Das politische System der Schweiz besteht aus drei Stufen: der Bundesebene, der kantonalen Ebene und der Gemeindeebene. Auf jeder Ebene hat der Schweizer Bürger die Möglichkeit zu wählen. Dieser Text soll das schweizerische Wahlsystem erklären und zeigen, welche Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger hat.

Warum überhaupt wählen?

Die Schweiz ist eine direkte Demokratie. Das bedeutet, dass das Volk die oberste politische Instanz des Landes ist und die Möglichkeit hat, sich direkt an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Viele politische Themen sind aber sehr komplex und benötigen ein grosses Fachwissen. Die Entscheidungsprozesse zu diesen Themen würden ins Stocken geraten, wenn sich jeder Bürger dazu äussern könnte. Deshalb gibt es in der Schweiz auf jeder politischen Ebene – Bund, Kanton, Gemeinde – Volksvertreter. Hier kommt das Wahlrecht ins Spiel: Der Schweizer Bürger kann Volksvertreter wählen. Er kann seine Stimme also Personen geben, die für seine Meinung auf der politischen Bühne einstehen.

Wer ist wahlberechtigt?

Jeder 18-jährige urteilsfähige Schweizer Bürger besitzt das aktive Wahlrecht, welches ihm das Recht zu wählen gibt. Urteilsfähigkeit beschreibt das Potenzial, vernunftgemäss zu handeln. Im Kanton Glarus ist das Wählen zudem bereits nach Vollendung des 16. Altersjahrs möglich. Dies allerdings nur in kantonalen und kommunalen Abstimmungen. Den Frauen ist das Stimmen und Wählen auf nationaler Ebene erst seit 1971 erlaubt. Damals wurde das Frauenstimm- und Wahlrecht per Volksabstimmung beschlossen. In den Kantonen dauerte es teilweise noch länger bis zur Einführung: So dürfen Frauen im Kanton Appenzell Innerhoden erst seit 1990 wählen.

Auch wer als Schweizer Bürger im Ausland wohnt, hat das Recht zu wählen. Seit Anfang 2014 kann dies per E-Voting im Internet getan werden. Dies funktioniert ähnlich wie bei einer herkömmlichen Wahl, der gesamte Wahlprozess findet jedoch online statt. Dieser Service ist allerdings noch im Aufbau und wird laufend erweitert. Er soll in nächster Zukunft auch für die einheimischen Bürger verfügbar sein.

Wer kann gewählt werden?

Die Möglichkeit zu kandidieren und gewählt zu werden heisst passives Wahlrecht. Dieses hat jeder volljährige urteilsfähige Schweizer Bürger. Eine Ausbildung zum Politiker gibt es nicht – es gilt das Milizprinzip. Das bedeutet, dass die meisten Politiker im Parlament sowie auf Kantons- und Gemeindeebene ihr Amt nebenberuflich ausführen, also keine Berufspolitiker sind.

Das Wahlgeheimnis

Das Wahlgeheimnis steht für das Recht, dass die Entscheidung jedes Wählers geheim bleibt. Damit soll verhindert werden, dass der Bürger bei seiner Entscheidung beeinflusst wird oder ihm Konsequenzen für eine Entscheidung drohen. Durch die Brief- und Urnenwahl wird das Wahlgeheimnis in der Schweiz gewährleistet.

Bei Wahlen, die in einem öffentlichen Rahmen stattfinden, wie einer Gemeindeversammlung, kann die geheime Wahl beantragt werden. Dazu muss sie von einer gewissen Anzahl Teilnehmer erwünscht sein.

Wahlen auf nationaler Ebene

Wer kann gewählt werden?

Die Regierung der Schweiz (die Exekutive) wird vom Bundesrat verkörpert. Dieser wird von der Bundesversammlung, also dem National- und Ständerat, und nicht vom Volk gewählt. Auch die Bundesrichter (die Judikative) können nicht direkt vom Volk gewählt werden. Der Schweizer Bürger kann sich auf nationaler Ebene beteiligen, indem er die Bundesversammlung wählt. Diese ist die Legislative der Schweiz und hat die Befugnis, Gesetze zu erlassen. Die Bundesversammlung besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern: dem National- und dem Ständerat.

