Tierschutz in der Schweiz
In der Schweiz haben Tiere Rechte und können sogar von einem Anwalt vor Gericht vertreten werden. Haustiere können wichtige Lebensgefährten von Menschen sein, während Wildtiere ein Teil der schweizerischen Natur ausmachen. Gleichzeitig sind Tiere aber auch ein Konsumgut und werden industriell gehalten. Platzverhältnisse, Futterart, Medikamentenversorgung und die Bedingungen unter denen sie „produzieren“ sind nur einige Beispiele. Haustiere leiden oft unter dem Informationsmangel ihres Besitzers zu ihrer artgerechten Haltung, während Wildtiere unter der Jagd leiden.
Die Schweiz kennt verschiedene Tierschutzgesetze, die sich teilweise ergänzen und auf sehr verschiedene Themenbereiche bezogen sind. Ausserdem gibt es in der Schweiz verschiedene Organisationen, die das Fördern des Tierwohls zu ihrer Aufgabe gemacht haben.
Verschiedene Stakeholder:
Verschiedene Akteure haben Kontakt zu Tieren im Alltag oder beschäftigen sich ausgiebig mit den Rechten von Tieren.
Bauern, Bauernverband:
Viele Bauern sind abhängig von der Haltung von Tieren. Ihr Erwerb ergibt sich daraus wie viel Fleisch, Milch oder Eier sie verkaufen können respektive wieviel ihre Tiere davon liefern. Es ist naheliegend, dass sich ein Bauer dabei oftmals insbesondere darauf konzentriert, wie er diesen Ertrag steigern kann. Dies steht aber nicht zwingend im Widerspruch dazu, wie gut es den Tieren geht, oder wie artgerecht sie gehalten werden. Oftmals sind gesunde Tiere weit produktiver als ungesunde oder gestresste. Zudem kann auch ein Profit aus artgerechter Haltung gemacht werden, indem bestimmte Labels nur nach eingängiger Überprüfung erhalten werden. Diese Labels sorgen wiederum dafür, dass das Produkt zu einem höheren Preis verkauft werden kann.
Besonders durch den wachsenden wirtschaftlichen Druck sind in den letzten Jahrzehnten viele Bauernbetriebe heute aber erst mit Massentierhaltung wirtschaftlich überlebensfähig. Bei dieser Art von Tierhaltung gibt es dabei aus Sicht des Tierschutzes einige kritische Punkte: Die Platzverhältnisse, die zu schnelle Aufzucht von Jungtieren, die Medikamentenverabreichung um die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern sowie die Qualität des Futters.
Private Tierhalter:
Knapp 45 % der Schweizer Haushalte haben mind. ein Haustier. Um sich ein Tier anzuschaffen braucht man in den meisten Fällen keinen Nachweis, ob man in der Lage ist ein Tier artgerecht zu halten. Darunter leiden viele Tiere, da falsches Futter, zu wenig Auslauf oder falsche Kontaktpersonen (Kinder, andere Tiere etc.) sie krank machen oder quälen können. Viele Tierhalter sind sich der Verantwortung in Bezug auf Kosten und Zeitaufwand nur begrenzt bewusst. Tierhalter, die zu wenig Verantwortung übernehmen, verletzen das Recht der Tiere, insbesondere, wenn sie die Tiere jahrelang in falscher Haltung behalten oder die Tiere aussetzen oder sogar töten.
Wildhüter und Förster:
Wildhüter und Förster sorgen dafür, dass Wälder und Naturschutzgebiete ein Lebensraum für Wildtiere bleiben, kontrollieren Bestände und Krankheiten von Tieren und regulieren diese indem sie Tiere zur Jagd freigeben oder nicht. Gleichzeitig ist es die Aufgabe eines Försters und Wildhüters, die natürliche Umgebung von Tieren möglichst zu erhalten, auf künstliche Veränderungen zu verzichten und die Arten zu schützen. Dazu gehört es auch, Überpopulationen zu reduzieren, Unterpopulationen zu verringern und mögliche Schäden zu beheben um Lebensräume zu erhalten und auszubauen. Mögliche Eindringlinge in die Natur oder einen bestimmten Lebensraum werden ebenso wie Überpopulationen fern gehalten um die bestehende Biodiversität in einem Lebensraum zu erhalten.
Tierschutzvereine:
Tierschutzvereine in der Schweiz verteidigen die Rechte der Tiere im Allgemeinen; von einheimischen Tieren wie auch von Tieren, die im Produktionsprozess importierter Waren involviert sind. Insbesondere wird die Bekanntmachung von Problemen vorangetrieben, um auf Problematiken aufmerksam zu machen. Die Thematiken sind breit: Konsumgüter, Massenproduktionen, Verteidigung von Natur- und Wildschutzzonen, Pelzmode oder Artenerhaltung.
