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Die Durchsetzungsinitiati​ve kann nicht ausgehebelt werden

Die „classe po­li­ti­que“ ak­zep­tiert seit ei­ni­gen Jah­ren, dass das Bun­des­ge­richt Volks­i­ni­tia­ti­ven​, wie etwa die Mi­na­rett In­itia­ti­ve, die Pä­do­phi­len In­itia­tive oder ak­tu­ell die Aus­schaf­fungs­i­ni­​tia­ti­ve, die vom Par­la­ment zwar für gül­tig er­klärt und Volk und Stän­den an­ge­nom­men wor­den sind, als nicht völ­ker- und grund­rechts­kon­form​ ein­stuft und somit auch nicht um­setzt. Denn nach dem Ver­ständ­nis des Bun­des­ge­richts wird von die­ser Pra­xis ein­zig ab­ge­wi­chen, wenn bei einem mög­li­chen Wi­der­spruch von Rechts­nor­men, der einen Norm der Vor­rang ge­genü­ber an­de­ren ein­geräumt wird, d.h.: Wenn eine In­itia­tive dem Rechts­ver­ständ­nis der Rich­ter ent­ge­gen­steht, wird sie nie zur An­wen­dung ge­lan­gen. Im Wis­sen um diese in­ak­zep­ta­ble Pra­xis haben des­halb die In­iti­an­ten der Durch­set­zungs­i­ni­​tia­tive aus­drück­lich vor­ge­se­hen, dass der Re­ge­lungs­in­halt ein­zig unter dem Vor­be­halt des zwin­gen­den Völ­ker­rechts an­zu­wen­den ist und somit nur die­ser Schranke un­ter­liegt. Darum ist klar: Nur die Durch­set­zungs­i­ni­​tia­tive ga­ran­tiert, dass die Aus­schaf­fungs­i­ni­​tia­tive nach fünf Jah­ren end­lich um­ge­setzt wer­den muss und letzt­end­lich die di­rekt de­mo­kra­ti­schen Grund­prin­zi­pien der Rechts­fin­dung, Rechts­wer­dung und Rechts­an­wen­dung nicht al­leine der Jus­tiz ü­ber­las­sen, son­dern mass­ge­blich durch Volk und Stände mit­ge­prägt werden.

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Comments to: Die Durchsetzungsinitiati​ve kann nicht ausgehebelt werden
  • Januar 24, 2016

    @ Herr Jonathan Schwenter,

    1. Genau so ist es, Sie treffen mit dem Artikel den Nagel auf den Kopf.

    2. Viele Richter lassen sich zunehmen politisch instumentalisieren.
    ​Schlimmer noch, Richter schanzen sich manchmal, wie hier eben auch wieder, immer mehr
    Kompetenzen anderer Instanzen eigenmächtig selber zu.
    Die Hirarchie unseres politischen, und hoffentlich auch ethischen Wertesystems;

    a) An erster Stelle der Souverän & die Parlamente, als Gesetzgebende Instanzen,
    b) An zweiter Stelle die Exekutiven, welche diese Gesetze zu verwirklichen, auszuüben hätte.
    c) Erst an dritter Stelle die Jurikative, der ausschliesslich die Einhaltung der Gesetze obliegt. Nicht einmal die Bundesrichter dürfen sich dies anmassen, denn wenn eine eigentliche Gesetzeslücke besteht, heben Sie den Entscheid der Vorinstanz auf, und senden den Fall an die Vorinstanz zurück mit dem Auftrag, vom Parlament diese “Lücke” schliessen zu lassen. Sie dürfen Gesetze keinesfalls selber abändern, sie besitzen allerhöchstens in der “Auslegung” einen gewissen “Ermessens-Spielraum”​.

    3. Gewisse Richter, eben noch lange nicht ALLE, massen sich immer öfters eigenmächtig an, sich selber an die Gesetzgebende Stufe zu stellen.

    4. Somit bin ich mit Ihrem Artikel einverstanden. Bravo, machen Sie weiter so.

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  • Januar 24, 2016

    Die Praxis die Sie kritisieren ist sogar sehr akzeptabel, denn sie schützt unseren Rechtsstaat. Lesen Sie dazu einfach mal

    https://www.jo​urnal21.ch/kein-dilem​ma-zwischen-demokrati​e-und-rechtsstaat

    ​Oder auch diesen Text:

    https://www.​amnesty.ch/de/laender​/europa-zentralasien/​schweiz/europaeische-​menschenrechtskonvent​ion/extrablatt/europa​eische-menschenrechts​konvention-die-mehrhe​it-ist-nicht-allein

    Für die Schweiz ist nicht nur zwingendes Völkerrecht massgebend, sondern ausserdem die europäische Menschenrechtskonvent​ion (die je nach Interpretation eigentlich auch “zwingend” ist), die Bundesverfassung und andere internationale Verträge.

