Jeden Tag lese ich in den Medien über unglaublich traurige und tragische Schicksale der Flüchtlinge aus Syrien, die momentan zu Hunderttausenden aus ihrem Land flüchten. Bis vor kurzem war für uns Schweizer der Krieg in Syrien weit weg. Mit der Ankunft der ersten Flüchtlingsschiffe an Europas Stränden und spätestens mit Bildern von angespülten Kinderleichen werden wir direkt damit konfrontiert. Wir können nicht einfach wegsehen.
Die Menschen aus Syrien flüchten vor dem Bürgerkrieg in ihrem eigenen Land, der nun schon über drei Jahre anhält. Sie fliehen vor den Milizen, welche um die Neuverteilung der Macht kämpfen. Sie sind an Leib und Leben bedroht. Wir Schweizerinnen und Schweizer in unserem friedlichen Land können uns gar nicht vorstellen, wie schlimm die Zustände in Syrien sein müssen. Wie verzweifelt ein Mensch, ein Vater, eine Mutter sein muss, um mit den eigenen Kindern eine solch beschwerliche, lebensbedrohliche Reise übers Meer nach Europa auf sich zu nehmen, sich skrupellosen Schleppern anzuvertrauen, um aus dem Heimatland zu entkommen. Nein, wir können es uns wirklich nicht vorstellen! Diesen Menschen müssen wir helfen! Wir müssen denjenigen die zu uns kommen ein Dach über dem Kopf geben. Wir müssen dafür sorgen, dass diese traumatisierten Kinder ein unversehrtes, unbeschwertes Leben führen dürfen und dieselbe Zukunft haben, wie wir uns das für unsere Kinder wünschen.
Denn Asylrecht ist ein Menschenrecht. So steht es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, welche von allen Mitgliedstaaten der UNO, also auch von der Schweiz, mit ihrem Beitritt automatisch anerkannt wurde. Ausserdem hat die Schweiz die Genfer Flüchtlingskonvention und die europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben. Wir sind also dazu verpflichtet, diesen Menschen zu helfen.
Die Schweiz hat eine langjährige humanitäre Tradition, welche auf ihrer historischen Rolle als Asylland und der Gründung des Roten Kreuzes im Jahre 1863 basiert. Im 19. Jahrhundert fanden politisch Verfolgte aus ganz Europa in der Schweiz Asyl. Im 20. Jahrhundert wurden vor allem Flüchtlinge aus kommunistischen Staaten Osteuropas in der Schweiz aufgenommen. 1956 waren es 11‘000 Flüchtlinge aus Ungarn. 1968 ungefähr gleich viele aus der Tschechoslowakei. Von 1998 bis 1999 bot die Schweiz 53‘000 Flüchtlingen aus dem Kosovo Schutz, kurz darauf gewährte unser Land 16‘000 Personen aus Ex-Jugoslawien und aus Sri Lanka ein Bleiberecht.
Aber: Noch wichtiger als die momentane Hilfe für die Flüchtlinge, die jetzt in unser Land kommen, ist die Hilfe vor Ort. Dafür setze ich mich ein. Mit all unseren Asylunterkünften leisten wir doch nur Symptombekämpfung. Wir müssen dafür sorgen, dass wir gar keine Asylunterkünfte mehr bauen müssen. Es gilt, die Ursachen für die Flucht zu bekämpfen. In erster Linie gilt es, alles daran zu setzen, dass die Kriegshandlungen beendet werden. Die neutrale Schweiz konnte schon in einigen Fällen beim Vermitteln helfen. In der UNO kann sich die Schweiz für Friedenstruppen stark machen. Die Schweiz könnte die Länder bei der Demokratisierung unterstützen. Weiter sollten wir uns dafür einsetzen, dass die ArmutArmut bedeutet Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen ... in den Flüchtlingsländern ein Ende hat, damit die Menschen eine wirtschaftliche Perspektive haben.
Unechte Flüchtlinge, Wirtschaftsflüchtlinge zum Beispiel müssen wir aber rasch abweisen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Dies, damit wir den echten Flüchtlingen helfen können.
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Kommentare anzeigen Hide comments@ B. Guhl, BDP
Sie schreiben;
“Von 1998 bis 1999 bot die Schweiz 53‘000 Flüchtlingen aus dem Kosovo Schutz.” Das ist richtig, Kriegsflüchtlingen muss man Schutz gewähren. Der Bundesrat versprach dem Souverän aber auch,
dass diese nach dem Krlieg wieder zurück in ihre Heimat heimkehren müssen, ihre Heimat aufbauen helfen.
Das ist nie geschehen, weshalb der Bürger, die Bürgerinnen bei Versprechen vom Bundesrat jetzt erstmal skeptisch sind, ob sie einem Versprechen noch trauen können.
Hier spricht erstmals ein Politiker, und erst noch von der SPD, wirklich Klartext vom Feinsten, er erwarte bis zu 5 Million allein in Deutschland;
https://www.youtube.com/watch?v=0Q4SaUJ7KYI
Es sind sehr viele Menschen aus dem Kosovo wieder zurückgegangen. Diverse andere, die sich hier gut integriert und sich eine Existenz aufgebaut haben, bekamen nach den üblichen Regeln eine Daueraufenthaltserlaubnis.
Falls Ihre Alternative wäre für Kriegsflüchtlinge keinerlei Integrationsbemühungen zu starten, sie so lange es braucht unter Sozialhilfe zu halten (notfalls bewusst jahrelang), können Sie ja eine entsprechende Initiative starten.
An dem System der vorläufigen Aufnahme und der Möglichkeit diese unter bestimmten Bedingungen in eine Aufenthaltsbewilligung B umzuwandeln kann sich eigentlich kein vernünftiger Mensch stören … und so haben eben nicht DER Bürger und DIE Bürgerin, sondern nur einzelne Bürger und Bürgerinnen aus unterschiedlichsten, teils menschenverachtenden Gründen ein Problem mit dem System. Noch nicht mal bei der letzten Asylgesetzrevision war hier eine Änderung vorgesehen.
“An dem System der vorläufigen Aufnahme und der Möglichkeit diese unter bestimmten Bedingungen in eine Aufenthaltsbewilligung B umzuwandeln kann sich eigentlich kein vernünftiger Mensch stören”
Ich halte mich für vernünftig und finde das System “vorläufige Aufnahme” problematisch. Allerdings aus anderen Gründen als Herr Hottinger. Nämlich weil es für die betroffenen Personen eine unnötige psychische Belastung ist, ständig mit der Unsicherheit zu leben, dass man abgeschoben werden könnte. Und wiel man mit dem Stempel “vorläufig aufgenommen” auch sehr schwer eine Arbeit findet. Wer will denn jemanden anstellen, der jederzeit des Landes verwiesen werden kann.
Kurz: dieser Status erschwert die Integration. Wir plagen die Flüchtlinge unnötig und machen uns auch selber etwas vor. Denn die meisten vorläufig Aufgenommenen (90%, wenn ich richtig informiert bin) beiben nicht nur vorläufig.
1. Es wäre schön, wenn sich völlig normale Menschen, nicht so ein super-Menschen verachtender wie F. Wagner, der für die eigene Bevölkerung überhaupt keine Empathie (Schweizer wie Ausländer) hat, etwas über den materiellen Inhalte des eingestellten Videos verlauten lassen würde.
2. Sogar ein SPD-Politiker – der meiner Meinung nach die ganze Thematik super gut erkannt hat – und dies auch getraut laut & deutlich genug auszusprechen. Bravo.
Ein grosses BRAVO.
Ihre Argumentation betreffend der Problematiken der vorläufigen Aufnahme ist sicher nicht falsch. Meine Äusserung mit den “vernünftigen Menschen” war eher als Antwort auf Herrn Hottingers “warum ist kein Kosovare weg?” gedacht und die Idee dahinter, das ungeachtet persönlicher Härten oder Grad der Integration Kosovaren wieder in die Heimat müssten.
Trotz der Problematiken bei der vorläufigen Aufnahme sehe ich dann doch einen Bedarf nach einem “Zwischenstatus”. Auch regulär einwandernde Ausländer, auch im Rahmen der Personenfreizügigkeit aus der EU kommend, haben erst einmal nur eine Aufenthaltsgenehmigung, die unter Umständen (zum Beispiel bei längerer Arbeitslosigkeit) wieder entzogen werden kann. Ich wüsste jetzt keinen Grund warum man vorläufig Aufgenommenen, wenn der Schutzgrund wegfällt (z. B. Frieden im Heimatland), unter sonst gleichen Bedingungen die Aufenthaltserlaubnis nicht entziehen können sollte. Keinen Sinn macht das aber sicher wenn derjenige irgendwo in Lohn und Brot steht.
