Die hitzigen Debatten um das Thema “Tierseuchengesetz” sind bereits wieder abgeflaut, obwohl über die Annahme des Gesetzes bereits am 25.11.2012 abgestimmt wird. Ein Erklärungsversuch: Die Befürworter haben über 70 % der JA-Parolen im Sack. Es geht (angeblich) ohnehin nicht ums Impfen und die Gegner des neuen TSG sind Verschwörungstheoretiker. Was wollen wir also noch debattieren? Und was gehen mich Schafe an?
Nutztiere sind für uns überlebenswichtig. Die Änderung betrifft aber nicht nur Schafe und Kühe. Als kleines Schmankerl hat das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... noch ein Verbot für den illegalen Handel mit Tieren hinein gepackt (Art. 21 Abs. 1). Eigentlich nur ein kurzer Satz, der nichts regelt, aber damit lassen sich dank effektvollen Bildern von Männern mit Bartstoppeln und Hunden auf Parkplatzraststätten leicht JA-Stimmen abholen. Eine kritische Beteiligung an einer Entscheidungsfindung sollte uns wichtig sein. Natürlich will jeder das Beste für Mensch und Umwelt! Und auf den ersten Blick kann man nichts gegen die Änderung haben.
Fast immer lenken öffentliche Diskussionsen im Netz und am Stammtisch von den eigentlichen Initiativ- und Referendumstexten ab (die nur nach längerem Suchen zu finden sind). Dabei sollten politisch Interessierte sich vor allem an den Originaltexten orientieren, denn diese werden das künftige Geschehen lenken. Ich empfehle jedem, Initiativ- und Referendumstexte so zu lesen, wie wenn man selber mit einen entsprechenden Vertrag verantwortlich gemacht wird, denn genau das geschieht auch.
Grundsätzlich möchte ich bei diesem Beitrag auf einige Überlegungen und konkrete “Nebenwirkungen” der Gesetzesänderung wertfrei hinweisen. Juristen nennen solche Abschnitte auch “Pferdefüsse”. Es folgt eine Aufzählung von ein paar Feinheiten, von denen ich behaupte, dass diese der Mehrheit der vehementen Befürworter nicht bekannt sind. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.
Beginnen wir mit einer naiven Frage: Weshalb ein neues Gesetz und nicht eine Revision? Das TSG stammt zwar von 1966, wurde aber bereits mehrmals revidiert. Nota bene war sogar unser Telekommunikationsgesetz 70 Jahre anwendbar. Im Gegensatz zu den USA, ist in der Schweiz aufgrund unseres politischen Systems nicht einmal die Bundesverfassung in Stein gemeisselt. Die GlobalisierungUnter Globalisierung versteht man die zunehmende weltweite V... kann nicht als pauschale Rechtfertigung für neue Gesetze herhalten, so lange die Schweiz ein souveräner Staat ist. Wir sprechen also über eine Gesetzesänderung, nicht über “marginale” Änderungen! Offenbar genügt eine Revision nicht, weil künftig auch das Recht von Fremdstaaten automatisch übernommen werden könnte (Art. 53b, Abs. 2 der Gesetzesänderung).
Nun zu dem emotionalsten Teil der Debatte, dem Impfen. Befürworter des neuen Gesetzes sagen, es gehe nicht ums Impfen, weshalb sich die Gegener des neuen Gesetzes lächerlich machten. Dem würde ich kommentarlos beipflichten, wäre da nicht der Abschnitt 53b, Absatz 1: «Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... kann völkerrechtliche Verträge abschliessen.». Es stelllt sich nicht die Frage, ob der Staat es tut, sondern ob er es kann! Und mit dem neuen Folgeabsatz kann fremdes Recht sogar automatisch übernommen werden, also eine Hintertüre. Wer die Repliken der Natinonalräte genau nachliest (Protokolle sind öffentlich, Referenzen hier am Ende), wird feststellen, dass die Gegener des TSG eher diffamiert werden. Beispielsweise antwortete Daniel Jositsch, SP, auf Kollege Müri, SVP, damit, dass er sich in seiner Freizeit mit römischer Geschichte befasse, was ja schön sei und unterstellte ihm er wolle das Völkerrecht abschaffen. Dies als Antwort auf den Hinweis von Felix Müri, dass der Passus betreffend den völkerrechtlichen Verträgen zu streichen sei.
Etwas Weiteres, was man für die Entscheidungsfindung mit auf den Weg nehmen sollte: Das neue Gesetz ist nicht gratis! Einzig die Finanzierung ist nicht klar geregelt. Das Wahrscheinlichste Szenario ist, dass es auf die Kantone abgewälzt wird. Explizit wurde ausserdem ein Abschnitt ergänzt, dass das Bundesamt für Veterinärwesen künftig für die Abgaben Dritte hinzufügen kann (Art. 31a, Abs. 4). In Anbetracht der jüngsten Vorkommnisse nicht ganz unbedeutend!
Ein grosser Teil der Gesetzesänderung ist konstruktiv. Speziell, dass das “Hausieren von Tierhändlern” unter Strafe gestellt wird, ist ein begrüssenswerter Fortschritt. Aber muss wirklich immer alles geregelt werden? Ein altes türkisches Sprichwort besagt “Gibst du dem Staat deine Hand, so reisst er dir den Arm ab”. In diesem Sinne sollten wir die Debatte fortführen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsGrüezi Frau Ammann, Vielen Dank für Ihren freundlichen Kommentar und die recherchierten Zitate! LG
(Tierschutzgesetz-Abstimmung vom 25. November, laufende Unterschriftensammlung zum Epidemiengesetz-Referendum)
Trotz den Debakel mit Vogel-, Schweinegrippe, Blauzungenimpfung und verlochten Tamiflu-Millionen will der Bund seine Machtkonzentration im Gesundheitssektor mit dem Tierschutzgesetz (Abstimmung 25. November) und dem Epidemiengesetz (Unterschriftensammlung für Referendum läuft) ausbauen, obschon die Schweiz diesbezüglich über genügend Regelungen verfügt.
Beide Gesetze hätten weitreichende Folgen für unser direktdemokratisches und föderalistisches System. Sie sind ein Angriff auf die Freiheit und Eigenverantwortung von Bürgern, Ärzten, Bauern und Tierhaltern bis hin zu obligatorischer Reisekontrolle und Sexualerziehung für Kinder, schlüpfrigen Kampagnen, Gesundheitsfichen und Zwangsimpfungen. Wir wollen auch keine giftigen, womöglich gentechnisch hergestellte Impfstoffrückstände in Fleisch und Milch.
Der Bundesrat könnte eigenmächtig und ohne Kontrolle durch Parlament und Volk internationale Verträge abschliessen, die internationalen Organisationen wie der WHO erlauben würden, den Pandemiefall auszurufen und über den Bundesrat hinweg direkt auf den Bürger sowie auf seine Gesundheitsdaten – in den vom Epidemiengesetz vorgesehenen – zentralen Fichenregistern zuzugreifen.
Die Aufgabe des Bundes wäre die Sicherstellung der Selbstversorgung mit Impfstoffen. Statt dessen liess er es zu, dass das renommierte Schweizerische Serum- & Impfinstitut Berna (Berna Biotech AG) in ausländische Hände geriet, von denen wir nun abhängig sind. Es braucht keine revidierte, zentralistische Tierschutz- und Epidemiengesetze. Prävention und Gesundheitswesen müssen weiterhin in den Händen der Kantone bleiben, weil sie die lokalen Verhältnisse besser kennen und kostengünstiger als eine zentralistische Bundesstelle arbeiten können. Hütet euch vor dem Gesundheitsvogt!