Tierschutzvereine können globale Akteure sein die über grosse Summen von Spenden verfügen, oder in regionale Politikprozesse involviert sein. Beides trägt zur Formung der politischen Agenda in Sachen Tierschutz bei.
Interessenskonflikte:
Die verschiedenen Akteure rund um den Tierschutz wirken teilweise miteinander, können aber auch in Interessenkonflikten stehen. Bauern sind am Tierwohl und an der Biodiversität generell interessiert, gleichzeitig müssen sie aber auch ihren Erwerb durch die Tiere sichern. Diese wirtschaftliche Sicht von Tieren steht oft im Konflikt mit der Sicht von Tierschützern der Tiere als Lebewesen mit Rechten. Massenhaltungen sowie zu stark industrialisierte Prozesse in der Produktion von Tierprodukten können die Tiere an ihre Leistungsgrenzen bringen und krankmachen. Wildhüter und Förster haben zur Aufgabe, den Lebensraum der Tiere zu pflegen und zu erhalten. Dabei gibt es Konflikte mit Bauern, wenn zum Beispiel Sauberkeit und Naturbelassenheit der Flüsse oder Wälder durch die Landwirtschaft beeinträchtigt werden.
Private Tierhalter sind selber für das Wohl ihres Tieres verantwortlich, und können somit im Konflikt mit Tierschützern stehen, die betonen, dass gewisse Tiere nicht zur privaten Haltung geeignet sind. Zudem gibt es eine Diskussion, ob es dem Staat erlaubt sein soll, sich in die private Haltung von Tieren einzumischen.
Eine Debatte entfacht sich um die Naturbelassenheit der Biodiversität. Wenn die Biodiversität kontrolliert wird, werden Arten erhalten, die natürlicherweise in bestimmten Lebensräumen nicht mehr überlebensfähig wären.
Weitere Diskussionen gibt es zwischen den Landwirten und den Wildtierschützern. Das Herdenschutzgesetz vertritt die Interessen der Landwirte, wobei Wölfe oder Bären gejagt werden dürfen, um die Sicherheit von Herden (insbesondere Schafen) zu garantieren. Gleichzeitig ist das Wilditierschutzgesetz gegen die Jagd von wilden Tieren. Dabei wird insbesondere diskutiert, ob für einige Wildtiere die Schweiz wirklich ein natürlicher Lebensraum darstellt.
Standards von Tierprodukten in der Schweiz:
Der Konsum von Tierprodukten in dem Ausmass, in dem er zurzeit stattfindet, verlangt die Tierhaltung in industriellem Rahmen. Diese wird oft weniger von Artenschutz und viel mehr von EffizienzEffizienz (lat: efficere „zustande bringen“) beschreibt ... und Optimierung geprägt. Jedoch sollten insbesondere in der Schweiz, aber auch im Import, die Rechte der Tiere auch in industrieller Haltung gewährleistet sein. Dabei wird bei verschiedenen Konsumgütern auf unterschiedliche Aspekte Wert gelegt.: Das Futter, die verschiedenen Arten der Haltung,
insbesondere des Auslaufs der Tiere und der Populationsdichte.
Fleisch:
Bei der Fleischproduktion muss zusätzlich auf die Schlachtung der Tiere Acht gegeben werden. Bei tierfreundlicheren Methoden steht die Verminderung von Stresssituationen für das Tier im Vordergrund. Tiere können beispielsweise auch direkt auf der Weide getötet werden.
Milch:
Die Milchproduktion wird in der Schweiz insbesondere kontrovers diskutiert, da eine sehr grosse inländische Produktion an Milch besteht. Es gibt Milchprodukte, die eine gewisse Art von Futter spezifizieren, wie z.B. Wiesenmilch.
Eier:
Käfighaltung ist in der Schweiz verboten, Eier können jedoch importiert werden auch wenn sie aus Käfighaltung stammen. Dies muss aber auf der Verpackung angegeben werden. In der Schweiz, werden jedochin der Schweiz fast keine Eier aus Käfighaltung verkauft.
Bodenhaltung ist tierfreundlicher und entspricht dem Mindeststandard in der Schweiz.
Die Freilandhaltung gilt als tierfreundlich in der Schweiz, deshalb sind diese Eier teurer.
Verschiedene Labels, unterschiedliche Standards:
Ein Mehrwert kann entstehen, wenn Tierschutzgesetze bei Tierprodukten nicht nur eingehalten, sondern die Rechte der zur Produktion benötigten Tiere zusätzlich ausgebaut werden. Dies setzt jedoch die Wahrnehmung dieses Mehrwerts in der Öffentlichkeit voraus. Dazu dienen in der Schweiz oft Labels, die klare Richtlinien beinhalten und deren Produzenten regelmässig kontrolliert werden. während diese höheren Standards die Produkte teurer machen.