    In einer Hinsicht gebe ich Ihnen recht: bestimmte Initiativen hätten eigentlich schon bei der Vernehmlassung abgelehnt werden müssen. Die Ausschaffungsinitiati​ve jedoch die Sie ansprechen ist umgesetzt worden … mit dem kleinen Trick der Härtefallklausel grund-, menschenrechts- und verfassungskonform gemacht, bei gleichzeitig deutlicher Verschärfung des Ausländerrechts.

    D​as man bei der SVP dem Stimmvolk suggeriert das man die Probleme der “Ausschaffungsideen” der SVP mit der Durchsetzungsinitiati​ve lösen kann ist eine Stimmbürgerverschauke​lei allererster Klasse.

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    • Juli 19, 2021

      Das ist falsch. Wurde auch schon widerlegt. Darum gehe ich mal nur auf den Punkt ein der neu dazu gekommen ist.

      “D​as man bei der SVP dem Stimmvolk suggeriert das man die Probleme der “Ausschaffungsideen” der SVP mit der Durchsetzungsinitiati​​ve lösen kann ist eine Stimmbürgerverschauke​​lei allererster Klass”

      Falsch Die Gegner täuschen das Stimmvolk. Mit teils absurden Horrorszenarien wer alles ausgeschafft würde..Um dann wieder zu sagen sie werden nicht ausgeschafft oder erwähnen die Kosten des Rechtsbeistandes um sich gegen eine Ausschaffung zu wehren. Diese Lügenpropaganda tragen die Medien leider mit.

      Aber so kennen wir ja Mittelinks. Siehe vor den Abstimmungen zur PFZ

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    • Juli 19, 2021

      Nichts davon wurde widerlegt, Herr Lobermann.

      Was den Rest des Textes angeht:

      Sie glauben also wirklich das die Durchsetzungsinitiati​ve im Gegensatz zur Ausschaffungsinitiati​ve einfacher durchsetzbar wird? Welcher konkrete Unterschied zwischen den beiden Initiativen bewirkt das denn?

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    • Juli 19, 2021

      Natürlich wurde alles widerlegt, Herr Wagner

      Die Gegner täuschen das Stimmvolk. Mit teils absurden Horrorszenarien wer alles ausgeschafft würde..Um dann wieder zu sagen sie werden nicht ausgeschafft oder erwähnen die Kosten des Rechtsbeistandes um sich gegen eine Ausschaffung zu wehren. Diese Lügenpropaganda tragen die Medien leider mit.

      “Was den Rest des Textes angeht:

      Sie glauben also wirklich das die Durchsetzungsinitiati​​ve im Gegensatz zur Ausschaffungsinitiati​​ve einfacher durchsetzbar wird? Welcher konkrete Unterschied zwischen den beiden Initiativen bewirkt das denn? “

      Also das wäre der rest meines Textes gewesen? Schauen wir mal was ich schrieb

      Aber so kennen wir ja Mittelinks. Siehe vor den Abstimmungen zur PFZ

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    • Juli 19, 2021

      Inwiefern wurde denn zum Beispiel die Aussage dieses Absatzes widerlegt?

      “Für die Schweiz ist nicht nur zwingendes Völkerrecht massgebend, sondern ausserdem die europäische Menschenrechtskonvent​​ion (die je nach Interpretation eigentlich auch “zwingend” ist), die Bundesverfassung und andere internationale Verträge.”

      Sie meinen die Bundesverfassung ist für die Schweiz nicht massgebend?

      Zitat:​

      “”Was den Rest des Textes angeht:

      Sie glauben also wirklich das die Durchsetzungsinitiati​​​ve im Gegensatz zur Ausschaffungsinitiati​​​ve einfacher durchsetzbar wird? Welcher konkrete Unterschied zwischen den beiden Initiativen bewirkt das denn? “

      Also das wäre der rest meines Textes gewesen? Schauen wir mal was ich schrieb

      Aber so kennen wir ja Mittelinks. Siehe vor den Abstimmungen zur PFZ”

      Sehen Sie, Herr Lobermann, so wie immer: Diskussionen um Details, aber keine Antwort auf die Frage.

      Also, nochmal:

      Sie glauben also wirklich das die Durchsetzungsinitiati​​​ve im Gegensatz zur Ausschaffungsinitiati​​​ve einfacher durchsetzbar wird? Welcher konkrete Unterschied zwischen den beiden Initiativen bewirkt das denn?

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    • Juli 19, 2021

      “Sie glauben also wirklich das die Durchsetzungsinitiati​​ve im Gegensatz zur Ausschaffungsinitiati​​ve einfacher durchsetzbar wird? Welcher konkrete Unterschied zwischen den beiden Initiativen bewirkt das denn? “

      Herr Wagner

      Wenn Sie ja keine effektive Differenz erkennen können, warum setzen Sie sich so dagegen ein? Das Ausländergesetz wurde ja schon angenommen vom Volk und wenn die DSI keine Änderung bringen werde, was soll den der Aufstand?

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    • Juli 19, 2021

      “Inwiefern wurde denn zum Beispiel die Aussage dieses Absatzes widerlegt?

      “Für die Schweiz ist nicht nur zwingendes Völkerrecht massgebend, sondern ausserdem die europäische Menschenrechtskonvent​​​ion (die je nach Interpretation eigentlich auch “zwingend” ist), die Bundesverfassung und andere internationale Verträge.”

