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Jugendliebe kriminalisieren? – NEIN am 18. Mai!

Die Initiative

Pädophile sollen nach einer Verurteilung nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen – dieser Slogan verkauft sich gut und ist sicher auch nicht ohne. Warum sollen wir denn Pädosexuelle weiterhin der Versuchung und unsere Kinder der Gefahr eines Übergriffs aussetzten? Die Initiative scheint dieses Problem endgültig zu lösen. Scheint. Aber eben: das tut sie nicht. Sie schafft zwar neue Probleme, verhindert de facto aber kaum einen sexuellen Übergriff auf Kinder und abhängige Menschen.

Neue Probleme, gerade für unsere Kinder…

Das Hauptproblem ist: wann ist die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes verletzt? Per Gesetz ist dies der Fall, wenn jemand zu einer sexuellen Handlung gezwungen wird, oder wenn einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 16 Jahren vorliegen, bei denen die beteiligten Personen einen Altersunterschied von mindestens über 3 Jahren haben, oder die Kinder noch nicht fähig zu sein scheinen, ihre Sexualität genügend weit entwickelt zu haben, um darüber urteilen und zu entsprechenden Handlungen willens zu sein.

Eine sexuelle Handlung ist jedoch nicht nur Sex an sich, auch Küssen, Kuscheln, Pitting, usw. fallen darunter. Ein 19 Jähriger der also eine Liebschaft mit einer 15 Jährigen anfängt würde, im Falle einer Anzeige, vom Gericht automatisch ein lebenslanges Arbeitsverbot mit Kindern erhalten. Nur hält sich Liebe nun mal nicht an das Schutzalter oder die dreijahres-Grenze. Was wir hier tun: wir machen unsere, sich liebenden Kinder, teilweise zu Verbrechern und verbauen ihnen ihre Zukunft. Soll man in Zukunft vor dem ersten Kuss die ID von seinem Gegenüber verlangen um nicht zu einem Kriminellen abgestempelt zu werden? Soll man sich liebende Teenager trennen, nur weil sie die dreijahres-Grenze nicht einhalten? Für mein Alter kann ich schliesslich so viel, wie für meine Hautfarbe.

Pädophi​le kommen trotzt der Initiative an unsere Kinder!

Pädosexuel​le Straftäter – und ich spreche jetzt beispielsweise von einem 60 Jährigen der gerne 5 Jährige vergewaltigt – hat weiterhin kein Problem an seine Opfer zu kommen: auf Schulplätzen, Schulwegen, in der Familie, etc. Das wahre Problem geht die Initiative nicht an sondern legt lediglich einen nichtsnutzigen Artikel dar der zwar viele Emotionen weckt, aber effektiv keine Probleme löst. Wir wollen unsere Kinder und Jugendliche besser schützen? Also schützen wir sie und machen sie nicht zu Kriminellen!

Daher​ am 18. Mai NEIN zur „Pädophileninitiative​“!

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Comments to: Jugendliebe kriminalisieren? – NEIN am 18. Mai!
  • April 30, 2014

    Ich stimme Ihnen zu. Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass das primäre Anliegen der Initiative bereits in einem Gesetzesentwurf umgesetzt wurde. Dieses Gesetz wird voraussichtlich im Januar 2015 in Kraft treten und sieht die Möglichkeit eines lebenslangen Berufs- und Tätigkeitsverbotes für pädosexuelle Straftäter vor. Ausser dem viel umfassenderen Schutz, den diese Gesetzesvorlage im Vergleich zur Initiative bietet, unterscheiden diese beiden Vorlagen sich einzig dadurch, dass gemäss der Gesetzesvorlage das Gericht den Einzelfall betrachten kann. So kann jeweils beurteilt werden, ob in einem konkreten Fall ein Berufs- und Tätigkeitsverbot angebracht ist. In einem einfachen Fall von Jugendliebe kann hingegen darauf verzichtet werden. So wird verhindert, dass es zu stossenden Ergebnissen kommt und sich ein 19 jähriger Teenager durch einen Kuss seine Zukunft verbaut.

