Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Asylgesetzes hat das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... einige Änderungen für dringlich erklärt. Ziel dieser Änderungen ist es, besser auf die gestiegene Zahl der Asylsuchenden reagieren zu können. Gegen die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes haben die jungen Grünen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen das Referendum ergriffen. Das Volk muss nun darüber abstimmen, ob es diese annimmt oder nicht.
Ausgangslage
Obwohl das Volk aufgrund des Referendums erst jetzt abstimmt, ist das neue Gesetz bereits in Kraft. Dies, weil das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... das Gesetz im September 2012 für dringlich erklärt hat. Wenn das Volk der Vorlage zustimmt, bleiben die dringlichen Änderungen in Kraft und müssen bis im September 2015 ins ordentliche Recht aufgenommen werden. Lehnt das Volk die Vorlage ab, treten die betreffenden Artikel Ende September 2013 ausser Kraft.
Wer in seinem Heimatland bedroht oder verfolgt wird, soll in der Schweiz Asyl erhalten. Asylsuchende müssen ihr Gesuch an einem geöffneten Grenzübergang, bei der Grenzkontrolle eines Schweizer Flughafens oder direkt in einem der Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) innerhalb der Schweiz einreichen. Vor den dringlichen Änderungen, konnte man auch auf Schweizer Botschaften im Ausland ein Asylgesuch stellen. Das eigentliche Asylverfahren besteht aus zwei Teilen. Zuerst findet eine Vorprüfung statt. Sind die Flüchtlingskriterien offensichtlich nicht erfüllt, tritt das Bundesamt für Migration (BFM) nicht auf das Asylgesuch ein (sog. Nicht-Eintretens-Entscheid) und der Asylsuchende wird weggewiesen. Tritt das BFM auf das Gesuch ein, prüft es dieses nun detailliert. Im weiteren Verfahren gewährt das BFM dem Asylsuchenden entweder Asyl oder es weist ihn in sein Heimatland zurück. Lässt die dortige Situation eine Wegweisung nicht zu, erhält der Asylsuchende den Status eines vorläufig Aufgenommenen. Abgelehnte Asylsuchende und Personen, auf deren Asylgesuche gar nicht erst eingetreten wurde, können beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nicht möglich. Weitere Informationen zum Asylverfahren und zu den aktuellen Problemen im Asylbereich finden Sie im Vimentis Text „Asylgesetz“.
Was wird geändert?
Die dringlichen Änderungen lassen sich folgendermassen zusammenfassen: Es ändern sich die Bedingungen, wer ein Asylgesuch stellen kann und wo man dies tun kann. Zudem erhält der Bund mehr Kompetenzen und die Beschwerdefristen werden kürzer.
Widersetzt sich eine Person dem Militärdienst, hat sie seit der dringlichen Änderung des Asylgesetzes kein Anrecht mehr auf Asyl in der Schweiz. Von dieser Verschärfung ausgenommen sind jedoch Asylsuchende, die man in ihrem Heimatstaat dafür unverhältnismässig schwer bestrafen würde. Es ist zudem nicht mehr möglich, ein Asylgesuch aus dem Ausland einzureichen. Dies bedeutet, dass man auf Schweizer Botschaften kein Asylgesuch mehr stellen kann. Personen, die unmittelbar bedroht sind, können auf den Botschaften aber ein humanitäres Visum erhalten. Damit hätten sie das Recht, sich während drei Monaten in der Schweiz aufhalten und in dieser Zeit ein Asylgesuch zu stellen.
Innerhalb der Schweiz erhält der Bund weitere Kompetenzen. Er kann in seinem Besitz liegende Anlagen und Bauten (z.B. Militärunterkünfte) künftig für maximal drei Jahre ohne Bewilligung des Kantons oder der Gemeinde als Unterkunft für Asylsuchende nutzen. Dies gilt zusätzlich nur, wenn die Unterkunft dazu nicht stark umgebaut werden muss. Ausdrücklich erlaubte Umbauten sind gewöhnliche Unterhaltsarbeiten, kleine bauliche Änderungen, der Einbau sanitärer Anlagen sowie Wasser- und Elektrizitätsanschlüsse.
Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... kann zudem neue Verfahren zeitweise testen, bevor er das Gesetz ändert. Diese Tests dürfen höchstens zwei Jahre dauern und sind für die Beurteilung von aufwendigen Massnahmen vorgesehen. Während dieser Testphasen kann der Bund zudem die Beschwerdefrist von 30 auf 10 Tage kürzen, wenn die Asylsuchenden einen genügenden Rechtsschutz haben. Dazu stellt der Bund den Asylsuchenden eine kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung.
Gefährden Asylsuchende die öffentliche Sicherheit oder den ordentlichen Betrieb der EVZ, können sie neu in besonderen Zentren untergebracht werden. Das BFM oder die kantonalen Behörden errichten und führen diese Zentren. Die Kosten werden gemäss der Nutzung zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt. Die betroffenen Asylsuchenden sind zwar getrennt untergebracht, durchlaufen aber die gleichen Verfahren wie gewöhnlich.
Der Bund besitzt die Möglichkeit, die Kantone mit einem Beitrag an die Sicherheitskosten zu unterstützen. Zudem kann er die Kantone auch mit Beiträgen an Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende unterstützen.
