1. Sicherheit & Kriminalität

Nacktfotos zahlreicher Kinder sind kein Familienalbum.

Aus wel­chem Grund be­stellt und be­zahlt eine Per­son zahl­rei­che Nackt­bil­der von Kin­dern und spei­chert diese auf ihrem Com­pu­ter? Ist das harm­los oder steckt ein se­xu­el­les Motiv da­hin­ter? Ist das schon Kin­derpor­no­gra­fie​ oder eine Vor­stufe dazu? Ich bin der Mei­nung, dass dies mit se­xu­el­lem Hin­ter­ge­dan­ken ge­schieht und des­halb Her­stel­lung, Kauf, Ver­trieb und Aus­tausch von Nackt­bil­dern von Kin­dern aus se­xu­el­len Mo­ti­ven unter Strafe ge­stellt wer­den müssen.

Im November 2013 hat die kanadische Polizei nach dreijährigen Ermittlungen mehrere Hunderttausend Internetfilme mit nackten Knaben beschlagnahmt und weltweit rund 350 Personen verhaften lassen. Es stellte sich heraus, dass 154 Käufer dieser sogenannten „Azov“-Filme in der Schweiz wohnten. In zwölf Kantonen wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen Verdacht auf Kinderpornografie eingeleitet. In anderen Kantonen wurden die Filme hingegen nicht als strafrechtlich relevant beurteilt und deshalb keine Strafverfahren gegen die Käufer eingeleitet. Die Kantone, welche kein Strafverfahren eröffnet hatten, begründeten dies damit, dass der Besitz von Kinder-Nacktfotos nicht strafbar sei.

Die BDP-Fraktion wollte im Dezember 2014 mittels Interpellation vom Bundesrat wissen, warum in einigen Kantonen Strafuntersuchungen eröffnet wurden und in anderen nicht. In der Antwort verwies der Bundesrat darauf, dass für eine Strafuntersuchung ein hinreichender Tatverdacht auf eine strafbare Handlung existieren müsse und dass nach geltendem Recht sogenannte Posing-Bilder nicht strafbar seien.

Diese Antwort ist für mich unbefriedigend. Ein konsequentes Vorgehen gegen Kinderpornografie darf nicht an kantonalen Unterschieden oder mangelnden Definitionen im geltenden Recht scheitern. Das Gesetz muss verschärft werden. Auch Nacktbilder von Kindern, die nicht explizit Geschlechtsteile oder Kinder in sexuellen Posen zeigen, diese sogenannten Posing-Bilder, müssen verboten werden. Die von Natalie Rickli (SVP) im März 2013 eingereichte Motion verlangt, dass der gewerbsmässige Handel mit Nacktfotos und entsprechenden Filmaufnahmen von Kindern künftig unter Strafe gestellt wird.Der Bundesrat hat die Stossrichtung der Motion zwar unterstützt, aber darauf hingewiesen, dass die neu zu schaffende Strafnorm heikle Abgrenzungsschwierigk​eiten mit sich bringen wird.

Die von mir im März diesen Jahres im Namen der BDP-Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative geht noch weiter: Sie fordert, dass nicht nur der gewerbsmässige Handel, sondern der gesamte Bereich von Herstellung, Kauf, Vertrieb und Austausch von Nacktbildern von Kindern aus sexuellen Motiven unter Strafe stehen. Ein sexuelles Motiv ist dann gegeben, wenn es sich um eine grössere Anzahl Fotos und um solche von verschiedenen Kindern handelt. Natürlich darf ein Foto des eigenen Kindes von den Badeferien nicht darunter fallen, wenn es nicht weit verbreitet wurde. Die notwendigen Abgrenzungen müssen bei der Ausarbeitung der Vorlage diskutiert und festgelegt werden. Wenn aber eine Person Fotos von vielen verschiedenen nackten Kindern auf ihrem Computer oder einem anderen Speichermedium hat, so ist es naheliegend, dass es sich nicht nur um ein Familienalbum handelt, sondern dass ein sexuelles Motiv dahintersteckt. Ausserdem ist der Schritt vom heute straflosen Posing-Bild zum strafbaren Kinderporno-Bild nicht gross. Damit in so einem Fall bei dieser Person nach verbotenem pornografischem Material gesucht werden kann, muss auch schon der Besitz von Posing-Bildern von nackten Kindern strafbar werden.

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