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    • Juli 19, 2021

      Wer hat eigentlich, Herr Weingartner, behauptet, dass es nur ein EntwederOder gibt? Wieso soll bei Annahme der Initiative nicht auch das Meiste des Gesetzesentwurfes umgesetzt werden können?

      In der Initiative steht jedenfalls nichts davon, dass ausser dem verlangten Berufsverbot keine anderen Strafbestimmungen gelten sollen.

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    • Juli 19, 2021

      Selbstverständlich würde die Initiative in die Gesetzesvorlage eingearbeitet werden. Ein entscheidender Vorteil des Gesetzesentwurf ginge dabei aber verloren: Die Wahrung der Verhältnismässigkeit und somit die Rechtstaatlichkeit.

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  • April 30, 2014

    Ein Richter hat Jura studiert, kann jedoch i.d. wenigsten Fällen medizinisch erkennen, das Padophilie eine sexuelle Störung, ja eine Perversion darstellt. Vor diesen lebenslang triebhaft Kranken Menschen gilt es in 1. Linie Kinder jetzt unbedingt zu schützen, & nicht wiederum die Täter mit Floskeln wie Verhältnismässigkeit ect. Ein Richter wird z.B. die Verhältnismässigkeit verneinen, wenn der politische Druck genug gross ist, weil es gerade zu wenig Lehrkräfte gibt, dann sind doch auch Pädophile Lehrer wieder gerne gesehen. Das muss aufhören, dieser richterliche Täterschutz, das Opfer, insbesondere Kinder sind zu schützen. Unsere Bundesverfassung garantiert die Grundrechte & die Unversehrtheit ihrer Gesundheit. Es wird dem Kranken Pädophilen (lebenslange sexuelle _Störung/Perversion) kein Grundrecht willkürlich entzogen, sonder er darf ein Leben lang nur nicht mehr beruflich mit Kindern arbeiten, womit wir unsere aller Kinder, ihn aber auch vor sich selber schützen. Wir müssen endlich das lebensfeindliche einschränken, & wieder lernen das LEBEN zu schützen.

    Darum ein entschiedenes JA.

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    • Juli 19, 2021

      Das Gericht stützt sich bei der Beurteilung eines solchen Falles immer auf ein psychiatrisches Gutachten. Zwar ist es am Ende das Gericht, dass über die angemessene Sanktion entscheidet. Der Grundsatz im Strafvollzug lautet aber bereits heute: “Im Zweifel für die Sicherheit!”
      Gericht​liche Entscheide werden mit grosser Sorgfalt und Ernsthaftigkeit gefällt. Von einem allfälligen Lehrermangel werden Richter sich garantiert nicht beeinflussen lassen.

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    • Juli 19, 2021

      @ O. Weingartner,

      Die zahlreichen Mordopfer & Vergewaltigungen zeigen ja die Effektifität von psychiatrischen Gutachten & richterlicher richtiger Entscheidungsfindung z.G. der Sicherheit der Menschen, ein Anspruch der sich aus unserer Bundesverfassung ableiten lässt.
      2013 wurde alleine in Basel-Stadt 13 junge Frauen vergewaltigt.
      Was sagen Sie zu den beiden Morden an jungen Frauen von Wiederholungstätern ?

      Ja Sie müssten es sich eingestehen, ein trauriger Beweis des VERSAGENS.

      Darum ein klares JA zur Pädophileninitiative,​ die den Richtern per Gesetz vorschreibt, Pädophile ein leben Lang von Tätigkeiten mit unmündigen Kindern auszuschliessen.

      D​as ist auch keinesfalls eine Einschränkung eines Grundrechtes, weil durch die Rechtskraft dieses Verfassungsartikels dieses ja eine klare Signalwirkung entfaltet, & wenn sie dies freiwillig & total bewusst dann trotzdem überschreiten für Sexualübergriffe auf Kinder, wissen Sie ja was ihnen dann mit Sichrheit blüht, somit akzeptieren sie es im voraus ja dann auch.

