1. Wahlen

Über 100 Jahre verfassungswidrig gewählt?

Laut Bun­des­ge­richts­ent​­scheid ist unser Wahl­sys­tem ver­fas­sungs­wid­rig​. Nach die­sem Ent­scheid haben wir nun über 100 Jahre im Kan­ton Zug ver­fas­sungs­wid­rig​ gewählt. De­mo­kra­tisch hat der Souverän die Ver­fas­sung des Kan­tons Zug im Jahre 1894 an­ge­nom­men. Nun ent­schei­det ein Ge­richt, über den Köpfen der Bevölkerung, dass unser Wahl­ver­fah­ren nun ungültig sein soll?

Die hochgepriesene Lösung: „Ein neues Wahlverfahren nach der Methode Pukelsheim“

Dass mit der Sitzzuteilung nach der Methode Pukelsheim der Wille der Stimmberechtigten in der Sitzverteilung im Kantonsrat am gerechtesten abgebildet wird, ist nach meiner Auffassung eine völlig falsche Annahme!

Ich bin überzeugt, dass das bisherige Wahlverfahren im Kanton Zug am demokratischen und dementsprechend auch vorzuziehen ist. So möchte ich auch in Zukunft, dass die Zuger Gemeinden ihre Vertreter in den Kantonsrat wählen können. Mit der Methode Pukelsheim werden die Kompetenzen teilweise dem Kanton übertragen. Neu kann es durchaus sein, dass am Schluss die übrigen Stimmen von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde übertragen und addiert werden. Das kann dazu führen, dass kleinere Parteien in einer Gemeinde einen Sitz erhalten können, obwohl ihr Wähleranteil in dieser Gemeinde dafür nicht ausreichen würde.

Das Wahlverfahren mit der Methode Pukelsheim ist grundsätzlich falsch oder wie erklären die Befürworter, dass wir bei diesem sogenannten „gerechteren-Verfahre​n“ einen zusätzlichen Absatz 1bis einführen mussten welcher lautet: „In jedem Wahlkreis bekommt die stimmenstärkste Liste mindestens einen Sitz.“? Ohne diesen Absatz könnte es mit der Methode Pukelsheim nämlich vorkommen, dass die stimmenstärkste Liste, aufgrund der neuen Regelungen in einer Gemeinde kein Anrecht auf ein Kantonsratsmandat hat. Wie erklärt man den Stimmbürgern, dass die stimmenstärkste Liste das Mandat an eine stimmenschwächere Liste abgeben müsste? Das widerspricht jedem demokratischen Rechtsverständnis.

G​enau bei diesen sogenannten „Unterzuteilungen“ sind Zweifel gegenüber der Nachvollziehbarkeit angebracht, denn diese werden von einem Computerprogramm vollzogen. Rein logisch bedacht, scheint mir ein Computerprogramm, welches für den Stimmbürger mathematisch nicht herleiten oder fundieren lässt, der Willkür derjenigen Person ausgesetzt, welche das Programm bedient und zu einem Ergebnis bringt.

Der vom Bundesgericht definierte Grenzwert von 10% notwendigen Stimmenanteilen für ein Kantonsratsmandat, erachten ich als Affront gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Bei diesem Bundesgerichtsurteil handelt es sich um einen starken Eingriff in die Autonomie und die Souveränität des Kantons Zug. Leider hat es das Bundesgericht verpasst, den Steilpass aus dem Kanton Zug aufzunehmen und seine Praxis zu überdenken.

Beni Riedi, SVP  Kantonsra​t Baar

Comments to: Über 100 Jahre verfassungswidrig gewählt?

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu