1. Sonstiges

Kürzungen der Stadt Winterthur in der Arbeitsintegration

Sozialhilfebezüger​*innen, wel­che in einem Be­trieb der Ar­beits­in­te­gra­ti​on Win­ter­thur ar­bei­ten, er­hal­ten ab 1. Juli we­ni­ger Geld.

Die Stadt Winterthur schreibt in ihrem Brief an die Betroffenen: “Um die SKOS Richtlinien einzuhalten, muss die Sozialberatung Winterthur per 1. Juli 2019 den Wechsel vom Einkommensfreibetrag zu einer Integrationszulage umsetzen. Dies führt zu einer Reduktion der Anreizpauschale”.

Be​troffen sind rund 120 Bürger*innen. Die Integrationszulage wurde vom Kanton Zürich verbindlich auf 300 Franken festgelegt. Der Einkommensfreibetrag kann bei einem Einsatz von 100 Prozent bis maximal 400 Franken im Monat betragen. Für Sozialhilfebezüger*in​nen ist eine Reduktion um bis zu 100 Franken pro Monat ein gravierender Einschnitt in ihr Budget.

Die Stadt Winterthur macht die Regelung des Kantones verantwortlich für die Kürzung. Dies ist so aber nicht korrekt. Die Weisung der Zürcher Sicherheitsdirektion liesse Spielraum zu. Und gemäss SKOS-Richtlinien können die zuständigen Sozialhilfebehörden die Obergrenze selber bestimmen.

Da nicht alle 120 Betroffenen zu 100 Prozent arbeiten, wird die Einsparung wohl kaum viel mehr als 100’000 Franken betragen. Ist es nicht unwürdig für eine Stadt wie Winterthur, ausgerechnet auf dem Buckel der Ärmsten ihr Budget aufzurunden? Eine grosse Ausgabenoptimierung ist es in Anbetracht des Gesamtbudgets mit Sicherheit nicht.

Der Schritt in die Sozialhilfe ist viel kleiner als es vielen Bürgerinnen und Bürgern bewusst ist. Eine Krankheit oder ein Unfall auf der einen Seite und die Aussteuerung nach der Rahmenfrist der Arbeitslosenentschädi​gung, kann dazu führen. Wer auf keine IV Rente, Kranken- oder Unfalltaggelder oder Arbeitslosenentschädi​gung Anspruch hat, kann schnell in der Sozialhilfe “landen”. Die Arbeit in diversen Institutionen der Arbeitsintegration sind ein wichtiges Instrument um Tagesstruktur zu erhalten und dienen auch der sozialen Integration. Oft sind Sozialhilfebezüger*in​nen von Einsamkeit und Isolation betroffen und bei der Arbeit auf dem zweiten Arbeitsmarkt finden sie wieder Anschluss an die Gesellschaft, gewinnen Freundinnen und Freunde. Oft ist diese Tätigkeit auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt. Nach längerem Ausfall wegen Krankheit oder Langzeitarbeitslosigk​eit kann der Wiedereinstieg “geprobt” werden. Diese Möglichkeit ist ein wichtiges Instrument um Menschen in die Gesellschaft zu integrieren oder sie integriert zu behalten. Dies erlebe ich tagtäglich in meiner beruflichen Tätigkeit.

Und welches Zeichen wird da gesendet, wenn die Arbeit plötzlich um einen Viertel weniger entlohnt wird? Welche fehlende Wertschätzung erbringt die Stadt Winterthur gegenüber den 120 Betroffenen?

Ich rate den Betroffenen rechtlich gegen diese Kürzung vorzugehen. Als die Stadt Zürich per 1. Mai 2015 die Vergütung für Tätigkeiten in Institutionen des zweiten Arbeitsmarktes von sechs auf vier Franken kürzte, waren 800 Teilnehmende davon betroffen. Eine Betroffene wagte es gegen diese Kürzung zu klagen und erhielt recht. Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied, dass für diese Praxisänderung ernsthafte, sachliche Gründe vorliegen müssten. Dies sei hier aber nicht gegeben. Der Stundenlohn wurde wieder von vier auf sechs Franken erhöht.

