1. Ausländer- & Migrationspolitik

Einbürgerung nur, wenn wirtschaftlich selbständig!

Einbürgerung nur, wenn wirt­schaft­lich selbständig!

Ich bin der Meinung, dass wer eingebürgert wird, soll wirtschaftlich selbständig sein, d.h. selber für seinen Lebensunterhalt aufkommen. USA, Kanada, Australien sind Länder, in denen eine solche Forderung selbstverständlich ist. Nicht jedoch in der Schweiz. Von 1984 bis 2010 wurden insgesamt 636 681 Personen Personen eingebürgert. (Quelle: Bundesamt für Migration) Wieviele davon Sozialhilfebezüger sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich hatte im Kanton Basel-Landschaft mit einer Motion gefordert: „Die Erteilung des Kantonsbürgerrechtes setzt eine gesicherte Existenzgrundlage voraus.“ Im einzelnen wurde festgehalten: „Eine gesicherte Existenzgrundlage ist zum Vornherein nicht gegeben bei einer Fürsorgeabhängigkeit,​​ übermässigen Schulden im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mehrfachen Betreibungen, Vorliegen einer Pfändung oder eines Verlustscheines, Vorliegen eines Konkurses in den vergangenen fünf Jahren.“ Zudem sollten in den vergangenen zehn Jahren bezogene öffentliche Unterstützungsleistun​​gen und bevorschusste Krankenkassenprämien und Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege zurückbezahlt worden sein.

Die Bestimmungen habe ich 1:1 dem seit 1.1.2006 in Graubünden in Kraft stehenden Bürgerrechtsgesetz entnommen. Weil sich dieses Gesetz bewährt hat und auch schon diverse juristische „Angriffe“ überstanden hat.

Eigentlich eine klare Sache. Meinte ich. Irrtum. Die Regierung wollte die Motion lediglich als Postulat entgegennehmen. Dass die Linke mein Anliegen nicht teilt, war mir klar. Aber erst mit der gütigen Hilfe der CVP konnte das in ein Postulat umgewandelte Anliegen mit 40 zu 36 Stimmen versenkt werden. So dass wir weiterhin Sozialhilfebezüger einbürgern. Nach der Einbürgerung erfolgt dann der Familiennachzug (selbstverständlich auch sozialhilfebeziehend!​​). Wir sollten uns dann nicht wundern, wenn die Sozialhilfekosten massiv ansteigen.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Einbürgerung nur, wenn wirtschaftlich selbständig!
  • August 3, 2011

    Herr Weibel Sie vergessen etwas durch eure Hetzkampagnen auf Ausländer, IV- Bezüger und Sozialhilfe bezüger produziert Ihr mehr Armut und was Ihr dem Volk verschweigt ist das Lohndumping durch eure Politik ja richtig aufblüht.Nun meine Lösung wäre halt erstens Bildung für alle Mindestlohn für alle

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  • August 3, 2011

    @Vögelin: Und was machen sie mit den bildungsresistenten Jugendlichen? Und wie hoch soll denn der Mindestlohn für solche Jugendliche sein? Gleich hoch wie der Lohn eines gut ausgebildeten Büezers?

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    • März 20, 2014

      Herr Weibel will zwar keine Angestellten einbürgern.

      Dennoc​​h eine kurze Antwort auf Ihren themenfremden Beitrag, Herr Keller: Der Mindestlohn soll für eine VOLLE Leistung ausgerichtet werden. Die meisten Jugendlichen ohne Ausbildung werden eine solche Leistung nicht erbringen können. Zu einer vollen Leistung gehört, das man u. a. ohne Aufsicht arbeiten kann.

      Auszubildend​​e haben wegen der Berufsschule keine volle Stelle und verursachen im Betrieb Ausbildungskosten. Auch hier denkt niemand daran, einen Mindestlohn zu fordern. Informieren Sie sich bitte in den entsprechenden Blogs!

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  • Juni 25, 2012

    Interessante Argumentation und viel volksnahe Ausländerhetze (natürlich nur auf die Armen abzielend). Wenn die Staaten USA, Canada, Australien zur Begründung einer Einbürgerungspraxis herangezogen werden, so müssen wir bedenken, die sogenannte Jus Soli, wie sie in den genannten Ländern praktiziert wird einzuführen (Australien abgewandelt). Das heisst, alle in der Schweiz geborenen Kinder werden Schweizer Bürger und die ungeglaubt hohe Ausländerzahl wegen Zweit- und Drittgenerationen fällt weg. So wird der elenden und historischen Hetze der Wind aus den Segeln genommen und wir können uns endlich wieder auf Wichtiges konzentrieren: den Armen und Hilfsbedürftigen in unserem Land wirklich zu helfen, als sie als unwerte Lebewesen sich selbst zu überlassen!

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  • März 20, 2014

    Also nur Selbständige wollen Sie einbürgern, Herr Weibel, keine Angestellten?

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