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JA zur Durchsetzungsinitiati​ve

Liebe Mitbürgerinnen
Liebe Mit­bür­ger

Am 28. Februar 2016 ist das Schweizer Volk aufgerufen, über 4 eidgenössische Vorlagen abzustimmen.

Der​ Abstimmungskampf der Gegner und Befürworter ist in vollem Gange und auch die Landesregierung, allen voran unsere Bundesräte sind sich nicht zu schade, ihre Argumente und Voten “zum Wohl des Landes” öffentlich zu bekunden. Wie schon erwähnt, gibt es zu jeder Vorlage PRo und Kontra und letztendlich bleibt die Entscheidung bei jedem Einzelnen von uns.

Ich weiss nicht, wie es dir geht. Mich persönlich beschäftigt die Durchsetzungs- Initiative der SVP am meisten. Und wenn ich so durch die Medien streife, bin ich in meinem Gefühl bestärkt, dass es den meisten so ergeht. Hier geht es nicht einfach um die Verabschiedung eines Gesetzesartikels, sondern um die Verankerung in der Verfassung: Wer wiederholt straffällig und rechtskräftig verurteilt wird, hat in seinem Gastland Schweiz kein Bleiberecht und wird deshalb AUTOMATISCH ausgewiesen. Und die Initiative geht noch weiter: Auch wenn ein Ausländer in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, kann er bei wiederholter Straffälligkeit des Landes verwiesen werden.

De facto wird der im Jahr 2010 vom Volk angenommenen Ausschaffungsinitiati​ve lediglich die Durchsetzung beigefügt, und dies aus gutem Grund: In der Vergangenheit gab es wiederholt Fälle, wo für Schwerstkimrimelle mittels Härtefall- Klausel (man könnte sie auch als Täterschutzklausel bezeichnen) von einem Landesverweis abgesehen wurde. Mit der Durchsetzungsinitiati​ve will man diesem Umstand Einhalt gebieten: Der Richter soll wohl das Delikt beurteilen und die entsprechende Strafe aussprechen – der Verweis aus der Schweiz bleibt jedoch nicht mehr in der Hand des Gerichts, sondern erfolgt automatisch. Der Richter behält jedoch die Kompetenz, über die Länge des Verweises zu befinden.

Viele Gegner der Initiative unterstellen den Befürwortern Fremdenhass, Diskrimimierung und Rassismus. Manche gehen sogar soweit zu behaupten, dass die Befürworter einfach alle Ausländer ausschaffen wollen. Wer so etwas behauptet, will entweder den Wählern Sand in die Augen streuen oder aber er glaubt allen Ernstes, dass alle in der Schweiz wohnhaften Ausländer potentiell kriminell sind. Denn nach wie vor betrifft eine Ausschaffung nur diejenigen, welche es nicht auf die Reihe kriegen, sich in ihrem Gastland an Recht und Ordnung zu halten.

In diesem Sinne und als ein Zeichen für eine sichere Schweiz empfehle ich Ihnen deshalb:
Stimmen Sie JA zur Durchsetzungs- Initiative. Besten Dank.

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Comments to: JA zur Durchsetzungsinitiati​ve
  • Februar 12, 2016

    Genau das nicht mehr im Ermessen des Richters liegt ob eine Ausschaffung erfolgt oder nicht ist der Kritikpunkt an der Initiative. Und das mit gutem Grund. Eine Ausweisung ist speziell für Ausländer eine besondere Härte die zum Beispiel eine bestehende, funktionierende wirtschaftliche Existenz hier haben, unter Umständen hier geboren sind und kaum mehr einen Bezug zum Heimatland haben, eine Familie, ein soziales Umfeld und so weiter. Hier schaffen die geforderten Automatismen grobe Ungerechtigkeiten. Und was passiert wenn eine automatische Ausschaffung dazu führt das eine Familie ihren Ernährer verliert und sozialhilfeabhängig wird? Was passiert wenn eine automatische Ausschaffung einen der vielen Chefs kleinerer Betriebe trifft und dann Angestellte ihre Arbeitsstelle verlieren?

    Auch das in der Vergangenheit unter Umständen keine Ausweisungen verfügt wurden obwohl nach Ihrem Verständnis welche angebracht gewesen wären darf kein Grund für Automatismen sein. Im Zweifelsfall lieber mal einen Menschen zuviel oder ungerechtfertigt zu bestrafen, damit einem auf keinen Fall mal ein Straftäter durch die Lappen geht ist die Denkweise des Mittelalters, heute denkt man andersherum.

    Die Schweiz wird nicht viel sicherer, selbst wenn die DSI 1:1 umsetzbar wäre: Straftäter mit schweren Delikten werden in der Regel auch heute schon ausgeschafft, bei vielen Tätern die nicht ausgeschafft wurden stehen Gründe zwingenden Völkerrechts entgegen (und das soll ja gemäss Initiativtext respektiert bleiben). Viele Straftäter (gut 2/3 der ausländischen Gefängnisinsassen in den Schweizer Gefängnissen) sind Kriminaltouristen, haben also sowieso keine Aufenthaltserlaubnis und müssen nicht weggewiesen werden. Die abschreckende Wirkung für Ersttäter sehe ich sehr skeptisch.

