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Abstimmung 01. Juni 08: Für demokratische Einbürgerungen

Die Volksinitiative der SVP soll es dem Volk wieder ermöglichen, an der Urne über Einbürgerungen abzustimmen ohne dass ein abgelehntes Gesuch vor Gerichten oder Ämtern angefochten werden kann.

Das Bundesgericht hat 2003 entschieden, dass diese Art über Einbürgerungen zu entscheiden einen Verstoss der Bundesverfassung darstelle. Nach Meinung der Richter ist der Einbürgerungsentscheid ein Verwaltungsakt. Das bedeutet, um ein Einbürgerungsgesuch abzulehnen braucht es eine Begründung, die aufzeigt, welche Kriterien der Gesuchsteller weshalb nicht erfüllt. Wenn der Gesuchsteller aber sämtliche im Gesetz stehenden Kriterien, wie Sprachkenntnisse, Integration, Straflosigkeit etc. erfüllt, darf ihm die Einbürgerung nicht verweigert werden. Ein politischer bzw. demokratischer Entscheid an der Gemeindeversammlung ist dabei gemäss Bundesgericht durchaus möglich, sofern die Ablehnung entsprechend begründet wird. Die Gemeinden dürfen aber einer Person die Einbürgerung nicht einfach verweigern, nur weil sie diese Person trotz erfüllten Anforderungen nicht einbürgern möchten oder sie ihre Herkunft oder Religion stört.

Der Initiative ist ein indirekter Gegenvorschlag des Ständerats entgegengestellt, welcher bei Ablehnung der Initiative in Kraft treten würde.

Auswirkungen

Wird die Initiative angenommen, so dürfen die Stimmbürger einer Gemeinde entscheiden, ob die Gemeindeversammlung, eine spezielle Kommission, der Gemeinderat oder sonst ein Organ über die Einbürgerungen entscheidet. Der Einbürgerungsentscheid wäre zudem rechtskräftig und könnte vor den Gerichten nicht mehr angefochten werden. Je nachdem wie die Gemeinden Einbürgerungen regeln, können dabei Widersprüche zu kantonalen Regelungen, Vorschriften des Bundes oder internationalem Recht entstehen. Ob bzw. wie diese rechtlichen Konflikte gelöst werden können, ist zum heutigen Zeitpunkt offen.

Vollkommen ausgeschlossen könnten Rekurse gegen Einbürgerungsentscheide allerdings auch bei Annahme der Initiative nicht sein. Wenn das Einbürgerungsverfahren z.B. gegen Datenschutzbestimmungen verstösst, da viele persönliche Daten über die Gesuchsteller einem grossen Kreis von Personen gegeben werden, können sie dennoch bei Gerichten klagen.

Gegenvorschlag zur Initiative

Wird diese Volksinitiative hingegen abgelehnt, tritt der von National- und Ständerat beschlossene Gegenvorschlag in Kraft. In diesem Fall würde in einem Bundesgesetz (Bürgerrechtsgesetz) ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen an der Urne über Einbürgerungsgesuche zu entscheiden. Wenn das Einbürgerungsgesuch abgelehnt werden soll, muss die Gemeindebehörde oder ein Stimmbürger ein Gesuch mit einem gültigen Grund einreichen, wieso die Person nicht einbürgert werden sollte (z.B. weil er zu wenig gut integriert ist). Dann wird darüber abgestimmt, ob er eingebürgert wird oder nicht. Liegt kein Antrag auf Abweisung und keine Begründung vor, so erfolgt eine Einbürgerung aufgrund fehlender Gegenstimmen. Die Gerichte können zugleich im Verfahren keine Einbürgerung zusprechen, sondern nur verfahrenstechnische Fehler, wie fehlende Begründung, rügen und den Entscheid an die Stimmbürger zurückweisen.

Verschiedene Positionen

Befürworter

Die Befürworter der Initiative sehen im Bundesgerichtsurteil vom 9. Juli 2003 eine Verletzung der „freien Willensäusserung“. Der Stimmbürger werde seiner Möglichkeit beraubt, frei zu entscheiden, wer eingebürgert werden soll und wer nicht. Dieser Entscheid verunmögliche es dem Volk, seiner Rolle als oberste Instanz auch im Einbürgerungsverfahren gerecht zu werden, so solle das Volk seine Entscheidung nicht vor einem Gericht rechtfertigen müssen. Sie sehen im Urteil des Bundesgerichts zudem einen Verfassungsbruch, da in den Beratungen zur neuen Bundesverfassung die Einbürgerung als politischer Akt definiert worden sei, d.h. die Gemeinden bei ihrem Entscheid nicht an Vorschriften gebunden wären. Überdies sei mit einer Begründungspflicht die unverfälschte Stimmabgabe nicht mehr gewährleistet. Ein Einbürgerungswilliger habe keinen Anspruch auf Einbürgerung seitens der Verfassung und müsse sich dem Entscheid des Volkes beugen. Des Weiteren wollen die Initianten Masseneinbürgerungen verhindern, die darauf abzielten, den Ausländeranteil künstlich zu senken.

Gegner

Die Gegner der Initiative sehen in ihr einen Verstoss gegen mehrere internationale Übereinkommen. Zudem würden Gerichte daran gehindert werden, ihren Verpflichtungen nachzukommen und Diskriminierungen zu ahnden und aufzuheben. Im Einbürgerungsverfahren an der Urne würden zahlreiche Daten über eine Person einem unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht. Dies verletze die Persönlichkeitsrechte, welche jeder Person zustehen. Die Verfassung wie auch die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten jedem Menschen eine wirksame Beschwerdemöglichkeit gegen staatliche Entscheide. Weil es auch der Gegenvorschlag ermögliche an der Urne über Einbürgerungsgesuche zu entscheiden, gehen die Gegner nicht davon aus, dass es zu Masseneinbürgerungen kommen würde. Zudem würden neben dem Bundesgericht auch der Bundesrat sowie die meisten europäischen Staaten Entscheide über Einbürgerungsgesuche als Verwaltungsakt sehen. Einzig Belgien, Dänemark und Polen sehen noch gewisse Anteile eines politischen Aktes.

Literaturverzeichnis

Der Schweizer Bundesrat (2007). Botschaft zur Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ unter: Link

Das Schweizer Parlament (2007). Dossier zur Volksinitiative des Schweizer Parlaments unter: Link

NZZ Online (2007). Keine Chance für SVP-Einbürgerungsinitiative (vom 26.9.07) unter: Link

NZZ Online (2007). Abfuhr für die SVP-Einbürgerungsinitiative (vom 8.06.07) unter: Link

NZZ Online (2007). Gut und Böse bei der Einbürgerungsfrage (vom 8.06.07) unter: Link

Schweizer Volkspartei (SVP) (2007). Argumentarium Pro unter: Link

20080409_Einbuergerung.pdf – PDF

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