1. Umwelt, Klima & Energie

Kostendeckende Abnahmeverpflichtung?​

Warum sol­len Pri­va­te wie auch KMUs nicht kos­ten­de­ckend für ihre Strom­pro­duk­tion entschädigt werden?

Weil Abnahmegarantien zu falscher Güterallokation führen.

 

Wenn ich als KMU mir erlaube ein einziges winziges Solarpanel aufs Dach zu stellen, so kostet mich das konservativ gerechnet mit Baueingabe, Anschluss ans Stromnetz, eigener Lohn etc. Vollkosten von rund CHF 80’000 Fr. Da es aber über meinem Dach sehr schattig ist und ich in einem Nebelloch mein Büro habe kann ich auch nur mit einem minimalen Strom-Ertrag rechnen. Ist mir ja auch egal, ob ich nur 1 kWh oder 1000 kWh ins Stromnetz einspeise, denn kostendeckend bedeutet ja, dass nur die Kosten berücksichtigt werden. Gehen wir einfachheitshalber davon aus, dass ich nur 1kWh ins Stromnetz einspeise pro Jahr und die Anlage auf 20 Jahre linear abschreibe (Gibt es Panelhersteller, die eine Funktionstüchtigkeit über 20 Jahren garantieren?), so kostet das den kostendeckenden Stromaufkäufer immerhin 4000 Fr pro kWh. 

Die Nebeneffekte: Es werden Panels dort hingestellt wo sie gar nicht geeignet sind. Es wird nicht die richtige “Betriebsgrösse” gefördert. Ein zweites Panel bedingt ja nicht ein zweites Baugesuch etc.

 

Besser wäre es den Alternativen Strom in der Schweiz mit einem fixen Betrag pro Jahr zu subventionieren und diesen Betrag auf den unsubventionierten Umsatz nachträglich zu verteilen. 

 

Der Umsatz (CHF) ist besser als die Leistungseinheit (kWh) als Verteilschlüssel, weil der Preis pro Leistungseinheit recht unterschiedlich ist, je nachdem, ob ein starker Wind bläst oder nicht.

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