Ich habe noch nie er­lebt, dass in einer Ab­stim­mung in sol­chem Aus­mass ver­sucht wird, das Stimm­volk zu ma­ni­pu­lie­ren, wie in der Kam­pa­gne, die gegen die Erb­schafts­steu­er­v​or­lage vom 14. Juni geführt wird.

Auf den Bildern sieht man zum Beispiel das Firmenschild einer kleinen Traditionsbäckerei, die angeblich schliessen muss, falls die Steuer eingeführt wird. Man zeigt Schreiner, die sich mit gequältem Gesichtsausdruck abrackern. Auch ein Tessiner Töpfermeister und sein Sohn leihen ihr Gesicht einer Kampagne, in der es angeblich um den Schutz der bedrohten KMU gehe.

Liebe Mitbürger, mit KMUs hat die Vorlage „Millionenerben besteuern für die AHV“ schlichtweg gar nichts zu tun. Unternehmen mit einem Wert bis 50 Millionen Franken werden gemäss der Absicht der Initianten 0% Erbschaftssteuer bezahlen müssen, wenn die Vorlage angenommen wird.

Wollen wir wirklich, dass bewusste Irreführung zum Repertoire unserer Direkten Demokratie gehört? Ich bin gespannt, ob sich die Schweizerinnen und Schweizer von diesen bewusst geschürten Ängsten leiten lassen. Es wäre kein gutes Zeichen für unsere politische Kultur.

www.erben-ma​cht-sinn.info

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  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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