      Sie meinen die Bundesverfassung ist für die Schweiz nicht massgebend?”

      Wo habe ich denn sowas gesagt. Da seht man mal wieder wie Frank Wagner argumentiert. Aber bitte genau aufzeigen wo ich das gesagt haben soll.

      “”Was den Rest des Textes angeht:

      Sie glauben also wirklich das die Durchsetzungsinitiati​​​​ve im Gegensatz zur Ausschaffungsinitiati​​​​ve einfacher durchsetzbar wird? Welcher konkrete Unterschied zwischen den beiden Initiativen bewirkt das denn? “

      Also das wäre der rest meines Textes gewesen? Schauen wir mal was ich schrieb

      Aber so kennen wir ja Mittelinks. Siehe vor den Abstimmungen zur PFZ”

      Sehen Sie, Herr Lobermann, so wie immer: Diskussionen um Details, aber keine Antwort auf die Frage.”

      Unwichtiges Detail wenn ich richtigstelle was ich schrieb und was Frank Wagner daraus machte. Aber eben es spielt ja keine so grosse Rolle

      Aber schön im Zitat von Frank Wagner sieht man ja mein Zitat. Und genau darum geht es

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      Das Ausländergesetz wurde ja schon angenommen vom Volk und wenn die DSI keine Änderung bringen werde, was soll den der Aufstand?

      Herzlich​en Glückwunsch, Herr Schweizer. Sie haben es GENAU verstanden. “Was soll denn der Aufstand” … das ist genau der Punkt.

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    • Juli 19, 2021

      Nein Falsch zitiert.

      DAS sagte Herr Schweizer

      “Herr Wagner

      Wenn Sie ja keine effektive Differenz erkennen können, warum setzen Sie sich so dagegen ein? Das Ausländergesetz wurde ja schon angenommen vom Volk und wenn die DSI keine Änderung bringen werde, was soll den der Aufstand?”

      Ja diese Frage ist doch entscheidend

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      ” Aber bitte genau aufzeigen wo ich das gesagt haben soll.”

      Ich schrieb in einem Beitrag unter anderem “die Bundesverfassung ist massgebend” und Sie schrieben auf den gesamten Inhalt des Beitrags “das ist falsch. Das ist widerlegt” …

      Ich staune langsam in welchen Intervallen Sie hier riesige Mengen Postings abladen. Ich habe dafür jetzt leider keine Zeit mehr.

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    • Juli 19, 2021

      “Ich staune langsam in welchen Intervallen Sie hier riesige Mengen Postings abladen. Ich habe dafür jetzt leider keine Zeit mehr”

      Staunt Frank Wagner. Es waren viele Antworten an Sie. Was über die Anzahl der Postings von Frank Wagner Aufschluss gibt. über die Frank Wagner also selber erstaunt ist in welchen Intervallen er hier riesige Mengen Postings ablädt.

      Sehr interessant.

      Nein es ging nicht um diesen einen Satz. Es ging um den Zusammenhang. Das weiss natürlich Frank Wagner

      “Sie meinen die Bundesverfassung ist für die Schweiz nicht massgebend?”
      Unterst​ellt mir Frank Wagner. Auf meinen Einlass dies hätte ich nicht geäussert meint:

      “Ich schrieb in einem Beitrag unter anderem “die Bundesverfassung ist massgebend” und Sie schrieben auf den gesamten Inhalt des Beitrags “das ist falsch. Das ist widerleg”

      Wie Sie sehen zitiert Frank Wagner leider sogar sich selber falsch. Frank Wagner meinte:

      “Für die Schweiz ist nicht nur zwingendes Völkerrecht massgebend, sondern ausserdem die europäische Menschenrechtskonvent​​​​​ion (die je nach Interpretation eigentlich auch “zwingend” ist), die Bundesverfassung und andere internationale Verträge.”

      “Fü​r die Schweiz ist nicht nur zwingendes Völkerrecht massgebend, sondern ausserdem die europäische Menschenrechtskonvent​​​ion (die je nach Interpretation eigentlich auch “zwingend” ist), die Bundesverfassung und andere internationale Verträge.”

      “die​ Aus­schaf­fungs­i­ni­​​tia­ti­ve, die vom Par­la­ment zwar für gül­tig er­klärt und Volk und Stän­den an­ge­nom­men wor­den sind, als nicht völ­ker- und grund­rechts­kon­form​​ ein­stuft und somit auch nicht um­setzt. Denn nach dem Ver­ständ­nis des Bun­des­ge­richts wird von die­ser Pra­xis ein­zig ab­ge­wi­chen, wenn bei einem mög­li­chen Wi­der­spruch von Rechts­nor­men, der einen Norm der Vor­rang ge­genü­ber an­de­ren ein­geräumt wird,”

      Das sind korrekte Punkte, Herr Schwenter. Darum geht es!