Zuerst möchte ich hier einen Link zum vollständigen Interview auf Phoenix miit Herrn Buschkowsky veröffentlichen. Herr Hottingers Link führt nämlich zu einer auf ca. die Hälfte der Zeit verkürzten, geschnittenen Version des Originalinterviews. Es wurden z.B. auch ein paar migrationsfreundlichere Passagen herausgeschnitten:
https://www.youtube.com/watch?v=F39BWmVZGcI
Dieser Zwischenstatus kann auch anders aussehen als die vorläufige Aufnahme:
http://www.balthasar-glaettli​.ch/2015/08/30/schutzstatus-s-fuer-syrer/
..ich möchte einfach mal von einem linken Politiker wissen,wieviele es den sein dürfen,die sich in unserem Land niederlassen solllen.Dieser Frage wird sorgsam ausgewichen.Man schreibt von den vielen,verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung,wie die Asylanten mit Arbeit versehen.Man bietet ihnen kostenlose Anwälte an..usw. ..alles schön und gut.Jedoch,was ist den,wenn plötzlich eine Million Orientale hier anklopfen..”ich Schweiz” sagen…?????..was ist,wenn die dann noch den Famlilien-Nachzug hierher organisieren?Verträgt es hunderttausende aus orientalischen Kulturen,ohne dass es zu schlimmen “Verwerfungen” kommen könnte?Wetten,dass Frau Somaruga längst vorher, ihren Rücktritt aus der Politik bekannt gibt,und,wie es so Usanz ist,sich aus der Verantwortung schleicht.
Es gibt schon eine Verantwortung für ankommende Flüchtlinge!..es gibt aber noch eine grössere Verantwortung für das,was man dem Land antut,dass sich möglicherweise in ganz schlimme Turbulenzen hinein manövriert sieht,mit schwerwiegenden Schäden für das Land.Eine mögliche Schuldfrage wird es,wie immer, kaum geben!…
Aktuell sind wir weit entfernt von einer Million. Dieses Jahr werden total ca 30’000 erwartet, die aber am Ende nicht alle auf Dauer aufgenommen werden. Noch nicht mal als der letzte Krieg in Europa tobte (Balkan), kamen eine Million Flüchtlinge.
Ich bin zwar kein Linker, sondern eher liberal, aber ein schwelgen in unsinnigen, unplaublen Zahlen braucht kein Mensch.
@ Jürg Wolfensberger,
Ich bin auch dafür, dass Bundesräte/Innen für eine desaströste, die Schweizer & Schweizerinnen schädigende Politik streng und korrekt nach dem Verursacherprinzip, auch nach einer Pension noch zur Verantwortung gezogen werden können.
Ich habe nuur eine Frage gestellt,die mir einfach keiner beantworten will..!!..auch Herr Wagner tröstet sich damit,das man 30 000 erwartet.
In München sollen bereits wieder 40 000 angekommen sein.Da die EU alle schön verteilen will,wird ja unsere Regierung vorauseilend zuvorderst anstehen und alles willkommen heissen,was da zugeteilt wird.Und ja,das Ganze ist natürlich so auf die nächsten 10 Jahre aufgerechnet,innerhalb denen sich so ein Szenario durchaus denkbar abspielen könnte.100 000 anwesende Araber plus Familien-Nachzug,wenn noch 10 Angehörige dazu einwandern????..unsinnig unblaubal….??..wenn`s nur schon die Hälfte ist????…ist`s noch zumutbar…???
“Ich bin auch dafür, dass Bundesräte/Innen für eine desaströste, die Schweizer & Schweizerinnen schädigende Politik streng und korrekt nach dem Verursacherprinzip, auch nach einer Pension noch zur Verantwortung gezogen werden können.”
So lange diese Bundesräte und Bundesrätinnen im Rahmen geltender Gesetze politisieren machen sie sich nicht strafbar. Wenn geltendes Recht zu Schweizer & Schweizerinnen schädigende Politik führt ist das in der Verantwortung des Souveräns.
“Ich habe nuur eine Frage gestellt,die mir einfach keiner beantworten will..!!..auch Herr Wagner tröstet sich damit,das man 30 000 erwartet.”
Ich “tröste” mich mit gar nichts. Ich selbst wäre nur nicht bereit über Dinge zu diskutieren die noch nicht mal absehbar sind. Natürlich, wenn man von 10 Familiennachzügern pro Flüchtling ausgeht kann man sich so eine Realität plausibel rechnen, aber sie ist sie das?
Was in München ankommt sind längst nicht alles Menschen mit Anrecht auf Asyl, sondern auch viele Armutsflüchtlinge vom Balkan. Die haben kein Aufenthaltsrecht. Reine Kriegsflüchtlinge (Menschen die vor Krieg und Gewalt flüchten) bekommen in der Schweiz wie auch in Deutschland kein Asyl (siehe Asylgesetz), sondern nur eine vorläufige Aufnahme.
Es wäre auch mal zu erwägen, dass man das vom Gesetzgeber ohne Volkserfragung definierte erlassene Verfahren, zu hinterfragen wäre.
Wenn ein Flüchtling hier “vorläufige Aufnahme” erhält, dieses dann nach einigen Jahren zu einer “vereinfachten Einbürgerung” führt, wäre diese das Umsetzen eines Gewohnheitsrechtes. Dieses als solches ist aber nicht auf einer Gesetzes-, Verfassungsgrundlage gestützt. Die Definition Gewohnheitsrecht ist keine effektive Rechtsgültigkeit.
Somit wurde eine Regelung eingeführt ohne das Volk über diese zu erfragen. Da es aber ein Gewohnheitsrecht im Sinne einer Rechtsgültigen Regelung nicht gibt, welche eine Grundlagendefinition erstellen könnte, müsste man sich ernsthaft fragen, ob eine solche Regelung tatsächlich als Rechtskräftig erklärt werden kann oder könnte.
Sie wurde einfach von unseren Politiker in Bern so definiert – welches aber sicherlich zu Grundsatzfragen führen würde, welche auch dem Volk als Diskussionsbasis und Abstimmung vorgelegt werden müsste.
https://de​.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
So ist es also auch zu hinterfragen, ob es eine korrekte Handlungsweise ist, dass man eine (ohne Fragen erstellte) Regelung auf das Gewohnheitsrecht ableiten kann. Tut dies aber, indem man definiert, dass…
“Wer schon länger hier sich integriert hat und eine Existenz aufgebaut hat”
… ist die Definition des Gewohnheitsrechtes. Dieses aber nicht automatisch zur Umsetzung kommt, da es keine Rechtsgültige Definition gibt dazu.
PS: Was spricht dagegen, dass wer als Asylsuchender hier her kommt, hier bleiben möchte, auch selber dafür sorgt, einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Dies wäre die Eigenverantwortung und nicht ein automatisches Recht.
Wir können auch nicht auf das Strassenverkehrsamt gehen und mittels belegen darlegen, dass wir schon lange Auto fahren und somit automatisch den Fahrausweis erhalten. Um diesen aber zu bekommen unterliegt es unserer Eigenintiative, diesen zu beantragen und nicht einem automatischen Recht.
Klar gibt es die heutige Regelung – aber diese widerspricht sich mit der üblich gültigen Gesetzes- Verfassungsregelungen und kann oder darf ohne weiteres auch hinterfragt werden.
Warum wird bei Einbürgerungen in der Schweiz, ein Schweizer diskriminiert in gleicher Sache? Wer kann in einen Kanton umziehen und erhält automatisch nach einigen Jahren die zugehörige Kantonsbürgerschaft? Keiner – es benötigt einen Antrag. Genauso wie einige Kantone noch immer die Krankenkassenverbilligung nur dann zugestehen, wenn ein Antrag auf diese erstellt wird. So wie ein AHV-Rentner vor seiner Pensionierung den Antrag auf Pension stellen muss.
So wird das eigene Volk in der Ausführung von Regelungen diskriminiert.
Herr Schweizer:
Was Sie hier schreiben ist komplett falsch.
1. Als vorläufig aufgenommener Flüchtling geht es bei der Umwandlung des Aufenthaltsstatus NICHT um Einbürgerung, sondern im Normalfall um Erteilung eines Ausweises B, also einer regulären Aufenthaltsbewilligung. Er wird nicht Schweizer Bürger.
2. Natürlich muss der betreffende Ausländer den Antrag selbst stellen, hier geht nichts automatisch. Ganz im Gegenteil, einen Anspruch auf Erteilung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung besteht nicht.
3. Auch sonst geht es nicht um Gewohnheitsrecht. Art. 30 Ausländergesetz regelt klar unter welchen Bedingungen von den regulären Zulassungsvoraussetzungen (nicht für das Bürgerrecht(!), sondern eine Aufenthaltsbewilligung) abgewichen werden darf. Das Migrationsamt Zürich geht zum Beispiel von mindestens 5 Jahren legalen Aufenthalts und einem Integrationsgrad aus von dem viele Faktoren nachprüfbar sind: Erwerbstätigkeit, Abhängigkeit von der Fürsorge, Vorstrafen etc.
Wäre es eine Sache des Gewohnheitsrechts könnte sich jeder vorläufig Aufgenommene darauf berufen. Übrigens wird in Artikel 1 des Schweizer Zivilgesetzbuches ganz klar die Anwendung von Gewohnheitsrecht bei fehlenden Gesetzen vorgegeben.
Es wird also auch kein Schweizer diskriminiert. Ganz im Gegenteil, eher die Ausländer: ein Schweizer muss sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz nicht beantragen.
