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USR3 – Verfassungsbrüche für Milliardäre und Großkonzerne

USR III – De­mon­tage eines Sozialstaates

Es ist wie mit dem Bank­ge­heim­nis. Hätte man die Schul­di­gen der US-Jus­tiz ü­ber­las­sen, bestünde es noch. Ei­gent­lich wäre die USR3 gar nicht not­wen­dig, würde uns das Aus­land diese Steu­er­re­form nicht auf­zwin­gen – oder an­ders­rum kon­kre­ter for­mu­liert – ließe sich die Schweiz nicht dau­ernd vom Aus­lan­d rum­schub­sen, müßten wir darü­ber gar nicht ab­stim­men gehen.

Daß Groß­kon­zerne dies zum An­laß neh­men, ihre Tel­ler etwas gar üp­pig zu fül­len, ist in­zwi­schen fast schon nach­voll­zieh­bar, haben diese doch ihre eig­nen Par­la­men­ta­rier di­rekt im Bun­des­haus sit­zen und mit Wi­der­stand ist kaum noch zu rech­nen. Eine Schwei­ne­rei zwar, doch man scheint sich of­fen­bar an jedes Un­recht zu gewöhnen.

Diese Vor­lage wi­der­spricht in allen Tei­len dem bis­her üb­li­chen Rechts­emp­fin­den. Wenn Po­li­ti­ker nach der FA­BI-­An­nahme und der 5. IV-Re­vi­sion durch das (SV­P-)Volk nun mei­nen, die darin ent­hal­tene Präju­diz sei ein Si­gnal ge­we­sen, sämt­li­che ge­setz­lich ver­an­ker­ten An­stands­re­geln auch zukünf­tig und an­dern­orts über Bord zu wer­fen, um ts­un­a­mi­ar­tig immer mehr auf be­ste­hende Grund­la­gen und Ver­fas­sungs­vor­ga­​​ben zu pfei­fen, dann sehen wir nicht nur den Land­frie­den be­droht, son­dern auch die Glaub­wür­dig­keit der Po­li­ti­ker, die in ihre ei­ge­nen Ta­schen legiferieren.

Die USR III führt zu einer

Verschiebung der Steuerlast

von den

Unternehmen zu den Privaten

(Daniel Leupi, Zürcher Finanzvorsteher)

Mit etwas Verstand erkennt jeder, daß das Fuder dieser Vorlage völlig überladen ist und dringend zur Korrektur an das Parlament zurück muß. Bitte stimmt entsprechend zahlreich ab. wir wollen doch keine US-amerikanische Zustände in den Alpen, Jetzt wo sogar schon Donald Trump trompetet:

oder?

D​​as Vimentis Blog-Theme ist technisch etwa auf dem Stand von 2005.

Die detaillierten Pferdefüße dieser Vorlage lesen Sie deshalb bitte zum besseren Verständnis im vollständigen Artikel (2’087 Wörter) mit Charts, Videos, Bebilderung und Links zum Thema auf:

Verfassungsbrüche​​ für Milliardäre und Großkonzerne

Carolus Magnus

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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