1. Wirtschaft

Dringend nötige Anpassung des Wettbewerbsrechts

Das Problem

Trotz Frankenstärke und der Möglichkeit von Parallelimporten werden viele Produkte nicht billiger. Wer bereichert sich auf Kosten des Konsumenten? Ist es der Hersteller, der Importeur, der Grosshändler oder der Detaillist? Jeder Akteur gibt den Schwarzen Peter weiter.

Die Lösung

Schaffen wir im Wettbewerbsrecht ein Gesetz, dass bei steuer- und zollbereinigten Preisdifferenzen von über 25% bei ähnlichen Produkten eine unerlaubte Preisfestlegung annimmt. Klageberechtigt sind die Akteure selbst und die Konsumentenschutzorga​nisationen. Der Hersteller müsste nun sicherstellen, dass diese Preisfestlegung korrigiert wird, indem dieser die Akteure verpflichtet oder neue Akteure sucht. Wird innerhalb einer Frist von einem halben Jahr der Preis nicht angepasst, so wird die Wettbewerbsbehörde dem Hersteller eine hohe Busse aussprechen und zur Durchsetzung alle Produkte des Herstellers und seiner damit verbundenen Firmen[1] mit einem Import- und Exportverbotes belegen (ausser Waren im Reiseverkehr). Staatlich administrierte Preise[2] dürfen fairerweise nicht herangezogen werden.

Vorteile

  • Die Feststellung unerlaubter Preisdifferenzen ist mit sehr wenig Aufwand durch die Behörden möglich. Alles Weitere liegt beim Hersteller.
  • Es ist nicht wichtig zu wissen, welcher Akteur sich wie viel bereichert. Der Hersteller muss mit der Wahl der (neuen) Akteure selbst einen Weg finden seine Produkte in der Schweiz verkaufen zu können.
  • Technische Hemmungen, wie etwa das Fehlen der genauen Ursprungsbezeichnung oder die Verwendung von in der Schweiz nicht erlaubten Begriffen auf der Verpackung, sind für den Hersteller nicht mehr attraktiv.
  • Wegen des Exportverbotes werden auch inländische Produzenten[3] ein grosses Interesse haben, die Produkte in der Schweiz zu korrekten Preisen zu verkaufen.
  • Diese Lösung setzt auf den liberalen Grundgedanken der Marktwirtschaft: Der Hersteller kann selbst entscheiden mit welchen Akteuren er arbeiten will und ist auch in der internationalen Preisfestlegung frei.
  • Der Hersteller wird nicht verpflichtet einem nicht-zertifizierten Akteur zu verkaufen[4].

Nach​teile

  • Es könnte sein, dass ein Hersteller seine Produkte nicht mehr auf dem Schweizer Markt anbieten wird.
  • Es könnten Produkte vom Schweizer Markt verschwinden, die so speziell sind, dass sie nicht ersetzt (substituiert) werden können. Beispiel: Ersatzteile
  • Der Import- und Exportverbot bedingt genauere Zollkontrollen.

[1] So werden Tricks mit einer Aufteilung in verschachtelten Unternehmungen vermieden.

[2] Medikamentenpreise sind in vielen Ländern staatlich administriert.

[​3] Elemex Zahnpasta war bis vor kurzem im Ausland viel billiger, obwohl in der Schweiz hergestellt.

[4]​ Oft stellen Hersteller hohe Anforderungen an Verkaufspersonal, Servicepersonal und an die Lokalitäten (Auto-, Uhren, Modehersteller).

 

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