Im Moment beschäftigt sich unser Parlament mit der Altersvorsorge. Ich stelle fest, dass viele Wohneigentümer in eine Gefahr geraten, ihr Wohneigentum im Alter nicht mehr halten zu können. Diejenigen Paare bei welchen schon ein Partner verstorben ist scheinen noch mehr gefährdet zu sein.
Bis anhin muss man im auch im Alter die Tragbarkeit der Banken erfüllen. Meistens 5% Zins und 1% Unterhalt des Gebäudes dürfen nicht mehr als einen Drittel der RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... (Brutto-Gehalt) ausmachen. Sonst wird es schwierig mit den Banken.
Was heisst das nun für alle, die kurz vor der Pensionierung stehen? Gehen die PK-Renten weiterhin nach unten wird’s für viele sehr knapp im Alter. Denn vor vielen Jahren hat man sich die Rechnung gemacht und festgestellt, dass es gut für das Alter reicht. Viele Schweizer erhalten jährlich ihren PK-Ausweis und stellen immer wieder fest, dass die zu erwartende RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... im Pensionsalter schon wieder gesenkt wurde. Das wird für viele Baby-Boomer demnächst ein grosses Problem. Sie haben zwar vorsichtig und richtig kalkuliert auch für das Alter, aber die Pensionskassen und ev. auch die AHV machen Ihnen immer wieder und vor allem jetzt einen Strich durch die Rechnung. Damals stand der Umwandlungssatz noch bei 6.8 oder höher heute soll er auf 6 oder weniger gesenkt werden oder wurde schon gesenkt. Rechnen Sie alle mal aus, wie es bei Ihnen steht. Den Baby-Boomern steht nicht mehr viel Zeit zur Verfügung um auf die Situation zu reagieren und das Haus noch mehr abzuzahlen, als mit der Bank abgemacht. Ich kenne sogar Fälle, die ihr Haus verkaufen mussten, weil auch die Ehepaarrente nicht mehr reichte. Ein Beispiel davon:
Mein Kollege hatte heute nur noch eine zugesicherte PK-Rente von CHF 51’000.– und zusätzlich die AHV. Das PK-Geld seiner Frau steckt im Haus. Sie haben zusammen mit der AHV eine stolze Jahresrente von CHF 93‘000.—(Brutto ca. CHF 110‘000.–)
RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... Total : CHF 110‘000.–
Wert der Eigentumswohnung CHF 1‘450‘000.–
Amortisation CHF 700‘000.–
Restschuld CHF 750‘000.–
Tragbarkeit (6% von 750‘000.–) CHF 45‘000.–
Benötigtes Einkommen (3 x 45‘000.–) CHF 135‘000.–
Differenz CHF 25‘000.–
Mit dem zugesicherten Rentenbetrag in seinem ersten PK-Ausweis als er das Haus baute, hätte der Genannte seine Wohnung noch „tragen“ können. (Und ausserdem mit nur 30% Amortisation) Die stetigen Senkungen bis heute haben ihm aber punkto Tragbarkeit einen Strich durch die Rechnung gemacht. Obschon er zu Beginn sauber geplant hatte und die PK und der Staat ein viel höheres Rentenkapital versprach, sieht es für ihn sehr schlecht aus. Es fehlt ihm ein jährliches Einkommen von CHF 25‘000.–. Obschon mein Kollege die Zinsen jederzeit bedienen kann, wird ihm infolge Tragbarkeit seine Wohnung zwangsverkauft. Ich hoffe, dass er dabei nicht noch einen Teil seines Alterskapitals verliert.
Obschon der Genannte seine Zinszahlungen jederzeit und ohne Probleme geleistet hat und sein Haus praktisch zur Hälfte amortisiert hat, muss er sein Haus verkaufen. Ist in der Schweiz eine zuverlässige Altersplanung noch möglich, wenn ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... und Pensionskassen dauernd daran herumschrauben? Kann ich mich noch auf eine RenteDer Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende G... verlassen oder kaufe oder baue ich besser erst gar kein Eigenheim mehr, da ich es bei der Pensionierung veräussern muss?
Vorschlag 1: Obschon alle wichtigen Banken beteuern, der Zinssatz für Hypotheken werde noch lange nicht ansteigen, will jedermann an der alten Tragbarkeitsberechnung festhalten. Es ist eine Flexibilisierung gefragt, die die Tragbarkeit jedes Jahr aufgrund der letzten zB. 20 Jahre neu berechnet. Dann hat auch die Bank keine Risiken zu tragen und zukünftige Rentner können wieder verlässlich kalkulieren. Bei Häusern, die über 30% amortisiert sind, ist das Risiko der Bank für einen Verlust sowieso sehr klein. Meistens hat der Wert der Liegenschaft sowieso noch zugenommen. Viele der gefährdeten Liegenschaftsbesitzer könnten aufatmen. Dann könnten sie sich das Haus nicht nur bezahlen, sondern die Tragbarkeit wäre bei vielen wieder gegeben.
Wenn die angedachte Rentenreform, wie beabsichtigt durchgeführt wird, werden noch sehr viel mehr Leute als der Obgenannte ihr Eigenheim verlieren, denn der PK-Umwandlungssatz soll immer weiter sinken.
Vorschlag 2: Bei allem Verständnis, dass wir Baby-Boomer eine riesige Anzahl Rentner produzieren werden und dadurch ein Loch in der Kasse entsteht, sollte man sich überlegen, dass die Baby-Bommer in 20 oder 30 Jahren auch wieder versterben und es dann prozentual wieder viel weniger Rentner gibt. Deshalb wäre es viel sinnvoller diese Überbrückungszeit anders zu finanzieren als mit Rentensenkungen, die in Zukunft vielleicht gar nicht nötig sein würden. Die Baby-Boomer haben massgeblich am Aufbau der modernen Schweiz mitgearbeitet. Sollen Sie vom ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... jetzt bestraft und das Eigenheim verlieren nur weil es das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... verschlafen hat, sich dieser Situation zeitig anzunehmen. Das wäre vor ungefähr 50 Jahren gewesen.
Die Baby-Boomer haben ihre Schuldigkeit getan, die Baby-Boomer können abtreten.
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Kommentare anzeigen Hide commentsIhr Beitrag geht in die richtige Richtung, Herr Scheiwiller, weil eine Senkung des Umwandlungssatzes Pensionierte mit bereits kleiner Rente einige Wohnungseigentümer auf dem falschen Fuss erwischen könnte. Sie mussten aber bereits vorher einen theoretischen 5% Hypothekarzins von höchstens einem Drittel des Einkommens tragen können. Eine dramatische Situaton sollte also nicht entstehen.
Ich frage mich deshalb, ob in Ihrem Beispiel eines sehr gut situierten Pensionierten mit 110000 CHF Rente (!) und einer Wohnung im Wert von 1450000 CHF (!) von einem tatsächlich Betroffenen die Rede sein kann, beim dem nach einer Senkung des Umwandlungssatzes nun nur noch Servelats auf den Tisch kommen würden.
Herr Oberli,
im Titel habe ich von Eigenheimbesitzern geschrieben. Da sind besser Situierte, aber auch Leute mit knappen Renten gemeint. Diese Leute sind gezwungen in Wohnungen umzuziehen, die meistens teurer sind als ihr Egenheim. Das kann nicht Ziel der Altersvorsorge sein. Ich kann Ihnen auch Beispiele von Geringerverdienenden aufstellen. Das macht doch keinen Unterschied, ausser man ist neidisch auf begütertere Rentner.