Korrektur:
“1. Als vorläufig aufgenommener Flüchtling geht es bei der Umwandlung des Aufenthaltsstatus NICHT um Einbürgerung, sondern im Normalfall um Erteilung eines Ausweises B, also einer regulären Aufenthaltsbewilligung. Er wird nicht Schweizer Bürger.”
In dieser Form hat es auch niemand hier definiert.
“2. Natürlich muss der betreffende Ausländer den Antrag selbst stellen, hier geht nichts automatisch. Ganz im Gegenteil, einen Anspruch auf Erteilung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung besteht nicht.”
Sie haben den Zusammenhang nicht erkannt.
“3. Auch sonst geht es nicht um Gewohnheitsrecht. Art. 30 Ausländergesetz regelt klar unter welchen Bedingungen von den regulären Zulassungsvoraussetzungen (nicht für das Bürgerrecht(!), sondern eine Aufenthaltsbewilligung) abgewichen werden darf. Das Migrationsamt Zürich geht zum Beispiel von mindestens 5 Jahren legalen Aufenthalts und einem Integrationsgrad aus von dem viele Faktoren nachprüfbar sind: Erwerbstätigkeit, Abhängigkeit von der Fürsorge, Vorstrafen etc.”
Hat niemand abgestritten, dass es ein Ausländergesetz gibt. Klar aber erklärt, dass dieses in dieser Form zu hinterfragen erlaubt ist.
“Wäre es eine Sache des Gewohnheitsrechts könnte sich jeder vorläufig Aufgenommene darauf berufen. Übrigens wird in Artikel 1 des Schweizer Zivilgesetzbuches ganz klar die Anwendung von Gewohnheitsrecht bei fehlenden Gesetzen vorgegeben.”
Falscher Zusammenhang – hat niemand bestritten – aber lesen Sie den Artikel 1 korrekt wie er steht. Es ist keine Rechtsgrundlage als Regel, sondern nur klar definiert, dass eine solche auf Antrag erhoben werden könne, welche dann mittels Richter anerkannt wird oder nicht.
“Es wird also auch kein Schweizer diskriminiert. Ganz im Gegenteil, eher die Ausländer: ein Schweizer muss sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz nicht beantragen.”
Dann fragen Sie mal Auslandschweizer, welche ein Visa benötigen und beantragen müssen, um Ferien in der Schweiz zu machen.
“In dieser Form hat es auch niemand hier definiert.”
Doch, Sie:
“Wenn ein Flüchtling hier “vorläufige Aufnahme” erhält, dieses dann nach einigen Jahren zu einer “vereinfachten Einbürgerung” führt …”
“Was spricht dagegen, dass wer als Asylsuchender hier her kommt, hier bleiben möchte, auch selber dafür sorgt, einen Einbürgerungsantrag zu stellen. “
Nächster Punkt:
“Hat niemand abgestritten, dass es ein Ausländergesetz gibt. Klar aber erklärt, dass dieses in dieser Form zu hinterfragen erlaubt ist.”
Ich habe nicht behauptet das jemand abgestritten hätte das es ein Ausländergesetz gibt. Sie haben zudem nicht erklärt das man das Ausländergesetz hinterfragen soll, sondern behauptet das es keine gesetzlichen Regelungen gäbe. Kann aber damit zusammenhängen das Sie Ausweis B und Schweizer Bürgerrecht nicht auseinanderhalten können.
Nächster Punkt:
“Aber lesen Sie den Artikel 1 korrekt wie er steht. Es ist keine Rechtsgrundlage als Regel, sondern nur klar definiert, dass eine solche auf Antrag erhoben werden könne, welche dann mittels Richter anerkannt wird oder nicht.”
Blödsinn. Im Artikel 1 des Zivilgesetzbuches steht nichts von “auf Antrag erhoben”, sondern ganz simpel von “Gewohnheitsrecht findet Anwendung, wenn es keine gesetzlichen Regelungen gibt”.
Nächster Punkt:
“Dann fragen Sie mal Auslandschweizer, welche ein Visa benötigen und beantragen müssen, um Ferien in der Schweiz zu machen.”
Grober Unfug. Niemand mit einem Schweizer Pass muss ein Visum beantragen um in die Schweiz einzureisen. Ganz abgesehen davon das wir hier nicht über Reisevisa sprechen, sondern über Aufenthaltsgenehmigungen.
Herr Wagner
Lesen Sie doch einfach ganze Sätze
“Es wäre auch mal zu erwägen, dass man das vom Gesetzgeber ohne Volkserfragung definierte erlassene Verfahren, zu hinterfragen wäre.
Wenn ein Flüchtling hier “vorläufige Aufnahme” erhält, dieses dann nach einigen Jahren zu einer “vereinfachten Einbürgerung” führt, wäre diese das Umsetzen eines Gewohnheitsrechtes. Dieses als solches ist aber nicht auf einer Gesetzes-, Verfassungsgrundlage gestützt. Die Definition Gewohnheitsrecht ist keine effektive Rechtsgültigkeit.”
Es wäre zu erwägen ob man dieses…..
Aber wie üblich ziehen Sie einfach Einzelteile aus dem Gesamten um einfach prinzipiell zu widersprechen. Dies explizit bei mir wie man feststellen darf.
“Grober Unfug. Niemand mit einem Schweizer Pass muss ein Visum beantragen um in die Schweiz einzureisen.”
Grober Unfug? Naja Sie waren vermutlich nie Auslandschweizer, welcher kurz abgemeldet war in der Schweiz, dass Sie davon keine Kenntnis haben. Vielleicht sollten Sie auch mal den Herr Kalt hier im Vimentis – er wird Ihnen das gerne auch bestätigen.
https://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/wahlrecht-fuer-auslandschweizer-zeitlich-einschraenken/?open=163952&jumpto=164268
oder lesen Sie einfach seine Aussage, in welcher er dies klar und deutlich erklärt.
Aber da ich Blöd im Sinn bin, weil Sie einfach explizit immer das Gegenteil behaupten, ist es mir eigentlich auch egal. Lässt mich nur noch “schmunzeln”
Eine vorläufige Aufnahme führt aber nunmal nicht zu einer erleichterten Einbürgerung. Ich verstehe nicht warum sie weiter darauf beharren.
Den Beitrag von Herrn Kalt auf den Sie verlinken betrifft einen Auslandsschweizer mit seiner ausländischen Familie. Ich bin sicher es braucht kein Visa für den Auslandsschweizer, aber für die ausländischen Mitglieder seiner Familie.
“Wie so hat ein Landsmann der in einem Staate der EU Staat lebt keine Hürden zu nehmen wenn er MIT SEINER AUSLÄNDISCHEN FAMILIE in die CH einreist, und wir z.B aus Lateinamerika haben die Pflicht, dass kleinste zu belegen und zu Beweisen um auf einem Ferienaufenthalt aufbrechen zu können.”
Ich bin aber froh das in den ersten Worten ihres letzten Absatzes dann doch ein wenig Selbsterkenntnis durchzuscheinen scheint.
“Eine vorläufige Aufnahme führt aber nunmal nicht zu einer erleichterten Einbürgerung. Ich verstehe nicht warum sie weiter darauf beharren.”
Erneut – Dies hat niemand so definiert. Es steht klar und deutlich, kurz und bündig hier nochmals für Sie:
Durch die ohne Fragen beim Volk erstellte Regelung, dass ein Asylsuchender welcher in einer vorläufigen Aufnahmesituation gewesen ist, nach wenigen Jahren ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren erhält…..
Ich bitte Sie erneut einfach richtig zu lesen, was steht und nicht was Sie verstehen möchten, um dann explizit zu widersprechen.
1. Wer eine vorläufige Aufnahme erhält, dessen Asylgesuch ist bereits abgelehnt worden. Es ist also kein Asylsuchender mehr.
2. ES GIBT KEINE ohne Fragen beim Volk REGELUNG durch die ein vorläufig aufgenommener welcher in einer vorläufigen Aufnahmesituation gewesen ist, nach wenigen Jahren ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren erhält.
Ich habe Ihnen im Ruag-Waffenthread einen Link hinterlassen, den Sie vielleicht einmal anklicken sollten.
Sie haben den Thread, bezüglich Waffen- und Waffensystem beendet.
Zu Ihrer Aussage bezüglich Visa, schreiben Sie welche in der EU leben würden. Niemand hat was von in den EU-Staaten lebenden erklärt. Ich habe lediglich Ihnen klar und deutlich erklärt, dass man als Auslandschweizer welcher hier abgemeldet ist ein Visa beantragen muss um einzureisen. Nichts von EU und dergleichen.
Lesen Sie betreffend vereinfachter Aufnahme, Niederlassung und Einbürgerung Ihre eigenen Berichte, welche Sie hier verfasst haben. Ich werde mir nicht mehr die Mühe machen diese hier heraus zu suchen, damit ich mir nach Belegung derer erneut anhören darf, dass ich Blöd im Sinn sei und Gaga….. weiter nur Ausflüchte höre, weil Sie plötzlich alles Verallgemeinern, um dann zu Ihrem gewünschten Ziel zu gelangen. Widersprochen zu haben.