  • Nationalrat: Der Nationalrat vertritt das Volk. Er besteht aus 200 Vertretern, die anhand der Bevölkerungszahl auf die 26 Kantone verteilt werden. Am meisten Nationalräte hat der Kanton Zürich. Ihm gehören ab 2015 35 Sitze. Glarus, Uri, Ob- und Nidwalden sowie den beiden Appenzell steht nur ein Sitz zu. Die Nationalräte wählen jedes Jahr einen Präsidenten. Dieser leitet die Sitzungen der Bundesversammlung und hat bei Stimmgleichheit den Stichentscheid.
  • Ständerat: Der Ständerat vertritt die Interessen der Kantone. Er besteht aus 46 Sitzen. Die Bürger jedes Kantons können zwei Ständeräte wählen, unabhängig von ihrer Fläche und Einwohnerzahl. Ausnahmen sind die sechs Halbkantone (Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden), die jeweils einen Ständerat stellen.

Wie wird gewählt?

  • Nationalrat: Alle vier Jahre werden die Nationalräte neu gewählt. Die Wahl erfolgt nach dem Proporzsystem, das einer Verhältniswahl gleich kommt.Für die Nationalratswahl stellen die Parteien eine Liste mit Kandidaten auf. Jeder Bürger darf so viele Stimmen abgeben, wie dem Kanton Nationalratssitze zustehen. Der Stimmbürger hat dabei die Möglichkeit, die Liste unverändert abzugeben, oder sie durch Streichen, Kumulieren oder Panaschieren zu verändern.

    Die Sitze werden danach im Verhältnis zu den erzielten Stimmen auf die Partei verteilt. Erst im Anschluss erhalten die Vertreter mit den meisten Stimmen die Sitze, die ihre Partei errungen hat. Eine Partei kann pro Kanton mehrere Listen führen. Genauso möglich sind Listenverbindungen. Bei der Mandatszuteilung werden diese dann als eine Liste behandelt.In Kantonen, die nur einen Nationalrat stellen, erfolgt die Wahl per Majorzsystem. Es wird derjenige gewählt, der die meisten Stimmen erhält.

  • Ständerat: Die Ständeratswahlen finden gleichzeitig mit den Nationalratswahlen statt. Auch hier dauert die Amtsperiode vier Jahre. In den meisten Kantonen wird der Ständerat per Majorzsystem gewählt. Vorgedruckte Listen gibt es also nicht. Der Wähler muss seine Kandidaten von Hand in eine leere Liste eintragen. Die meistgenannten Kandidaten werden schliesslich gewählt, unabhängig von ihrer Partei. Bei den Ständeratswahlen gibt es zwei Wahlgänge, wenn im ersten das Ergebnis noch nicht feststeht: Im ersten Wahlgang zählt das absolute Mehr (d.h. mehr als die Hälfte aller Stimmen. Man spricht dabei häufig von 50% plus 1), im zweiten Wahlgang genügt das relative Mehr (d.h. mehr Stimmen als die anderen Kandidaten).

Wahlen auf kantonaler Ebene

Im Gegensatz zur Bundesebene wird auf kantonaler Ebene nicht nur die Legislative, sondern auch die Exekutive direkt vom Volk gewählt.

Wer kann gewählt werden?

  • Kantonsregierung: Die Kantonsregierung ist die Exekutive des Kantons. Sie wird in den meisten Kantonen als Regierungsrat bezeichnet. Dieser besteht je nach Kanton aus fünf oder sieben Mitgliedern. An der Spitze des Regierungsrats steht der Regierungspräsident, der in einigen Kantonen auch Landamman genannt wird.
  • Kantonsparlament: Das Kantonsparlament ist die Legislative des Kantons. Es hat je nach Kanton unterschiedliche Bezeichnungen. Kantonsrat, Grosser Rat, Landrat oder Parlament sind die unterschiedlichen Namen, die aber allesamt ein Organ mit einer Hauptaufgabe beschreiben: Gesetze zu erlassen. Je nach Kanton haben Kantonsparlamente zwischen 49 und 180 Mitglieder.

Wie wird gewählt?

  • Kantonsregierung: Die Kantonsregierung beziehungsweise der Regierungsrat wird in den meisten Kantonen alle vier Jahre neu gewählt. Die Wahl erfolgt direkt vom Volk. Meist wird mittels Majorzsystem gewählt. Ins Amt kommen also die Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben.
  • Kantonsparlament: Meist wird das Kantonsparlament gleichzeitig wie der Regierungsrat vom Volk gewählt. Die Amtszeit dauert in einem Grossteil der Kantone ebenfalls vier Jahre. Gewöhnlich kommt dabei das Proporzwahlsystem zum Einsatz. Dieses funktioniert nach demselben Prinzip wie auf der nationalen Ebene.