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    • Juli 19, 2021

      “Herzlich​en Glückwunsch, Herr Schweizer. Sie haben es GENAU verstanden. “Was soll denn der Aufstand” … das ist genau der Punkt. “

      Herr Wagner

      Sie und die Gegner der DSI setzen doch alles daran, irgend welche von den Haaren herbei gezogenen Beispiele zu präsentieren, um gegen die DSI zu argumentieren?

      Ich​ sage ja klar und deutlich, wir können ungeniert “Ja” sagen und somit der Politik erklären, dass uns die Ausschaffungsinitiati​ve wichtig ist und in vorliegender Form klar und deutlich umzusetzen ist.

      Denn es ist nun halt immer noch so, dass das Gros der Gäste hier das Anrecht hat, auch geschützt zu werden. Denn Sie erkennen in einem solchen Gesetz nur die Ausweisung. Ich sehe in diesem Gesetz klar und deutlich die definition, dass unsere Gäste sehr wohl hier erwünscht sind und einem speziellen Schutz bedürfen.

      Warum ein spezieller Schutz? Jeder korrekte Gast, welcher sich an Recht und Gesetz hält, erhält somit klar und deutlich eine Definition, welche ihn davor schützt in der Ungewissheit zu leben, dass er ausgewiesen werden könnte, weil es einem Richter grad mal so in den Kram passt.

      Mit heutigem und evtl. künftigem Gesetz ist klar definiert, dass es nicht nur ein Urteilsspruch eines Richters benötigt, sondern auch einen zusätzlichen Entscheid einer Vollzugsbehörde. Somit ist eine 2. Instanz für die Entscheidung entstanden.

      Aber Gegner sehen in einem Gesetz nur immer das Negative und beziehen damit Stellung für eine Minderheit. Missachten jedoch völlig, dass nicht eine Minderheit geschützt werden soll, sondern wir in einer direkten Demokratie leben und somit die Mehrheit definiert sein soll.

      Und dank den 2 Instanzen, welche solche Vergeher durchlaufen, ist korrekt erstellt, dass geprüft wird, ob eine Ausweisung vollzogen werden kann oder nicht und wird nicht einfach willkürlich vollzogen.

      Es ist also völlig unsinnig irgendwelche “Musterbeispiele” hier zu platzieren, es geht nicht um Einzelfälle, sondern der Mehrheit. Ansonsten müssten wir das Strassenverkehrsgeset​z auch anzweifeln. Denn da wird auch in 2 Instanzen entschieden und Vollzogen, auch wenn das Urteil und der Vollzug nicht immer der Logik entspricht.

      Bsp?

      Sie fahren mit 30km/h auf der Strasse, durch plötzliche Eisbildung kommen Sie von der Strasse ab und fahren eine Strassenbeleuchtung an. Sie werden gebüsst “Nichtbeherrschen den Fahrzeuges, nicht anpassen der Geschwindigkeit” – dies obwohl Sie schon angepasst haben und ein Unfall nur durch das Nichtfahrens hätte vermieden werden können. Welches aber auch nicht korrekt ist, weil Sie sich auf einer Strasse befinden auf welcher man fährt und nicht steht.

      In diesem Fall wird man Ihnen von der Vollzugsbehörde kaum den Ausweis entziehen. Würden Sie jedoch mit 50km/h das Gleich vollziehen, oder es wäre ein Unfall welcher Sie schon einmal gemacht haben, dann wird man Ihnen den Ausweis entziehen.

      Also: Wo liegt nun das Problem, dass man einem Statusbesitzer, einen Status aberkannt, wenn er ein Vergehen begeht? Wollen Sie somit behaupten, dass unser Verkehrsrechtssystem auch falsch ist?

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  • Januar 25, 2016

    Sehr geehrter Herr Schwenter

    Sie schreiben:
    “Die „classe po­li­ti­que“ ak­zep­tiert seit ei­ni­gen Jah­ren, dass das Bun­des­ge­richt Volks­i­ni­tia­ti­ven​​, wie etwa die Mi­na­rett In­itia­ti­ve, die Pä­do­phi­len In­itia­tive oder ak­tu­ell die Aus­schaf­fungs­i­ni­​​tia­ti­ve, die vom Par­la­ment zwar für gül­tig er­klärt und Volk und Stän­den an­ge­nom­men wor­den sind, als nicht völ­ker- und grund­rechts­kon­form​​ ein­stuft und somit auch nicht um­setzt.”

    Das Bundesgericht (Judikative) ist nicht die Instanz, die Volksinitiativen umsetzen muss, das ist der Legislative (Parlament) vorbehalten. Die Aufgabe des Bundesgerichts ist die Rechtsanwendung und ggf. Rechtsauslegung. Es ist nun mal eine Tatsache, dass auch Parlaments- oder Volksentscheide (nationale oder internationale) Rechtswidersprüche zur Folge haben können. Wieso sollte das Bundesgericht also nicht auf solche Widersprüche hinweisen dürfen?

    Weiter:
    “​Denn nach dem Ver­ständ­nis des Bun­des­ge­richts wird von die­ser Pra­xis ein­zig ab­ge­wi­chen, wenn bei einem mög­li­chen Wi­der­spruch von Rechts­nor­men, der einen Norm der Vor­rang ge­genü­ber an­de­ren ein­geräumt wird.”

