp, wie die Initiative ihn verlange, führe auch zu einem erhöhten Risiko, dass nur dort gebaut werde, wo Bauland zur Verfügung steht. Ist dies nur noch an einem abgelegenen Ort der Fall so führe ein starrer Bauzonen-Stopp sogar zu einer Zunahme der Zersiedlung.

Kantonale Unterschiede

Die Gegner der Initiative werfen dieser vor, zu zentralistisch zu sein und damit das Schweizer Grundprinzip des Föderalismus zu wenig zu beachten. Verschiedene Kantone und Gemeinden bräuchten unterschiedliche Lösungen. So sähe die Situation in Zürich anders aus als die Situation in Uri. Zusätzlich bestrafe die Initiative jene Kantone, welche bisher weniger Bauzonen geschaffen hätten. Kantone, welche aktuell eher zu viel Fläche als Bauzone eingezont haben, könnten diese behalten. Hingegen werden Kantone, welche nur sparsam Land eingezont haben, de facto benachteiligt, was die Gegner der Initiative als verkehrt erachten.

Steigende Wohnungspreise

Ein weiteres Argument der Gegner der Initiative beschäftigt sich mit Preisen. Weiter oben wurde schon angesprochen, dass Landwirtinnen und Landwirte für gewisse Bauten mehr bezahlen müssten. Doch nicht nur die Landwirtinnen und Landwirte könnten von steigenden Preisen getroffen werden. Durch den starren, unbefristeten Bauzonen-Stopp würde Bauland immer rarer. Je rarer das Bauland in der Schweiz würde, desto teurer würde es werden. Dies könnte zu steigenden Grundstücks- und Wohnungspreisen führen.

Literaturverzeichnis

Bundesrat (2018). Zersiedelungsinitiative. Gefunden am 03. Dezember 2018 Link

Bundeskanzlei (2018). Eidgenössische Volksinitiative ‘Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiati-ve)’. Gefunden am 03. Dezember 2018 Link

Bundeskanzlei (2018). Erläuterungen des Bundesrates. Gefunden am 03. Dezember 2018 Link

EJPD (2018). Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes. Gefunden am 12. Dezember 2018 unter Link

NZZ (2017). Bauzonen gibt es zuhauf, aber oft am falschen Ort. Gefunden am 03. Dezember 2018 unter Link

UVEK (2018). Zersiedelungsinitiative. Gefunden am 03. Dezember 2018 unter Link

UVEK (2018). Bauzonenstatistik Schweiz. Gefunden am 03. Dezember 2018 unter Link

UVEK (2018). Zersiedelungsinitiative: Faktenblatt: Raumplanung in der Schweiz. Gefunden am 03. Dezember 2018 unter Link

UVEK (2018). Siedlungsentwicklung nach innen. Gefunden am 12. Dezember 2018 unter Link

Zersiedlung-stoppen (2018). Argumentarium. Gefunden am 03. Dezember 2018 unter Link

Zersiedlung-stoppen (2018). Argumentarium Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative). Gefunden am 12. Dezember 2018 unter Link _Zersiedelungsinitiative_lang.pdf

Zersiedlungsinitiative_final.pdf – PDF

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