      Hingegen dieser Gummibegriff “im Ermessen des Richter” lässt ihn eigentlich erst so richtig “von der Leine”, weil er bei einem Kuschelrichter – und davon gibt es zu viele – ja dann auf ein mildtätiges Wohlprogramm à la “Carlos” in 4,5 Zi-Wohnung mit pers. Betreuerin zählen kann.

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  • April 30, 2014

    @ Schmid Gregori,

    Ihr Beispiel eines 19-jährigen der sich mit einer 15-jährigen sexuell einlässt, werde als Pädophiler gemäss Initiative bestraft, ist doch zu weit hergeholt, irgendwie auch völig daneben. Sie wollen uns den lieben Gott für Luzifer verkaufen, denn ein 19 jähriger Freund ist kein Pädophiler, höchstens ein unverantwortliches Tier resp. Sex-Triebtäter, wenn er eine 15 Jährige verführt,
    denn die ist ja selber noch ein Kind, und im Falle dass er sie schwängert, sind doch beide nicht selber i.d. Lage, für das Baby Verantwortung zu übernehmen & zu tragen.

    Darum ein überzeugtes JA

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    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger

      Sie kennen die rechtliche Lage offensichtlich schlecht! Gemäss StGB ist ein 19 jähriger Freund eben ein Pädophiler!

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    • Juli 19, 2021

      Pädophil veranlagt ist der 19-Jährige aus diesem Beispiel eben gerade nicht. Auch das Gesetz sagt natürlich nicht, dass dieser pädophil sei. Es sagt einzig, dass dieser sich strafbar macht.

      Die Initiative verlangt nun aber, dass in diesem Fall ein lebenslanges Berufs- und Tätigkeitsverbot verhängt wird und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Täter pädophil ist oder nicht (Herr Hottinger, wenn sie dass nicht glauben dann lesen sie den Initiativtext. Dort steht es.).

      Wegen dieser fehlenden Differenzierung ist die Initiative abzulehnen!

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    • Juli 19, 2021

      Was sagt das Strafgesetzbuch:

      A​rt. 187:

      “Sexuelle Handlungen mit Kindern

      1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,

      es zu einer solchen Handlung verleitet oder

      es in eine sexuelle Handlung einbezieht,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

      2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.”

      Der 19jährige macht sich also wegen einer sexuellen Handlung mit Kindern strafbar.

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    • Juli 19, 2021

      @ D. Lohmann,

      Nein keinesfalls, ein 19-jähriger ist i.d. Fall kein Pädophiler, sondern natürlich ein Straftäter gemäss StGB Art. 187, & das sind zwei verschiedene Schuhe.

      2. Die Behauptung der Gegner, die Initiative ziele auch auf sogenannte Jugendlieben, ist falsch. Die Initiative zielt auf pädophile Straftäter.

      3. @ Weigartner,

      Im Initiativtext steht; “Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen”. Dieser 19-jährige ist kein Pädophiler, nochmals, er ist ein Sexualtraftäter, fällt also gar nicht darunter.
      Sollten trotzdem Auslegungsschwierigke​iten bestehten bei Annahme, könnten diese immer noch leicht bei den Ausführungsbestimmung​en bereinigt werden.

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  • April 30, 2014

    Auch meine Meine Herr Gregori.
    Ein klares NEIN zu so einem Sugus äääähhhh Gugus.

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  • April 30, 2014

    Wenn, Herr Schmid GLP, ein 19-Jähriger eine Liebschaft mit einer 15-Jährigen anfängt, dann ist vorerst mal festzustellen, dass während der Pubertät riesige Entwicklungsstufen in diesem Altersunterschied liegen. Ein erwachsener Mann (mit 19 ist er das), fühlt sich normalerweise nicht zu Mädchen im Kindesalter hingezogen. Da läuft schon mal etwas unrund.

