Die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ schafft Steuerprivilegien für Einzelne. Mit einer Wahlmöglichkeit bei der Wohneigentumsbesteuerung würden Rentnerinnen und Rentner gegenüber jüngeren Wohneigentümern und Mietenden steuerlich massiv bevorzugt. Dies ist ungerecht und unnötig.
Der Hauseigentümerverband Schweiz schlägt mit seiner Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ ein à la carte-Steuersystem vor. Rentnerinnen und Rentner sollen wählen können, ob sie weiterhin den Eigenmietwert versteuern wollen oder ob sie ihn nicht mehr versteuern und dafür auf einige Abzüge verzichten.
Der Eigenmietwert ist für viele Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ein Ärgernis. Will man ihn abschaffen, so muss dies aber für alle gelten und es müssen alle heutigen Steuerabzüge für Wohneigentum abgeschafft werden. Die vom Hauseigentümerverband vorgeschlagene Wahlmöglichkeit würde einzig eine lukrative Steueroptimierung schaffen.
Die Initiative würde zu hohen Steuerausfällen führen. Bund und Kantone müssten Leistungen abbauen oder für alle anderen die Steuern erhöhen. Gleichzeitig zeigen Statistiken, dass Personen im Rentenalter oft ohne finanzielle Schwierigkeiten leben – jeder fünfte hat ein Bruttovermögen von über einer Million Franken. Sie müssen deshalb nicht generell entlastet werden. Aus all diesen Gründen lehne ich die Initiative klar ab.
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Kommentare anzeigen Hide commentsJa Herr Leitch-Frei, wir wissen ja, dass es im Interesse der SP ist ihre Klientel zu fördern. Anstatt dass man die private Altersvorsorge fördert indem es attraktiv ist seine Hypothek abzubezahlen, hat die SP lieber Leute von der Hand in den Mund leben und schlussendlich im Alter zu Sozialhilfeempfängern werden.
Nur eigenartig, dass – ausser der SVP (und von denen nicht mal alle) keine andere Partei ein Ja empfiehlt! Könnte es daran liegen, dass die Initiative ungerecht ist, weil sie Mieter und Eigentümer unterhalb des Rentenalters benachteiligt. Ihnen stehen keine vergleichbaren Vorteile zur Verfügung. Es liegt im Übrigen keine flächendeckende Notlage für Eigenheimbesitzer im Rentenalter vor. Die Initiative bietet vor allem vermögenden Personen weitere Steuervorteile. Und wer zahlt die 750 Millionen Franken Steuerausfälle?
Wenn der Eigenmietwert nicht mehr besteuert wird, dann soll das für alle gelten und man sollte dann keine Unterhaltskosten und Schulden mehr abziehen dürfen. Der Abzug von bis zu 4000 CHF (Initiative)ist deshalb ungerechtfertigt.
Herr Leitch-Frey, die Besteuerung des Eigenmietwertes ist nur ein Zugeständnis an die Banken die damit einfach unsere Sparguthaben sicher anlegen können.
Richtigerweise müsste man dem Eigenheimbesitzer die Wahl lassen, ob er den Eigenmietwert besteuert haben möchte und somit gleichzeitig in den Genuss kommt die Zinskosten vom Einkommen abziehen zu können. Oder ob er den Eigenmietwert nicht versteuert, gleichzeitig aber auch die Zinskosten nicht mehr abziehen kann.
Dies würde dazu führen, dass die Eigenheimbesitzer ihre Hypotheken abbezahlen würden und so ein weiteres Standbein für ihre Altersvorsorge aufbauen würden.
Dies wäre im Interesse des ganzen Landes. Es ist sowieso unsinnig, die Schuldenwirtschaft mit solchen künstlichen Massnahmen wie dem Eigenmietwert zu fördern. Es reicht schon, dass unser Staat so stark verschuldet ist.
Grundsätzlich bin ich gegen die einseitige Bevorzugung von Personen die wohnen gegenüber anderen die auch wohnen – Eigentümer gegen Mieter. Immobilienbesitzer wohnen. Mieter wohnen auch. Wenn schon müsste man den Abzug des Mietzinses zulassen.
Wenn der Eigenmietwert nicht mehr besteuert wird, dann sollte man auch keine Unterhaltskosten und Schulden mehr abziehen dürfen.
Oder man belässt das bisherige System und lässt zu dass Mieter den Mietzins abziehen können. Keine Partei tritt für das ein.
Im folgenden beschreibt die ESTV die Handhabung “Die Besteuerung der Eigenmietwerte.” Und interessant: Jeder Kanton hat eigene Methoden zur Berechnung des Basiswertes Mietwert:
– im Kt Solothurn: Mietwertberechnung ist abhängig von der Höhe des Katasterwertes
– im Kt Glarus: Der Mietwert wird auf Grund von vermieteten Vergleichsobjekten bestimmt.
und so weiter und so weiter und so weiter. Jeder Kanton hat eigene Ideen wie das berechnet wird. Find ich etwas absurd.
siehe hier http://www.estv.admin​.ch/dokumentation/00079/00080/00736/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdYR8gGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A–
Aber: die Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit weiterhin den Eigenmietwert zu reduzieren. Es gibt nämlich den Unternutzungsabzug (gemeint ist: wenn Räume/Zimmer nicht mehr gebraucht werden, z.B. im Alter) kann ein Abzug vom Eigenmietwert gemacht werden.
Zitat Hauseigentümerverband: Steuertipp Unternutzungsabzug
Bei der direkten Bundessteuer kann bei der Nutzungsaufgabe von einzelnen Räumen ein Unternutzungsabzug geltend gemacht werden, da bei der Festsetzung des Eigenmietwertes auch auf die tatsächliche Nutzung abzustellen ist. Diese Regelung gilt auch in vielen Kantonen, wobei die Voraussetzungen für die Geltendmachung kantonal unterschiedlich sind. Grundvoraussetzung für die Geltendmachung ist, dass ein Raum tatsächlich nicht mehr benutzt wird, also auch nicht gelegentlich als Gästezimmer oder Bastelraum. Einzelne Kantone verlangen sogar, dass der Raum vollständig leergeräumt ist.
siehe http://www.hev-schweiz.ch/recht-steuern/uebersicht/artikel/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2849&cHash=2ea8d1e4089ebeb62536e53d07fdcfec​
siehe auch http://www.hev-aarau-kulm.ch/recht-steuern/eigenmietwert/artikel/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2471&cHash=eb606a321da1a0515c5e46f2640a4d01
und hier lebt der Kantönligeist: in einigen Kantonen gibts die Unternutzung, in anderen nicht.
Im Kanton ZH ist das möglich. Der Baron von und zu Herrliberg, Christoph Blocher, kann also in seiner Super-Luxus-Villa die Räume die er nicht mehr braucht (Kinder sind ja ausgeflogen) als Unternutzung von den Steuern (Eigenmietwert) abziehen. Als Jurist weiss er sicher wie man das macht. Jaja die Reichen profitieren wie immer am meisten von solchen Abzügen.
Also meine Stimme (ich bin Mieter) ist klar zur Abstimmung: Nein.
Die armen Millionäre ! Ja wirklich. Die rechnen sich arm und zahlen keine Steuern.
Die Abzugsmöglichkeiten nach der heutigen Systematik sind einfach ein Blödsinn und priveligieren eine kleine Gruppe (Reicher).
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV schreibt in der Anleitung – “Die Besteuerung der Eigenmietwerte ” von 2010 – Seite 26:
“Negative Netto-Eigenmietwerte: Der Nettoertrag aus der Nutzung unbeweglichen Vermögens (Brutto-Eigenmietwert minus Hypothekarzinsen minus Unterhaltskosten) kann negativ ausfallen. Die Nutzung der eigenen Liegenschaft führt in diesen Fällen zu einer Reduktion des steuerbaren Einkommens. Sowohl beim Bund als auch in allen Kantonen werden negative Eigenmietwerte zugelassen.”
siehe http://www.estv.admin​.ch/dokumentation/00079/00080/00736/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdYR8gGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A–
Das so harmlos formulierte führt zu folgendem Effekt: Man kann das Einkommen auf Null setzen indem man die Abzüge dementsprechend ansetzt (nun das Steueramt lässt nicht jeden Abzug zu; die Abzugsfähigkeit muss gegeben sein)
Das ganze wird von ohnehin Reichen ordentlich ausgenutzt. Beispiel vom Gastro-Unternehmer Rudi Bindella (Pizza-Kette Santa Lucia und anderes):
«Reineinkommen» und «Reinvermögen» im Jahre 1993 Null. Auch 1994 hat er kein Reineinkommen erzielt, das Vermögen stieg von 0 auf 7,9 Millionen Franken. Siehe http://www.beobachter​.ch/archiv/inhaltsverzeichnisse/artikel/die-armen-millionaere/
Auch der Fall Ulrich Albers (über 400 Mio Vermögen) war das Einkommen 1994 und 1995 eine runde Null,
Mit anderen Worten: das System lässt das zu. Die ESTV schreibt ja: …negative Eigenmietwerte zugelassen….. Also ists erlaubt. Und das das massiv ausgenützt wird (von Reichen die ohnehin bereits nicht wenig besitzen) . Man muss Tomaten auf den Augen haben um nicht zu sehen dass das massiv ausgenützt wird.
Interessant wäre wie manchmal z.B. der Baron von und zu Herrliberg Christoph Blocher den erlaubten Trick angewendet hat. Man kann den Trick so oft anwenden wie man will. Das Steueramt lässt das zu (sofern die Abzugsfähigkeit gegeben).