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Abstimmung 17.06.2012: Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“

Im Vergleich zu anderen Ländern besitzen in der Schweiz weniger Leute ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung. Das Ziel dieser Initiative ist es, dass sich mehr Personen eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus leisten können. Deshalb will der Hauseigentümerverband (HEV) mittels Steuererleichterungen das Bausparen fördern. Bereits im März dieses Jahres gab es eine ähnliche Abstimmung (Bauspar-Initiative), welche abgelehnt wurde. Im Vergleich zur letzten Initiative sind bei der aktuellen Initiative die Regelungen für die Einführung des Bausparens für den Bund und alle Kantone obligatorisch. Dieser Text erläutert die bisherige Situation, mögliche Änderungen sowie Argumente der Befürworter und Gegner.

Ausgangslage

Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine der tiefsten Wohneigentumsquoten. Obwohl sich etwa 75% aller Schweizerinnen und Schweizer eine eigene Wohnung wünschen, konnten sich im Jahr 2008 nur 39% eine leisten (Vergleich mit Deutschland: 43%).

Der Bund ist gemäss Bundesverfassung verpflichtet, den Wohnungsbau und das Wohneigentum zu fördern. Dies geschieht heute auf zwei Arten.

Einerseits darf man sein Geld bei der beruflichen und gebundenen Vorsorge (2. und 3. Säule) frühzeitig beziehen, um selber ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen. Dies ist eine Art von steuerlich begünstigtem Bausparen.

Andererseits wird der Wert für die Miete von selbstgenutztem Eigentum – wenn man im eigenen Haus selbst wohnt, anstatt es zu vermieten – unter dem Marktwert besteuert. Das bedeutet, dass in der Steuererklärung für die „Miete“ im eigenen Haus ein tieferer Wert angegeben werden darf, als wenn eine andere Person diese Miete zahlen müsste. Dadurch muss man weniger Steuern bezahlen.

Den Initianten genügen diese Massnahmen aber nicht. Um den Erwerb von Wohneigentum zu fördern, hat der HEV hat die Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ eingereicht.

Was wird geändert?

Die Initiative soll das Bausparen mehr fördern. Dazu will man eine zwingende Regelung auf Verfassungsebene einführen.

Diese Regelung beinhaltet Steuerentlastungen, wenn man zum ersten Mal selbstgenutztes Wohneigentum erwirbt. Man soll neu jährlich bis zu 10‘000 CHF pro Person für das Bausparen vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Man muss diesen Betrag also nicht versteuern. Bei Ehepaaren beträgt die Summe 20‘000 CHF jährlich. Die Steuererleichterung kann man während höchstens zehn Jahren in Anspruch nehmen.

Es fällt keine Vermögenssteuer auf das so gesparte Geld an. Auch für die Zinsen, die man während dieser Zeit vom Bausparkonto erhält, muss man keine Einkommenssteuer zahlen.

Wenn man das angesparte Geld nun für den Kauf eines Eigenheims verwenden will, kann man es ohne die genannten Steuern beziehen. Hat man es sich aber anders überlegt und will das Geld für etwas anderes verwenden, muss man die Steuern nachzahlen.

Auswirkungen

Die Initiative belebt die Bauwirtschaft und mindert die Steuereinnahmen.

Wenn die Initiative angenommen wird, müssen der Bund und die Kantone zwingend den Steuerabzug für das Bausparen einführen. Diese Steuererleichterungen würden vermutlich dazu führen, dass mehr Leute ein Eigenheim erwerben können. Somit würden wahrscheinlich auch mehr neue Häuser gebaut, was die Baubranche ankurbelt.

Andererseits sinken wegen der Steuererleichterung wahrscheinlich die Einnahmen der Einkommens- und Vermögenssteuern. Es ist nur schwer abzuschätzen, wie hoch die Steuerausfälle sind. Die eidgenössische Steuerverwaltung hat eine erste Einschätzung veröffentlicht, die sich auf Erfahrungen im Kanton Basel-Landschaft stützt. Dieser kennt bereits ein ähnliches Bausparmodell. Die Steuerverwaltung rechnet bei der Einkommenssteuer für den Bund mit Ausfällen von ca. 70 Mio. CHF pro Jahr. Für die Staats- und Gemeindesteuern geht man von einem jährlichen Verlust von ca. 275 Mio. CHF aus. Dazu kämen noch die Steuerausfälle bei der Vermögenssteuer für die Kantone und Gemeinden. Die Höhe dieser Ausfälle ist aber noch nicht abschätzbar.

Argumente der Befürworter

Die Initiative ermögliche es mehr Leuten – besonders jungen Familien und Mietern – sich ein Eigenheim zu finanzieren.

Es gebe Anreize, mehr zu bauen. Dies führe dazu, dass die Baubranche mehr Aufträge hat. So würden mehr Steuereinnahmen in der Baubranche entstehen. Ausserdem könne man dadurch Arbeitsplätze sichern und fördern.

Durch die Initiative würde es der breiten Mittelschicht ermöglicht, Wohneigentum zu erwerben. So werde der sonst oft belastete Mittelstand gestärkt.

Die Ziele „Altersvorsorge“ und „Wohneigentumsförderung“ in der Verfassung seien momentan zu stark verknüpft (man kann aus der Vorsorge Geld beziehen, um ein Haus zu erwerben). Mit der Möglichkeit zum Bausparen würden diese Ziele neu unabhängig voneinander gefördert. Wenn man sich ein Eigenheim kaufen wolle, müsse man nicht mehr Geld aus der Altersvorsorge beziehen, das einem später im Alter fehlen könnte.

Argumente der Gegner

Die Initiative würde vor allem reichere Leute besser stellen, da ärmere Personen während der zehn Jahre sowieso nicht so viel Geld sparen könnten. Die Initiative unterstütze nicht die Unter- und Mittelschicht, welche es nötig hätte, sondern biete Steuererleichterungen für die Oberschicht.

Steuerlich begünstigtes Bausparen bringe Steuerausfälle mit sich, die man an anderen Stellen wieder einnehmen oder durch Einsparungen finanzieren müsste.

Es gebe bereits geeignete Instrumente, um den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. Die Vorbezugsmöglichkeiten aus der beruflichen und der gebundenen Vorsorge (2. und 3. Säule) seien ebenfalls steuerlich begünstigte Möglichkeiten, um den Kauf von Eigenheimen zu fördern.

Die Initiative kläre die Nachbesteuerung nicht. Es sei unklar, was geschehen würde, wenn jemand steuerfrei gespartes Geld des Bausparkontos für andere Zwecke verwendet.

Literaturverzeichnis

Parlament (2012). Volksabstimmung vom 17. Juni. Gefunden am 24. April 2012 unter Link

Hauseigentümerverband [HEV] (2012). Eckpunkte der Volksinitiativen. Gefunden am 24. April 2012 unter Link

Eidgenössisches Finanzdepartement [EFD] (2012). Volksinitiative “Eigene vier Wände dank Bausparen” (17. Juni 2012). Gefunden am 24. April 2012 unter Link

Bundesamt für Wohnungswesen [BWO] (2012). Wohneigentumsquote. Gefunden am 24. April 2012 unter Link

Schweizerische Bundeskanzlei [BK] (2012). Wohneigentumsquote. Gefunden am 24. April 2012 unter Link

Bausparen_Text.pdf – PDF

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