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Pädophile nicht mehr mit Kindern arbeiten lassen

Der In­itia­tiv­text ist re­la­tiv kurz und klar for­mu­liert:

Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen:

Personen​, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Ein Gesetz mit einem Tätigkeits- Kontakt- und Rayonverbot wird nun am 1.1.2015 in Kraft gesetzt. Dieses geht in die richtige Richtung und es hat gute Punkte: Einem verurteilten Straftäter kann die Ausübung beruflicher und organisierter ausserberuflicher Tätigkeiten für bis zu 10 Jahre verboten werden. Einem Täter kann verboten werden, mit Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen Kontakt aufzunehmen. Zur Kontrolle dürfen elektronische Fussfesseln eingesetzt werden. Ein spezieller Strafregisterauszug ermöglicht, dass Arbeitgeber und Vereine abklären können, ob gegen eine Bewerberin oder einen Bewerber ein Tätigkeits-, ein Kontakt- oder ein Rayonverbot vorliegt.

Welches sind nun die Schwachstellen, dass ich die Initiative dennoch unterstütze? Auch die Initiativgegner mussten anlässlich der parlamentarischen Debatte im Nationalrat einen wichtigen Punkt eingestehen: Pädophilie ist nicht heilbar. Warum in den Augen der Gegner der Initiative ein 10-jähriges Berufsverbot für den Schutz unserer Kinder genügen soll, ist mir schleierhaft. Weil bei Pädophilen fast immer eine hohe Rückfallgefahr besteht, sind Pädophile, welche in Schulen, Heimen oder Sportclubs tätig sind, eine permanente Gefahr. Gemäss diesem Gesetz erhält nur ein Berufsverbot, wer zu mindestens 6 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Nun gibt es jedoch viele Ersttäter, die zu weniger verurteilt werden. Diese kriegen dann kein Berufsverbot? Das ist in meinen Augen nicht richtig. Nur mit einem lebenslangen Berufs- und Tätigkeitsverbot für alle Verurteilten lässt sich verhindern, dass diese wieder an Schulen, Behinderteninstitutio​nen oder in Vereinen tätig sind und damit mit potentiellen Opfern in Kontakt kommen. Hier muss der Staat eingreifen und seine Schutzfunktion wahrnehmen. Beim Berufsverbot geht es nicht um die Bestrafung der Täter, sondern um die Verhinderung weiterer Opfer.

Mir geht es darum, weitere Opfer zu verhindern – und jedes verhinderte Opfer ist ein Erfolg. Mit dieser Initiative haben wir die Möglichkeit dazu. Stimmen Sie wie ich „Ja“ zu dieser Initiative.

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