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Abstimmung 09.02.2014: Volksinitiative “Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache”

Ziel der Initiative ist es, dass die Gesellschaft keine Abtreibungen finanzieren muss. Dazu sollen Abtreibungen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenkasse gestrichen werden, sodass diese von den Betroffenen selbst bezahlt werden.

Positionen

Lanciert wurde die Initiative von einem parteiübergreifenden Komitee mit Mitgliedern von der CVP, SVP, EVP und EDU. Zur Ablehnung der Initiative empfehlen der Bundesrat und das Parlament sowie bei den nationalen Parteien die BDP, die CVP, die CSP Obwalden, die CSPO, die FDP, die GPS sowie die GLP. Befürwortet wird die Initiative von den beiden nationalen Parteien SVP und EVP.

Ausgangslage

Ziel der obligatorischen Krankenkasse ist die Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung (Leistungsdeckung der Krankenkasse siehe Kasten S. 2). Insgesamt belaufen sich die jährlichen Kosten aller durchgeführten Abtreibungen schätzungsweise auf rund acht Millionen Schweizer Franken. Dabei kostet eine Abtreibung 600-1000 Schweizer Franken. Der Bundesrat schätzt, dass Abtreibungen 0.03% aller Ausgaben der Krankenkassen ausmachen.

Mit der 2002 eingeführten Fristenregelung gibt es zwei Möglichkeiten, damit eine Abtreibung als legal erachtet wird: Während der ersten drei Schwangerschaftsmonate ist eine Abtreibung grundsätzlich legal, das heisst der Entscheid liegt bei der Schwangeren selbst. Sie muss in einer schriftlichen Erklärung bekannt geben, dass sie den Schwangerschaftsabbruch wünscht und sich in einer Notlage (siehe Kasten S. 2) befindet. Darüber hinaus ist sie gesetzlich zu einem eingehenden Gespräch (siehe Kasten S. 2) mit einem zugelassenen Arzt verpflichtet.

Nach Ablauf dieser Frist müssen Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen, ein ärztliches Attest einholen. Dieses Attest bescheinigt schriftlich, dass durch die Abtreibung eine schwerwiegende seelische Notlage oder eine schwere körperliche Schädigung abgewendet werden kann. Je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft ist, desto schwerwiegender muss die Schädigung oder Notlage sein, die bei einer Austragung zu erwarten ist. Nur so ist eine Abtreibung zu einem späteren Zeitpunkt noch legal

Knapp 95% aller Abtreibungen werden innerhalb der gesetzlichen 12 Wochen Frist vorgenommen, wobei zu 92% psychosoziale Motive (finanzielle Gründe, instabile Beziehungen etc.) im Vordergrund stehen. In der Schweiz werden pro Jahr etwa 11‘000 Abtreibungen durchgeführt.


Bei rund 80‘000 Geburten pro Jahr bedeutet dies, dass jede 9. Schwangerschaft nicht ausgetragen wird. Ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern zeigt, dass die Schweiz über eine sehr tiefe Abtreibungsrate verfügt. Der Unterschied zur Beginn vorgebrachten Analyse besteht darin, dass in der Grafik ein Vergleich der Abbruchraten auf 1‘000 Frauen vorgenommen wird, unabhängig davon, ob diese schwanger sind oder nicht. Ein Grund für die internationalen Unterschiede können die tiefen Geburtenraten sowie eine gute Sexualaufklärung sein.

Was wird geändert

Eine Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass eine Abtreibung nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt wird und die Kosten von den Betroffenen selbst übernommen werden müssen. In noch zu definierenden Ausnahmefällen wird die Krankenkasse jedoch weiterhin die Kosten übernehmen.

Auswirkungen

Die Initiative zielt auf eine Kostenverlagerung von der Allgemeinheit zum Verursacher ab. Die Ausnahmeregelung der Initiative sieht vor, dass in noch zu definierenden Fällen die Abtreibungskosten von der Krankenkasse trotzdem übernommen werden, dem Initiativtext zu Folge darf es sich jedoch nur um seltene Ausnahmen handeln. Dem Bundesrat bzw. dem Parlament steht die Möglichkeit offen, diese Ausnahmen regeln und somit die Zahlungspflicht für die Krankenkassen zu definieren.

Durch eine Annahme der Initiative liessen sich schätzungsweise rund 8 Millionen Schweizer Franken einsparen. Hierbei werden jedoch allfällige Folgekosten (Sozialkosten etc.) nicht mit eingerechnet.

Argumente der Befürworter

Durch die Initiative werde sichergestellt, dass von den Krankenkassen nur Heilungen und nicht auch Tötungen finanziert würden. Wer aus persönlichen Ansichten gegen Abtreibungen ist, solle nicht dazu gezwungen sein, diese mitzufinanzieren.

Die Kosten der Krankenkassen würden sich um 8 Millionen Schweizer Franken verringern. Dies komme dem Prämienzahler zu Gute, da sich die Gesamtkosten der Krankenkassen verringerten.

Die Initiative stelle sicher, dass die Verursacher der Kosten – namentlich die schwangeren Frauen – für die Kosten selber aufzukommen haben und diese nicht von der Gesellschaft bezahlt werden.

Durch die Initiative werde die Selbstverantwortung der Bevölkerung gestärkt, da man die Kosten nicht mehr auf die Allgemeinheit abwälzen könne, sondern sie selber zu tragen hat.

Durch die Initiative werde verhindert, dass Abtreibungen als kostenlose Verhütungsfinanzierungen missbraucht werden.

Argumente der Gegner

Ohne Unterstützung der Krankenkasse könnten sich einige Schwangere die Abtreibung nicht leisten, was vermehrt zu ungewollten Geburten oder illegalen Abtreibungen führen könnte.

Die Initiative könne höhere Folgekosten auslösen, als sie einspare. Tendenziell könnten vermehrt Kinderheime, Erziehungshilfen und Unterstützungsleistungen nachgefragt werden. Viele Abtreibungskosten würden aufgrund des Nicht-Erreichens der Selbstbehaltschwelle bereits heute durch die Betroffenen selbst getragen. Zudem machen Abtreibungskosten gerade 0.03% der Gesundheitskosten aus.

Die Annahme der Initiative käme einer Untergrabung des Solidaritätsprinzips gleich. Raucher oder Übergewichtige müssten auch nicht selber für ihre dadurch entstandenen Kosten aufkommen.

Die Kostenübernahme wurde in der Abstimmung von 02.06.2002 von Volk und Ständen klar angenommen.

Die heutige Regelung gewährleiste fachgerechte und qualitative hochwertige Abtreibungen.

Literaturverzeichnis

BFS (2011), Bestandesaufnahme der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz. Gefunden am 10.12.13 unter Link

BFS (2011). Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche bei Jugendlichen. Gefunden am 10.12.13 unter Link

Eidgenössische Volksinitiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache. (2013): Argumentatorium Initiativkomitee. Gefunden am 10.12.13 unter Link

Niggli & Wiprächiger [Hrsg.]. (2010). Basler Kommentar (3. Auflage). Basel: Helbling Lichtenhahn Verlag

Abtreibung.pdf – PDF

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