Aus welchem Grund bestellt und bezahlt eine Person zahlreiche Nacktbilder von Kindern und speichert diese auf ihrem Computer? Ist das harmlos oder steckt ein sexuelles Motiv dahinter? Ist das schon Kinderpornografie oder eine Vorstufe dazu? Ich bin der Meinung, dass dies mit sexuellem Hintergedanken geschieht und deshalb Herstellung, Kauf, Vertrieb und Austausch von Nacktbildern von Kindern aus sexuellen Motiven unter Strafe gestellt werden müssen.
Im November 2013 hat die kanadische Polizei nach dreijährigen Ermittlungen mehrere Hunderttausend Internetfilme mit nackten Knaben beschlagnahmt und weltweit rund 350 Personen verhaften lassen. Es stellte sich heraus, dass 154 Käufer dieser sogenannten „Azov“-Filme in der Schweiz wohnten. In zwölf Kantonen wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen Verdacht auf Kinderpornografie eingeleitet. In anderen Kantonen wurden die Filme hingegen nicht als strafrechtlich relevant beurteilt und deshalb keine Strafverfahren gegen die Käufer eingeleitet. Die Kantone, welche kein Strafverfahren eröffnet hatten, begründeten dies damit, dass der Besitz von Kinder-Nacktfotos nicht strafbar sei.
Die BDP-Fraktion wollte im Dezember 2014 mittels InterpellationEine Interpellation ist ein parlamentarischer Vorstoss, d.h.... vom BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... wissen, warum in einigen Kantonen Strafuntersuchungen eröffnet wurden und in anderen nicht. In der Antwort verwies der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... darauf, dass für eine Strafuntersuchung ein hinreichender Tatverdacht auf eine strafbare Handlung existieren müsse und dass nach geltendem Recht sogenannte Posing-Bilder nicht strafbar seien.
Diese Antwort ist für mich unbefriedigend. Ein konsequentes Vorgehen gegen Kinderpornografie darf nicht an kantonalen Unterschieden oder mangelnden Definitionen im geltenden Recht scheitern. Das Gesetz muss verschärft werden. Auch Nacktbilder von Kindern, die nicht explizit Geschlechtsteile oder Kinder in sexuellen Posen zeigen, diese sogenannten Posing-Bilder, müssen verboten werden. Die von Natalie Rickli (SVP) im März 2013 eingereichte MotionEine Motion ist ein Handlungsinstrument der Parlamentarier d... verlangt, dass der gewerbsmässige Handel mit Nacktfotos und entsprechenden Filmaufnahmen von Kindern künftig unter Strafe gestellt wird.Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... hat die Stossrichtung der MotionEine Motion ist ein Handlungsinstrument der Parlamentarier d... zwar unterstützt, aber darauf hingewiesen, dass die neu zu schaffende Strafnorm heikle Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringen wird.
Die von mir im März diesen Jahres im Namen der BDP-Fraktion eingereichte parlamentarische InitiativeMit einer parlamentarischen Initiative kann ein Parlamentari... geht noch weiter: Sie fordert, dass nicht nur der gewerbsmässige Handel, sondern der gesamte Bereich von Herstellung, Kauf, Vertrieb und Austausch von Nacktbildern von Kindern aus sexuellen Motiven unter Strafe stehen. Ein sexuelles Motiv ist dann gegeben, wenn es sich um eine grössere Anzahl Fotos und um solche von verschiedenen Kindern handelt. Natürlich darf ein Foto des eigenen Kindes von den Badeferien nicht darunter fallen, wenn es nicht weit verbreitet wurde. Die notwendigen Abgrenzungen müssen bei der Ausarbeitung der Vorlage diskutiert und festgelegt werden. Wenn aber eine Person Fotos von vielen verschiedenen nackten Kindern auf ihrem Computer oder einem anderen Speichermedium hat, so ist es naheliegend, dass es sich nicht nur um ein Familienalbum handelt, sondern dass ein sexuelles Motiv dahintersteckt. Ausserdem ist der Schritt vom heute straflosen Posing-Bild zum strafbaren Kinderporno-Bild nicht gross. Damit in so einem Fall bei dieser Person nach verbotenem pornografischem Material gesucht werden kann, muss auch schon der Besitz von Posing-Bildern von nackten Kindern strafbar werden.
Keine Kommentare
Kommentar verfassen Cancel