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  • Februar 13, 2016

    “Viele Delikte ergeben sich aus einer bestimmten Situation. Jemand kann zum Beispiel unverschuldet in eine Schlägerei geraten. Wenn er sich übermässig wehrt, begeht er unter Umständen eine Körperverletzung. Er wird dann zwar bestraft, doch bei der Strafzumessung werden die Umstände als strafmildernd angesehen. Der Landesverweis wäre dagegen zwingend, weil diese Umstände nicht berücksichtigt werden dürften. Es ist doch ungerecht, wenn jemand, der in einer unverschuldeten Schlägerei zu fest zuschlägt, genauso des Landes verwiesen wird wie ein notorischer Schläger.”

    http://​www.tagesanzeiger.ch/​schweiz/standard/die-​meisten-staatsanwaelt​e-sind-gegen-die-svpi​nitiative/story/31987​001

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    • Juli 19, 2021

      Da fragt man sich doch, was Ihnen diese Verzerrung der Tatsachen bringt?

      Wenn jemand in eine Schlägerei verwickelt wird, liegt es sehr wohl im Ermessen des Gerichts, ob hier stafmildernde Umstände geltend gemacht werden. Das ist ja genau der Punkt: Über die Straftat an sich und die gebührende Strafe entscheidet der Richter weiterhin, unabhängig von einer möglichen Ausweisung. Gerade das Mass einer Verurteilung kann anschliessend zur Ausweisung führen. Bislang war es eben so, dass Menschen verurteilt, aber gegen den Willen einer Mehrheit im Volk (Abstimmung zur Ausschaffungsinitiati​ve) im Land belassen wurden.

      Wenn Sie den Gerichten schon so wenig Augenmass zutrauen, zwischen einer ungewollten Teilnahme an einer Schlägerei und einem notorischen Schläger zu unterscheiden, sollten Sie eigentlich froh sein darüber, dass selbige in Zukunft nicht mehr darüber entscheiden, ob solche Leute im Land bleiben oder es verlassen sollen.

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  • Februar 13, 2016

    Die Reaktionen auf meinen Post waren so klar wie unverständlich: In der gesamten Debatte um die Ausweisung krimineller Ausländer geht mir ein wichtiger Aspekt verloren (und wird in ihren Antworten nonverbal auch kommuniziert): Neben all den ach so Ungerechtigkeiten Ausländern gegenüber, welche während ihres Aufenthaltes in der Schweiz (bei Secondos noch viel bedenklicher!) nicht gelernt haben, sich wie zivilisierte Menschen zu benehmen, wird mit keiner Silbe darauf eingegangen, dass auf der anderen Seite eines Deliktes immer auch ein oder mehrere Opfer zu beklagen ist. Dass diese auch bei einem sogenannten “Bagatelldelikt” oftmals über Jahre oder für immer traumatisiert sind, interessiert keinen. Viel lieber betreibt man aktiven Täterschutz und macht auf Gutmensch – weil doch der Erhalt der Menschenwürde über die Sicherheit der eigenen Brüder und Schwestern geht. Eine solche Haltung ist für mich schon fast unerträglich!

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Dass diese auch bei einem sogenannten “Bagatelldelikt” oftmals über Jahre oder für immer traumatisiert sind, interessiert keinen. “

      Welches Opfer wird denn zum Beispiel durch Sozialmissbrauch oder Betrug im Bereich der Sozialhilfe “über Jahre oder für immer traumatisiert”? Wenn es um eine mögliche “Traumatisierung” von Opfern geht, warum ist dann “sexuelle Handlungen mit Kindern” erst bei Vorstrafe ausschaffungswürdig, oder auch “sexuelle Handlungen mit Abhängigen”?

      Unver​ständlich das gerade Vertreter einer Partei die noch vor wenigen Jahren geschlossen für eine Revision des Opfergesetzes mit Schlechterstellung von Verbrechensopfern gestimmt haben jetzt plötzlich ständig den Opferschutz betonen:

      http://ww​w.tageswoche.ch/de/20​13_38/schweiz/581645/​

      Auch interessant das zum Beispiel Christoph Erdös, Präsident der “Stiftung Opferhilfe Zürich”, einige plausible Argumente gegen die Durchsetzungsinitiati​ve bringt:

      http://www​.blick.ch/news/politi​k/durchsetzungs-initi​ative-wirkt-kontrapro​duktiv-die-opfer-koen​nen-keinen-schlussstr​ich-ziehen-id4647814.​html

      Für viele Taten die im Deliktekatalog der Durchsetzungsinitiati​ve auftauchen kann ein Richter zwar Gefängnisstrafen aussprechen, diese aber teilweise auch nur bedingt, oder Geldstrafen. Wäre es nicht sinnvoll, wenn man so konsequent für den Opferschutz wäre wie das diverse SVPler heucheln, hier anzusetzen? Oder sind Opfer von Schweizer Straftätern weniger schutzwürdig?