Der Angriff auf die Sozialhilfe scheint im Wahljahr 2019 kein Ende zu nehmen. Daher ist es wichtig, wen wir am 20. Oktober ins Parlament wählen!

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Kürzungen der Stadt Winterthur in der Arbeitsintegration
  • Juni 11, 2019

    Das ist katastrophal und eine Schande für Winterthur, auch angesichsts des mikrigen Einsparpotenzials!

    Kommentar melden
  • Juni 11, 2019

    Wer Einsparungen von Notwendigkeiten verfügt, begeht eine Betrügerei!
    Solange den Menschen vorgegaukelt werden kann, dass Geld für die notwendigen Ausgaben fehlt (Lüge aus dem Neoliberalismus), können die Scharlatane (Wissen vortäuschen) schalten und walten wie sie wollen. Sie setzen die Weisungen der Sekte um!

    Würden die Menschen die Auswirkung der Schuldengeldumlage zur Abdeckung der Bedürfnisse mittels gegenseitiger Leistungserbringung begreifen, wären solche Betrugsspiele nicht möglich:; denn das Geld steckt im Produkt (Gegenwert) und nicht im Erwerbseinkommen. Die Kaufkraft ermöglicht den Tausch! Es fehlt kein Geld, es wird knapp gelogen und betrogen.

    Wenn man die Grundlagen des Geldsystems versteht, erkennt man die daraus entwickelten Ungleichheiten zum Schaden der Mehrheit der Geschlechter!
    Die Ursachen erkennen und bekämpfen und nicht die Symptome bedienen!

    Kommentar melden
  • Juni 11, 2019

    Die SVP wollte in der Stadt Bern ebenfalls runter mit der Sozialhilfe. Die Berner lehnen die SVP-Pläne ab, die Sozialhilfe zu kürzen- und senden ein deutliches Signal an andere Kantone. Anscheinend ist dies nicht bis nach Winterthur gelangt

    Kommentar melden
    • Juni 11, 2019

      Nicht die Sozialhilfe wird in Winterthur gekürzt, sondern der Zuschlag, den sie erhalten. Jeder, der in einem Betrieb der Arbeitsintegration arbeitet bekam zu seiner Sozialhilfe noch 400 Franken obendrauf – neu 300 Franken.

      https://www.winte​rthurer-zeitung.ch/wi​nterthur/detail/artic​le/stadt-kuerzt-die-p​auschalen-bei-der-arb​eitsintegration-00164​172/

      Kommentar melden
    • Juni 11, 2019

      Willi Mosimann, hier geht es nicht um eine Kürzung der Sozialhilfe sondern um eine Kürzung der Zulage.

      Kommentar melden
    • Juni 12, 2019

      … eben, Sie sagen es selber.

      Eine Zulange!

      Auch Zulagen sind geregelt, und scheinen bisher von der Stadt Winterthur nicht eingehalten worden zu sein. Und Zulagen sind Zusätzlich zur Sozialhilfe, so wie das Brian Bader erklärt.

      Vielleich​t sollen Sie zuerst den Zeitungsartikel lesen, diesen Verstehen. Und wenn es sich um eine Sozialhilfekürzung handelt, dann reklamieren.

      Auch Herr Mosimann erklärt hier, dass die Sozialhilfe in Bern gekürzt werden sollte. Auch diese Kürzung hat nichts mit Ihrem Bericht hier zu tun. In Bern ging es um die Sozialhilfe, und nicht um die Zulage. Hier geht es um die Zulage, und nicht um die Sozialhilfe.

      Bsp 1
      Wenn Sie einen Schwertransport ausführen, diesen Bewilligen lassen, hat diese auch nichts mit dem Führerschein zu tun. Wird die Bewilligung des Transportes verändert, verändert sich dadruch nicht die Führerscheingültigkei​t.