Labels unterstehen nicht nur den Verordnungen in der Schweiz, die staatlich geregelt sind, sondern werden zusätzlich von labeleigenen, Dachreglementen Organisationen geführt. Diese führen unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstellen. Oft zeichnen sich Labels durch eine oder mehrere Besonderheiten, also spezielle Regeln aus, um sich von anderen abzuheben. Bekannte Labels in der Schweiz sind verschiedene Bio-Labels wie Naturafarm oder Terra Suisse sowie IP Suisse. Sie alle haben klare Richtlinien und erweitern teilweise die Tierschutzverordnung des Bundes für verschiedene Produkte, wobei sie sich von der Serienware im Regal absetzen.
Bestehende Tierschutzgesetze:
Die Tierschutzverordnung gilt auf Bundesebene und regelt die Haltung und den Umgang mit Tieren im Detail. Es werden klare Richtlinien zu Fütterung, Auslauf, Transport und so weiter gesetzt.
Die VerordnungEine Verordnung ist eine erlassene Vorschrift, welche von ei... über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS) regelt den Auslauf von Tieren und die Art der Weiden genauer.
Wildschutzgesetze sind auf kantonaler Ebene verankert und regeln die Jagd und die Lebensräume der Wildtiere im Detail.
Die Einhaltung dieser Gesetze wird durch den Schweizerischen Tierschutz (STS) oder durch kantonale Tierärzte in staatlichem Auftrag überprüft.
Gefährdete Tiere:
Verschiedene Tiere sind in der Schweiz bedroht. Dies durch vielzählige Gründe wie Lebensraumzerstörung, insbesondere Umweltverschmutzung und durch Jagd. Ein Beispiel sind Tiere, bei denen umstritten ist, ob die Schweiz überhaupt ihren Lebensraum darstellt. Beispiele dafür sind Wölfe oder Bären aber auch verschiedene Vogelarten.
Eine weitere Bedrohung entsteht durch industrielle Nutzung von Tieren, die nicht unbedingt industriell gehalten werden können. Dazu zählen Bienen oder auch Fische, die teilweise unter der Ausbeutung für industrielle Zwecke aber auch unter der schwindenden Biodiversität und unter Umweltverschmutzung leiden.
Import von Tierprodukten:
Beim Import von Tierprodukten gelten etwas andere Regeln. Erst ab 50% Anteil eines in der Schweiz verbotenen Tierprodukts muss dies auf der Verpackung angegeben werden. Der Verkauf ist generell gestattet. Dies führt zu viel Transparenzmangel bei Importprodukten, die teilweise durch die schwierig nachzuverfolgenden Herstellungswege der Produkte verursacht wird.
Klar ist, dass zwischen verschiedenen Importländern grosse Unterschiede bestehen. Deshalb kann in der Regel auf die Herkunft geachtet werden, auch wenn die Transparenz nicht vollständig gewährleistet ist. Ein anderes Problem stellen die Produktion von Tierprodukten die kulturellen oder religiösen Standards wie Kosher oder Halal entsprechen, dar. Diese Produktions- beziehungsweise Schlachtungsweisen sind zu gewissen Teilen nicht in Einklang mit dem Schweizer Tierschutzgesetz.
Die EU hat relativ strenge Richtlinien, die nahe an denen der Schweiz liegen. Andererseits ist die Käfighaltung von Hühnern erlaubt.
Die USA haben im Vergleich mit europäischen Ländern einen weniger umfassenden Tierschutz. Eier von Hühnern aus Käfighaltung ist Normalität.
Fazit:
Der Tierschutz in der Schweiz ist ein breites Netzwerk mit vielen Akteuren. Klar wird, dass der Tierschutz in der Konsumgesellschaft ein aktuelles Thema bleibt wobei die Transparenz bei Konsumgütern nicht immer gegeben ist.
Literaturverzeichnis
Haustierstatistik: Link
TotalrevisionBei einer (formellen) Totalrevision werden sämtliche Artike... des Jagd- und Wildschutzgesetzes Kanton Schwyz:
Bundesweite Tierschutzverordnung:
Schweizer Tierschutz:
WWF Schweiz:
Bio-Labels in der Schweiz:
Eier aus Käfighaltung in Konsumgütern:
Fleisch aus den USA:
Herdenschutz, Bauernverband:
Bio-Label Kontrolle:
IP-Suisse:
Verband Schweizer Forstpersonal:
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