Danke für Verständnis und schönes Weekend
Ich werde auch versuchen künftig auf Ihre Provokationen nicht mehr zu reagieren.
Ich habe nichts von in den EU-Staaten lebenden erklärt, sondern nur einen Teil des Textes von Herrn Kalt zitiert (siehe Anführungsstriche). Und das auch nur um darauf hinzuweisen das es um ausländische Familienangehörige geht.
Jemand mit Schweizer Bürgerrecht braucht kein Visa um Ferien in der Schweiz zu verbringen, nur dessen ausländische Familienangehörige.
Und wenn’s noch so wäre – noch bedenklicher.
Ausländische Mitbewohner haben Familiennachzugsrechte – aber Schweizer im Ausland lebend müssen nach Ihnen Antrag stellen um mit einem Schweizer in sein Heimatland reisen zu dürfen?
Naja eigenartige Ansichtsweise, und dann noch erklären Schweizer würden nicht benachteiligt oder diskriminiert. Als Schweizer darf man seine Familie nicht in sein Heimatland nehmen. Aber ein ausländischer Mitbewohner kann seine Familen nachholen? Und ja ich weiss er muss es beantragen. Wäre ja noch schöner, wenn er das nicht müsste.
@ Dany Schweizer,
Sie haben meiner Rechtsauffassung nach durchaus recht, wenn Sie schreiben;
“Somit wurde eine Regelung eingeführt ohne das Volk über diese zu erfragen. Da es aber ein Gewohnheitsrecht im Sinne einer Rechtsgültigen Regelung nicht gibt, welche eine Grundlagendefinition erstellen könnte, müsste man sich ernsthaft fragen, ob eine solche Regelung tatsächlich als Rechtskräftig erklärt werden kann oder könnte.
Sie wurde einfach von unseren Politiker in Bern so definiert – welches aber sicherlich zu Grundsatzfragen führen würde, welche auch dem Volk als Diskussionsbasis und Abstimmung vorgelegt werden müsste.”
Für mich Frau BR-Sommaruga schon lange ein gefährliches “Chämeleon”, die still und leise im Hintergrund die Grundsätze der Regierungsform von Brüssel still übernimmt. Erst kürzlich hat sie wieder im Nationalrat das neue “Asylrecht” mit gratis Anwalt für jeden Asylantragsteller mittels der Mitte/Links Mehrheit durchgeboxt – analog der Kommissare in Brüssel, wo das Parlament ja auch nur das Feigenblatt für Demokratie darstellt.
Der Bund verfügt jetzt einfach eine Asylunterkunft, wobei die betr. kant. Bauordnung und vor allem die Einsprache-Möglichkeit nach Kant. Baugesetz der BETROFFENEN NACHBARN einfach ganz gestrichen wurde, mittels sogen. Notrecht. Ja wir gehen miesen “Brüsseler” Zeiten entgegen, wenn wir dies nun im Wahlherbst NICHT endlich wieder ändern.
Es ist meine freie Meinung als Bürger dieses Landes, dass uns so Stück für Stück unsere RECHTE als Souverän ansonsten sehr schnell ganz abhanden kommen werden.
Herr Schweizer:
Familiennachzug ist nicht dasselbe wie ein Urlaubsvisum. Auch ein vorläufig aufgenommener Ausländer muss für seine Familienmitglieder, die er nachholen will, jeweils einen Antrag stellen.
Zudem erhalten Auslandsschweizer für ihre ausländischen Familienmitglieder relativ einfach ein Urlaubsvisum oder auch den Nachzug wenn er zurück in die Schweiz zügelt (es reicht ein Nachweis der Familienverbindung). Für vorläufig Aufgenommene gelten so strenge Bedingungen und das Verfahren ist so langwierig, das sich bereits EGMR und auch der UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung eingeschaltet haben.
Herr Hottinger:
“Sie wurde einfach von unseren Politiker in Bern so definiert – welches aber sicherlich zu Grundsatzfragen führen würde, welche auch dem Volk als Diskussionsbasis und Abstimmung vorgelegt werden müsste.””
Informieren Sie sich am besten mal über die Gegebenheiten die zum obligatorischen Referendum führen, sowie wann ein fakultatives Referendum zustandekommt. Was dem Volk vorgelegt werden MUSS, WIRD dem Volk auch vorgelegt.
“Für mich Frau BR-Sommaruga schon lange ein gefährliches “Chämeleon”, die still und leise im Hintergrund die Grundsätze der Regierungsform von Brüssel still übernimmt. Erst kürzlich hat sie wieder im Nationalrat das neue “Asylrecht” mit gratis Anwalt für jeden Asylantragsteller mittels der Mitte/Links Mehrheit durchgeboxt”
Ihre Paranoia betreffend BR Sommaruga nehmen schon beängstigende Formen an. Wenn es eine Mitte/Link-Mehrheit im Parlament hat, dann deshalb weil das Volk so gewählt hat.
Kostenlose Anwälte in den Asylzentren reduzieren nachweislich die Anzahl Beschwerden und tragen mit dazu bei die Verfahrensdauern zu verkürzen. Das man von rechtskonservativer Seite zwar kürzere Verfahren fordert, andererseits aber die Gratisanwälte ablehnt, zeigt die Schizophrenie in der Argumentation.
Herr Hottinger
Solang sich immer wieder “Rechtsverdreher” finden, welche noch nicht erkannt haben, dass der heutige Zustand in den Regelungen und Gesetzen immer so gedreht werden kann wie es einem passt. Sie immer wieder ein Gesetz finden, welches solches zulässt, wird sich gar nichts ändern.
Im Gegenteil die sog. freie Wirtschaft welche dank der sog. Wirtschaftsmacht EU usw. drückt derart auf die “Tube” dass das Volk keine oder nur noch geringe gleiche Rechte hat. Man missachtet alle Personen- und Volksrechte für die sog. nötige Wirtschaft, welche dann erneut über die “Grossmacht” den Einfluss auf alle Staaten durchsetzt.
Dies wird mit der EU (Wirtschaftszusammenschluss) erneut verstärkt und die “Macht” wird dem Volk immer mehr entzogen. Das Trostpflästerli welches wir erhalten sind die angeblich sinkenden Preise, welche uns aber auf kurz oder lang wieder höhere Sozialleistungen, Paralellwirtschaft, Mafiöser Handel bescheren wird. Und in den Griff werden, wenn sie das überhaupt wollen, wir das nie mehr bekommen.
Banken und inter.Firmen haben die ganze Welt bereits im “Würgegriff” – immer schön drohen mit dem Finger, man verliere seine Arbeit. Dabei verlieren wir die so oder so. Denn die Zusammenschlüsse und Fusionen werden immer mehr Arbeitplätze vernichten und die Auswirkungen, Soziale abfederung, bezahlt wiederum das Volk.
Herr Wagner
Sie entschuldigen, dass ich lache…
Sie erlauben also “erleichtert” den Familiennachzug in die Schweiz. Aber erlauben einem Schweizer Bürger nicht, seine Familie mitzunehmen in seine Heimat?
Und sie sprechen mir Absurdum zu?
Auch hier sorry Herr Wagner – alles was Sie nun weiter hier schreiben auf das, zeigt mir welch verdrehtes Menschenbild “Gesetztmenschen” haben. Daher wundert es mich nicht, dass die Gesetze und Verordnungen oder der Regelungen immer konfuser werden.
Im Eco hätte es einen guten Bericht gehabt, welchen Sie sehen hätten sollen. Da wurde ein Buchautor erwähnt, welcher in kurzen und prägnanten Aussagen definiert hat wie diese sog. super Regelungen heute gemacht weden und welchen Sinn diese ergeben….
Muster?
Ein LKW fährt mit 100 Sachen und giftiger Ladung, macht einen Unfall. Nun wird das Tempo des LKW’s auf 95 beschränkt, welches ein minimales höheres Sicherheitspolster gibt. Aber im Gleichen zug, wird die Steuer für SUV erhöht.
Hat ja zwar nichts miteinander zu tun und die Sicherheit einer solchen LKW-fuhre ist nicht viel höher, aber zumindest wird anschliessend einen Mehreinnahme definiert. Genau so läuft das heute mit diesen Gesetzen, Regelungen und Verordnungen die SIE so hoch halten. Weiter so…. jeder Schritt den Sie tun ist somit in Richtung EU, Volksrechtsenteignung, Volksentmachtung…. und wie ich feststellen darf, helfen Sie sogar noch den Lahmen und Blinden, dass sei den Weg dahin finden werden.
Ein guter Bürger ist nicht Jener, der schön lieb Gesetzeskonform ist, sondern Jener der Vernunft, Respekt und Anstand zeigt und sich gegen Unsinniges wehrt. Aber das kann oder könnte man nur, wenn der Mensch im Vordergrund steht, nicht das Hochhalten von Unsinn, Stumpfsinn und Kuhherdentype…
Sie vergessen in der Kuhherde aber, dass wenn die in Panik gerät gibt es noch mehr Tote…. Und wir stehen, aber das werden Sie mir auch nicht glauben, kurz vor einer Panik….. Glauben Sie es oder nicht, die Zukunft wird es zeigen.