    Aber genau das ist doch die Aufgabe von Gerichten: Eine Abwägung vorzunehmen. Wo kämen wir denn hin, wenn Gerichte nur selektiv Normen berücksichtigen würden, weil die vielleicht gerade “en vogue” sind? Das wäre ja dann definitiv eine Abkehr vom Rechtsstaat hin zur Willkür.

    Und dann:
    “Im Wis­sen um diese in­ak­zep­ta­ble Pra­xis haben des­halb die In­iti­an­ten der Durch­set­zungs­i­ni­​​tia­tive aus­drück­lich vor­ge­se­hen, dass der Re­ge­lungs­in­halt ein­zig unter dem Vor­be­halt des zwin­gen­den Völ­ker­rechts an­zu­wen­den ist und somit nur die­ser Schranke un­ter­liegt.”

    Sin​d Sie wirklich der Ansicht, dass den Bestimmungen der DSI nur noch das zwingende Völkerrecht überzuordnen ist? Was ist denn mit den rechtsstaatlichen Prinzipien unserer Eidg. Bundesverfassung? Sind die plötzlich nicht mehr so wichtig? Denn genau da liegt ja der Hund begraben: Diese werden durch die DSI teilweise ausgehebelt.

    Zum Schluss:
    “Nur die Durch­set­zungs­i­ni­​​tia­tive ga­ran­tiert, dass die Aus­schaf­fungs­i­ni­​​tia­tive nach fünf Jah­ren end­lich um­ge­setzt wer­den muss und letzt­end­lich die di­rekt de­mo­kra­ti­schen Grund­prin­zi­pien der Rechts­fin­dung, Rechts­wer­dung und Rechts­an­wen­dung nicht al­leine der Jus­tiz ü­ber­las­sen, son­dern mass­ge­blich durch Volk und Stände mit­ge­prägt werden.”

    Ich bin nicht ganz sicher, was sie mit den Begriffen “Rechtsfindung” und “Rechtswerdung” meinen. Falls damit aber (wie ich vermute) die “Gesetzgebung” gemeint ist, so muss ich Sie nochmals auf das Prinzip der Gewaltentrennung hinweisen: Die Gesetzgebung ist Sache der Legislative, die Rechtsanwendung Sache der Judikative.

    Die DSI will jetzt aber nichts anderes, als der Judikative durch Rechtsautomatismen die Aufgabe der Rechtsauslegung entziehen und das auf Verfassungsstufe! Das halte ich für problematisch und für ein zu grosses Opfer, nur damit wir pro Jahr noch ein paar Ausländer mehr ausschaffen können, als es bisher schon der Fall ist. Das Parlament hat zur (völkerrechtlich umstrittenen) Ausschaffungsinitiati​ve eine hinreichende gesetzliche Regelung ausgearbeitet, die nicht Kriminelle, aber dafür unseren Rechtsstaat so gut wie möglich schützt.

    Wer mit der (Bundes-)gerichtliche​n Praxis nicht einverstanden ist, darf nicht damit anfangen, die Kompetenzen dieser Instanzen auszuhöhlen, sonst sägt man unweigerlich und sprichwörtlich am Ast auf dem man sitzt.

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  • Januar 25, 2016

    Herr Schwenter, danke, dass Sie den Herren Rechtsprofessoren erklären, wie die Verfassung auszulegen ist. 150 Professoren des Rechtes, inkl. ihrem Herrn Hans-Ueli Vogt, der dafür plädiert Secondes nicht auszuschaffen, und damit nicht einmal das vom Parlament beschlossene Gesetz wortgetreu anzuwenden, haben dies nämlich nicht begriffen. Nicht einer setzt sich für die Annahme und Wortgetreue umsetzung ein, 120 von 150 rufen zur ausdrücklich zur Ablehnung auf.
    Da sind wir doch froh, haben wir Sie. Wann erscheint ihr Lehrbuch: «Grundzüge einer Grundrechtsbefreiten Verfassungsauslegung»​ ?

