1. Sonstiges

Staatsaufgabe, private Aufgabe?

Welche Auf­ga­ben soll der Staat übernehmen, und wel­che Auf­ga­ben wer­den bes­ser von Pri­va­ten er­le­digt, wenn das Ziel  die grösstmögliche Frei­heit des In­di­vi­du­ums ist, das  in einem so­li­den, fried­li­chen Rechts­staat lebt?

“Freiheit des Individuums” und “solider, friedlicher Rechtsstaat” sind natürlich Begriffe, die in einer gewissen Spannung zueinander stehen. Jede Rechtsordnung schränkt die individuellen Freiheiten ein; und individuelle Freiheiten sind nicht immer friedlich, solide und am geltenden Recht orientiert. Wie bringt man also die beiden Ansprüche so zusammen, dass ein goldener Mittelweg daraus entsteht, mit dem Besten aller Welten, und nicht ein fauler Kompromiss, mit dem Schlechtesten von beidem?

 

Infrastru​ktur = Staatsaufgabe

Ein friedlicher, solider Staat ist immer einer, wo alle Leute das Empfinden haben, am allgemeinen Wohlstand auf faire Weise beteiligt zu sein. Dieses Ziel wird besser unter staatlicher Kontrolle und Aufsicht erreicht: nur so geschieht es, dass Leitungen für Wasser, Elektrizität und Internet bis in die hintersten Bergtäler gezogen werden, und die Kosten dafür nicht den Bewohnern überwälzt werden; nur so geschieht es, dass der öffentliche Verkehr auch weit entlegene Gebiete regelmässig bedient, ohne dass die Benutzer der Linien die vollen Kosten dafür tragen müssen.

Die Existenz dieser Infrastruktur, die grösstenteils aus Steuergeldern finanziert wird und die zu günstigen Preisen allen Leuten zum Gebrauch zur Verfügung gestellt wird, bildet eine wichtige Basis für den Wohlstand des Landes und trägt massgeblich zur Sicherheit und Stabilität bei.

Dies Infrastruktur muss nicht rentabel sein, und sie muss schon gar nicht Gewinne erbringen; aber sie muss zuverlässig und sicher funktionieren, sodass die Benutzer sich darauf verlassen können. Dies ist ja in der Schweiz glücklicherweise in der Regel der Fall: das Trinkwasser aus dem Hahn ist immer sauber, Stromunterbrüche sind selten, und Herr und Frau Schweizer gehören immer noch zu jenen Privilegierten, die es unmöglich und schlecht organisiert finden können, wenn ein Zug mit mehr als drei Minuten Verspätung eintrifft – weil es so selten geschieht.

Dienstlei​stungen = private Aufgabe

Infrastruktu​r muss darum nicht rentabel sein, weil Rendite im privaten Sektor geschieht. Der Wirt benutzt Hahnenwasser, um Kaffee zu kochen – und den Kaffee gewinnbringend zu verkaufen, womit er nicht nur sein Geschäft am Leben erhält und hoffentlich Gewinn macht, sondern auch einen bedeutenden Anteil am Verdienten in Form von verschiedenen Steuern und Gebühren an staatliche Stellen abführt, die mit diesem Geld wiederum die Infrastruktur pflegen und ausbauen können.

wenn es Probleme gibt…

Probleme entstehen dann, wenn staatlichen Infrastruktur privat geführt wird; das bedeutet hohe Preise, schlechte Leistungen, schlechter Unterhalt des Systems, sprich zunehmend viele Pannen; und Menschen an der Peripherie werden nur schlecht oder gar nicht bedient, und wenn, dann zu horrenden Preisen.

Probleme entstehen umgekehrt auch dann, wenn der Staat sich zu sehr in den “Dienstleistungs”-Asp​ekt einmischt und den bis ins kleinste Detail zu regulieren versucht. Dies führt zu Bürokratie und Papierkram, starren Vorschriften, immer grösserem administrativem Aufwand und zunehmend schlechten Ergebnissen in der Sache selbst.

… am Beispiel Bildungswesen

Bildun​g ist Staatsaufgabe, und das ist gut so: ohne ein Minimum an Lesen, Schreiben und Rechnen geht in der Schweiz gar nichts. Es ist gut und richtig, dass der Staat sicherstellt, dass alle Menschen dieses Minimum an Bildung erhalten.

Dies wird heute zu erreichen versucht durch massiven Einsatz an Bürokratie: Lehrpläne umfassen Hunderte von Seiten, auf denen eine Unmenge detaillierter Bildungsziele aufgeführt sind. Man kann sich den Kopf kratzen und fragen: woher kriegen wir eigentlich all die perfekten Übermenschen sprich LehrerInnen her? Gibt’s überhaupt EINEN einzigen Menschen, der das alles kann, geschweige  viele Tausende, die benötigt werden, um in öffentlichen Schulstuben zu unterrichten?

Ein liberalerer Ansatz – für mehr individuelle Freiheit – könnte darin bestehen, dass der Bund die zu erreichenden Resultate festlegt – in Form von nationalen Prüfungen über alle Schulstufen hinweg – dass aber die Art, WIE diese Resultate erreicht werden, den Schulen selbst überlassen wird.

Dies führt zu einer besseren Vergleichbarkeit, als es heute der Fall ist, wo Schulnoten wenig aussagekräftig sind. Viele Lehrmeister verlangen von BewerberInnen für Lehrstellen, einen privaten Test durchzuführen, den sogenannten “Multicheck” – viele Professoren, die Erstsemester an der Uni unterrichten, sind erstaunt über die grosse Bandbreite an vorhandenem und leider auch nicht vorhandenem Wissen und Können. Vergleichbare Stufenprüfungen wären ein Gewinn und eine Erleichterung für alle.

Andererseits – WIE ein Kind oder eine Jugendliche dazu kommt, sich diese Inhalte zu erarbeiten, hängt von vielen individuellen Faktoren ab: dem Schulhaus und dessen Einrichtungen, dem Lehrpersonal und dessen Neigungen und Besonderheiten, den eigenen Talenten…Es gibt nicht die eine funktionierende Methode für alle, also soll man’s damit schon gar nicht versuchen.

Darum: eine Vereinfachung des Bildungssystems durch nationale Prüfungen einerseits – der genaue Anforderungskatalog und Beispielprüfungen werden veröffentlicht – und andererseits mehr Freiheit, sich auf diese Prüfung so vorzubereiten, wie es in diesem Schulhaus, in dieser Klasse, mit den Schülern und Lehrerinnen und Eltern in einer konkreten Situation am besten klappt.

 

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