Wahlen auf kommunaler Ebene

Die Gemeinde ist die kleinste politische Einheit der Schweiz. Besonders ist, dass in den Gemeinden keine einheitliche Organisation vorherrscht: Im Aufbau dieser politischen Ebene bestehen grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden.

Die Gemeinderegierung wird meist durch den Gemeinderat verkörpert. Angeführt wird dieser von einem Gemeindepräsidenten. Für die Gesetzgebung ist in einem Fünftel aller Gemeinden ein Parlament zuständig. Dies ist vor allem in den Städten der Fall. Die Wahl erfolgt meist nach dem Proporzsystem. Im Grossteil der Gemeinden gilt aber das System der Gemeindeversammlung. Dieses Prinzip gilt vor allem in kleineren Gemeinden. An der Gemeindeversammlung können alle stimmberechtigten Einwohner teilnehmen und direkt über Beschlüsse abstimmen. Ein Parlament, das gewählt wird, gibt es in diesen Gemeinden nicht.

Auch das Wahlverfahren dieser politischen Organe unterscheidet sich je nach Gemeinde stark. So wird der Gemeinderat in kleineren Gemeinden hauptsächlich per Mehrheitswahl (Majorz) gewählt, während in grösseren Gemeinden die Verhältniswahl (Proporz) gilt.

Amtszeitbeschränkung

Die Amtszeitbeschränkung soll verhindern, dass eine Person über lange Zeit im Amt bleibt und dieses einerseits für neue Ideen blockiert, andererseits aber auch zu viel Macht anhäuft. In der Schweiz ist die Thematik sehr unterschiedlich geregelt. Für Bundesräte gibt es keine Begrenzung der Amtszeit. Dies wird immer wieder kritisiert. So gab es bereits eine parlamentarische Initiative, die die Amtszeit für Bundesräte auf acht Jahre beschränken wollte. Das Parlament konnte sich aber nicht darüber einigen, da es auch Stimmen gibt, die sich stark für eine zeitlich unbegrenzte Amtszeit einsetzen. In der Bundesversammlung selber gibt es ebenfalls keine Amtszeitbeschränkung. Auch auf der kantonalen und der Gemeindeebene existiert meist keine Begrenzung der Amtszeit für Politiker. Es gibt aber Ausnahmen, wie zum Beispiel den Kanton Basel-Stadt, wo Politiker höchstens vier Amtsperioden von je vier Jahren hintereinander dem Grossen Rat angehören dürfen. Gegner einer Amtszeitbeschränkung beklagen, dass so zwangsläufig wichtige und fachkundige Personen ihr Amt nach Ablauf der Amtszeit aufgeben müssen und nachher fehlen. Auch die Tatsache, dass das Volk durch regelmässige Wahlen bereits für Rotation in der Zusammensetzung der politischen Organe sorgt, wird als Argument gegen eine Beschränkung aufgeführt.

Amtszwang

Kleinere Gemeinden haben oftmals Mühe, genügend Gemeinderäte zu finden. In diesem Falle hat die Gemeindeversammlung die Möglichkeit, Bürger ohne deren explizite Zustimmung in den Gemeinderat zu wählen. Wer sich trotz Wahl weigert, ein Amt zu übernehmen, wird meistens mit einer Busse abgestraft. Der Amtszwang gerät immer wieder in die Kritik. Gegner argumentieren, dass es fragwürdig sei, Bürgern Ämter mit einer derartigen Verantwortung aufzuzwingen. Vor allem Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern wären aber ohne den Amtszwang aus Mangel an politisch Interessierten gezwungen, ihre Verwaltungen mit anderen Gemeinden zu fusionieren. Sie sind auf den Fortbestand des Amtszwangs angewiesen.

Fazit

Dieser Text hat gezeigt, wie das Schweizer Wahlsystem funktioniert. Dabei wurden sowohl auf nationaler und kantonaler als auch auf kommunaler Ebene die Wahlsysteme der verschiedenen Organe erklärt. Auffallend ist, dass sich der Aufbau der politischen Systeme der Kantone und Gemeinden aufgrund ihrer Autonomie zum Teil stark unterscheiden. Dies hat Auswirkungen auf das Wahlsystem, welches dadurch nicht überall einheitlich ist.

Literaturverzeichnis

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Schweizerische Bundeskanzlei (2009).Die Legislative: National- und Ständerat. Gefunden am 7.11.2014 unter: Link

Schweizerische Eidgenossenschaft (2014).Politische Organisation der Schweiz.Gefunden am 7.11.2014 unter: Link

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