Der ausgeprägte Schutz der Privatsphäre der Bankkunden in der Schweiz in Form des Bankgeheimnisses ist ein viel diskutiertes und umstrittenes Thema. Die vor kurzem beschlossene Lösung des Steuerstreits mit den USA sowie der Aufkauf von illegal erlangten Datenträgern aus dem Ausland regte die Diskussion zusätzlich an. Dieser Text erläutert, was das Bankgeheimnis umfasst und welche Eigenschaften des Schweizer Finanzplatzes zu Schwierigkeiten im internationalen Umfeld führen. Anschliessend werden die verschiedenen Lösungen zu den internationalen Konflikten vorgestellt.
Was ist das Bankgeheimnis?
Beim Schweizer Bankgeheimnis handelt es sich im Kern um ein BankKUNDENgeheimnis. Es wurde mit dem Bankgesetz 1935 eingeführt und basiert auf der Kultur der Schweizer Privatbanken, absolute Verschwiegenheit über Handelsgeschäfte zu wahren. Konkret geschützt sind Informationen zu den Bankbeziehungen wie die Existenz eines Kontos oder Daten über den Kunden und dessen Transaktionen.
Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen dem allgemeinen Bankkundengeheimnis und seiner Unterart, dem steuerlichen Bankgeheimnis. Das allgemeine Bankkundengeheimnis schützt die oben aufgeführten Informationen gegenüber Drittpersonen aller Art (sodass beispielsweise mein Nachbar keine Informationen zu meinen Bankdaten erhält) und ist daher unumstritten.
Das steuerliche Bankgeheimnis hingegen verhindert, dass bestimmte Behörden direkt von der Bank Unterlagen über einen Steuerpflichtigen erhalten. Dies gilt aber nicht für alle Behörden und alle Steuerarten: Der Bund erhält für seine indirekten Steuern (z. B. Mehrwertsteuer) Informationen von der Bank, die Kantone hingegen für ihre direkten Steuern (z. B. Einkommenssteuer) nicht. Das steuerliche Bankgeheimnis gilt somit in der Schweiz nur gegenüber den Kantonen. Verstösse gegen das Bankgeheimnis werden mit Geldbussen oder Freiheitsentzug von bis zu 3 Jahren geahndet.
Damit Schweizer Steuerpflichtige ihre Vermögen trotz des Bankgeheimnisses versteuern, gibt es die sogenannte Verrechnungssteuer. Diese SteuerDie Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wicht... wird auf den Zinserträgen von Konti, Darlehen, Aktien und Obligationen in der Schweiz erhoben. Deklariert der Besitzer seine Vermögenswerte auf der Steuererklärung, bekommt er die vorher abgezogene Verrechnungssteuer zurück. In der Schweiz beträgt die Verrechnungssteuer 35 Prozent, was im Europavergleich deutlich über dem Durchschnitt liegt.
Neben der Schweiz haben auch Österreich, Belgien, Luxemburg, die Kanalinseln, Monaco und Liechtenstein sowie einige Staaten der USA einen starken Schutz der Privatsphäre der Bankkunden in Form eines Bankgeheimnisses.
Eigenschaften des Finanzplatzes Schweiz
Welche Bedeutung der Finanzplatz für die Schweizer Wirtschaft hat, zeigt eine Studie im Auftrag der schweizerischen Bankiervereinigung sowie economiesuisse: Mit rund 88 Milliarden Franken stammt ein Fünftel des gesamten wirtschaftlichen Einkommens der Schweiz aus dem Finanzbereich. Weiter sind 12% der Schweizer Arbeitsplätze in der Finanzbranche angesiedelt, was mehr als einer halben Million Beschäftigten entspricht. Aufgrund dieser Grösse gibt es immer wieder Diskussionen, ob ein Finanzplatz in dieser Dimension für die Schweiz tragbar ist.
Neben der wirtschaftlichen Bedeutung zeichnet sich der Schweizer Finanzplatz ausserdem durch eine starke internationale Verflechtung aus. Ein Grund dafür stellt das neutrale und unabhängige politische System der Schweiz dar. Zusammen mit einem stabilen Rechtssystem gelten diese Eigenschaften als Sicherheitsfaktor für Geld aus Drittstaaten. Weiter gehört der Schweizer Franken zu den stabilsten Währungen weltweit.
Obwohl kaum abschätzbar ist, welche Rolle das Bankgeheimnis bei der Entwicklung des Finanzplatzes Schweiz spielte, sind die Konsequenzen, welche sich aus den starken internationalen Verflechtungen ergeben, nicht zu vernachlässigen. Auf diese werden wir deshalb im folgenden Kapitel genauer eingehen.