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  • Januar 25, 2016

    Herr Schwentner ….es wird Klagen hageln an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,wenn diese vom Volke angenommen wird,und in der Verfassung Einzug halten sollte.Die Herren in Bern werden auch dieses Mal Mittel und Wege finden,um auch diese Durchsetzungs-Ini zum scheitern zu bringen.
    Mehr,als eine Protestnote liegt längst nicht mehr drin.Wir sind längst zu einem Verwaltungs-Bezirk “verkommen” auf Brüssels Gnaden hin!Die Politik richtet sich schon längst nicht mehr nach den Richtlinien einer direkten Demokratie,die dem Volke zu dienen hätte,sondern ist auf Brüssel,Berlin,und Paris fokussiert,ohne deren Zustimmung gar nichts mehr geht.(Herr Ammann weibelt gerade,wegen der MEI und ist schon an allen drei Orten vorstellig geworden.Selbstverstä​ndlich ohne Ergebnis.Ausweisungen​ in ein EU-Land werden so wohl zu einer Utopie,da ohne Grenz-Kontrollen die Ausgewiesenen wohl schon anderntags wieder im Lande sind.
    Es braucht darum gar keine tiefschürfenden Statements mehr zu dieser Vorlage sondern man kann eigentlich völlig sorglos ein Ja einwerfen,einfach noch als Protestnote zu einer katastrophalen Einwanderungs und Migrations-Politik,di​e unser Land und vermutlich ganz Europa in eine Zerreissprobe ungeahnten Ausmasses schlittern lässt.
    Vermutlich wird spätestens in 10 Jahren,wenn nicht schon früher,nichts mehr so sein,wie es einmal war.Die Talfahrten an den Börsen lassen schlimmes ahnen.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Herr Schwentner ….es wird Klagen hageln an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,wenn diese vom Volke angenommen wird,und in der Verfassung Einzug halten sollte.Die Herren in Bern werden auch dieses Mal Mittel und Wege finden,um auch diese Durchsetzungs-Ini zum scheitern zu bringen.”

      Es wird nicht übermässig viele Klagen hageln. Wenn der europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach einem ersten Verfahren die Ausschaffungsautomati​smen für menschenrechtswidrig erklärt (was sehr wahrscheinlich ist, denn es muss zwar nicht, aber kann zu menschenrechtswidrige​n Situationen kommen), müsste die Schweiz aufgrund Selbstverpflichtung die Gesetze anpassen. Wie sie das tut ist zwar ihre Sache, aber am Ende wird wohl so etwas wie eine “Härteklausel” herauskommen, die angewendet werden kann wenn Menschenrechtsverletz​ungen drohen.

      Man kann also auch gleich die Umsetzungsgesetzgebun​g akzeptieren die bereits in den Schubladen liegt. Ausschaffungsinitiati​ve 1:1 zuzüglich Härtefallklausel. Wird sofort gültig sobald ein Nein zur Durchsetzungsinitiati​ve erfolgt. Bei einem Ja geht all das Theater von vorne los.

      Zitat:

      “Wi​r sind längst zu einem Verwaltungs-Bezirk “verkommen” auf Brüssels Gnaden hin!”

      Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht in Brüssel, sondern in Strasbourg. Hat auch nichts mit der EU zu tun.

      Die EU mischt sich nicht nenneswert (meines Wissens überhaupt nicht) in Schweizer Strafrecht ein. Die vielkritisierte automatische oder dynamische Übernahme von Recht betrifft nur Gesetze die durch ein Abkommen betroffen sind.

      Zitat:

      “A​usweisungen​ in ein EU-Land werden so wohl zu einer Utopie,da ohne Grenz-Kontrollen die Ausgewiesenen wohl schon anderntags wieder im Lande sind.”

      Daran ändern auch eventuelle Verhandlungen über die MEI nichts, denn fehlende Grenzkontrollen betreffen nicht die Personenfreizügigkeit​, sondern das Schengen-Abkommen. Wobei: an eine lückenlose Grenzabsicherung kann ich mich nicht erinnern: wer in die Schweiz will, kommt auch rein, notfalls über die grüne Grenze.

      Einreiseve​rbote sind so sicher schwer durchsetzbar. Aber was sollte ein ausgewiesener EU-Bürger (möglich aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit) in der Schweiz, wenn ihm eine Aufenthaltsbewilligun​g verweigert wird? Keine Jobaufnahme möglich, kein offizielles Mieten einer Wohnung, keine Krankenversicherung, nichts … sicher ist das es für eventuelle Ausweisung von EU-Ausländern Regelungen gibt die im ganzen Schengen-Raum gleich gelten.

      Zitat:

      ​”Vermutlich wird spätestens in 10 Jahren,wenn nicht schon früher,nichts mehr so sein,wie es einmal war.”

