KEF 2015-2018: Politik für die Galerie
Anlässlich der jährlichen Debatte zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) wird im Kanton Zürich eine parlamentarische Diskussion zu aktuellen Themen und Anliegen einzelner Fraktionen und Mitglieder geführt. Regierung, Gerichte und staatlichen Anstalten können – müssen aber nicht – in schriftlicher Form oder anlässlich der Debatte direkt im Rat Stellung zu einzelnen KEF-Erklärungen nehmen. Überwiesene KEF-Erklärungen sind nicht bindend. Auch die diesjährige KEF-Debatte im Rat legte deren Wirkungslosigkeit schonungslos offen. KEF-Debatten in ihrer heutigen Form sind hoffentlich bald ein Ding der Vergangenheit. Entsprechende Gespräche zwischen der Ratsleitung und den einzelnen Fraktionen sind im Gange. Überwiesene KEF-Erklärungen sollen eine Änderung der Entwicklungs- und Finanzplanung nach sich ziehen und damit zu einer Leistungsmotion mutieren. Wird eine KEF-Erklärung vom Kantonsrat in Zukunft beschlossen, so soll der Regierungsrat per Gesetz verpflichtet werden, dem Rat innert Frist einen Entwurf für eine Finanzmotion zu unterbreiten.
Die „Politik für die Galerie“ einzelner-, kleiner (Mitte-) Fraktionen wurde anlässlich der diesjährigen KEF-Debatte schonungslos offen gelegt. Eine von der Kommission Staat und Gemeinden des Kantonsrates (STGK), welche aufgrund des im Kanton Zürich geltenden (doppelten) Puckelsheimer-Wahlsystems mit einer Mehrheit von Kleinpartei-Vertretern besetzt ist, beantragte dem Kantonsrat Überweisung einer KEF-Erklärung, welche an Zahnlosigkeit wohl nur schwer zu überbieten gewesen wäre. KEF-Erklärung (Nr.5) der STGK forderte, den Stellenzuwachs in der kantonalen Verwaltung in Bezug auf das Stellenwachstum um die Hälfte zu reduzieren und einen maximalen Stellenwachstum von 3.2 % zu tolerieren. Ausgenommen davon wären die Lehrerstellen gewesen. Ursprünglich eingereicht wurde die Erklärung durch einen Berufspolitiker aus der GLP und einen ehemaligen Lehrer und heutigen Berater für das öffentliche Gemeinwesens aus der BDP. Die FDP FraktionDen Zusammenschluss von Abgeordneten in Parlamenten oder and..., in Abkehr aller ihrer Grundsätze und ihres Parteiprogramms, unterstützte diese obsolete Erklärung. Obsolet deshalb, weil es jedermann einleuchten muss, dass der Stellenzuwachs nur dann wirkungsvoll plafoniert werden kann, wenn gleichzeitig auch der Personalaufwand plafoniert wird sowie Personal-Auslagerungen und Experten-Aufträgen an Dritte ein Riegel geschoben wird. So kam es wie es kommen musste: eine „unheilige Allianz“, bestehend aus SP und SVP, versenkte diese Erklärung wuchtig. Schmollend und wohl als Retourkutsche stimmte die Mehrheit der drei Mitteparteien, zusammen mit SP und Grünen, gegen eine KEF-Erklärung (Nr. 6) der SVP, welche den Personalaufwand auf 4.1 Milliarden Franken und den Personalbestand für die Jahre 2014 und 2015 auf 29‘950 Stellen plafonieren wollte. FDP, GLP und BDP verhinderten damit die Überweisung eines griffigen SVP-Vorstosses, welcher der weiteren Aufblähung des Verwaltungsapparates im Kanton Zürich Einhalt geboten hätte.
Keine Kommentare
Kommentar verfassen Cancel