      Bsp 2
      Wenn Sie eine ZusatzKKasse haben, diese verändert wird, damit sie innerhalb der staatlichen Gültigkeit liegt, verändert sich die Grundversicherung jedoch nicht.

      Kommentar melden
  • Juni 11, 2019

    “Um die SKOS Richtlinien einzuhalten, muss die Sozialberatung Winterthur per 1. Juli 2019 den Wechsel vom Einkommensfreibetrag zu einer Integrationszulage umsetzen. Dies führt zu einer Reduktion der Anreizpauschale”.

    Sie schreiben ja selber, dass nicht die Stadt Winterthur das kürzt, sondern die Richtlinien des SKOS. Mit solchen “änderungen” der Richtlinien werden Sie sich künftig noch mehr befassen müssen, wenn Rahmenverträge usw. angenommen werden. Es wird alles zentralisiert und nicht auf einzelne Personen geschaut.

    Hauptsache die Wirtschaft hat Profit und billige Arbeitkräfte, den Rest interessiert keinen dieser Super-Politiiker

    Kommentar melden
    • Juni 11, 2019

      “Sie schreiben ja selber, dass nicht die Stadt Winterthur das kürzt, sondern die Richtlinien des SKOS”. Nein, das schreibe ich nicht, sondern: “Die Stadt Winterthur macht die Regelung des Kantones verantwortlich für die Kürzung. Dies ist so aber nicht korrekt. Die Weisung der Zürcher Sicherheitsdirektion liesse Spielraum zu. Und gemäss SKOS-Richtlinien können die zuständigen Sozialhilfebehörden die Obergrenze selber bestimmen. “

      Meinen Sie mit Rahmenverträgen das Rahmenabkommen und sprechen Sie die Unionsbürgerrichtlini​e an? Ich halte diese für korrekt und befürworte sie.

      Kommentar melden
    • Juni 12, 2019

      “Um die SKOS Richtlinien einzuhalten….”

      D​ie Stadt Winterthur macht keine SKOS Richtlinien, sie hat sich lediglich daran zu halten.

      Wenn die Stadt Winterthur eine Veränderung vornimmt, an Auszahlungen, mit der Aussage, dass sie sich an Richtlinien halten muss, dürfen sie davon ausgehen, dass die vorherige Zahlung nicht innnerhalb der gültigen Regelungen gewesen sind.

      Sie waren somit ausserhalb der gültigen Richtlinien. Und Richtlinien sind Richtlinien und nicht igendwelche Wunschgummiangaben. Werden NICHT von der Stadt Winterthur erstellt, sondern von der kantonalen Komission der SKOS.

      Und wenn Sie die Unionsbürgerschaft ansprechen, diese begrüssen, dann dürfen Sie künftig mit noch mehr Veränderung in der Auszahlung nach Gültigkeit SKOS rechnen. Denn dann wird bald kein Geld mehr im Sozialtopf sein, und Kürzungen dieser Auszahlungen werden Tagesordnung werden.

      Aber unsere Super-Turbo-Linksgest​euerten erklären uns auch bei der Unionsbürgerschaft, dass das überhaupt nicht schlimm sei. So wie man behauptet hat, dass mit Annahme der PFZ kaum mehr als 10’000 kommen würden. Fakt ist aber, auch wenn es immer noch verschönigt wird….. es sind netto immer noch über 40’000 jedes Jahr.

      Somit jedes 2. Jahr eine neue Stadt Winterthur.

      usw. usw.

      Links generiert immer wieder solche Mehrkosten, welche sie verursachen, dann behaupten Rechts sei für die Mehrkosten verantwortlich.

      Kommentar melden
  • Juni 11, 2019

    Bürger*innen mit diesem Stern ist mir zwar kein Begriff, aber ich bin mir sicher das es sich nicht ausschliesslich um Bürger oder Bürgerinnen von Winterthur handelt.
    Ich vermute mal es sind Einwohnerinnen und Einwohner gemeint.