      Wie auch heute nichts mehr so ist wie vor 10 Jahren.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner..ich kann nichts korrigieren!Es ist bestimmt so,wie Sie es schreiben!Ich bin nuur ein bedeutungsloser “Schreiberling”!Ich lese auch gerne Ihre Statements zu den verschiedenen Problemen,weil es immer was zu lernen gibt….(bin zwar nicht immer gleicher Meinung!)Manchmal juckt es mich jedoch,auch in die Tastaturen zu hauen.Nun Folgendes.Diese DI ist auch nicht einfach so zusammen gekommen.Sie war “Ausfluss” einer strammen Verweigerung von BR und Parlament der Ausschaffungs-Ini auf die Beine zu helfen und für die, von einer Mehrheit des Volkes geforderten Gesetzesänderungen zu sorgen.Nun,nach jahrelangem Hick-hack ringt man sich zu einer Lösung mit dieser unseligen Härtefall-Klausel durch.Dieses ständige Verzögern und Ausreden suchen,um doch noch irgendwie um diese “Umsetzung” herum zu kommen,hat das Vertrauen in die “Obrigkeiten” nicht gestärkt.Dazu kommt ein grosser zusätzlicher schlimmer Vertrauensverlust in der Bevölkerung,der zustande gekommen ist auch in andern Bereichen,wie z.B der PFZ-Abstimmung,wo von bis höchstens 10000 zusätzlichen Zuwanderern die Rede war.Gekommen ist das fast Zehnfache!Dazu kommt nun noch,dass offenbar viele Zuwanderer immer mehr dazu neigen,hier über jahrzehnte zu wohnen und zu leben,ohne sich um einen Schweizer Pass zu bemühen,die hiesigen Gepflogenheiten langsam auch ein bisschen zu pflegen und zu übernehmen,sondern in Parallell-Welten leben,die sie aus andern Kulturen hierher gebracht haben.Mit all ihren Problemen und Gebräuchen,die ziemlich diamentral zu dem stehen,was man bei uns als die “Nomalität” betrachtet.Man spricht dann von sog.Parallell-Gesells​chaften!Diese Leute gebärden sich oft recht renitent.Auch da könnte die DI durchaus bewirken,dass im Wissen einer sofortigen Ausschaffung etwas mehr Vertändnis für unsere Kulturwerte entstehen könnten. Also,wer sich ja nichts zuschulden kommen lässt,hat wirklich nichts zu fürchten!.die andern sollen sich um einen Schweizer Pass bemühen,was etwas Intergration bedarf,dann ist die Ausweisung nicht mehr möglich!..und so gesehen..??..ich bleibe bei meinem Ja.!.

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    • Juli 19, 2021

      “Nun,nach jahrelangem Hick-hack ringt man sich zu einer Lösung mit dieser unseligen Härtefall-Klausel durch.”

      Vielleicht​ hilft es, Herr Wolfensperger, nach der Ursache des jahrelangen Hick-Hacks zu suchen. Die selbe Ursache wird auch für ein jahrelanges Hick-Hack nach Annahme der DSI sorgen, mit dem selben Resultat.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Diese DI ist auch nicht einfach so zusammen gekommen.Sie war “Ausfluss” einer strammen Verweigerung von BR und Parlament der Ausschaffungs-Ini auf die Beine zu helfen und für die, von einer Mehrheit des Volkes geforderten Gesetzesänderungen zu sorgen.”

      Das wäre sie gewesen wenn man die Durchsetzungsinitiati​ve nach Ablauf der Umsetzungsfrist gestartet hätte. Oder auf die beschlossene Gesetzgebung das Referendum ergriffen hätte. Stattdessen hat man bereits 3 Jahre vor Ende der Umsetzungsfrist die Initiative lanciert.

      Die Härtefallklausel ist nötig um die Umsetzung der Durchsetzungsinitiati​ve kompatibel mit der Bundesverfassung (Grundrechte, Verhältnismässigkeits​prinzip) zu machen, und um – von Fall zu Fall – Konflikte mit der europäischen Menschenrechtskonvent​ion und dem zuständigen Gericht in Strasbourg zu vermeiden. Statt diese Problemstellungen mit konstruktiven Vorschlägen lösen zu helfen hat die SVP von Anfang an getrötzelt.

      Zitat:​

      “Dazu kommt ein grosser zusätzlicher schlimmer Vertrauensverlust in der Bevölkerung,der zustande gekommen ist auch in andern Bereichen,wie z.B der PFZ-Abstimmung,wo von bis höchstens 10000 zusätzlichen Zuwanderern die Rede war.”

      Ich verstehe nicht wie es da zu einem Vertrauensverlust kommen konnte. Aus der damaligen Sicht waren 10’000 zusätzliche Zuwanderer absolut plausibel. Das der Grossteil des Volkes das verstanden hat zeigt auch die Zustimmung auf die jeweiligen Erweiterungen der PFZ auf neue EU-Länder, die immer angenommen wurden.

      Und im Endeffekt ist es der Schweiz gut damit gegangen. Die Arbeitslosigkeit war seit Abschluss der Übergangsbestimmungen​ nie mehr so hoch wie in den Jahren kurz davor. Sogar eine der grössten Wirtschaftskrisen der letzten Jahrzehnte, welche diverse Länder an den Rand des Ruins gebracht hat, hat die Schweiz vergleichsweise unbeschadet überstanden. Die Sozialhilfequote blieb gleich, die Armutsquote ist sogar gesunken.

      Zitat:

      “Dazu kommt nun noch,dass offenbar viele Zuwanderer immer mehr dazu neigen,hier über jahrzehnte zu wohnen und zu leben,ohne sich um einen Schweizer Pass zu bemühen,die hiesigen Gepflogenheiten langsam auch ein bisschen zu pflegen und zu übernehmen,sondern in Parallell-Welten leben,die sie aus andern Kulturen hierher gebracht haben.Mit all ihren Problemen und Gebräuchen,die ziemlich diamentral zu dem stehen,was man bei uns als die “Nomalität” betrachtet.”

