An der vergangenen Kantonsratssitzung konnte auf Antrag der SVP die Sprachliche Frühförderung erfolgreich… aus dem überarbeiteten Schulgesetz gestrichen werden. Mit einem neuen Paragraphen im Schulgesetz wäre es möglich geworden, dass die Gemeinden die Kinder bereits vor dem Eintritt in den obligatorischen Kindergarten zur Teilnahme an diesem Angebot verpflichten könnten.
Die Sprachliche Frühförderung hat nichts im Schulgesetz verloren. Bereits jetzt können Gemeinden ein Angebot – falls Bedarf besteht – anbieten. Dieses Angebot kann dann auch freiwillig besucht werden.
Die SVP Fraktion ist klar der Meinung, dass die Kinder im Kindergarten unsere Sprache erlernen können. Zusätzlich gibt es bereits heute Massnahmen wie zum Beispiel DaZ (Deutsch als Zweitsprache), welche die Kinder zusätzlich unterstützen, falls der Bedarf besteht.
Wie können wir überprüfen, ob die Kinder bevor sie in den Kindergarten kommen bereits genügend Deutschkenntnisse besitzen oder nicht? Wer stellt die Kriterien für die genügenden Kenntnisse auf? Nach welchen Kriterien suchen wir die Kinder aus oder wollen wir alle Kinder „vorabklären“? Müssen wir dazu neue Stellen schaffen?
Die Umsetzung dieses Paragraphen ist komplex und wäre überhaupt nicht praktikabel gewesen.
Beni Riedi, Kantonsrat Baar, SVP Kanton Zug
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsZuerst müssen die Kinder im Kindergarten- und im Primarschulalter ordentlich Deutsch lernen. Man hat schliesslich festgestellt, dass Frühenglisch und Frühfranzösisch nichts bringen. Ab der 6. Klasse kann man mit einer ersten und mit einer zweiten Fremdsprache beginnen. So, wie wir dies damals kannten. Die Kinder sind doch total überfordert mit diesem ‘so früh wie möglich’-System. Grund sind pädagogische Richtlinien, sofern sie überhaupt bestehen, als Experimentalzweck bei den Kindern zu verwirklichen. Kinder sind Kinder. Erwachsene sind Erwachsene. Aus, Fertig, Amen.
Herr Kneubüherl ich binmit Ihnen einig bis auf,
“zuerst müssen die Kinder im Kindergarten- und im Primarschulalter ordentlich Deutsch lernen.”
Eigentlich müssten sie beim Eintritt in den Kindergarten mundart sprechen können und es nicht erst da lernen!;-) Aber eben, für viele ist das halt schon eine Fremdnsprache mit der sie wenig bis keinen Kontakt haben, bevor sie in den Kindergarten kommen und da müsste man den Hebel schon mal ansetzte. Früh Förderung ja! Für die welche die Umgangsprache bis zum Kindergarten nicht erlernt haben, dann aber bitte kostenpflichtig für die Eltern, immerhin hätten sie so um die 6 Jahre Zeit gehabt.
Felix Kneubühl
Da bete ich mit Ihnen aus vollster Ueberzeugung gerne mit. Aus, Fertig, Amen.
“Die SVP Fraktion ist klar der Meinung, dass die Kinder im Kindergarten unsere Sprache erlernen können. Zusätzlich gibt es bereits heute Massnahmen wie zum Beispiel DaZ (Deutsch als Zweitsprache), welche die Kinder zusätzlich unterstützen, falls der Bedarf besteht.”
Herr Riedi,
1. Kindergärtner sind keine Sprachlehrer und der Kindergarten ist keine Sprachschule, wo aufgeholt werden kann, was die Eltern sträflich vernachlässigt haben!
2. Es genügt nicht, entsprechende vorschulische Förderprograme anzubieten, man muss sie zum Pflichtprogramm erklären! Wessen Kind beim Kindergarteneintritt die Landespsrache nicht versteht, wird gebüsst. Nur so wird’s funktionieren! Wär’s anders würden diese Kinder die Sprache ja lernen, tun sie aber eben nicht! Und warum nicht? Weil’s keine Konsequenzen (für die Eltern) hat!