Sagenhaft, wie die Geg­ner der Erb­schafts­steuer es ver­ste­hen, die Leute durch Fehl­in­for­ma­tio­ne​n auf ihre Seite zu zie­hen.

Richtig ist, dass bei einer Annahme der Vorlage

  • KMUs bis zu einem Vermögenswert unter 50 Millionen Franken 0% Erbschaftssteuer zahlen.
  • ein Ehepaar 4 Millionen Franken vererben kann, ohne dass Erbschaftssteuern fällig werden.
  • Landwirtscha​ftliche Betriebe durch die Steuer nicht betroffen sind.
  • Für eine Immobilie der Nettowert, also der Wert minus die Hypothekarbelastung ausschlaggebend ist.
  • Familienunterne​hmen (auch sehr grosse) zu einem Satz von maximal 5% besteuert werden – gestaffelt über 10 Jahre.
  • keine Stellen verloren gehen, sondern im Gegenteil neue Stellen durch KMU geschaffen werden können, da die Lohnnebenkosten tief bleiben.

Verstehen​ die vielen Personen, die nicht zu den reichsten 1 – 2% gehören und die am 14.Juni ein Nein einlegen werden, dass sie gegen ihre eigenen Interessen stimmen?

Spätestens dann, wenn die Mehrwertsteuer erhöht wird, um das wachsende Loch in der AHV zu stopfen, werden sie es verstehen – mit ihrem Portemonnaie.

Besuch​en Sie die Website der Gruppe „Liberale für die Erbschaftssteuer“: www.erben-macht-sinn.​info

Michael Derrer, Unternehmer und Wirtschaftsdozent, Rheinfelden

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Verstehen mit dem Portemonnaie
  • Mai 30, 2015

    Eins dürfen Sie nicht vergessen, gibt man dem Staat und den Roten dieses Instrument, fällt die Obergrenze im schnell Tempo. Für mich ist es ein Rattenfängerei, man lullt uns ein mit der 2 Mio. grenze und in ein paar Jahren zahlt dann wieder jeder Erbschaftsteuer.

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  • Mai 30, 2015

    Die MwSt wurde bereits für die AHV, zur Sanierung der IV temporär erhöht. Herr Derrer macht hier Schreckensszenarien. Reiner Unsinn im Neiddiesbstahlerbscha​ftssteuerstadel.

    D​ie Erbschafts INI ist abzulehnen, denn die linken Umlagefreaks in Bern sind und bleiben unersättlich in Sachen Steuern.

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  • Juni 1, 2015

    Bei den Linken Mächten in diesem Land scheint nichts anderes den ganzen Tag in Fokus zustehen als wie man dem Bürger noch etwas Geld aus der Tasche ziehen kann und ob lebendig oder Tod. Dies immer schön unter dem Deckel der AHV oder IV. Schafft die Vermögenssteuer und den Eigenmietwert ab, dann kann man über eine Erb­schafts­steuer reden.

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  • Juni 1, 2015

    Herr Derrer,

    Sie erzählen einen hier einen gigantischen Schwachsinn!!
    „Gehör​en Unternehmen oder Landwirtschaftsbetrie​be zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.“
    https://ww​w.admin.ch/ch/d/pore/​vi/vis414t.html

    Al​so Herr Derrer, wo steht, das Unternehmen bis 50 Mio. mit 0% versteuert werden?
    Nirgends!

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    • Juli 19, 2021

      Lesen Sie den Text weiter. Art. 197 Ziff. 9: “Bei Unternehmen wird die Ermässigung nach Artikel 129a Absatz 5 durchgeführt, indem auf dem Gesamtwert der Unternehmen ein Freibetrag gewährt und der Steuersatz auf dem steuerbaren Restwert reduziert wird.”

      Der von den Initianten geforderte Freibetrag ist 50 Millionen. Das Parlament könnte diesen Wert auch noch höher ansetzen.

      In einfachem Deutsch: bis 50 Millionen Unternehmenswert wird keine Steuer fällig.

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  • Juni 2, 2015

    Sehr geehrter Herr Derrer

    Es ist ein Unterscheid eine Erbschaftssteuer als fair und besser wie Steuern auf Konsum oder Arbeit zu betrachten oder, die vorliegende Initiative zu begrüssen. Würden den die Lohnnebenkosten oder die Mehrwertsteuer sinken?

    Den Vergleich mit dem US-Steuersystem ist unzulässig. In der Regel haben Länder mit Erbschaftssteuern keine Vermögenssteuer und auch nicht eine Progression wie wir sie hierzulande kennen.

    Gekonnt zu argumentieren wie dies beispielsweise Frau Badran tut begrüsse ich, auch wenn ich ihre Meinung nicht vertrete. Aussagen liberaler Politiker oder verstorbener Unternehmer aus dem Kontext zu greifen, wie dies die Befürworter der Initiative teilweise tun, finde ich höchst unzulässig.
    Auch wenn man zuerst die eigenen Schäfchen ins Trockene bringt um nachher Gutmensch zu spielen finde ich das unglaubwürdig.

    Sie verschweigen in ihrem Artikel zudem, dass bei der Steuer der Verkehrswert bei Liegenschaften ausschlaggebend sein wird.
    Mehrfamilienhä​user, welche in Familienbesitz sind werden auch nicht erwähnt. Was ist mit landwirtschaftlichen Betrieben, die nicht selbst geführt werden, sondern im Pachtverhältnis sind?
    KMUs aber auch Grosskonzerne wie Roche brauchen liquide Mittel und Flexibilität für Investitionen. Sie müssten Rückstellungen für die Steuer machen und könnten weniger einfach Kapital für Investitionen generieren. Wie sollen Beteiligungen an Familienunternehmen den genau gelöst werden?
    Wollen Sie, dass hiesige Familie obenerwähnte Objekte an ausländische Investoren oder institutionelle Anleger verkaufen müssen weil Sie die Steuer sonst nicht bezahlen können? Verkaufen würde interessanter wie Vererben vor allem auch wegen der 10-jährigen Haltefrist.
    Erschwerte Hypothekenaufnahmen oder deren Überträge würden ebenfalls Folgen sein. Die Abwälzung auf die Mieten sind teilweise denkbar, das würde den Mittelstand klar treffen.

    Sie denken auch nicht an Geschiedene und Verwitwete.
    Die Steuer würde neue Ungerechtigkeiten schaffen. Direkte Nachkommen, welche oft bei der Vermögensbildung entscheidend mitwirken, und bei Erbantritt auch viele Pflichten erhalten, werden mit entfernten Verwandten und Dritten gleichgestellt. Ich finde das falsch und eine Schwächung der familiären Strukturen.

    Ausweichmöglichke​iten in andere Länder und Konstrukte gibt es genügend. Ich zweifle stark daran, dass die erhofften Steuereinahmen erfolgen würden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und/oder der Lohnnebenkosten würde auch bei Einführung einer Erbschaftssteuer erfolgen, da die Gelder für eine Sanierung nicht ausreichen würden und viele anstehende Probleme der AHV nicht gelöst sondern allenfalls verschleppt und noch verschlimmert würden. Das verschweigen Sie ebenso.
    Ein höheres Rentenalter mit gleichzeitiger Flexibilisierung wäre sinnvoll. So können Arbeitnehmer, welche noch arbeiten können und wollen länger tätig sein und andere früher aufhören.
    Zudem ist die demografische Entwicklung vorübergehender Natur, es folgen später wieder geburtenreichere Jahrgänge.
    Auch bei der Mehrwertsteuer wäre mit einem Einheitssatz schon vieles an Bürokratie und Kosten gespart.
    Wir haben ausserdem den mit Abstand tiefsten Satz in ganz Europa, 1% mehr für alle wäre ,falls überhaupt nötig, verkraftbar, würde auch von ausländischen Touristen mitgetragen, und wäre bestimmt fairer wie eine Minderheit massiv stärker zu besteuern.

    Was es sicher geben würde mit der neuen nationalen Erbschaftssteuer ist Rechtsunsicherheit für eine gewisse Zeit, weniger Föderalismus, höhere Bürokratie und damit höhere Kosten, dies alleine schon aufgrund der fragwürdigen Rückwirkungsklausel.

    Diese Initiative hinterlässt mehr offene Fragen als etwas anderes. Sie löst nicht Probleme sondern schafft neue. Höhere Kosten für uns alle sind sehr plausibel.

    Ich bitte Sie doch nochmals über all diese Konstruktionsfehler nachzudenken.

    Best​en Dank

    Lukas Häring

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    • Juli 19, 2021

      Hallo Herr Häring,

      Sie sagen einerseits, dass die Vorlage höchst schädlich für die Wirtschaft wäre, und andererseits, dass die Steuer ohnehin umgangen würde – ja was denn nun?

      Sie sagen auch, dass die Vorlage Konstruktionsfehler habe. Dann warten wir doch, bis die FDP, CVP, SVP einen eigenen Vorschlag für eine Steuer auf ererbte Grossvermögen machen, die keine Konstruktionsfehler hat ;))

      Seien wir doch ehrlich, es geht hier einfach darum, Privilegien zu verteidigen, alle ökonomischen Argumente sind bloss ideologische Deckmäntelchen.

      M.​Derrer

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    • Juli 19, 2021

      Lieber Herr Derrer

      Beides ist der Fall. Die Umsetzung würde Kosten verursachen, da diese ja von der Bundesadministration umgesetzt werden muss. Andererseits würde Sie eben, weil die gewünschten Einnahmen nicht erfolgen würden, und Kapital abgezogen würde zu der Erhöhung anderer Steuern führen.
      Die Kantone könnten bei Verlust von Steuersubstrat nicht mehr über die Erbschaftssteuer handeln, da ihnen diese Kompetenz genommen würde, sie müssten ergo andere Steuern erhöhen.

      Sie haben Ihre Partei, die GLP, nicht erwähnt. Diese ist ebenfalls gegen das Anliegen.

      Wir sind in einer Demokratie und sie können das natürlich anders sehen. Ich glaube wir haben mit der Aufhebung des Euromindestkurses, der Umsetzung der Masseneinwanderungsin​itiative (ich war dagegen) und einer drohenden Rezession genug andere Herausforderungen zu bewältigen. Ich sehe nicht, warum wir uns eine zusätzliche Hürde schaffen müssen, und einen Wettbewerbsvorteil nach dem anderen freiwillig aufgeben.

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    • Juli 19, 2021

      Die Vorlage ist keine Hürde, sondern eine grosse Chance.

      Die GLP Schweiz hat sich anscheinend auch manipulieren lassen.
      Bei der GLP Rheinfelden gibt es eine Mehrheit für die Erbschaftssteuervorla​ge 🙂
      http://bezirkrhei​nfelden.grunliberale.​ch/aktuell/medienmitt​eilungen-bezirk-und-s​tadt-rheinfelden.html​

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    • Juli 19, 2021

      Die GLP Schweiz scheint mir hier mehr Weitsicht an den Tag zulegen als die GLP Rheinfelden.

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  • Juni 2, 2015

    Ich habe schon nein zur Erbschaftsteuer eingelegt. Mann muss nur eine Schenkung von 20’000 Fr. erhalten. um von dieser initiative betroffen zu sein. Es geht den staad nicht wem und ob ich mein Geld verschenke.
    Es steht in initiativ text nichts von 50 Mio steuerfrei.
    Ich finde es nicht i.O. etwas ein 3. oder ein 4. mal zu versteuern.
    Die steuer Rückwirkung ab 2012 ist Rechtsstadt unwürdig.
    Es ist auch nicht war das der Normalverdiener profitiere.
    Es profitieren die Linken die Überfall mehr steuern und abgaben vordern.

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    • Juli 19, 2021

      Schenkungen über 20’000 Franken sind nur relevant, wenn später über 2 Millionen vererbt werden (4 Millionen bei Ehepaaren). Nur der Betrag ÜBER 20’000 wird angerechnet.

      Der Freibetrag ist im Text explizit vorgesehen. Das (bürgerlich dominierte) Parlament wird die Höhe des Freibetrags festlegen. Aber 50 Millionen ist das Minimum.

      Profitier​en tut der Mittelstand, denn die Lohnnebenkosten bleiben tief und die MwSt. auch.

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