      Grund​sätzlich spricht überhaupt nichts dagegen wenn Einwanderer ihre Gebräuche und ihren Lebensstil beibehalten … AUSSER die Gebräuche und der Lebensstil verstossen gegen geltendes Recht. Ich bin sicher mein Lebensstil ist nicht identisch mit ihrem, Herr Wolfensberger. Sicher gibt es ein Problem mit Ghettobildung, aber Integration muss von beiden Seiten kommen, mit Akzeptanz für den jeweils anderen. Da hapert es nicht nur auf Seiten der Ausländer.

      Zitat:

      “Auch da könnte die DI durchaus bewirken,dass im Wissen einer sofortigen Ausschaffung etwas mehr Vertändnis für unsere Kulturwerte entstehen könnten.”

      Wenn sie umsetzbar wäre, ja. Wenn nicht jeder Ausländer sich notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen könnte wenn er meint das er falsch behandelt wird.

      Zitat:

      “Also,w​er sich ja nichts zuschulden kommen lässt,hat wirklich nichts zu fürchten!.die andern sollen sich um einen Schweizer Pass bemühen,was etwas Intergration bedarf,dann ist die Ausweisung nicht mehr möglich!”

      Wie meinen Sie “wer sich nichts zuschulden kommen lässt hat nichts zu befürchten, die anderen sollen sich um einen Schweizer Pass bemühen …”? Meinen Sie wer plant kriminell zu werden soll sich vorher einbürgern lassen?

      Zitat:

      ​”Ich bleibe bei meinem Ja.!. “

      Das glaube ich sofort. Weil es nicht nur eine Kopf-, sondern auch eine Bauchentscheidung ist.

      Nur, was wird sich ändern bei einer wortgetreuen Umsetzung?

      Schwerv​erbrecher werden soweit möglich ausgeschafft, wie bisher schon. Die DSI trifft hauptsächlich diejenigen mit leichteren Vergehen.

      Die Kosten werden steigen, denn diejenigen mit leichten Vergehen, die mit einer Bewährungsstrafe zufrieden wären, klagen sich bei einem möglichen Verlust der Aufenthaltsbewilligun​g vermehrt bis vor den EGMR.

      Das erste EGMR-Urteil wird die Schweiz aller Wahrscheinlichkeit nach dazu zwingen die Automatismen zu entschärfen (Härtefallklausel).

      Betreffend Schwerverbrecher, die jetzt schon nicht ausgeschafft werden können, zum Beispiel wegen zwingendem Völkerrecht (Non-Refoulment-Prinz​ip), oder weil deren Heimatländer sie einfach nicht einreisen lassen, ändert die Durchsetzungsinitiati​ve nichts.

      Betreffend​ der Kriminaltouristen die den grössten Teil der ausländischen Gefängnisinsassen ausmachen ändert die Durchsetzungsinitiati​ve auch nicht, denn die haben sowieso kein Aufenthaltsrecht.

      ​Wenn dann der erste Kleinunternehmer wegen geringfügiger Verstösse ohne Verhältnismässigkeits​prüfung ausgeschafft wird und auch nur eine Handvoll Arbeitsplätze verloren geht, wird das Gejammer gross sein.

      Wenn sich herausstellt das viele ausgeschaffte Familienväter Familien in der Schweiz hinterlassen die ohne “Ernährer” sozialhilfeabhängig werden ebenso.

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    • Juli 19, 2021

      ….Sie bringen mich zum “Schwitzen” Herr Wagner..!…ja und die mit “andern”???? .. es sollte heissen,dass die,die sich noch nie um einen CH-Pass bemühten,sich vielleicht etwas “intensiver” darum kümmern sollten,einen solchen zu beantragen….!..und ja, Ihre Argumente für ein “Nein” beeindrucken mich….!!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wolfensberger:

      Ja,​ der Satz mit dem “die anderen” klang ein bisschen zweideutig. War ein bisschen gemein von mir :-).

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    • Juli 19, 2021

      Also,ein bisschen “provokativ” und “überspitzt” muss man schreiben,sonst liest es ja niemand!…aber immer sooo ,dass man mit dem,der anderer Meinung ist.!?..auch noch zusammen ein Gläschen Wein trinken könnte…!…alles andere ist schade..!..und ja ..manchmal “rutscht” so was einfach durch…!..habe es auch bemerkt..!..aber zu spät..

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  • Januar 26, 2016

    Herr Jonathan Schwenter,

    Genau so ist es, Sie treffen mit dem Artikel den Nagel auf den Kopf!

    Sie sollten trotz den einseitigen Propagandamedien nicht aufgeben. Auch wenn Befürworter in der Presse kaum zu Wort kommen. Was an Nordkorea oder die alte DDR, UDSSR erinnert. Ich hoffe die Mehrheit enzieht sich dieser Gehirnwäsche! Kämpfen Sie bis zu letzt für ein JA. Danke!

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  • Januar 27, 2016

    Ja, Herr Schwenter, zum einen stellt ja wohl die SVP den grössten Teil der ,classe politique’ und zum andern haben wir die angenommene Ausschaffungsini! Das reicht vollkommen und die SVP muss aufpassen, dass sie unser gutes System der Initiativen nicht mit solchen Trotzinitiativen ad absurdum führt!

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