    Falls er sich trotzdem verliebt, so weiss er ganz genau, dass seine Freundin sich im Schutzalter befindet und dass er sich mit ihr nicht sexuell einlassen darf. Und er soll mit ihr halt kein Petting treiben. Wenn er es trotzdem tut, weil er nicht weiss wie alt sie ist, so kann man sicher nicht von Liebe reden. Sonst würde er seine Freundin genügend gut kennen um zur Feststellung des Alters nicht die ID verlangen zu müssen. Im Übrigen gibt es wohl keinen Fall, in dem ein 19-Jähriger wegen einem Kuss als Kinderschänder verurteilt worden ist. Das ist reine Spitzfindigkeit.

    W​enn Sie verlangen, dass sich Minderjährige jederzeit sexuell vergnügen sollten, wenn sie sich gegenseitig sympathisch finden, dann müssen Sie das extra dafür geschaffene Schutzalter verändern.

    Und der 60-Jährige hat zwar vielleicht kein Problem auf Schulwegen und in der Familie an seine Opfer zu kommen, aber wenigstens nach einer Verurteilung nicht mehr indem man ihm die Kinder noch als Schutzbefohlene auf dem Berufsteller anbietet.

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    • Juli 19, 2021

      Der Schutz vor dem 60-Jährigen Täter, den sie beispielshaft anführen, wird bereits durch die Gesetzesvorlage ausreichend gewährt.

      Ein Küssen kann tatsächlich schon eine sexuelle Handlung sein. So ist die Rechtslage und deshalb ist die Initiative abzulehnen!

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  • April 30, 2014

    Mädchen sind den Jungs in dem Alter oft etwas voraus. Daher kann ich mir eine Jugendliebe schon vorstellen. Der Punkt ist aber der hier:

    ” Im Übrigen gibt es wohl keinen Fall, in dem ein 19-Jähriger wegen einem Kuss als Kinderschänder verurteilt worden ist. Das ist reine Spitzfindigkeit.”

    ​Da muss man sich doch fragen, welches tätsächliche Motiv, hinter dieser offensichtlich an den Haaren herbeibgezogenen Argumentation steckt!

    Zumal das nicht irgendwelche Sexisten sind, sondern sogenannte Volksvertreter und gar Bundesrätinnen, wo ich’s als Frau noch viel, viel weniger verstehen kann.

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  • Mai 1, 2014

    Der mit der Jugendliebe können Sie rauchen. Man kann ein Ausführungsgesetz machen welches dem Rechnung trägt.

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    • Juli 19, 2021

      Könnte man, ja! Nur pochen SVP-Initianten jeweils immer auf wortgetreue Umsetzung ihrer Initiativen.

      Und entscheidend ist was im Initiativtext steht und nicht das was dann vielleicht mal (ohne jegliche Garantie) in einem Ausführungsgesetz stehen wird!

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    • Juli 19, 2021

      Zum Glück ist das so, Herr EU-Lohmann, sonst stünde in den Ausführungsgesetzen grundsätzlich meist das Gegenteil vom Initiativtext…

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    • Juli 19, 2021

      Nun das Ausführungsgesetz wurde ja bereits erlassen. Es wird voraussichtlich Anfangs 2015 in Kraft treten. Die Initiative wurde aber nicht zurück gezogen, da die Initianten ihre Forderungen durch den Gesetzesentwurf nicht vollständig erfüllt sehen.

      Sieht man sich die beiden Vorlagen genau an, merkt man, dass die Initiative einzig ein einem Punkt weiter geht als der Gesetzesentwurf. Nämlich dort, wo sie Straftäter erfasst, die keine pädosexuelle Störung aufweisen.

      Dies lässt einzig den Schluss zu, dass das Ziel der Initiative gerade das unverhältnismässige Berufsverbot für extrem leichte Fälle, wie der Jugendliebe, ist.

      Aus diesem Grund ist die Initiative abzulehnen.

