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Abstimmung 24. Februar 2008: Unternehmenssteuerreform II

Am 24. Februar 2008 stimmt das Volk ab, ob die Unternehmenssteuerreform II angenommen oder abgelehnt werden soll. Während die erste Unternehmenssteuerreform von 1997 auf eine Verbesserung des Holdingstandortes ausgerichtet war, ist das Ziel der Unternehmenssteuerreform II den Unternehmensstandort Schweiz für KMU zu verbessern. Die Reform soll damit vor allem Investoren, welche sich finanziell an Unternehmungen beteiligen, zugute kommen sowie KMU steuerlich entlasten. Die SP hat gegen die Reform das Referendum ergriffen.

Was würde sich ändern?

Im heutigen Steuersystem werden Unternehmensgewinne, welche an die Inhaber eines Unternehmens verteilt werden, doppelt besteuert. Als erstes bezahlt das Unternehmen Steuern auf seinen Gewinn. Was nach Steuerabzug vom Gewinn übrig bleibt, kann an die Inhaber (Aktionäre, Gesellschafter, Genossenschafter) beispielsweise als Dividende verteilt werden. Dies stellt für die Inhaber ein Einkommen dar, auf welches sie Einkommenssteuer bezahlen müssen.

Mit der Reform würden auf Bundesebene die ausbezahlten Dividenden nur noch zu 50% (wenn es zum Geschäftsvermögen gehört) bzw. 60% (wenn es zum Privatvermögen gehört) besteuert. Damit soll die Doppelbesteuerung verkleinert werden. Die Regelung gilt allerdings nur für Inhaber mit mehr als 10% Beteiligung am Unternehmen, weil vor allem unternehmerisch tätige Personen entlastet werden sollen. Folgendes Beispiel in Tabelle 1 verdeutlicht die Änderung.


Tabelle 1: Beispiel Teilbesteuerung Dividenden

Das Beispiel zeigt, dass die gesamte Steuerbelastung mit 13.75% auch neu höher als der normale Einkommenssteuersatz von 11.5% sein wird. Dank der um 50% tieferen Einkommenssteuer auf die Dividenden reduziert sich die Doppelbesteuerung aber deutlich.

Als weitere Änderung, um die Steuerbelastung der Unternehmen zu reduzieren, sollen die Kantone neu die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anrechnen dürfen. Beispiel: Ein Unternehmen zahlt heute

Neu bezahlt das Unternehmen – sofern der Kanton dies zulässt – weiterhin die volle Gewinnsteuer von 70 Fr. aber nur noch 30 Fr. Kapitalsteuer (100-70). Bisher ist diese Anrechnung durch das Steuerharmonisierungsgesetz verboten.

Zusätzliche Massnahmen sollen dazu beitragen, die Übertragung oder Vererbung, die Liquidation (Auflösung) und die Umstrukturierung von Betrieben weniger stark zu besteuern:

  • Entlastung der Liquidationsgewinne: Wenn Inhaber von Unternehmen in Rente gehen und die Unternehmung auflösen, stellen die Gewinne aus der Liquidation für sie ein Rentenkapital dar. Bisher wird dieser einmalige Gewinn zum Einkommen hinzuaddiert und zum normalen Einkommenssteuersatz besteuert, welcher durch die Progression besonders hoch sein kann. Die Reform sieht vor, solche Liquidationsgewinne unabhängig vom Einkommen zu behandeln, wenn der Inhaber älter als 55 Jahre ist, und wie Renteneinkommen nur zu einem Fünftel des Einkommenssteuersatzes zu besteuern.
  • Ausweitung der Ersatzbeschaffung: Wenn ein Betrieb beispielsweise eine alte Maschine verkauft und eine neue kauft, so muss er bereits heute den Gewinn aus dem Verkauf der alten Maschine nicht besteuern, sofern die neue Maschine dasselbe herstellt wie die alte. Die Reform sieht vor, dass diese Regel neu auch dann gilt, wenn beispielsweise infolge einer Umstrukturierung die neue Maschine etwas anderes herstellt als die alte.

