Die Energieversorgungssicherheit der Schweiz war insbesondere im Winter 2022/23 angespannt, und bleibt aufgrund dem Umbau der Stromversorgung in Europa und internationalen Konflikten weiterhin gefährdet.  Gleichzeitig steigt die Stromnachfrage in der Schweiz im Zuge der Elektrifizierung, für Bereiche wie die Industrie, Elektroautos und Wärmepumpen.

Das Stromgesetz sieht den Ausbau von erneuerbaren Energiequellen vor, damit die Unabhängigkeit der Stromversorgung gestärkt werden kann. Eine Wasserkraftreserve soll zudem das Risiko von Engpässen vermindern. Der Ausbau der erneuerbaren Energien geschieht vor allem durch Fördergelder. Solarstrom soll dabei primär auf Gebäuden zugebaut werden. 

Sollte die Vorlage angenommen werden, tritt sie am 1. Januar 2025 in Kraft.

Ausgangslage

Der Energiekonsum in der Schweiz ist durch eine zunehmende Abhängigkeit von Stromimporten während der kalten Monate geprägt. Diese Abhängigkeit kann riskant sein, da internationale Konflikte und ein steigender Eigenbedarf in Europa die Verfügbarkeit von Importen beeinträchtigen, was zu potenziellen Engpässen in der Stromversorgung führen könnte. Vor diesem Hintergrund hat das Parlament im Herbst 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet.

Zusätzlich hat die Schweizer Stimmbevölkerung im Juni 2023 das Klima- und Innovationsgesetz angenommen. Dieses Gesetz hält das Ziel der Klimaneutralität 2050 fest und beinhaltet Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen sowie Förderinstrumente für mehr Innovation im Klimaschutz. Das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien soll ebenfalls ein Schritt in diese Richtung sein.

Argumente der Befürworter

Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage. Sie betonen die Dringlichkeit, die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien im Inland zu beschleunigen. Die Vorlage stärke die Versorgungssicherheit und verringere gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieimporten, was besonders in Zeiten internationaler Konflikte und Energiekrisen besonders wertvoll sei. Dies werde durch den gezielten Ausbau von Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden und die erleichterte Errichtung von Wind- und Wasserkraftwerken erreicht.

Ein weiterer zentraler Punkt sei die Vereinbarkeit des Ausbaus mit dem Umweltschutz. Die Vorlage sehe vor, dass der Bau grosser Anlagen unter Berücksichtigung von Natur und Landschaft erfolge, und dass besonders schützenswerte Gebiete generell von neuen Anlagen ausgeschlossen blieben. Darüber hinaus hebe die Vorlage hervor, dass die Mitspracherechte der Bevölkerung gewahrt blieben und Abstimmungen zu konkreten Projekten weiterhin möglich seien.

Zusätzlich zur Verbesserung der Energieversorgung unterstütze das Gesetz auch die Klimaziele der Schweiz. Durch den Ersatz fossiler Energien mit sauberem Strom trage es zur Reduktion der CO2-Emissionen bei.

Argumente der Gegner

Das Referendumskomitee argumentiert, dass die schnelle Verabschiedung des Gesetzes eine unzureichende Berücksichtigung der ökologischen Nachteile mit sich bringe. Insbesondere untergrabe dass das Gesetz bestehende Verfassungsbestimmungen zum Natur- und Landschaftsschutz. So könnte der Bau von Energieanlagen in Schutzgebieten, die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald und die Verringerung der Restwassermengen in Flüssen und Bächen die Umwelt nachhaltig schädigen und die Biodiversität gefährden

Darüber hinaus wird bemängelt, dass das Gesetz Subventionen für Grossprojekte in naturschönen und ökologisch wertvollen Gebieten vorsehe.

GegnerInnen des Stromgesetzes äussern zusätzlich Bedenken hinsichtlich der Einschränkung demokratischer Rechte. Das Gesetz untergrabe die Mitspracherechte der Bevölkerung, indem es den Bau von Anlagen für erneuerbare Energien in ausgewiesenen Eignungsgebieten über lokale Interessen stelle.  Das Gesetz erlaube dem Bundesrat, das Genehmigungsverfahren bei kleineren Projekten zu zentralisieren und zu beschleunigen, wodurch den Gemeinden die Kontrolle entzogen und die rechtlichen Abwehrmöglichkeiten der Bürger beschnitten würden.


