1. Gesellschaft

Stärkung der Familien

Gute Rah­men­be­din­gun­ge​n zur Stärkung der Fa­mi­lien sind für die Be­trof­fe­nen eine wich­tige Unterstützung und für uns als Land eine we­sent­li­che Res­sour­ce. Der Stel­len­wert der Fa­mi­lie ist aber im po­li­ti­schen All­tag zu nied­rig ge­hal­ten. Der volks­wirt­schaft­li­​che Nut­zen, davon bin ich überzeugt, wäre aber beträchtlich. Gute Rah­men­be­din­gun­ge​n sind somit wei­ter­hin zu for­cie­ren und dem Thema Fa­mi­lie ist höhere Priorität zu schenken. 

Meine Haltung ist: Tragfähige Familien sind entscheidend für das Wohlergehen der Schweiz. Die Schweiz gilt leider immer noch nicht als besonders familienfreundlich. Um ein konkretes monetäres Beispiel zu nennen: Im Vergleich zu skandinavischen Ländern setzt die Schweiz einen dreimal k leineren Betrag des Bruttosozialproduktes​ für die Kinder und Familien ein. Nur schon diese Zahl zeigt auf, dass Entwicklungsbedarf gegeben ist. 

Dankbar bin ich für die Kinder- und Ausbildungszulagen. Die finanzielle Unterstützung des Bundes für familienergänzende Kinderbetreuung ist schon seit einiger Zeit gegeben und die Wichtigkeit ist erkannt. Der Mutterschaftsurlaub ist seit 10 Jahren bei 14 Wochen angesetzt. Teilzeitanstellungen sind mehr und mehr möglich. Dies, um einige positive Beispiele von Rahmenbedingungen zu nennen, auch wenn da und dort noch Entwicklungsbedarf besteht

Klarer Handlungsbedarf besteht für mich zum Beispiel insbesondere bei folgenden Punkten: 

– Die Ehestrafe bei den Steuern und in der AHV ist noch nicht abgeschafft. Dies ist endlich ernstzunehmen und zu ändern.

– Der Vaterschaftsurlaub von zum Beispiel zwei Wochen ist in Bern auf der Traktandenliste. Diskutiert wird aber, dass dieser mit dem Urlaub der Mutter zu teilen ist. Für mich ist klar, dieser muss ergänzend zum Mutterschaftsurlaub eingeführt werden.

– Rahmenbedingungen sollen gegeben sein, um Angehörige von Pflegebedürftigen zu unterstützen (zum Bsp. mit zeitlicher Ressource) wie auch zu entlasten (zum Bsp. Schaffung von Tagesbetreuungsplätze​n, Unterstützung von Freiwilligen).

– Ergänzungsleistungen für Familien mit tieferem Einkommen (Working Poor) ist sinnvoller als die Abhängigkeit vom Sozialamt. 

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  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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