In D hat es schon vor geraumer Zeit begonnen und es wird sich wie (ihre Definition) roter Faden durch ganz Europa ziehen. Nur Geduld Herr Wagner. Ich habe Geduld um zu warten, denn die Zeit spielt für mich…. wenn sich meine Gedult auszahlt, werde ich das in Europa nicht mehr erleben, wenn die “Kuhherde” panikartig wird.
Hören Sie auf mit den Lügen, Herr Schweizer, ich habe es Ihnen kürzlich schon einmal gesagt.
NIRGENDWO habe ich geschrieben das ich einem Schweizer nicht erlaube seine Familie mit in die Heimat zu nehmen.
Da ich keine Lust mehr habe auf langwierige, fruchtlose Diskussionen mit Ihnen, habe ich auch hier nur noch bis zur frechen Lüge gelesen, und nicht weiter. Ich weiss nicht ob Sie mich provozieren wollen oder tatsächlich kaum ein Wort verstehen von dem was ich schreibe, ist mir aber auch egal.
Da Herr Schweizer von Inländerdiskriminierung spricht, möchte ich einen interessanten Artikel dazu empfehlen:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Bundesgericht-toleriert-Inlaenderdiskriminierung/story/25232767
Wer nun aber glaubt, dass da böse, schweizfeindliche Richter am Werk sind, der irrt sich. Wie so oft ist das Parlament der Übeltäter.
Der noch interessantere Artikel “Inländerdiskriminierung bei Ehen bleibt” ist leider online nicht mehr einzusehen. Denn dort könnte man nachlesen, dass der SP-Nationalrat Andy Tschümperlin die Beseitigung dieser Diskriminierung forderte, aber an der bürgerlichen Mehrheit scheiterte. (ist wohl auch über die Parlamentshomepage irgendwie zu finden, aber ich habe keine Ahnung, wie man gezielt danach sucht.)
Konkret geht es darum, dass ein in der Schweiz lebender EU-Bürger die Eltern seiner brasilianischen Frau in die Schweiz holen darf, ein Schweizer seine brasilianischen Schwiegereltern aber nicht. Denn beim EU-Bürger läuft es über Personenfreizügigkeit, beim Schweizer über das Migrationsrecht. Und letzteres atmet den Geist der Migrationsabwehr. SVP, FDP und CVP stimmten dafür, den Schweizer weiterhin zu diskriminieren. Und das höchste Schweizer Gericht muss sich dran halten.
Jetzt habe ich die “Schnautze voll” Herr Wagner
Von Ihnen lasse ich mich nicht dauernd beleidigen, Lügner, Blöd im Sinn und gaga bezeichen, nur weil Sie nicht lesen.
Es ist nun mal Fakt, dass ein Auslandschweizer für seine Familienangehörten (sicher für diese) ein Visa benötigt. Es hat auch niemand hier erklärt, dass dieser Auslandschweizer in die EU ausgewandert sei, welche Sie in einem text so dargestellt haben (selber suchen)
Und wenn Sie das als Richtig empfinden, aber zugestehen, dass ein Ausländer seine Familie nachholen kann ist das diskriminierend dem Schweizer gegenüber, denn laut Eherecht wird seine Ehefrau automatisch auch Schweizer-Staatangehöriger, wenn die Ehe in der Schweiz gemeldet ist. Und warum ein solcher Schweizer Bürger ein Visa benötigt für seine Angehörigen (kinder werden automatisch Doppelbürger) kann vermutlich nur von Ihnen nicht verstanden werden.
Und nennen Sie mich NIE wieder einen Lügner. Dies steht Ihnen nicht zu, haben kein Recht dazu, auch wenn Sie ein etwas spezielles Menschenbild haben.
Frau Arnold
Es ist Richtig, dass eben diese vielen Regelungen, Gesetze sich massivst überschneiden, weil man immer mehr solche erstellt und damit in Konflikt gerät mit einem Bestehenden. Dies ist auch nicht was zur Diskussion stand, und mir soweit klar. Genauso wie ich in einem anderen Vote erklärt habe, dass Menschenrechte immer in in allen Verträgen Einfluss nehmen. Sei es die Genfer, Dublin oder Schengen. Überall wird das Menschenrecht oder das Volksrecht beeinflusst. Und daher war und ist meine Meinung, dass man schon längst, wenn man schon eine “Grosse Welt” machen möchte, all die Verträge endlich bereinigen sollte oder muss, bevor man erneute Regelungen aufstellt, welche sich dann erneut kreuzen.
Und je mehr “Gebilde” wir produzieren, welche über viele Staaten gehen, wird das immer noch schwieriger. Das wird uns noch das “Genick brechen” was zur Zeit in der EU abläuft, weil man glaubt mit einem “Wirtschaftsbündnis” könne man Völker so verbinden und sich einfach dann auf einen solcher Verträge berufen, wenn es grad mal passt. So wie das Frau Merkel zur Zeit macht, dass Sie einfach einseitig Verträge versucht ausser Kraft zu setzen, aber angeblich die Personenfreizügigkeit eines der höchsten Güter sei der EU.
Auch hier wiederspricht sich die ganze Logik. Und genauso ist es, wie Sie richtig formulieren, eine simple Differenz weil es sich um verschiedene Verträge, Gesetze oder Verordnungs”bücher” handelt, welche nicht mehr im “Einklang” sind, und so auch nicht mehr so werden.
Eine Völkerverbindung kann nicht wie eine Firma eine sture Struktur besitzen, da es etweder “EINEN Boss” braucht, der definiert, oder eben ein solcher unübersichtlicher Mix entsteht. Aber die Staaten in diesen Bündnissen sind zu unterschiedlich, dass eine Führung wie in einer Firma entstehen könnte. Und daher wird es nie funktionieren und nur Unstimmigkeiten geben welche, wenn das Mass voll ist, zu Unruhen führen wird.
Herr Schweizer,
im Artikel, den ich oben genannt habe, können Sie lesen, dass die Bürgerlichen bereit sind, die Schweizer gegenüber den EU-Bürgern zu diskriminieren, wenn dadurch die Zuwanderung reduziert wird. Wie steht es denn mit Ihnen? Was ist Ihnen wichtiger? Dass der Schweizer seine brasilianischen Schwiegereltern genauso ins Land holen kann wie der EU-Bürger? Oder dass es weniger Ausländer im Land gibt? Dann wird der Schweizer benachteiligt, dafür bleiben die Schwiegereltern in Brasilien.
“Es ist nun mal Fakt, dass ein Auslandschweizer für seine Familienangehörten (sicher für diese) ein Visa benötigt.”
Richtig, Herr Schweizer. Ich habe auch nie was anderes behauptet. Sie aber schon: Sie haben behauptet das der Auslandsschweizer selbst auch ein Visum bräuchte.
“denn laut Eherecht wird seine Ehefrau automatisch auch Schweizer-Staatangehöriger, wenn die Ehe in der Schweiz gemeldet ist. “
Das ist definitiv falsch, bzw. war das nur bis 1991 so (und galt auch nur für Frauen, die auch ihr Schweizer Bürgerrecht verloren wenn sie einen Ausländer geheiratet haben). Seit 1991 kann nach frühestens 5 Jahren, die sich das Ehepaar in der Schweiz aufgehalten hat, ein Antrag auf erleichterte Einbürgerung gestellt werden.
Sie haben die Wahl, Herr Schweizer. Wenn Sie mir ständig Dinge unterstellen die ich so nie geschrieben habe gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1. Möglichkeit: Sie lügen bewusst (wissen wie ich es gemeint habe, unterstellen mir aber absichtlich und bewusst ihre falsche Interpretation)
2. Möglichkeit: Sie verstehen meine Sätze nicht.Ich kann das zu Ihrem Vorteil gern so annehmen, halte ich durchaus auch für wahrscheinlich.
Ich werde Sie aber sicher nicht für Ihre kruden Zickzackgedankengänge auch noch loben.
Frau Arnold
Ich sehe da schon einen Unterschied, ob ein Schweizer seine Familie nachzieht. Niemand hat da über eine Oma, oder Schwiegermutter gesprochen, sondern über die nahen Familienmitglieder (Kinder, Ehefrau).
@ Johanna Arnold,
Inländerdiskriminierung in der Schweiz.
Sie schreiben richtig;
“Konkret geht es darum, dass ein in der Schweiz lebender EU-Bürger die Eltern seiner brasilianischen Frau in die Schweiz holen darf, ein Schweizer seine brasilianischen Schwiegereltern aber nicht. Denn beim EU-Bürger läuft es über Personenfreizügigkeit, beim Schweizer über das Migrationsrecht. Und letzteres atmet den Geist der Migrationsabwehr. SVP, FDP und CVP stimmten dafür, den Schweizer weiterhin zu diskriminieren. Und das höchste Schweizer Gericht muss sich dran halten.”
ajuch das Bundesgericht dürfte eine Inländerdiskriminierung niemals gutheissen, sondern dem Parlament die Weisung erteilen, nämlich gestützt auf den Bundesverfassungmässigen Anspruch der rechtsgleichen behandlung, das entsprechende Gesetz diesem höher zu gewichtigeden Anspruch umgehend anzupassen.