    “Der Begriff „Bürger“ ist in der Schweiz ein klar definierter juristischer Begriff. Es umfasst nicht bloß das Wahlrecht, sondern auch das Stimmrecht. Das Bürgerrecht ist ein von einer Gemeinde verliehenes Recht, das vererbbar ist – siehe auch Schweizer Bürgerrecht.

    Die Begriffe Einwohner und Bürger sind deshalb nicht identisch.

    Grundsätzlich hat der Schweizer ein Gemeindebürgerrecht und daraus folgt der Kantonsbürger oder Schweizer Bürger. Die von der Einwohnergemeinde oft separaten Bürgergemeinden, sowie auch die Burgergemeinden sind eigenständige Körperschaften mit Behörden, Vermögen und Rechnungslegung. “

    Kommentar melden
    • Juni 11, 2019

      Ich sehe das halt etwas anders. Für mich sind alle Menschen die hier wohnen Bürger*innen und ich halte mich da nicht an die von Ihnen geäusserten Argumentationen. Wer angemeldet ist in einer Gemeinde ist für mich Bürger*in. Egal ob mit oder ohne Bürgerrecht. Diese Freiheit nehme ich mir. Dass sie das * nicht verstehen, erstaunt mich nicht. Eine Geschlechtergerechte Schreibweise ist Ihnen bestimmt ein Fremdwort. Sie soll alle drei Geschlechter berücksichtigen.

      Kommentar melden
    • Juni 11, 2019

      Ich bin selbstverständlich auch für das Stimmrecht von ausländischen Mitbürger*innen.

      Kommentar melden
    • Juni 12, 2019

      Solange es juristisch keine ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt und schon gar keine Mitbürger*innen, wird es der Mehrheit so ziemlich egal sein was sie möchten.

      Kommentar melden
    • Juni 13, 2019

      Es gibt auch keine drei Geschlechter…. Und es gibt erst recht keinen nachvollziehbaren, sinnvollen Grund wieso Weiblein keine Weiblein und Männlein keine Männlein mehr sein dürften. Oder Einwohner keine Einwohner…
      Das wir das Fräulein abgeschafft haben, verstehe ich ja noch! (Die Zahl der “alten Jumpfern” wäre wohl zu erschreckend, vorallem für unsere Kampfschluttern…)
      ​Aber die Welt ist ja eh überbevölkert, also was soll…. Vielleicht ist es ja Mutter Natur, sie fand schon immer Wege, Fehler zu korrigieren….

      Ab​er ich bleibe bei Einwohner, Bürger und Bürgerin. Dieses Recht lasse ich mir nicht nehmen! Scheiss egal wie ihr euch das Lexikon zurecht biegt.

      Kommentar melden
    • Juni 14, 2019

      Ein Gesetz, ein Recht ist klar definiert. Das ist so beim Bürgerinnen und Bürgerrecht.

      Wo kämen wir hin, wenn einfach so gegen Steuerrecht, oder Strassenrecht, bis zum Menschenrecht einfach so mal etwas ausser Acht gelassen wird? Würde?

      Wer verlangt, penetrant, dass sich “natürlich nur immer die Anderen” peinlichst genau an das Gesetz zu halten haben, hat selber *Eigenmoral* keinen Spielraum, sich etwas zusammenzubasteln. Das machen nur Charakter lumpen Innen.

      Kommentar melden
  • Juni 11, 2019

    Naja, viel Kleinvieh macht halt auch viel Mist….

    Aber den Einsatz dieser 120 Menschen, so zu belohnen ist nicht nur armselig sondern auch selten dumm! Die Willigen noch demütigen…. Toll!

    Kommentar melden
  • Juni 11, 2019

    Für Unzufriedene:
    Ich erlaube mir, den in einem anderen Blog veröffentlichten Bericht hier nochmals zu bringen. Weil dieser “gravierende Einschnitt” so gut zu diesem kolossalen Problem von Winterthur passt.

    Zufälligerw​eise bin ich bei Vox auf einen Artikel über die Schweizerverhältnisse​ punkto Sozialleistungen, aus der Sicht einer Amerikanerin gestossen. Ich lade alle, die sich in diesem Blog befinden ein, den Erlebnisbericht zu lesen.

    https://www​.vox.com/2015/7/21/89​74435/switzerland-wor​k-life-balance

    Kommentar melden
    • Juni 12, 2019

      Wir (die arbeitende Bevölkerung) finanzieren uns dieses “Absturznetz” aber auch selbst. Das sollte man dabei nicht ganz vergessen! Das sind keine Almosen! Und als ausgesteuerter Ü50, dessen Job jetzt ein jüngerer Zuwanderer macht oder als junge allein erziehende Mutter, die vom Erzeuger keine Unterstützung bekommt, ist Ihnen mit diesen Vergleichen, auch wenn sie zutreffen, leider absolut nicht geholfen.

      ich mich frage, wer sich wohl nicht zu schön ist, trotz Anspruch auf Sozialhilfe einen Job im sogenannten zweiten Arbeitsmarkt (also für Mitarbeiter zweiter Wahl) zu machen, dann sind das wohl eher nicht unsere zum jammern geboren Schmarozer und irgend welche hoffnungsloskaputte Existenzen. Das wohl schon lang, lang nicht mehr!

      Aber Richtlinien sind nun mal Richtlinien. Das Sie Sinn machen müssen….. Offenbar sieht das SKSO Demotivationsmassnahm​en als integrativ sinnvoll. Es gäbe bestimmt sinnvollere Möglichkeiten 100000 einzusparen. Z.B. Menschen die mit Geld nicht umgehen können, die Sozialhilfe nicht monatlich auszahlen sondern halt wöchentlich, täglich wenn es sein muss. Querschlägern und beratungsresistenten Problemfällen nicht noch den Hintern vergolden und sie für Unsummen therapieren z.B.

      Aber gesunder Menschenverstand ist bei diesem Verein wohl eher seltenes Gut?

      Kommentar melden
    • Juni 12, 2019

      Ihr Text würde eigentlich mehrere Daumen verdienen Frau Stutz.
      Aber Sie schreiben ja nicht wegen des Daumens, wie jener, der sich ständig aufregt und sich beklagt, dass er immer so wenig Aufwärtsdaumen und so viele Abwärtsdaumen erhalte. Ja genau, ich meine jene Nervensäge, die ständig vom Geldkreislauf spricht.

      Kommentar melden
    • Juni 13, 2019

      Naja, ich halte ihm zu Gute, dass er uns ermahnt die Motive zu hinterfragen. (Und eine Nervensäge bin ich ja auch)

      Leider, zeigen 2000 Jahre Christentum aber auch bei ihm starke Spuren. (Wie auch im Geldkreislauf gefangen)
      Früher nannten sie es Erbsünde, heute Rechtspopulismus. Der einzig Unterschied, früher konnten wir nicht lesen und die konnten Latein.

      Kommentar melden
  • Juni 12, 2019

    Zitat Winterthurer-Zeitung

    “Die Stadt hätte Spielraum

    ……Do​rt heisst es: «Die Integrationszulage beträgt je nach erbrachter Leistung und deren Bedeutung in der Regel zwischen 100 und maximal 300 Franken pro Person und Monat.» Der Zusatz «in der Regel» wurde bei der Revision 2015 der SKOS-Richtlinien eingebaut und auch in die kantonalen Richtlinien übernommen. Demzufolge hätte die Stadt Winterthur einen Spielraum, um Integrationszulagen über 300 Franken monatlich auszubezahlen. Denn die zuständigen Sozialhilfeorgane können gemäss SKOS-Richtlinien solche Obergrenzen selber bestimmen.”