Hier gibts den Artikel im pdf-Format: Stromgesetz

Quellen

Bundesrat (2024). Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Gefunden am 11. Mai 2024 unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20240609/bundesgesetz-ueber-eine-sichere-stromversorgung-mit-erneuerbaren-energien.html

Bundesrat (2024). Erläuterungen des Bundesrates – Volksabstimmung vom 9. Juni 2024. Gefunden am 15. Mai 2024 unter https://www.admin.ch/dam/gov/de/Dokumentation/Abstimmungen/Juni2024/Erlaeuterungen_Juni_DE_web.pdf.download.pdf/Erlaeuterungen_Juni_DE_web.pdf

Bundesrat (2024). Medienmitteilungen: Abstimmung vom 9. Juni 2024: Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja zum Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung. Gefunden am 12. Mai 2024 unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-100440.html

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (2024). Vorlage für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Gefunden am 12. Mai 2024 unter https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/vorlage-sichere-stromversorgung.html#1576046477

Fondation Franz Weber (2024). Für unsere Natur: Nein zum schädlichen Stromgesetz. Gefunden am 11. Mai 2024 unter https://strom-gesetz-nein.ch/argumentation/

Naturkommittee gegen Stromgesetz (2024). Argumente gegen das Stromgesetz. Gefunden am 12. Mai 2024 unter https://www.naturkomitee.ch/de/stromgesetz

SVP Schweiz (2024).  Am 9. Juni: NEIN zur Verschandelung der Natur und NEIN zu noch höheren Energiepreisen. Stimmen auch Sie NEIN zum Stromgesetz.  Gefunden am 12. Mai 2024 unter  https://www.svp.ch/aktuell/publikationen/editorials/am-9-juni-nein-zur-verschandelung-der-natur-und-nein-zu-noch-hoeheren-energiepreisen-stimmen-auch-sie-nein-zum-stromgesetz/

Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (2024). Stromgesetz (Mantelerlass). Gefunden am 12. Mai 2024 unter https://www.strom.ch/de/politik/stromgesetz-mantelerlass

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Comments to: Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromgesetz)
  • Mai 24, 2024

    NEIN zum neuen Stromgesetz: Es garantiert keine sichere, keine zuverlässige und keine kostengünstige Energie.

    Mittlerweile merken immer mehr, wie unsere Energiepolitik auf tönernen Füssen steht. Denn sie setzt stark auf «Zauberenergie» in Form von Flatterstrom durch Wind und Sonne. Probleme mit den Windrädern haben wir – abgesehen vom Landschaftsschutz – nicht dann, wenn sie sich drehen. Sondern dann, wenn sie nicht laufen und damit keinen Strom produzieren. Der elektrische Strom muss permanent verfügbar sein, denken wir nur an industrielle Prozesse, an die Rechenzentren oder an die Notfallstationen der Spitäler.

    Darum braucht es für jedes Windkraftwerk noch ein anderes Kraftwerk, das zuverlässig Strom liefert. Oder Speicherseen beziehungsweise riesige Batterien, die es noch gar nicht gibt. Mit den Sonnenkollektoren ist es ähnlich.

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  • Mai 26, 2024

    Oft verweigern die ”bürgerlichen” Mehrheiten in den eidg. Räten die Pflicht, zu wichtigen Themen Gesetzesvorschläge auszuhandeln (Mietzinskontrolle, Krankenkasse, AHV …) Da muss dann mit Initiativen Druck aufgebaut werden. Mit dem Stromgesetz wird den Stimmberechtigten nun einmal ein ziemlich ausgewogener Gesetzesvorschlag präsentiert. So ein Kompromiss kann aber dennoch leider nicht allen alle Wünsche erfüllen. Ich z. B. bedaure vor allem, dass damit der Landschaftsschutz reduziert werden könnte. Dennoch stimmte ich JA zum Stromgesetz. Etwas Besseres konnten die von uns gewählten unterschiedlichen politischen Kräfte nicht aushandeln.

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  • Juni 3, 2024

    Stromkollaps
    Die Schweiz verfolgt das Ziel, 2050 gesamthaft netto null CO2 auszustossen. Doch wer hat dieses Ziel festgesetzt? Es sei am Pariser Klimagipfel beschlossen worden. An einer internationalen Konferenz sei das gewesen. Die USA, China und Indien haben auch unterzeichnet, aber nur, weil die Pariser Klimaziele für sie nicht \”verbindlich\” sind.

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