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  • Mai 1, 2014

    Die Prüfung der Verhältnismässigkeit eines Berufsverbotes ist zum Beispiel nicht nur bei “Jugendliebe” sondern auch bei Vergewaltigungen durch Jugendliche nötig.

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    • Juli 19, 2021

      Klar, Herr Wildenstein, ein jugendlicher Vergewaltiger wäre wohl eine verhältnismässige Bereicherung als Kinderbetreuer.

      Die Dummheit ist ein mächtig Wesen…

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  • Mai 1, 2014

    Ich stimme Herrn Schmid voll und ganz zu. Diese stupide Initiative ist klar abzulehnen:

    1. Weil das Parlament vor Kurzem ein äusserst strenges Gesetz zu diesem Thema verabschiedet hat, das den Forderungen der Initianten zu grossen Teilen Rechnung trägt, aber eben die Verhältnismässigkeit gemäss BV und die Grundrechte gemäss BV berücksichtigt. Die Initiative ist also überflüssig. Sie schützt Kinder in keinster Weise zusätzlich vor Missbrauch!

    2. Die grosse Mehrheit der Missbrauchsfälle geschehen in der Familie (rund 80%). Dieser Umstand wird von den Initianten ignoriert und tabuisiert!

    3. Diese Initiative verstösst gegen mehrere Artikel der BV, insbesondere Art. 5 (Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns; einer des wichtigste Artikel überhaupt in der BV) und Art. 27 (Wirtschaftsfreiheit;​ ein Grundrecht!)!

    4. Diese Initiative würde zu einem Berufsverbot wegen einer Jugendliebe führen. Völlig absurd!

    5. Diese Initiative ist rein populistischer Natur. Sie löst keine Probleme!

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    • Juli 19, 2021

      Wenn das von Ihnen, Herr EU-Lohmann, beschworene, Gesetz ein Berufsverbot gemäss Initiativtext beinhalten würde, hätte ja niemand etwas dagegen. Und die Teile die sonst noch im Gesetz stehen, können doch auch mit Einbezug des Berufsverbotes noch realisiert werden. Es gilt nicht entweder Initiative oder Gesetz, sondern Initiative plus die davon nicht betroffenen Teile des Gesetzes.

      Der Betroffenheits-Aufsta​​nd wegen der Verhältnismässigkeit beim Berufsverbot ist nicht nachvollziehbar. Niemand findet es z.Bsp. komisch, dass ein verurteilter Drogenhändler lebenslang keine Chance hat bei der Polizei zu arbeiten.

      (Ramos mal ausgenommen, aber der fiel dann wenigstens auch dem Roschacher-Test zum Opfer…)

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    • Juli 19, 2021

      Sie sind schlecht informiert, Herr Knall:

      Auch der Gesetzesartikel sieht ein Berufsverbot für Täter mir pädosexueller Störung vor!!!

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    • Juli 19, 2021

      Zu Ihrem Beispiel mit dem Drogenhändler, der nicht mehr Polizist werden kann:

      Auch hier wird klar, dass kein Verständnis des Verhältnismässigkeits​prinzips gegeben ist. Es geht um eine differenzierte Betrachtung der Welt. Oder anders formuliert: Nicht jedes Betäubungsmitteldelik​t ist gleich.

      So erscheint es wohl verhältnismässig, wenn ein verurteilter Drogenhändler, der mehrere Kilos harter Drogen, wie Heroin oder Kokain, ins Land geschmuggelt hat. Anders sieht es doch aber bei einem Teenager aus, der in jugendlicher Dummheit einen Zug von einem Joint nimmt. Der Punkt ist, dass jeder Fall wieder anders gelagert ist, und deshalb auch immer der Einzelfall zu betrachten ist.