      Zita​t:

      “Viel lieber betreibt man aktiven Täterschutz und macht auf Gutmensch – weil doch der Erhalt der Menschenwürde über die Sicherheit der eigenen Brüder und Schwestern geht. Eine solche Haltung ist für mich schon fast unerträglich!”

      Gen​au das passiert bei einer Härtefallprüfung: man wägt die Interessen des Täters mit denen des Opfers oder der Öffentlichkeit ab. Gemäss Verfassung ist eindeutig geregelt das Grundrechte eingeschränkt werden dürfen auch wenn es um den Schutz von Grundrechten Dritter geht …

      Wer argumentiert wie Sie in ihren letzten Zeilen beweist nur das er das Verhältnismässigkeits​prinzip in der Schweizer Bundesverfassung nicht verstanden hat.

      Aber vielleicht wäre Ihnen ein Rechtsprinzip nach dem alten “Aug um Auge, Zahn um Zahn” lieber? Das finden Sie in modernen Zeiten allerdings überwiegend nur noch in islamischen Staaten mit auf der Scharia basierendem Rechtssystem.

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    • Juli 19, 2021

      Auch bei den Inländern gibt es schwarze Schafe.

      “Diebstahl, Betrug, vollendeter Mordversuch: Die SVP will kriminelle AusländerInnen ausschaffen. Dabei hätte sie in ihren eigenen Reihen genug aufzuräumen.”

      http​://www.woz.ch/1606/se​x-strafen-skandale/sv​p-schweizerische-verb​recher-partei

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    • Juli 19, 2021

      Auch SVP – Politiker würden ausgeschafft:

      http://www.watson​.ch/Schweiz/SVP/67892​3997-%C2%ABG%C3%A4ste​-sollen-sich-ans-Gese​tz-halten%C2%BB-%E2%8​0%93-19-aktive-oder-e​hemalige-SVPler–die-​es-nicht-taten

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    • Juli 19, 2021

      Für Sie nochmal zum Mitschreiben:
      Wir stimmen nicht über die Ausschaffung von kriminellen SVP- Exponenten, sondern krimineller Ausländer ab.

      Das kommt dabei raus, wenn man sich ultralinker Medien bedient.

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    • Juli 19, 2021

      Sie meinen kriminelle SVP-Exponenten wären weniger problematisch als kriminelle Ausländer?

      Im Endeffekt gibt es Kriminalität in allen Bereichen der Gesellschaft, eben auch unter SVP-Mitgliedern. Gerade deshalb ist das SVP-Feindbild “Ausländer” so tendenziös und verabscheuungswürdig.​

      Von manchen Sozialbetrügern trennt sich die Partei, zum Beispiel von der Politikerin aus folgendem Artikel, die offiziell in einer von der Sozialhilfe unterstützten Wohnung lebte, in Wahrheit aber bei ihrem Freund lebte und die Sozialwohnung untervermietete. Sie verschwieg ausserdem Vermögen und eine Auszahlung einer Vorsorgestiftung.

      http://www.20min.ch/s​chweiz/zuerich/story/​SVP-Politikerin-ergau​nerte-Sozialhilfe-Gel​der-17946565

      Jeman​d wie Hans Fehr jedoch, der für die SVP im Nationalrat sitzt auch nachdem er eine Asylbewerberin schwarz beschäftigt hat, beschädigt die Glaubwürdigkeit der Partei doch sehr. Das die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat weil das Ehepaar Fehr angeblich nicht “wusste” das es eine Asylbewerberin nicht einstellen darf, ist für mich mehr als seltsam.

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    • Juli 19, 2021

      Letztendlich führen sämtliche Diskussionen ins Leere, solange parteienpro- oder -contra argumentiert wird. Und dies scheint Ihr Hauptproblem zu sein, bringt die Schweiz aber keinen Schritt weiter. Zwar bin ich SVP zugehörig, aber es käme mir nie in den Sinn, bei einer Vorlage die Leichen im Keller der Initianten zu suchen. Vielmehr sind wir gefordert zu beurteilen, was gut ist für unser Land und was eben nicht. Dies am besten mit sachlichen Argumenten und nicht mit Schaumschlägereien.

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    • Juli 19, 2021

      Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein, Herr Holzer. Kriminalität ist ein Gesellschaftsproblem,​ kein Ausländerproblem.

      Strafrechtler Martin Killias schreibt, dass 40% der Männer -auch der hiesigen – im Laufe ihres Lebens wegen verschiedenster Delikte verurteilt werden. Und dass wiederum 40% von denen rückfällig werden. Er schätzt, dass 15-20% der Secondos gemäss DSI augeschafft würden.Allein diese Zahlen sind für ihn Grund genug, die Initiative abzulehnen.

      Das Stossendste ist, dass viele für Dinge ausgeschafft würden, für die SVPler und andere Schweizer nicht mal ins Gefängnis müssten.

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