Aber eben, Heute geht rechtlich bei der 23. Instanz im Rechtstaate alles drunter und drüber.
Weitreres Beispiel;
Im Asylrecht gibt es auch bereits eine “Personenfreizügigkeit für Armutsmigranten”, ja selbst für “Kriminelle”.
Der 31-jährige Äthiopier Hailemedhin A. der im Februar 2014 eine Maschinen der Ethiopian Airlines entführte und zur Landung in Genf zwang, hat auch ein Asylgesuch gestellt. Sein Antrag hat keine Chance, im Normalfall. Bleiben wird er trotzdem, denn eine Rückführung in seinem Heimatstaat, lassen die zuständigen Behörden durchblicken, sei “nicht zumutbar”. Der weitere Verlauf ist programmiert; Der ÄTHIOPIER WIRD – TROTZ KRIMINELLER HANDLUNG – vom Status “vorläufig Aufgenommener” – ebenso profitieren.
Eine “arg schyzophrene” Schweizer Justiz, denn dieser wird voraussichtlich auch noch jahrelang von der gut dotierten Schweizer Sozialhilfe sehr gut leben, auch ohne Arbeit.
Auch dieses Privileg hat der Inländer nicht.
Quelle;
https://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/schweizer-hilfe-fuer-fluechtlingskinder-im-nordlibanon/
Zitat:
“Eine “arg schyzophrene” Schweizer Justiz, denn dieser wird voraussichtlich auch noch jahrelang von der gut dotierten Schweizer Sozialhilfe sehr gut leben, auch ohne Arbeit.
Auch dieses Privileg hat der Inländer nicht.”
Doch, doch, Herr Hottinger, auch ein “Inländer” erhält die – angeblich gut dotierte, was ich aber bestreiten würde – Sozialhilfe, wenn er keine Arbeit und keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenhilfe hat.
Abgesehen davon ist noch überhaupt nicht sicher ob er nach einer etwaigen Haftstrafe vorläufig aufgenommen wird. Das ist also eine Diskussion über ungelegte Eier. Das dem Piloten in der Heimat jedoch eine langjährige Haftstrafe droht ist richtig, ein Gericht in Äthopien verurteilte ihn zu fast 20 Jahren.
@ F. Wagner,
Wenn die Schweiz diesen Flugzeugentführer, also einen Straftäter der mehrere Menschenleben als Spielball benutzte und in Gefahr brachte, nicht umgehend nach Agyphten überstellt, schützt sie diesen Straftäter.
Dort besteht ja keine Gefahr an Leib und Leben, aber eine verdiente Gefängnis Strafe.
Wo liegt denn Agyphten?
Erst einmal war das kein typischer Flugzeugentführer, sondern er war Co-Pilot des Fliegers. Er hat niemanden mit Waffen bedroht oder war sonst irgendwie tätlich, er hat das Flugzeug nur statt nach Rom nach Genf geflogen. Er hat also kaum “Menschenleben als Spielball benutzt”.
Die Schweiz hat eine Auslieferung nach Äthopien (so heisst dessen Heimatland tatsächlich) abgelehnt weil sie sich als zuständig sieht für das Strafverfahren gegen den Mann.
Bezüglich einer möglichen Rückschaffung nach Verbüssung einer wahrscheinlichen Haftstrafe möchte ich Sie wiederum auf das Schweizer Asylrecht verweisen, Art. 5 Rückschiebungsverbot:
1. Keine Person darf in irgendeiner Form zur Ausreise in ein Land gezwungen werden, in dem ihr Leib, ihr Leben ODER IHRE FREIHEIT aus einem Grund nach Artikel 3 Absatz 1 gefährdet ist oder in dem sie Gefahr läuft, zur Ausreise in ein solches Land gezwungen zu werden.
Es gäbe allerdings durchaus trotzdem Möglichkeiten, die sich aus Absatz 2 ergeben:
2. Eine Person kann sich nicht auf das Rückschiebungsverbot berufen, wenn erhebliche Gründe für die Annahme vorliegen, das sie die Sciherheit der Schweiz gefährdet, oder wenn sie als gemeingefährlich einzustufen ist, weil sie wegen eines beonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist.
Wir werden nach dem Gerichtsverfahren und der Verurteilung sehen ob der Mann abgeschoben wird oder nicht.
Ich kann auch nicht jedes Gerichtsurteil nachvollziehen. Aber ich bin sicher genausowenig wie Sie an den Verfahren selbst beteiligt, und kann die Sachverhalte deshalb auch nicht wirklich beurteilen. Ich habe einfach nur mehr Vertrauen in den Schweizer Rechtsstaat wie Sie … wobei ich befürchte das Ihr Misstrauen nur durch die von Ihnen nicht nachvollziehbaren Urteile entsteht.
“ajuch das Bundesgericht dürfte eine Inländerdiskriminierung niemals gutheissen, sondern dem Parlament die Weisung erteilen, nämlich gestützt auf den Bundesverfassungmässigen Anspruch der rechtsgleichen behandlung, das entsprechende Gesetz diesem höher zu gewichtigeden Anspruch umgehend anzupassen.”
Herr Hottinger, im Artikel von Frau Arnold lese ich Folgendes:
“Dem Gesetzgeber hatten die Richter in Lausanne dabei nahe gelegt, dafür zu sorgen, dass Schweizer Bürger künftig nicht schlechter dastehen. Das Parlament verzichtete im vergangenen Jahr allerdings bewusst darauf, das AuG entsprechend anzupassen.”
Die Richter haben das Parlament darauf hingewiesen. Mehr können sie nicht tun, denn das Bundesgericht ist KEIN Verfassungsgericht. Das nationale Parlament darf deshalb nach Lust und Laune Gesetze erlassen, die gegen die Verfassung verstossen.
@ St. Pfister,
1. Hat das Gericht dies tatsächlich schon getan, so kann ich diesmal Ihrem Votum auch gerne zustimmen. Das Bundesgericht (BG) hat sich diesmal dementsprechend sogar korrekt aus der Affäre gezogen, denn das Gericht hat natürlich keine Gesetzgebende Funktionen. Anmerkung; Dies masst sich jetzt aber das europäische Gericht für Menschenrechte (EMRK) in Strassburg bereits an, indem dieses die Gesetze zukünftig
* d y n a m i s c h * fortentwickeln will !.
2. Das Parlament – und da muss ich Ihnen leider widersprechen – ist gehalten, jederzeit * a u s s c h l i e s s l i c h * Gesetze zu erlassen, die mit unserer Bundesverfassung vereinbar sind. Sind welche es nicht, wie eben hier vom BG festgestellt, sind diese bundesverfassungskonform umgehend abzuändern.
3. Wenn wir in der Eidgenossenschaft eine wirkliche Demokratie bleiben wollen, ist dies das 1. Gebot. Natürlich, die links/grüne Mehrheit futtiert sich einmal mehr darum, die wollen ja zugegebener Massen umgehend in die EU, wie es die SP im Parteiplan klar ausformulierte.
4. Seit diesem parlamentarischen kalten Staatsstreich auf die Konkordanz & die Regeln der direkten Demokratie, so nach dem Motto “divide et impera”, wurde von einer Links/Grünen/CVP Mehrheit im Parlament in der Folge die MEI & die Ausschaffungsinitiative verurteilter Schwerkrimineller wegen Vergewaltigung, Totschlag, schwerer Drogenhandel, Sozialhilfemissbrauch etc. unter – meine Meinung – klarem Missbrauch der EMRK der Vollzug dieser von Volk & Ständen gutgeheissenen Initiativen undemokratisch & auch verfassungswidrig hintertrieben bis heute, mit der Begründung, diese verletzten das Verhältnismässigkeitsprinzip. Das ist eine faule Ausrede zu reinem politischem Manöver, denn die Menschenrechte prüfen zuvor ja schon die mit der jeweiligen Straftat befassten Richter/Innen, uns sie setzen ja auch
dem entsprechend das Strafmass dann fest, womit die Verhältnismässigkeit in jedem Fall gewahrt bleibt.
5. Das so entstandene Links/Mitte Bündnis hat jetzt eine Mehrheit im Nationalrat & Bundesrat, weshalb rein politisch motiviert – unter Missbrauch der EMRK – die politische Umsetzung dieser Verfassungstexte verhindert, somit diese unsere bisherige Demokratie auch ausser Kraft gesetzt wird, weil sie damit völlig blockiert wird.
6. Ich sehe keinen juristischen oder gar verfassungsrechtlich möglichen Grund für die Nichtanwendung unten stehender zwei Bundesverfassungstexte Art. 121 & 121a i.S. Ausschaffungsinitiative & der selbständigen Steuerung der Einwanderung, wohl aber eine völlig nicht-demokratische Blockadepolitik obgenannter Kräfte nach dem rein politischen Prinzip; “divide et impera”.