      Genau so verhält es sich im Falle bei sexuellen Handlungen mit Kindern. Es macht eben ein Unterschied, ob der Täter 20 Jahre oder 60 Jahre alt ist. Genau so wie es einen Unterschied macht, ob das Opfer 10 oder 15 Jahre alt ist.
      Wenn ein 60 Jähriger einem 10 Jährigen Kind einen Zungenkuss gibt, ist ein Berufsverbot angemessen. Wenn ein 20-Jähriger seiner 15-Jährigen Freundin einvernehmlich einen Zungenkuss gibt, wäre dies in meinen Augen nicht angemessen (auch wenn dieses Verhalten gemäss Art. 187 StGB strafbar ist).

      Da die Initiative unabhängig vom Einzelfall ein Berufsverbot fordert, verletzt sie das Verhältnismässigkeits​prinzip und ist daher abzulehnen.

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    • Juli 19, 2021

      Sehr geehrter Herr Knall

      Wenn ja nach Annahme der Initiative sowohl diese als auch die davon nicht betroffenen Teile des neuen Gesetzes gelten, wieso haben sich dann die rechten Parteien (SVP, BDP) bei der Abstimmung im Nationalrat der Stimme komplett enthalten und dem Gesetz nicht zugestimmt? Das geht doch irgendwie nicht ganz auf…

      Quellen:
      h​ttp://www.politnetz.c​h/parlament/nr/abstim​mung/9832/paedophile-​sollen-nicht-mehr-mit​-kindern-arbeiten-due​rfen-volksinitiative-​a#!
      und
      http://www.​parlament.ch/ab/frame​set/d/n/4911/428637/d​_n_4911_428637_428700​.htm

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  • Mai 2, 2014

    Es scheint, dass unsere Gesetze immer mehr von scheinheiligen Moralisten gemacht werden. Es wird bald sein wie in den USA wo das Pinkeln an einen Strauch sexuelle Belästigung ist. Dass es da Parteien gibt, die gerne mitmachen liegt auf der Hand, sie möchten bei den nächsten Wahlen die Wählerstimmen sämtlicher Altersheimbewohner und aller Kirchgänger. Besonders junge Väter müssen in Zukunft aufpassen, sollten sie beim Windeln wechseln zufällig das Fudi des Säuglings berühren, könnten sie 20 Jahre später noch wegen Pädophilie angeklagt werden. Ich kenne ein Ehepaar, das über 15 Jahre glücklich verheiratet ist. Sie haben eine schulpflichtige Tochter, die froh ist, in einer intakten, harmonischen Familie zu leben. Wenn es nach Frau Chaaban ginge, müsste der Mann lebenslänglich ins Gefängnis, denn der Mann und die Frau hatten Sex als er 21 und sie 15 war. Ich werde keinen Fotoapparat mehr mit in die Ferien nehmen. Ein Bild meines Enkels in Badehosen auf meiner Festplatte wäre ein gefundenes Fressen für einen unterbeschäftigen übereifrigen Staatsanwalt. Die Zürcher haben ja Erfahrung damit.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn Jemand zu, Herr Rofa, unrecht, wegen Pädokriminalität verurteilt wird, dann ist die Verurteilung an sich das Problem, nicht das Strafmass. Auch ohne Berufsverbot wäre ein zu unrecht Verurteilter nicht einverstanden.

      Aber die Strafe und das Sparten-Berufsverbot sollen ja die zurecht Verurteilten treffen!

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  • Mai 5, 2014

    Im Irak hat in den Iden des März der dortige Ministerrat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Frauenrechte erheblich einschränken wird und den Kinderschutz praktisch wegfallen lässt.

    Gemäss dem nach einem Imam benannten Gesetz, dürfen neunjährige Mädchen verheiratet werden (bei uns Kinderheirat und Pädokriminalität) und Ehemänner haben immer das Recht auf Geschlechtsverkehr, auch ohne Zustimmung der Ehefrau (bei uns Vergewaltigung in der Ehe)!

    Da bleibt es konsequentermassen still von Ihrer Seite. Wird da wohl auch nur Jugendliebe entkriminalisiert, Herr Schmid?