    Es steht ausdrücklich, dass IN DER REGEL zwischen 100-300 Franken zu bezahlen ist.

    Wer also (inkl. Zeitungartikelschreib​er) die Bedeutung “in der Regel” nicht kennt, sollte diese im Duden nachschlagen.

    in der Regel = INNERHALB Regeln
    Regel = Übereinkunft, Vorschrift für ein Verhalten, Verfahren

    zwischen = von… bis

    400 Franken sind nun mal eben 100 Franken ÜBER der gültigen Regel.

    Kommentar melden
    • Juni 12, 2019

      Warum bekommt er heute noch Fr. 300.– Zulage, dass er arbeiten geht?

      Ich gehe auch jeden Tag (nicht Teilzeit) arbeiten und bekomme KEINE Zulage, nebst dem Lohn. Warum bekomme ich keine Zulage?

      Er bekommt seine Arbeit bezahlt, schreibt er sei dank der Arbeit zurfriedener, und reklamiert, dass er eine Zulage gekürzt erhält, die x-hunderttausend nicht erhalten, welche jeden Tag Vollzeit arbeiten gehen.

      PS: auch ich bin über 50, weiss dass es nicht einfach ist Arbeit zu finden. Aber trotzdem hatte ich bis zum heutigen Tag noch KEINEN einzigen Franken vom RAV oder SKOS erhalten, auch keine Zulagen.

      Er war Chauffeur? In der CH fehlen rund 10’000 Chauffeure, “welche mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt werden müssen/können dank PFZ” Unsere Firma sucht krampfhaft Chauffeure mit Deutschkenntnissen. Übrigens sucht auch Stadtbus Winterthur laufend Fahrer oder Teilzeitfahrer. Und er findet als Chauffeur keine Arbeit?

      Kommentar melden
    • Juni 13, 2019

      Weil Sie ein selbstverantwortliche​r, männlicher, mündiger Eidgenosse mit festem Wohnsitz, und festem Einkommen sind, vielleicht? Von Ihnen, erwartet Vater Staat halt mehr!

      Von mir auch, habe ja nie geworfen und mich nie von einem Mann abhängig gemacht…
      Also kann ich ja für die anderen Opfer bringen und mir zum Dank auch noch ihr Gejammer anhöhren.
      Und Verständnis zeigen! Für jeden ver… Loser in dieser Gesellschaft!
      Darum sehe ich es so, die tun wenigstens etwas! Andere schlagen nur quer und werden dafür noch vergoldet. Wieso setzt mal nicht endlich mal da an???????

      Kommentar melden
  • Juni 12, 2019

    Dazu ist zu bemerken,dass wenn nicht jeder in unserer Gesellschaft nicht täglich auch ein klein bisschen “Opfer-Bereitschaft”.​.!!…… in sich trägt!….das grossartige schweizerische Sozial-System irgendwann zusammenbricht.
    Dies​es ewige Geklöne über angeblich “Zukurzgekommene” nervt…!
    Haben wir nicht das Glück,in einem Land zu leben,wo sogar dieses Jammern auf hohem Niveau möglich ist,und wo ausserhalb der CH schon gar nichts mehr ginge für diese (armen?) “Zukurzgekomenen?”Her​r Krähenbühl hat dazu einen lesenswerten Arikel ausgegraben!

    Kommentar melden
    • Juni 13, 2019

      Ja scho, nur fällt mir je länger je mehr auf, mit Jammern bringt man es ja weiter! Je lauter je weiter! Also bin ich ja blöd…..

      Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Gesundheitswesen
Corona-Zeit: Fachdokumente des Robert-Koch-Instituts (RKI) wurden von der Politik uminterpretiert. In der Corona-Zeit gab die Politik der Wissenschaft Weisungen. Und beide täuschten gemeinsam die Öffentlichkeit. Boosterimpfungen wurden der Öffentlichkeit nahegelegt, obwohl keine Daten vorlagen und empfohlen waren.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu