Unnütz für den Mit­tel­stand – fatal für die Gemeinden

 

Gegen eine massvolle Reduktion der Einkommenssteuern für den Mittelstand, eine Erhöhung der Kinderabzüge und den jährlichen Ausgleich der kalten Progression wäre nichts einzuwenden. Von der erneuten Entlastung der hohen und sehr hohen Einkommensschichten, der Reduktion des Spitzensteuersatzes, der Milderung beim Vorsorgetarif sowie der Senkung der Vermögenssteuer und dem Einbezug der juristischen Personen hat der Mittelstand nichts – im Gegenteil: Er leidet als Folge unter dem Abbau des Service public und bezahlt höhere Gebühren. Von der Mogelpackung profitieren erneut die Vermögenden und Firmen, die bereits bei der letzten Revision zum Zuge kamen. Um die 220 Millionen Steuerausfälle sollen Kanton und Gemeinden verkraften, und dies in einer konjunkturell unsicheren Zeit mit steigenden Beiträgen an Spitäler, Pflegefinanzierung und den öffentlichen Verkehr. Eine äusserst wirksame Entlastungsmassnahme wie die von der SP verlangte Erhöhung des  Pauschalabzugs für die Krankenversicherung wurde abgelehnt. Solches könne man sich nicht leisten, da dies zu Einnahmenausfällen von 39 Millionen Franken führe, monierte der Regierungsrat. Mit derselben Begründung bekämpfte die Regierung in der ersten Lesung noch vehement eine Steuersenkung für juristische Personen im Umfang von 38,8 Millionen Franken und argumentierte, aus der Optik des interkantonalen Wettbewerbs und im Vergleich zu den Nachbarkantonen bestehe kein ausgewiesener Bedarf für die Senkung der Gewinnsteuer für Firmen. Jetzt plädiert er plötzlich dafür. Die Auswirkungen der Revision sind fatal für den Haushalt der Gemeinden, die reihum ihre Steuerfüsse erhöhen werden. Die Revision ist Unnütz für den Mittelstand und gehört bachab geschickt.

Comments to: Nein zur Steuergesetzrevison

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