Das Bankgeheimnis im internationalen Umfeld
Eine oft geübte Kritik am Bankgeheimnis ist das Vorbeischleusen von Einkommen und Vermögen an Steuerbehörden. Angaben zur Menge des schwarz angelegten Geldes in der Schweiz sind schwierig und variieren je nach Quelle zwischen 10 und 80%. Auf internationalen Druck der G20 und der OECD hat die Schweizer Regierung 2009 deshalb den Entschluss gefasst, den OECD-Standard (s. Kasten) bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen. Damit leistet die Schweiz Amtshilfe bei allen Steuerdelikten, auch bei Steuerhinterziehung. Dies im Gegensatz zum Schweizer Recht, welches das Bankgeheimnis nur unter Verdacht des Steuerbetrugs aufhebt. Die internationale Amtshilfe wird nur auf ein begründetes Gesuch und im Einzelfall gewährt.
Als Ausdruck des Unbehagens gegenüber der Schweizer Politik wurden teilweise entgeltliche Aufkäufe von diversen Datenträgern von Italien, Frankreich, den USA und Deutschland vorgenommen. Dadurch geriet das Schweizer Bankgeheimnis zunehmend unter Druck, zumal befürchtet wurde, dass das Ausland an diesem Vorgehen festhalten könnte. Mitte August hat der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... dazu eine Vorlage zur Ausdehnung der Steueramtshilfe in die Vernehmlassung geschickt. Damit kann die Schweiz auch Amtshilfegesuche berücksichtigen, welche auf gestohlenen Daten basieren. Juristisch heikel bei dieser Vorlage ist, dass die Bankkunden im Falle einer Untersuchung unter Umständen nicht vororientiert werden müssen, was ihnen faktisch keine Möglichkeit einer Beschwerde einräumt.
Eine weitere Gefahr für den Schweizer Finanzplatz ist die schwarze Liste der G-20 (Auflistung und Abstrafung der Länder mit einer zu lockeren Finanzmarktregulierung). Eine Nennung auf dieser Liste wäre für die Schweizer Banken fatal, da ausländische Finanzinstitute nicht mehr mit ihnen zusammenarbeiten dürften und es somit zu einer vollkommenen Isolation der Schweizer Bankenszene kommen würde.
Steuerstreit mit den USA
Aufgrund massiver Drohungen der USA, 14 Schweizer Banken wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafrechtlich zu verfolgen, wurde die sogenannte „Lex USA“ ausgearbeitet. Diese hätte den Banken erlaubt, direkt mit den USA über Datenlieferungen und Bussen zu verhandeln. Die Datenlieferung der Banken direkt an ausländische Behörden war bisher strikt verboten und ist gegebenenfalls nur über Amtshilfe erfolgt (s. Kasten). In der Sommersession stimmte der StänderatDer Ständerat ist neben dem Nationalrat die kleinere Kammer... der Vorlage zwar zu, doch der Nationalrat trat nicht darauf ein, was das Gesetz zum Scheitern brachte. Ende August wurde jedoch eine neue Lösung im Steuerstreit mit den USA verhandelt. Der unterzeichnete Steuerdeal zwischen der Schweiz und den USA beinhaltet ein Kooperationsprogramm für Banken, welche Amerikanern geholfen haben sollen, Geld am Fiskus vorbei zu schleusen. In diesem Programm werden die Banken in vier Gruppen gegliedert:
- In der ersten Gruppe sind Banken, welche bereits mit den US-Justizbehörden in Verhandlungen stehen. Für diese Banken wird das Programm nicht angewendet. In dieser Gruppe befinden sich die oben erwähnten 14 Bankinstitute. Für sie findet das Programm also keine Anwendung. Die Strafuntersuchung gegen sie läuft ungehindert weiter.
- Die zweite Gruppe besteht aus den Banken, welche davon ausgehen, US-Steuerrecht verletzt zu haben. Diese müssen ihre Schuld eingestehen und Bussen in der Höhe von 20-50% der US-Kundenvermögen bezahlen. Im Gegenzug werden sie von den USA nicht strafrechtlich verfolgt.
- Die dritte Gruppe bilden die Banken, welche nachweisen können, kein US-Steuerrecht verletzt zu haben.
- In der vierten Gruppe sind lokale Banken mit ausschliesslich inländischen Kunden angesiedelt.
Der Steuerdeal soll gemäss Bundesrätin Widmer-Schlumpf die Rechtssicherheit verbessern. Der Deal ist eine Aufforderung an die Banken zur Zusammenarbeit mit den USA um existenzbedrohende Bussen zu vermeiden. Wie schwerwiegend diese Strafen sein können, hat das Beispiel Wegelin gezeigt. Sie wurde in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt und musste eine Strafe von 74 Millionen Dollar bezahlen. Obwohl die Strafe nur 5% der unversteuerten US Kundengelder betrug, wurde die älteste Bank der Schweiz dadurch faktisch aufgelöst. Neu sollen die Bussen 20-50% der unversteuerten Kundengelder betragen. Der Steuerdeal mit den USA tritt per sofort in Kraft und die Schweizer Banken haben bis Ende Dezember 2013 Zeit, sich zu diesem Programm anzumelden.
Ergänzend zum Steuerdeal, welcher die Beilegung des Steuerstreits mit den USA in der Vergangenheit zum Ziel hat, steht das sogenannte FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act). Dieses neue Gesetz der USA legt fest, wie die Banken weltweit zukünftig ihre Kundendaten amerikanischer Steuerzahler an die USA zu melden haben. Die USA führen damit weltweit die Meldepflicht über die Finanzen von US-Steuerpflichtigen ein und schliessen dazu mit zahlreichen Staaten ein Abkommen ab. Die Schweiz hat den Vertrag mit einer leichten Anpassung bereits unterzeichnet und das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... stimmte der Ratifizierung in der Herbstsession 2013 zu. Die Schweiz garantiert damit den USA, bei den Banken für die Durchsetzung der FATCA Bestimmungen zu sorgen. FATCA sollte ursprünglich Anfang 2013 in Kraft treten, wurde jedoch kürzlich auf Juli 2014 verschoben.
OECDOECD ist die Abkürzung von Organisation for Economic Cooper... will automatischen Informationsaustausch
Die OECD will nun den automatischen Informationsaustausch (AIA) ebenfalls an die Bestimmungen des FATCA anlehnen. Beim automatischen Informationsaustausch hat die Steuerverwaltung eines Landes Zugriff auf die Bankdaten sämtlicher inländischer Konten. Diese werden der Steuerverwaltung von den Banken direkt zugestellt. In der Schweiz wird aktuell nur das Lohneinkommen über den Lohnausweis durch die ArbeitnehmerArbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und ... selbst an die Steuerverwaltung gemeldet. Die Bankdaten würden bei AIA im Falle ausländischer Kunden an die Steuerverwaltungen der entsprechenden Länder weitergeleitet.
In der EU ist mit der Zinsbesteuerungs-Richtlinie für alle Mitgliedsstaaten der automatische Informationsaustausch bereits Realität. Die Schweiz will den AIA jedoch nur übernehmen, falls er weltweiter Standard wird. Aktuell setzt die Schweiz anstelle des automatischen Informationsaustausches eine Quellensteuer ein. Dazu kommt die Bereitschaft zum Informationsaustausch bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung. Dieser Informationsaustausch wird nur im Einzelfall und auf Anfrage gewährt. Die OECD möchte jedoch auf der Grundlage von FATCA bis 2014 einen neuen weltweiten Standard des automatischen Informationsaustausches entwickeln und umsetzen. Die G-20 Mitglieder haben sich hinter die Erklärung der OECD gestellt.
Ausblick
Mit dem abgeschlossenen Steuerdeal mit den USA scheint der Steuerstreit der Schweiz mit Amerika beigelegt zu sein. Allerdings stehen mit den restlichen Ländern noch Verhandlungen an. Insbesondere der Druck der OECDOECD ist die Abkürzung von Organisation for Economic Cooper... auf die Schweiz ist gross. Gespannt sein darf man ebenfalls auf das Resultat der anstehenden Peer Reviews der OECD. Die OECD bewertet dabei, ob ein Land die Standards der Organisation einhält und vergibt ein entsprechendes Notenresultat. Dieses hat laut BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... einen tiefgreifenden Einfluss auf das Image der Schweiz.
Die Schweizer Politiker sind sich indes einig, dass Anpassungen am System des Bankgeheimnisses nötig werden, um den Finanzplatz Schweiz zu sichern. Die Grünen streben eine Aufhebung des Bankgeheimnisses an, während sich die SP und die BDP für den automatischen Informationsaustausch einsetzen. Die SVP hingegen möchte weiter am Bankgeheimnis festhalten und dieses in der Verfassung verankern. CVP, FDP und SVP haben dazu die Initiativen „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ lanciert. Ob die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... zu Stande kommt, wird mit Ablauf der Frist zur Unterschriftensammlung im Dezember 2014 feststehen.
Literaturverzeichnis
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