7. Darum ist es jetzt auch ausserordentlich wichtig, dass Jeder, der die direkte Demokratie, die Unabhängigkeit & Freiheit der Schweiz beibehalten will, am 18.10.15 wählen geht.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte;
https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/der-europaeische-gerichtshof-fuer-menschenrechte/
Herr Hottinnger,
Im Jahr 2010 reichte Nationalrat Andy Tschümperlin SP eine parlamentarische Initiative ein zur Beseitigung und Verhinderung von Inländerdiskriminierung:
10.427 – Parlamentarische Initiative
Herbstsession 2011 – Vierzehnte Sitzung – 28.09.11
Aus der Rede von A. Tschümperlin an der Herbstsession:
“Das Bundesgericht hat uns Parlamentarier am 22. Januar 2010 in einem sogenannten Appellentscheid aufgefordert, diese Inländerdiskriminierung durch Anpassung des Ausländergesetzes zu beseitigen, und hat sogar angedroht, allenfalls könnte das Bundesgericht selbst gezwungen sein, hier für Remedur zu sorgen”.
Und:
“Wir dürfen diese Aufgabe nicht dem Bundesgericht oder schliesslich gar dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überlassen. Wir dürfen dies nicht nur deshalb nicht tun, weil wir es als Volksvertreter unseren Wählerinnen und Wählern schuldig sind, deren Interessen optimal zu vertreten, sondern auch deshalb, weil wir als Parlamentarier von Verfassung wegen an die Grundrechte gebunden und verpflichtet sind, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. So ist es nachzulesen in Artikel 35 Absatz 2 unserer Verfassung. Zu den Grundrechten gehört gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung auch das Diskriminierungsverbot. Dieses verpflichtet uns, dafür zu sorgen, dass Schweizerinnen und Schweizer im Vergleich zu EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern nicht diskriminiert werden – dies und nichts anderes bezweckt meine parlamentarische Initiative.
Ich appelliere in diesem Sinne an Sie, den Appell des Bundesgerichtes zu erhören und meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben”.
Antrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates:
Die Kommission beantragt mit 12 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative KEINE Folge zu geben. (Die SPK des Ständerates hatte die Initiative schon vorher abgelehnt).
Abstimmung im Nationalrat:
52 NEIN zum Antrag der Kommission für “Nichtfolgegeben”
81 JA zum Antrag der Kommission für “Nichtfolgegeben”
SVP und FDP und andere “Bürgerliche” haben für den Kommissionsantrag des “Nichtfolgegebens” gestimmt ,51 Linke und Grüne haben gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit (also für die Initiative) gestimmmt.
Die Parl. Initiative von Herrn Tschümperlin war damit vom Tisch.
Schön, dass Sie uns an die Wahlen am 18. Oktober erinnern, Herr Hottinger 😉
Herr Hottinger, was verstehen Sie unter der “dynamischen Fortentwicklung” von Gesetzen durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte? Falls Sie glauben der Gerichtshof könne den Mitgliedsländern Gesetzgebung vorschreiben irren Sie.
Ein echter Rechtsstaat sieht eine Rekursmöglichkeit vor für den Fall, das sich Gesetze unter bestimmten Umständen als grundrechtsverletzend herausstellen sollten. Die Schweiz hat das nur über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ein Hottingstan hätte das wohl gar nicht, da man dort die Legislative (bzw. den König Gilbert den I.) für unfehlbar hält.
Das diese sog.”Benachteiligung” eines Schweizer Bürgers beim Familien-Nachzug bei den Bürgerlichen nicht goutiert wurde,hängt damit zusammen,dass es unterdessen massenhaft “Scheinehen” gibt,die nur eines zum Ziel haben,damit Familien-Mitglieder in die CH zu hieven, unter dem Deckmäntelchen einer ehelichen Partnerschaft.Sind dann alle da,wird möglichst rasch wieder geschieden.Wieviel Geld dazu noch fliesst,wissen nur die Juristen,die diesem Scheinehen-Wahnsinn “Schweiz” mit grossem Aufwand zu Leibe rücken müssen.Ja,wenn man ein bisschen hinter diese Fassaden gucken tut,sieht dann halt alles etwas komplizierter aus.Es wird eben heute durch die verantwortlichen Behörden zweimal hingeschaut,ob das alles seriös ist,oder nur fauler Zauber.
Selbstverständlich wird das vom linken Mainstream mehr oder weniger unter Verschluss gehalten.Aber toll,wie da wieder über die Bürgerlichen gewettert wird,die angeblich die eigenen Mitbürger schikanieren tun.Das die “normalen” Ausland-Schweizer darunter nun zu leiden haben,ist halt die logische Folge.Da nun einen Mittelweg zu finden, ist nun Sache der Politiker…..allen immer recht getan…!..ist eine Kunst,die keiner kann….
@ Jürg Wolfensperger,
Ja danke, genau so verhält es sich, man muss immer alles hinterfragen, nicht nur bis an das “Chassis” schauen. Viel zu viele Scheinehen, da können die Linken auch wieder vor den Wahlen “Die Schweizermacher” im SF-1 bringen, & die damaligen “Schweizer Bürokraten” (einer gespielt von unserem lieben “EMIL”), ins Lächerliche ziehen, als SP/grüne Wahlpropaganda. Es fällt einfach auf.
@ F. Wagner,
Sie müssen nur den ganzen Text erst mal richtig lesen, ich nehme doch an, sie verstehen deutsch, dann werden Sie schnell feststellen, dass die Richter des europäischen Gerichthofes für Menschenrechte sich zukünftig anmassen wollen, die Menschenrechte dynamisch weiter zu entwickeln.
Damit schanzen diese sich 1. eine Kompetenz zu, die sie gar nicht haben, und 2. degradieren sie die 28 EU-Kommissare, den Kommissionspräsidenten und das EU-Parlament alle zu reinen Marionetten. So verhält es sich, und nicht anders. Ich hoffe, Sie haben es jetzt begriffen ?
Herr Hottinger!
Ich täte dem Herr Wagner ja recht geben,wenn es denn sooooo seriös gehandhabt würde,ginge es tatsächlich “nuuur” um die Menschenrechte.
Was eben nicht zum Tragen kommt ist,dass unter diesem Deckmantel heute europäische Politik gemacht wird.Eben mit Recht auf Niederlassung überall,wo es gerade gut läuft.Recht und Zugriff auf die sozialen Institutionen in deren Ländern,ohne irgendwelche Rücksicht auf deren Situationen und Begebenheiten.
Wohl höre ich die Worte,…!!….was mir fehlt ist der Glaube daran…!!
Ich glaube nicht an dieses Europa,dass uns da von Brüssel aufgezwungen werden soll.
Solange die Menschen in diesem Europa nicht selbst mitbestimmen können und durch diese dubiosen Kommisare mehrheitlich in die Irre geleitet werden,ist diese Eu ein absolutes NO GO!!
Frau Rotzetter, darf ich Sie fragen, wie Sie Herrn Tschümperlins Antrag auf der Parlamentshomepage gefunden haben? Ich habe auch danach gesucht, aber offenbar die falschen Stichworte eingegeben. Und alle Texte von Andy Tschümperlin durchzugehen war mir dann doch ein zu mühsames Unterfangen.
Herr Wagner !..diese Gremium Europarat…ein Parlament…dass weniger zu sagen hat,als die Duma in Russland:Ein Plauder-Verein,der alle rechts Konservativen als Rechts-Populisten hinstellt, hat mit einem seriösen Parlament nichts am Hut,aber wirklich gar nichts.
Haben Sie unten die Kommentare in Ihrem NZZ-Artikel auch gelesen..?Wie primitiv Leute ins Làcherliche gezogen werden,die diese Europa ablehnen?
Keine Argumente, nur Hohn und Spott !! Und genau,wer zündelt da wieder?Die SVP ,die eigene Abstimmungs-Entscheidungen,vor irgendwelche internationale Rechte stellen will,oder eine Zeitung,die das Gefühl hat,in der CH könnten dereinst die Menschenrechte ausser Kraft gesetzt werden?
Unglaublich,wenn wir eine Diktatur wären,könnte ich das Wort “Zündeln” noch verstehen.Wir sind aber eine direkte Demokratie,wo die Bürger bisher ihre Anliegen selbst geregelt haben,ohne in irgend eine Radikalität zu schlittern.
Frage:Ist es den kein Menschenrecht,die eigenen Anliegen selbst zu regeln?Wozu braucht es denn diese Dinge ?…Wieviele Länder unterschreiben solche Dinge,einfach dass sie unterschrieben sind.Halten tut sich eh niemand daran.Was täte sich ändern,wenn diese Menschenrechts-Charta nicht existierte!Das ist alles etwas “Image”-Pflege” !..mehr nicht…Illusionen sind Dinge,die der Mensch gern hätte,sie aber nur selten haben kann! Und Politik besteht ja offenbar hauptsächlich darin,dass sich Menschen einer gewissen Illusion hingeben sollen.Die wirklichen realen Wahrheiten werden ausgeblendet..!…leider…!
Herr Pfister, das ist der eingereichte Text der parlamentarischen Initiative von A. Tschümperlin:
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20100427
und hier die ganze Rede im Nationalrat:
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4820/365993/d_n_4820_365993_366418.htm
Leider, Herr Wolfensberger, belegen Sie nur weiterhin das Sie nicht Bescheid wissen über den Europarat.
