1. Umwelt, Klima & Energie

Zukünftige Energieversorgung

Der Bun­des­rat hat ein ers­tes Mass­nah­men­pa­ket für den schritt­wei­sen Umbau der schwei­ze­ri­schen Ener­gie­ver­sor­gung​ in die Ver­nehm­las­sung ge­schickt. Damit will der Bun­des­rat den Ener­gie- und Strom­ver­brauch pro Per­son sen­ken, den An­teil fos­si­ler Ener­gie re­du­zie­ren und die nu­kleare Strom­pro­duk­tion durch Ef­fi­zi­enz­ge­winne​ und den Zubau er­neu­er­ba­rer Ener­gie er­set­zen. Auf den has­tig gefällten, kon­zept­lo­sen aber wahl­tak­tisch ge­schick­ten Ent­scheid zum Atomaus­stieg fol­gen nun end­lich erste Ta­ten.

Meiner Ansicht nach ist von fundamentaler Bedeutung, dass unsere Stromproduktion sicher, bezahlbar, umweltschonend und möglichst unabhängig vom Ausland ist. Für die Zukunft sind daher optimale Rahmenbedingungen und bedarfsorientierte, zielführende, massvolle Investitionen unerlässlich.

Die Kernkraft war und ist noch ein bedeutender Bandstromlieferant. Die Herausforderung wird darin bestehen, diesen regelmässigen Energielieferanten zuverlässig und finanziell tragbar sowie möglichst umweltschonend und vom Ausland unabhängig zu ersetzen. Dauerhaften – rund um die Uhr – Strom erzeugenden Energieträgern, welche speicher-/lagerbar und somit auch stetig verfügbar sind, gehört die Zukunft. Von Witterung und Jahreszeiten abhängige Produktionsformen können und sollen zwar ihren Beitrag leisten, können jedoch die dringend benötigte Bandenergie nicht bereitstellen.

Ich bin daher der Auffassung, dass sich der Bundesrat primär auf die Bandenergie-Thematik konzentrieren und zudem unsere landschaftlichen und wissenschaftlichen Trümpfe fokussiert einsetzen soll. Die schnee- und wasserreiche Schweiz mit ihren topografischen Gegebenheiten ist ein prädestinierter Wasserkraftnutzer. Auch in der Geothermie übernehmen wir eine gewisse Pionierrolle. Des Weiteren sind wir gut daran bedacht, auch in anderen zukunftsgerichteten Bereichen – ich denke dabei z.B. an die Wasserstofftechnik – in Forschung und Entwicklung zu investieren. Umso mehr gilt es, unsere topografischen und wissenschaftlichen Trümpfe sinnvoll zu fördern und zu nutzen und dabei das Augenmerk bewusst auf die neu aufzugleisende Bandenergie zu richten.

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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