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Abstimmung 24. November 2013: Initiative „1:12 – für gerechte Löhne“

Die 1:12 Initiative verlangt, dass der bestbezahlte Mitarbeiter einer Firma höchstens 12 Mal mehr verdienen darf, als der schlechtbezahlteste Angestellte.

Ausgangslage

Die Lohnbestimmung ist heute Sache der Unternehmen und ihrer Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber handelt den Lohn meist direkt mit dem Arbeitnehmer aus. Ist ein Gesamtarbeitsvertrag vorhanden, verhandeln die Gewerkschaften mit den Unternehmen. In den Gesamtarbeitsverträgen sind gewisse arbeitsvertragliche Punkte geregelt, die für alle Angestellten eines Unternehmens oder einer Branche gelten. So regeln Gesamtarbeitsverträge bspw. Mindestlöhne, Ferien, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen oder das Pensionsalter.

Was wird geändert

Die vorliegende Initiative will, dass das Verhältnis zwischen dem höchsten und dem tiefsten Lohn innerhalb eines Unternehmens maximal 1:12 betragen darf. Das bedeutet, dass bspw. ein Manager in einem Monat nicht mehr verdienen darf als andere Angestellte in einem Jahr. Als Lohn gelten alle Einkünfte, welche mit der Arbeit in Zusammenhang stehen. Dazu gehören neben dem monatlichen Lohn auch materielle Zuwendungen wie Geschenke und Dienstleistungen. Ausnahmen vom 1:12 Verhältnis bilden die Löhne von Auszubildenden, Praktikanten sowie Menschen in geschützten Arbeitsplätzen.

Gemäss dieser Initiative können Unternehmen ihre Löhne nicht mehr vollständig unabhängig festlegen. Solange die Löhne jedoch das 1:12 Verhältnis einhalten, können diese von den Unternehmen frei bestimmt werden. Eine fixe Lohnobergrenze gibt es nicht.

Auswirkungen

Laut dem Bundesrat wären in der Schweiz rund 12’000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von über 500’000 Franken von den Bestimmungen der Initiative betroffen. Wenn die Initiative angenommen würde, müssten entweder die Löhne der Bestverdiener, oder die der schlechtverdienendsten Angestellten angepasst werden.

Da die weiteren Folgen der Initiative schwer abzuschätzen sind, macht der Bundesrat keine konkreten Aussagen zu den Auswirkungen auf das Lohnniveau und die Sozialversicherungen.

Bei einer Annahme der Initiative ist es möglich, dass Unternehmen versuchen, die neuen Bestimmungen zu umgehen. Sie könnten beispielsweise eine neue Firma gründen, von welcher ihre bestbezahlten Arbeitnehmer angestellt sind. So wären diese formell vom grossen Rest der Angestellten getrennt. Um die Wirkung der Initiative zu wahren, muss das Parlament bei einer Annahme alle möglichen Umgehungsmöglichkeiten gesetzlich ausschliessen.

Argumente der Befürworter

Mit der Initiative würde eine gerechte Lohnverteilung zwischen allen Mitarbeitern einer Firma möglich. Im Schnitt verdiene ein Manager heute mit 4 Millionen im Jahr rund 56 Mal mehr als ein normaler Schweizer Arbeitnehmer. Dieses Missverhältnis solle aufgehoben werden.

Mit der Einschränkung der Bestverdiener-Gehälter würden die Löhne auf allen Stufen steigen. Denn wenn bspw. ein Manager seinen Lohn erhöhen will, muss er auch jene aller anderen Angestellten im gleichen Verhältnis erhöhen.

Die grossen Lohnunterschiede würden das Unternehmensklima beeinträchtigen. Die Aufhebung dieser Missstände würde die Unternehmensleistung steigern.

Die Initiative sei leicht umzusetzen. Die Unternehmen könnten die Löhne aller Angestellten beispielsweise mit der Steuererklärung offenlegen.

Argumente der Gegner

Die Bestimmung der Löhne sei Sache der Unternehmen und ihrer Angestellten. Mit der Initiative würde der Staat zu stark in die Belange der Unternehmen und Arbeiter eingreifen.

Die Initiative würde die Standortattraktivität der Schweiz senken. Weniger ausländische Firmen würden daher ihren Sitz in die Schweiz verlegen.

Mit der Initiative hätten Unternehmen einen Anreiz schlecht bezahlte Stellen ins Ausland zu verlegen, um die Lohnbestimmungen zu erfüllen. Dadurch würde die Arbeitslosigkeit in der Schweiz steigen.

Da Leute mit hohen Löhnen grössere AHV- und Steuerbeiträge bezahlen, müsste mit Einbussen in diesen Bereichen gerechnet werden. Eine Studie der Universität St. Gallen schätzt die Einbussen bei der AHV auf 2.5 Mia. CHF und die Steuerausfälle auf 1.5 Mia. CHF.

Literaturverzeichnis

Admin (2013). Eidgenössische Volksinitiative ‘1:12 – Für gerechte Löhne’. Gefunden am 21. September 2013 unter Link

Admin (2013). Abstimmungsvorlagen für den 24. November 2013. Gefunden am 21. September 2013 unter Link

Die Bundesversammlung (2013). Interpellation zur Volksinitiative “1:12 – Für gerechte Löhne” – Auswirkungen auf die Sozialversicherun-gen. Gefunden am 21. September 2013 unter Link

Komitee NEIN zum Lohndiktat vom Staat (ohne Datum). Fünf Gründe für ein NEIN zu 1:12. Gefunden am 21. September 2013 unter Link

Neue Zürcher Zeitung (2013). Der linke Zweihänder. Gefunden am 30. September 2013 unter Link

Neue Zürcher Zeitung (2013). „Ist das noch die Schweiz?“. Gefunden am 30. September 2013 unter Link

1:12 (ohne Datum). Gemeinsam für gerechte Löhne. Gefunden am 21. September 2013 unter Link

FaireLoehne.pdf – PDF

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