Bereits vor den dringlichen Änderungen bezeichnete der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... jene Länder als sicher, in die man Asylsuchende ungefährdet zurückschieben kann, ohne dass sie verfolgt werden. Neu verkürzen sich die Beschwerdefristen für Asylsuchende aus diesen sicheren Ländern. Betroffen davon sind Personen, auf deren Asylgesuche das BFM gar nicht erst eintritt oder die es ohne weitere Abklärungen ablehnt. Gegen diese erstinstanzlichen Urteile können sie nun noch während fünf Tagen Beschwerde einlegen. Anschliessend soll das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls innert fünf Tagen über die Beschwerde entscheiden.
Weiter gelten schärfere Bestimmungen, wenn ein Gesuch abgelehnt wird. Um die Wegweisung sicherzustellen, können abgelehnte Asylsuchende direkt in den Empfangszentren des Bundes in Haft genommen werden.
Auswirkungen
Die gesetzlichen Auswirkungen sind bereits unter der Ausgangslage erläutert. Bei einem „Ja“ zur Vorlage gibt es aber noch weitere Auswirkungen.
An den Schweizer Botschaften werden jährlich ca. 2000 Asylgesuche gestellt. Bei einem „Ja“ müssen die Botschaften diese Gesuche nicht mehr bearbeiten. Wie viele der betroffenen Asylsuchenden in diesem Fall den Weg in die Schweiz finden und ihr Gesuch hier stellen, kann man nicht abschätzen.
Nimmt das Volk die dringlichen Änderungen an, sollten sie gemäss Angaben des Bundes auf Bundesebene kurzfristig nichts kosten und werden langfristig Kosten sparen. Für Gemeinden und Kantone sind keine zusätzlichen Kosten zu erwarten. Die Kosten für den Ausbau der EVZ sind durch den Wegfall der Beiträge an die Kantone gedeckt. In Zukunft will man mehr Verfahren direkt in den EVZ durchführen, um weniger Asylsuchende an die Kantone überweisen zu müssen. Dies erspart die Beiträge des Bundes an die Nothilfe- und Sozialkosten der Kantone. Eine genaue Schätzung der finanziellen Auswirkungen ist jedoch nicht möglich, da man die Menge und Art der zukünftigen Asylgesuche nicht kennt.
Argumente der Befürworter
Die neu geschaffenen Testphasen ermöglichten es, Neuerungen im komplizierten Asylverfahren zuerst im kleineren Rahmen zu testen und zu optimieren, bevor man sie flächendeckend einführen würde.
Von kürzeren Verfahren würden alle profitieren. Sie kosteten die Schweiz weniger, und die Asylsuchenden hätten schneller Gewissheit über ihr Gesuch.
Im Asylbereich benötige man mehr Platz. Die Vorlage erlaube dem Bund zusätzliche Unterkünfte rasch zur Verfügung zu stellen, um auf die steigende Zahl der Asylgesuche zu reagieren.
Die Vorlage ermögliche es, Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende weiter auszubauen. Dies führe zu weniger Konflikten rund um den Aufenthalt in den Unterkünften.
Es sei nicht nötig, direkt auf Botschaften Asylgesuche zu stellen. Die Möglichkeit eines humanitären Visums genüge, um gefährdete Personen auch im Ausland zu schützen.
Argumente der Gegner
Dass Asylgesuche nicht mehr auf Botschaften eingereicht werden können, bringe die Flüchtlinge in Gefahr. Sie seien nun stärker von Schlepperbanden abhängig oder müssten auf gefährliche Weise das Meer überqueren.
Es sei ein grundsätzliches Recht, die aktive Beteiligung an bewaffneten Konflikten zu verweigern. Durch die Vorlage verschlechtere sich die Situation vieler Flüchtlinge aus umkämpften Gebieten.
Die eingeführten Testphasen würden die Gewaltentrennung schwächen. Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... erhalte einen zu grossen Handlungsspielraum, ohne dass ihn das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... kontrolliere.
Die ungenaue Formulierung bezüglich der besonderen Zentren für erheblich störende Asylsuchende würde willkürliche Entscheide ermöglichen.
Die gekürzten Beschwerdefristen setzten die Asylsuchenden stark unter Druck. Innert zehn Tagen sei auch mit Rechtsbeistand kein sinnvoller Rekurs möglich.
Literaturverzeichnis
Asylgesetzrevision Nein (2013). Argumentarium. Gefunden am 13. April 2013 unter Link
Neue Zürcher Zeitung (2013). Mehr Handlungsspielraum im Asylbereich. NZZ, 26. März 2013, Nr. 71, S. 11
Neue Zürcher Zeitung (2013). Asyl-Referendum laut Komitee zustande gekommen. Gefunden am 11. April 2013 unter Link
Schweizerischer BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... (2010). Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes. Gefunden am 11. April 2013 unter Link
Schweizerischer BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... (2011). Zusatzbotschaft zur Änderung des Asylgesetzes (kurzfristige Massnahmen). Gefunden am 15. April 2013 unter Link
Schweizerische Eidgenossenschaft (2012). Curia Vista – Zusammenfassung. Gefunden am 12. April 2013 unter Link
Schweizerische Eidgenossenschaft (2012). Erlasstext. Gefunden am 12. April 2013 unter Link
@Sägesser Ja, falsch gelesen: Wenn in AUFNAHMESTAATEN die Gewaltquoten zu hoch sind, sollten diese weniger Asylsuchende aufnehmen dürfen.
@Sägesser Und wenn der Staat selbst falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt und lügt? Kann man den dann auch bestrafen?
Lese ich da etwas falsch? Zuerst wird bemängelt, dass Afghanen fünf- und Marokkaner achtmal häufiger wegen schwerer Gewalttaten angezeigt werden…