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  • Mai 8, 2014

    Herr Schmid Gregori,
    Pädophi​le kommen trotzt der Initiative an unsere Kinder!

    von Ihnen Zynisch geschrieben Ja, kein Gesetz erwirkt etwas, solange ein Täter nicht gefasst wird.

    hat man einen Täter überführt, ich kenne die 100 Prozentige Sicherheit, was mit einem Sexual STRAF Täter zu tun wäre.

    Einfach Pädophil sein, ohne Straftat begannen zu haben, reicht nicht. Nein.

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  • Mai 9, 2014

    @ G. Schmid,

    1. Ihr Zynismus & Unwissenheit der Materie ist für mich sehr besorgniserregend, insbesondere weil Sie im Nationalrat ja noch “vernünftige” Politik betreiben möchten.

    2. Sie schreiben im Grundtenor; “Ein 19-jähriger, der mit seiner 15-jährigen Freundin eine sexuelle Beziehung pflegt ect.,” werde dann gemäss Initiative – ausgelegt nach ihrem subjektiven Gusto natürlich – als Pädophiler dann ins Gefängnis wandern. Mich stört dabei ihre Verlogenheit i.S. der Materie, zu Lasten unserer Kinder, indem Sie diese weiter schutzlos diesen Kranken, untherapierbaren Sexualstraftätern ausliefern möchten.
    Denn gemäss Schweiz. StGB Art. 187 Ziff. 1 macht er sich schon Heute einer Straftat schuldig. Nur was Sie den Lesern verschweigen, es gibt bislang dutzende von analogen Fällen, wo der Richter eben zuvor sachlich geprüft hat, ob es sich dabei nicht um eine schon etwas länger, anhaltend & engere eigentliche Partnerschaft handelt, & dann erfolgte i.d. Regel Freispruch oder bloss noch Gefängnis. Auch mit der Annahme der Initiative ändert sich daran auch rein gar nichts. Auch mit Annahme der Päd-Initiative überprüft der Richter eine mögliche Partnerschaft, wobei er einen “Freund” von einem “Pädophilen” zu unterscheiden weiss.

    3. Mit der Pädophilen-Initiative​ prüft der Richter nämlich ebenfalls sehr gut, ob es sich beim Sexualdelikt um einen Pädophilen Kranken handelt, der obendrauf sich noch in einer Stellung befand, wo sein minderjähriges Kinder-Sexualopfer i.d. Rolle eines Schutzbefohlenen (z.B. bei Lehrer/Innen, Trainer/Innen ect.) befand. Diese Schutzbefohlenen KINDER sind auch meiner Rechtsauffassung nach, jetzt & in Zukunft, mit einem herzhaften & überzeugtem JA zur Initiative endlich zu schützen.

    Pädophile Lehrer/Innen oder Trainer/Innen können nur damit jetzt endlich lebenslang vom Umgang mit Kindern damit ausgeschlossen werden.

    4. Darum ist es aus meiner Optik äusserst bedenklich, wenn Politiker fast aller Couleur, sich bei dieser Thematik, sich sogar der Unwahrheit bedienen, zu Lasten der Schwächsten unserer Gesellschaft, der Kinder.

    Damit wird gleichzeitig unserer einzigartigen, direkten Demokratie auch ein Bärendienst erwiesen, ja diese wird damit massivst abgewertet, was sehr bedaurerlich ist.

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  • Mai 28, 2014

    Nun, da die Abstimmung vorbei ist, hätte ich noch eine Frage: Gilt das Verbot auch für die eigenen Kinder?

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    • Juli 19, 2021

      Geben Sie sich selbst die Antwort auf diese Frage. Aber Hände und Finger weg von den eigenen und den fremden Kindern.

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    • Juli 19, 2021

      “(…) Gilt das Verbot auch für die eigenen Kinder?”

      Wenn sie für einen solchen Übergriff verurteilt worden sind, Herr oder Frau Rofa, selbstverständlich, auch wenn sie nicht volljährig sein sollten.

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