Auswirkungen

Die heutige Doppelbesteuerung hat zwei negative Auswirkungen:

  • Erstens haben Firmen einen Anreiz, Gewinne nicht auszuschütten, sondern in den Reserven des Unternehmens zu belassen, um einer zweiten Besteuerung auszuweichen. Dies führt dazu, dass das Kapital im entsprechenden Unternehmen investiert wird und daher nicht immer da eingesetzt wird, wo es wirtschaftlich am meisten bringt.
  • Zweitens werden Geldgeber, welche Risikokapital in neue Unternehmen investieren möchten, steuerlich bestraft. Dies kann dazu führen, dass weniger Geld in junge Unternehmen investiert wird.

Ziel der Vorlage ist es, diese beiden Auswirkungen der Doppelbesteuerung zu reduzieren, sodass das Kapital von Unternehmen effizienter eingesetzt wird und mehr Geld in neue, innovative Unternehmen fliesst. Dies führt langfristig zu einem höheren Wirtschaftswachstum.

Weiter würde die Reform durch die Möglichkeit der Kantone, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anrechnen lassen zu können, den Steuerwettbewerb unter den Kantonen fördern.

Kurzfristig würde die Reform Steuerausfälle mit sich bringen. Diese belaufen sich für die tiefere Besteuerung der Dividenden schätzungsweise auf 56 Mio Fr. beim Bund und 437 Mio Fr. bei den Kantonen. Im Fall, dass sich alle Kantone entscheiden, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen, beläuft sich der Steuerausfall auf 1 Milliarde Fr. Es muss zudem mit Ausfällen zwischen 86 und 130 Mio Fr. bei der AHV gerechnet werden, da für Inhaber von Betrieben der Anreiz steigt, statt Lohn Dividenden auszuzahlen und auf Dividendeneinkommen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen (alle Schätzungen vom Eidgenössischen Finanzdepartement). Gemäss einer Studie der Universität St. Gallen gleichen sich diese Steuerausfälle durch ein höheres Wirtschaftswachstum in einigen Jahren wieder aus, wobei diese Studie umstritten ist.

Argumente der Befürworter

Die Befürworter sehen in der Reform eine Entlastung für die KMU, was positive Impulse für die Schweizer Wirtschaft zur Folge hätte. Sie heben die positiven Auswirkungen hervor, welche die Reform auf das Wirtschaftswachstum, den Wohlstand und die Beschäftigung hätte. Diese entstünden durch die neuen Anreize, Geld nicht in den Reserven der Unternehmen zu blockieren, sondern zurück zu den Eigentümern fliessen zu lassen. Die Teilbesteuerung der Dividenden würde die heute bestehende Ungerechtigkeit mildern. Die Massnahmen bezüglich Übertragung, Vererbung und Ausweitung der Ersatzbeschaffung begünstigen die Weiterführung von Unternehmen und somit den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Argumente der Gegner

Gegner der Reform bemängeln, dass die Steuern auf Einkommen aus Dividenden gesenkt werden, während für Lohneinkommen keine Senkung vorgesehen ist. Sie sind zudem nicht damit einverstanden, dass Grossaktionäre mit über 10% Beteiligung bevorteiligt würden. Auch kritisieren sie die ungleiche Behandlung von Kapitalgesellschaften, welche Dividenden ausschütten können und Personengesellschaften, sprich Selbstständigerwerbenden, welche diese Möglichkeit nicht haben. Sie deuten auf die hohe Summe der Steuerausfälle und Ausfälle bei AHV-Beiträgen hin. Sie befürchten, dass die grössere Freiheit der Kantone, die Steuern senken zu können, den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen verstärken würde.

Literaturverzeichnis

Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II)

Keuschnigg, C. und Dietz, M. “Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II”, Gutachten im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung

Economie Suisse. (2007). Abrufbar unter: Link

Eidgenössisches Finanzdempartement. Abrufbar unter: Link

Ja zur KMU-Steuerrform. (2007).

Die Bundesversammlung. (2007). Abrufbar unter: Link

Sozialdemokratische Partei der Schweiz. (2007). Abrufbar unter: Link

abstimmung_08_02_unternehmenssteuerreform.pdf – PDF

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