Nachdem die Schweiz mit Verzögerung die erlassene Sanktionen der NATO Staaten übernommen haben, gab es bei den rechtskonservativen Bürgerlichen einen Aufschrei. Mit den Sanktionen hätten wir gegen den Neutralitätsprinzip verstossen, oder noch schlimmer, wir sind schlicht kein neutraler Staat mehr. Das Ergebnis ist eine von den Rechtskonservativen lancierte Neutralitätsinitiative. Aber hat es einen Sinn?
Gehen wir nun der Fragen nach, was wie unsere Interessen aussehen sollen, und wie wir sie zu wahren haben. Hierbei schlage ich vor, dass wir nach unseren tatsächlichen Ursprüngen, lange vor der Gründung unseres Staates , besinnen: Nämlich zu den Zeiten, als auf dem heutigen Gebiet der Schweiz Kleinstaaten miteinander Bündnisse eingingen: Die Eidgenossenschaft. Dazu ein entsprechender Artikel von HLS. Ich empfehle wärmstens, diesen zu lesen:
https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026413/2012-02-08/#HVorgeschichteundEntstehung28bis135329
Wir wissen von der Bündnistradition vom Rütlischwur, die vielleicht als Sage abgetan werden kann, aber folgendes ist historisch belegbar gemäss HLS:
«Auf dem Gebiet der heutigen Schweiz existierten im 13. Jahrhundert innerhalb des Heiligen Römischen Reichs relativ unabhängig voneinander vier wichtige Bündnisregionen, in denen zahllose meist kurzfristige Verbindungen variabler Zusammensetzung zum Zweck der Friedenswahrung und militärischen Hilfeleistung gegen lokale Adelige oder mächtige Territorien wie Savoyen, Burgund, Habsburg und Mailand eingegangen wurden, um die schwache oder abwesende Königsgewalt zu kompensieren.»
«Möglicherweise schon zwischen 1240-1290, urkundlich fassbar im August 1291 verbanden sich Uri, Schwyz und Nidwalden. Durch dieses Bündnis wollten die drei Länder den äusseren Frieden durch gegenseitige Waffenhilfe, den inneren durch Schiedsverfahren sichern. Nach dem Sieg über Habsburg im Morgartenkrieg 1315 erweiterten sie ihren nun deutsch abgefassten Bund um eine gemeinsame Militär- und Bündnispolitik gegen aussen.»
Ganz kurz und prägnant: Es geht, und es ging schon immer, um unsere Unabhängigkeit. Unsere SouveränitätDie Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängi.... Unsere Wille, uns nicht von fremde Mächten beeinflussen und regieren zu lassen. Und um diese zu verteidigen gingen wir untereinander Bündnisse ein, um gegenseitig militärisch diese SouveränitätDie Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängi... zu verteidigen. Im Jahre 1815 war die Neutralität lediglich das Werkzeug, um unsere SouveränitätDie Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängi... wieder zu erlangen. Ein Werkzeug! Unsere SouveränitätDie Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängi... ist, meiner Meinung nach, unsere Identität. Und ich hoffe, andere Konservativen unter uns können das so nachvollziehen.
Meiner Meinung nach sollte somit unsere Nation ein Politik betreiben, welches unsere SouveränitätDie Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängi... und Unabhängigkeit garantiert, verteidigt, und fördert. Das heisst konkret:
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Unabhängigkeit, somit 100% Selbstversorgung bei Ressourcen, die für unsere Existenz von Bedeutung sind (Nahrung, Energie, relevante Fachkräfte, bestimmte Waffensysteme)
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SouveränitätDie Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängi..., somit keine fremde Gesetze, die über die Gesetze in unserem Lande stehen.
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Einflussminderung von Grossmächten auf der Welt (NATO allgemein, USA, Russland, China)
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Ausweiten unserer (militärische) Machtprojektion
Dementsprechend können wir somit unsere Interessen ableiten.
Aber nochmals zurück zur Neutralitätsinitiative. Ihre Entstehung beruht auf die Sanktionen, die wir gemeinsam mit den NATO Staaten auf Russland auferlegt haben. Gemäss https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis416t.html soll mit der Neutralitätsinitiative die Bundesverfassung wie folgt geändert werden:
Art. 54a (neu) Neutralität
Die Schweiz ist neutral. Sie verfolgt den Grundsatz der immerwährenden bewaffneten Neutralität.
Art. 58 Abs. 2bis (neu)
2bis Die Armee leistet Einsätze im Ausland ausschliesslich im Rahmen der Katastrophenhilfe.
Eigentlich können wir unter Neutralität in der heutigen Zeit auch verstehen, was wir wollen, da es niemandem ausserhalb des Landes interessiert. Aber der eigentliche Sinn der Neutralität ist genau das: Wir vertreten keine Interessen der Grossmächte. Und genau das entspricht dem, was wie schon oben erwähnt, unsere Politik anstreben sollte. Sie ist heute zwar nicht mehr eine Garantie für unsere Unabhängigkeit, ist aber hingegen einen Leitfaden. Ein neutraler Staat verhilft keinem Grossmacht zu mehr Einfluss. Ein neutraler Staat lässt sich von keinem anderen Staaten beeinflussen, und deshalb ist er, den verhältnissen entsprechend, bewaffnet.
Grundsätzlich ist das Durchsetzen von Internationalen Embargos in unseren Bundesgesetzen festgelegt:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/564/de
Soweit in Ordnung, doch der Artikel hat einen Makel: Der Bund kann unter anderem Sanktionen durchsetzen, welches, gemäss Artikel von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind. Mit diesem Artikel macht sich der Bund theoretisch von unseren Handelspartnern, in diesem Fall NATO Staaten, erpressbar.
Mit der Neutralitätsinitiative werden diese Artikeln nicht gestrichen. Die Bundesverfassung wird lediglich ergänzt ohne den oben genannten Artikel zu untergraben. Damit wird garantiert, dass der Bund nach Grundsatz des Neutralitätsprinzips handelt (was ich mittlerweile schlicht als unsere Interessen interpretiere). Es sind kleine Nuancen, aber wir müssen verstehen, dass wir kein falsches Zeichen in die Welt senden dürfen. Es muss der Welt klargestellt werden, dass unser Handeln rein unsere Wille entspricht, und nicht deren anderer Grossmächte!
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