Dieser Text erläutert das Wahlsystem für den Kantonsrat und den Regierungsrat des Kantons Zürichs und zeigt auf, wie man diese wählt.

Die Räte

Das Parlament des Kantons Zürich, der Kantonsrat, besteht aus 180 Volksvertretern. Er wird in 18 Wahlkreisen gewählt.

Die Exekutivbehörde des Kantons Zürich ist der Regierungsrat. Dieser besteht aus sieben Mitgliedern und wird in nur einem Wahlkreis (ganzer Kanton Zürich) gewählt.

Wahlsystem

Sowohl der Kantonsrat als auch der Regierungsrat werden im Kanton Zürich alle vier Jahre gewählt. Die Amtszeit der Behörden beträgt vier Jahre.

Der Kantonsrat wird aus den 18 Wahlkreisen gewählt. Die Zuteilung der 180 Sitze auf die Wahlkreise erfolgt vor der Wahl. Sie stellt sicher, dass jeder Wahlkreis entsprechend seiner Bevölkerungszahl die angemessene Anzahl Sitze für den Kantonsrat erhält.

Wahlkreise Anzahl Mitglieder
Stadtkreis 1&2 4
Stadtkreis 3&9 12
Stadtkreis 4&5 5
Stadtkreis 6&10 9
Stadtkreis 7&8 6
Stadtkreis 11&12 12
Dietikon 11
Affoltern 6
Horgen 15
Meilen 13
Hinwil 12
Uster 16
Pfäffikon 7
Stadt Winterthur 13
Winterthur Land 7
Andelfingen 4
Bülach 17
Dielsdorf 11

Gewählt wird mit einer Verhältniswahl (Proporz). Die Proporzwahl ist ein zweistufiges Wahlsystem. Im ersten Schritt wird ermittelt, wie viele Stimmen die verschiedenen Parteien erhalten haben und wie viele Kantonsratssitze sie damit beanspruchen dürfen. Im zweiten Schritt werden die Anzahl Sitze innerhalb der Partei auf die Kandidaten mit den meisten Stimmen aufgeteilt. Diesen Vorgang führt man in jedem Wahlkreis durch.

Der Regierungsrat wird nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Listen und Parteien sind für die Wahl nicht relevant. Im ersten Wahlgang ist derjenige gewählt, der mehr Stimmen als das absolute Mehr erhält. Das absolute Mehr entspricht der Hälfte der gültigen Stimmen plus eins. Erhalten mehr als sieben Kandidaten das absolute Mehr, scheiden diejenigen mit weniger Stimmen aus. Haben weniger als sieben Kandidaten das absolute Mehr erreicht, gibt es einen zweiten Wahlgang für die verbleibenden Sitze. Gezählt wird dabei das relative Mehr der Stimmen.

So wählt man

Die Parteien stellen für die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats Listen mit wählbaren Kandidaten auf. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie es Kantonsratssitze in seinem Wahlkreis gibt. Man unterscheidet bei der Proporzwahl zwischen Stimmen für die Partei und Stimmen für die Kandidaten. Wählt man einen Kandidaten, erhält sowohl die Partei des Kandidaten als auch der Kandidat selbst eine Stimme. Lässt man die Linien auf der Liste einer Partei leer, bekommt nur die Partei die Stimme.

Es gibt bei den Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats des Kantons Zürich folgende Möglichkeiten zu wählen:

Eine vorgedruckte Parteiliste unverändert einwerfen oder eine vorgedruckte Liste mit folgenden Optionen abändern:

  • Streichen: Person ersatzlos von einer vorgedruckten Liste streichen. Diese leere Zeile fällt als Stimme jener Partei zu, deren Name oder Abkürzung im Kopfbereich des Wahlzettels steht. Die Zeile hilft der Partei, mehr Sitze für den Kantonsrat zu erhalten. Sie nimmt allerdings keinen Einfluss auf die Verteilung der Sitze innerhalb der Liste.
  • Kumulieren: Person doppelt auf eine Liste schreiben. Person und Partei erhalten dadurch zwei Stimmen. Mehr als dreifache Nennung sowie „dito“ oder Gänsefüsschen (“) sind ungültig. Auf der Liste dürfen am Schluss jedoch nicht mehr Namen stehen, wie der Wahlkreis Plätze im Grossrat hat.
  • Panaschieren: Person von der Liste streichen und durch eine Person einer anderen Liste ersetzen. Dann erhält die hinzugefügte Person und deren Partei die Stimme. Die Partei, die im Kopfbereich steht, erhält eine Stimme weniger.

Es gibt ebenfalls eine leere Liste, die man vollständig selber ausfüllen darf. Bei einer leer gelassenen Zeile erhält nur dann eine Partei eine Stimme, wenn die Liste im Kopfbereich des Wahlzettels nach ihr bezeichnet wurde. Es darf nur ein Kantonsratswahlzettel verwendet werden, d.h. nur ein Wahlzettel darf ins Stimmzettelcouvert gelegt werden.

Auf dem Wahlzettel für die Regierungsratswahlen sind sieben leere Zeilen abgedruckt. Als Stimmberechtigter hat man die Möglichkeit, diese Zeilen mit den Namen der Kandidierenden zu füllen. Im Gegensatz zu Proporzwahlen ist das Kumulieren bei Majorzwahlen nicht zulässig. Am Schluss dürfen nur für sieben Personen Stimmen abgegeben werden. In die Regierung können alle Personen gewählt werden, die im Kanton Zürich stimmberechtigt sind. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit.

Zudem muss am Schluss noch der Regierungspräsident gewählt werden. Die einzige Bedingung ist, dass man dafür einen Namen hinschreibt, den man auch als Regierungsrat gewählt hat.

Literaturverzeichnis

Kanton Zürich (2014). „Verteilung der Kantonsratssitze auf die Wahlkreise

für die Amtsdauer 2015–2019.“ Abgerufen unter Link

Kanton Zürich (2014). „Regierungsratswahlen 2015.“ Abgerufen unter Link

Kanton Zürich (2014). „Kantonsratswahlen 2015.“ Abgerufen unter Link

Wahlsystem_Kanton_ZH.pdf – Artikel als PDF

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