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Fusionsinitiative für rechtsgültig erklärt

Am letz­ten Don­ners­tag be­fasste sich der Land­rat zum ers­ten Mal mit der Fu­si­ons­i­ni­tia­ti​­ve, wel­che die Schaf­fung eines Ver­fas­sungs­ra­tes vor­sieht, der dann sei­ner­seits eine Ver­fas­sung des neuen fu­sio­nier­ten Kan­tons Basel aus­zu­ar­bei­ten hätte. Al­ler­dings ging es im Land­rat noch nicht ma­te­ri­ell um die In­itia­ti­ve, son­dern nur um deren Rechtsgültigkeit. So­wohl der Re­gie­rungs­rat (in sei­ner Mehr­heit gegen die In­itia­ti­ve) als auch die vor­be­ra­tende Jus­tiz und Si­cher­heits­kom­mis​­sion stell­ten fest, dass keine of­fen­sicht­li­che Rechts­wid­rig­keit vor­liegt. Das sahen die strik­ten Geg­ner einer Fu­sion natürlich ganz an­ders. Be­son­ders kri­ti­siert wur­de, dass der Ver­fas­sungs­rat je 60 Per­so­nen aus Ba­sel-­Land­schaft und Ba­sel-­Stadt um­fas­sen soll­te, ob­wohl der Land­kan­ton über 60’000 Ein­woh­ner mehr zählt. Dem wurde ent­ge­gen­ge­hal­ten​, dass ja ge­rade über diese Ver­fah­rens­frage mit der In­itia­tive ab­ge­stimmt wer­de. Der Aus­gang der Volks­ab­stim­mung sei dann der Be­weis, dass diese Zu­sam­men­set­zung des Ver­fas­sungs­ra­tes mehrheitsfähig oder nicht sei. Der Land­rat stimmte mit gros­ser Mehr­heit der Rechtsgültigkeit der Fu­si­ons­i­ni­tia­ti​ve zu. In­ter­essant war, dass auch zahl­rei­che Geg­ner und Geg­ne­rin­nen einer Fu­sion die Gültigkeit be­jah­ten. Meine Frak­tion unterstützte ge­schlos­sen den An­trag von Re­gie­rung und Kom­mis­si­on. Zu­ge­ge­ben, dies war nur ein Vorgeplänkel auf die ei­gent­li­che De­batte und die fol­gende Volks­ab­stim­mung. Wer sich noch an die hef­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zu​n­gen von 1969 er­in­nert, als das letzte Mal über die Wie­der­ver­ei­ni­gun​g ab­ge­stimmt wor­den ist, kann sich gut vor­stel­len, was im Herbst auf uns zu­komm­t…

Dass eine Volksinitiative nicht nur zu politischem Streit und persönlichen Angriffen führen muss, zeigte die Initiative „Bäche ans Licht“. Diese verlangte, dass Bachausdohlungen, welche durch Dritte durchgeführt werden, vom Kanton fachlich und finanziell unterstützt werden. Der Regierungsrat lehnte die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Die vorberatende Umwelt- und Energiekommission (UEK) kam aber zum Schluss, dass das Anliegen der Initianten in der Stossrichtung zu unterstützen sei und sprach sich für einen Gegenvorschlag aus. Am letzten Donnerstag lag nun dieser dem Parlament vor. Einhellig wurde das kluge Vorgehen der UEK gelobt. Auch die Umweltdirektorin bekam Lob für ihre nachträglich gut ausgearbeitete Vorlage. Hannes Schweizer (SP, Titterten) sprach sogar von einer „Sternstunde der Demokratie“, weil alle Interessenten ihre Maximalforderungen zugunsten eines tragfähigen Kompromisses zurückgestellt haben. Sollte die 2. Lesung auch so glatt über die Bühne gehen, sind die Initianten aus Naturschutzkreisen bereit, die Initiative zurückzuziehen. Bravo.
Soweit wird es bei der Fusionsinitiative nicht kommen, da steht uns wie gesagt ein harter Abstimmungskampf bevor.

Jürg Degen, Itingen
Landrat, Präsident SP Sissach u.U.

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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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