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Abstimmung 17. Mai 2009: „Zukunft mit Komplementärmedizin“

Die Vorlage „Zukunft mit Komplementärmedizin“ ist ein direkter Gegenvorschlag des Parlaments zur Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ und soll die Komplementärmedizin besser in das Gesundheitswesen integrieren. Da das Initiativkomitee ihre Initiative zurückgezogen hat, kommt nur noch der Gegenvorschlag vor das Volk.

Was wird geändert?

In die Bundesverfassung kommt ein neuer Artikel (Art. 118a BV). Dieser beauftragt Bund und Kantone die Komplementärmedizin (auch Alternativmedizin genannt) im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu berücksichtigen.

Auswirkungen

Der neue Artikel in der Verfassung bewirkt an sich noch keine Änderung im Gesundheitswesen. Bei einer Annahme der Vorlage werden Bund und Kantone aufgefordert, ihre Gesetzgebung so anzupassen, damit das Ziel der Vorlage erreicht werden kann. Dabei ist der Bund z.B. für die Regelung der Kranken- und Unfallversicherung, den Umgang mit Heilmitteln und die Anerkennung universitärer Gesundheitsberufe zuständig. Die Kantone regeln ihrerseits das Spitalwesen oder die Gesundheitsprävention.

Mögliche Hinweise darauf, wie Bund und Kantone ihren Auftrag bei einem „Ja“ zur Vorlage umsetzten könnten, liefern die Kernforderungen des Initiativkomitees. Sie fordern eine bessere Zusammenarbeit zwischen Schul- und Komplementärmedizin, die Aufnahme von bestimmten Therapien (Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde und die Traditionelle Chinesische Medizin) in die Grundversicherung und einheitliche Diplome für nichtärztliche Therapeuten. Zudem soll die Heilmittelvielfalt bewahrt und die Komplementärmedizin in Lehre und Forschung verankert werden. Auch unter den Befürwortern gibt es aber verschiedene Meinungen darüber, wie das neue Ziel erreicht werden soll. Die Entscheidung über die genaue Umsetzung liegt schlussendlich beim Parlament des Bundes oder der Kantone und im Fall von Referenden beim Volk. Ob die Kosten im Gesundheitswesen dadurch steigen oder sinken werden, lässt sich erst sagen, wenn man die tatsächliche Umsetzung des Verfassungsauftrags kennt.

Argumente der Befürworter

Die grosse Nachfrage nach Komplementärmedizin zeige, dass diese stärker in das Gesundheitswesen integriert werden müsse. Dazu reichten die bestehenden Gesetze nicht aus. Die Zusammenarbeit zwischen Schul- und Komplementärmedizin führe zu den besten Behandlungserfolgen und müsse gefördert werden. Weiter könne die Sicherheit der Patienten durch national einheitliche Diplome für nichtärztliche Therapeuten erhöht werden. Obwohl bei der Umsetzung in gewissen Bereichen Mehrkosten entstehen würden, könne durch den besseren Einbezug der Komplementärmedizin das Gesundheitswesen entlastet und insgesamt Kosten gespart werden.

Argumente der Gegner

Gegner der Vorlage sind der Meinung, dass bereits heute gesetzliche Regelungen bestehen, die die Komplementärmedizin angemessen berücksichtigen. Zusätzliche Massnahmen müssten auf Gesetzes- und nicht auf Verfassungsstufe geregelt werden. Weiter könne eine Annahme der Vorlage zu erheblichen Mehrkosten im Gesundheitswesen und damit auch zu höheren Krankenkassenprämien führen. Wer Komplementärmedizin in Anspruch nehmen wolle, könne dies schon heute über die Zusatzversicherung tun. Da deren Wirkung oft schwer nachweisbar sei, sollen diese Therapien nicht durch die gemeinschaftlich finanzierte Grundversicherung bezahlt werden.

Literaturverzeichnis

Bundesrat (2006). Botschaft über die Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“. Gefunden am 10. März 2009 unter Link

Bundesrat (2009). Erläuterungen des Bundesrats (Abstimmungsbüchlein). Gefunden am 12. März 2009 unter Link

Helsana Krankenversicherung (2009) Komplementärmedizin gehört nicht in die Verfassung. Gefunden am 18. März 2009 unter Link

Ja-Komitee „Zukunft mit Komplementärmedizin (2009). Gegenvorschlag „Zukunft mit Komplementärmedizin“ – Die Fakten. Gefunden am 10. März 2009 unter Link

Komplementaermedizin.pdf – PDF

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