Das Parlament des Europarats ist kein wirkliches Parlament im herkömmlichen Sinne, wie auch der Europarat keine Regierung ist. An der parlamentarischen Versammlung versammeln sich Vertreter aus den Parlamenten der Mitgliedsstaaten.
Nein, es ist kein Menschenrecht, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.Speziell dann nicht wenn dies zur Verletzung von Rechten anderer führt. Wir leben alle nicht für uns allein, sondern in sozialen Gruppen mit anderen (Familie, Gemeinde, Kanton usw.). Wir haben uns alle an Regeln zu halten.
Da die SVP beispielsweise nicht kompromissbereit ist betreffend Ausschaffungsinitiative, um diese konformer zur Menschenrechtskonvention (und damit auch zu den Grundrechten unserer Verfassung) zu gestalten, zudem in der kürzlichen Asyldebatte teilweise Motionen eingereicht hat die nicht menschenrechts- und damit auch nicht verfassungskonform waren (Asylmoratorium), liegt der Verdacht nahe das sich die SVP mit Austritt aus der Menschenrechtskonvention aus einer für sie lästigen europaweit gültigen Rechtsnorm verabschieden will. Man muss dazu gar nicht befürchten das man in der Schweiz die Menschenrechte abschaffen könnte … aufweichen wenn es einem in den Kram passt wäre genau so schlimm. Was meinen Sie, Herr Wolfensberger, wenn eine der nächsten Initiativen mal nicht Ausländer betrifft, sondern sozial schwache Einheimische (die IV-Rentner hatte die SVP ja schon im Visier)?
Ja gut…wenn Sie meinen ich wisse nicht Bescheid..denken Sie das. Nur was ist eigentlich Menschenrecht?Darüber können wir auch streiten..!!..stundenlang..!!Es sind von Menschen ausgelegte Rechte,die man immer so oder so auslegen kann.Uebrigens ging es bei der IV genauso um den skandlösen Missbrauch dieser Form von Renten-Auszahlungen an Schein-Invalide,wie es auch beim Asylwesen immer nur um Missbrauch ging und nicht um die wahren Flüchtlinge.Aber logisch…!..je mehr man Missbräuche hat,durch Betrug und Fälschungen,je mehr haben darunter auch die wirklich Bedürftigen zu leiden.Umso wichtiger sind ehrliche Bemühungen der Aemter und Verantwortlichen bei Missbrauch rigoros eingreifen zu können.Halt eben auch mit unpopulären Massnahmen,wie Ausschaffung oder zumindest harten Ahndungen.Leider bezweifeln heutzutage schon viele hierzulande den ehrlichen Willen,daran etwas ändern zu wollen.Mit SVP oder auch ohne……!..oder ist das schon nicht mehr ein Menschenrecht sich dagegen wehren dürfen??…alles eine Frage der Interpretation…???
Herr Guhl eine ketzerische Frage: Was heisst in der Schweizer Politik rasch? Ihr Titel hat gleich zwei Fehler in sich.
Ein Paar Fragen zum Artikel:
Sind nicht gerade die Wirtschaftsflüchtlinge diejenigen Menschen, die eine sehr hohe Motivation zeigen, um ein besseres Leben zu erhalten? Sind nicht gerade solche Menschen interessant für die Wirtschaft?
Haben die Zustände in den Herkunftsländern denn keinen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Überlegenheit der Industrieländer? Wie wollen Sie den die Bedingungen in diesen Ländern verbessern? Wir alle profitieren doch davon, dass Internationale Wirtschaftsgesellschaften diese Länder ohne Rücksicht ausquetschen können… oder entsteht dieses Elend wirklich aus dem versagen all dieser Völker?
Bitte über den Tellerrand schauen!
Hat man uns gefragt, ob wir von der Globalisierung profitieren möchte?
Ich pers. kann gut darauf verzichten, denn sie bringt nur Probleme für das jeweilige Volk, und nur Profit für inter. Firmen, welche so noch expliziter ihre Gewinne optimieren.
Vielleicht sollte man sich mal überlegen, was passiert auf längere Sicht.
Eine Globalsierung und somit Erleichterung der Wirtschaft, dezimiert immer mehr die benötigten Arbeitsstellen. Es wird immer mehr Zentralisiert und somit auch Arbeitsplätze vernichtet, oder einfach dahin verlegt wo man am meisten Profit machen kann.
Wir schneiden uns ins eigene Fleisch, wenn wir immer billiger einkaufen wollen und dabei vergessen, dass das nicht nur mit der Menge zu tun hat, sondern auch die Mengenerhöhung die es braucht, um billiger zu produzieren, bedeutet auch konzentriertere Produktionsstätten, Personalabbau durch Zusammenziehen der Produktion an einen Ort.
Was wir billiger einkaufen, wird uns auf kurz oder lang höhere Sozialkosten bescheren.
Jede Fusion kostet Arbeitsplätze und so ist es auch mit der Globalisierung. Je Globaler die Welt ist umso einfacher wird es zu fusionieren, umso mehr Arbeitsplätze gehen verloren welche uns höhere Sozialkosten bereiten.
Ausbildung:
Wenn die Wirtschaft wirklich an ausgebildeten Arbeitskräften interessiert ist, warum bildet sie diese nicht aus? Warum wohl? Einfache Rechnung – sie auch dem Ausland holen, wo andere diese Ausbildung finanziert haben ist effizienter, schneller und erst noch Aufwandsenkend. Aber auch hier entstehen einfach versteckt Sozialkosten die schlussendlich wieder bezahlt werden müssen.
Somit kann ich zur Zeit nur erkennen, dass uns eine Globalisierung nur eine “Umlagerung” der Kosten beschert, welche in den Sozialbereich verschoben werden, welche wiederum nur in keinstem Masse von jenen bezahlt werden, die diese Verschiebung auslösen oder produzieren.
Gut, dass wir Flüchtlinge (“Illegale”) aufnehmen. Oder sollen sie legal verrecken?
Die USA nehmen jetzt wenige Flüchtlinge auf, dafür umso mehr sog. Wirtschaftsflüchtlinge, die sich ein gutes Leben aufbauen wollen und den Wohlstand des Landes mehren. Vielleicht täten uns auch ein paar Wirtschaftsflüchtlinge gut …
…sind denn nicht alle!…aber wirklich alle,die in die Schweiz zügeln Wirtschafts-Flüchtlinge?
Die deutschen Akademiker,die in D Gehälter haben,die hier ein sehr guter Handwerker auch verdient?…ich ICH-AG`s?..die privaten Pfleger aus Osteuropa,die bei uns das 5 fache verdienen?…die gut “Betuchten” die aus Steuergründen hierher kommen? u.v.A…!!!..Alle wollen sie nur eines..!..ein besseres Leben,als dort,wo sie herkommen.Mit dem Freizügigkeits-Abkommen,können die gaaanz legal hierher kommen.Ist das nicht wunderbar?…Natürlich werden unsere Gehälter deshalb etwas nach unten nivelliert.Vor allem das Gewerbe leidet unter den vielen EU-Handwerkern,die hier illegal ihren Tätigkeiten nachgehen..!..aber die wählen, oder sind ja sowieso in der SVP!!… warum also Erbarmen haben!
Herr Notter….!!…was schreiben Sie da??…wir haben sie doch schon längst…die Wirtschafts-Flüchtlinge!..aber müssen sie nun auch noch aus dem Orient kommen?
Na ja…!..sozialistisches Denken und die Logik dazu, ist manchmal sehr kompliziert und ziemlich unausgegoren..!
Stelle hier mal eine Frage in den Raum:
Für mich zumindest gilt die Regel, dass wenn ich irgenwo zu Gast bin, dann verhalte ich mich anständig, randaliere nicht rum oder stelle auch keine Forderungen, sondern Bitten.
Irgenwie scheine ich hier mein Lernbild des Anstandes massiv anpassen zu müssen, dass man als Gast oder Flüchtling in ein Land kommt, sofort beginnt zu randalieren, weil mir die Situation nicht passt, oder stelle grad man schnell als Erstes meine Forderungen wie man sich zu verhalten hat mir gegenüber…. wohlbemerkt als Gast bei Jemandem.
Aber man lernt ja nie aus… auch ein solches Verhalten können wir selbstverständlich lernen. Somit stelle ich an alle die hier als Gast/Flüchtling eintreffen gleich eine Forderung. Bei uns benimmt man sich anständig, oder man ist fehl am Platz – Bei mir in der Wohnung fliegt man einfach gleich raus, wenn diese meine “Forderung” nicht eingehalten wird.
Dies heisst aber nicht, dass ein Gast nichts fragen, bitten oder ähnliches darf. Aber wenn in meiner Wohnung jemand etwas in die Hand nimmt um zu werfen, kaum drin ist und mir vorschreibt was man will, dann kann er gehen. Scheinbar passt es ihm bei mir nicht und so möchte ich niemanden zwingen dazu sich anständig zu benehmen in meinem Haus oder meiner Heimat.
Und daher sehe ich es voll daneben, dass man in Ungarn randaliert und so sogar die echten Flüchtlinge zertrampelt, umstösst – Pfui und das mit den eigenen Landsleuten (angeblich) oder haben diese die da randalieren auch alle den Ausweis verloren?
Bravo