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Abstimmung 26.09.2010: Revision der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung macht seit 2003 jedes Jahr Verluste und wird Ende 2010 7 Milliarden Franken Schulden aufweisen. Das Ziel der vierten ALV-Revision ist daher, die Verschuldung der Arbeitslosenversicherung (ALV) abzubauen und eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen. Gegen die Gesetzesrevision wurde das Referendum ergriffen, so dass die Vorlage am 26. September 2010 zur Volksabstimmung kommt.

Ausgangslage

Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, Arbeitslosen einen angemessenen Erwerbsersatz zu gewährleisten. Dafür bezahlt jeder Arbeitnehmer 2% von seinem Lohn an die ALV, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte bezahlen. Als Gegenleistung erhält man, wenn man arbeitslos wird, grundsätzlich 70-80% seines letzten Lohnes von der ALV. Einkommen über 126’000 Franken sind nicht mehr versichert, das heisst, jemand mit einem Einkommen von 150’000 Franken bezahlt nur 2% auf 126’000 Franken. Wird er arbeitslos, erhält er aber entsprechend auch nur 80% von 126’000 Franken. Weiter hilft die ALV den Arbeitslosen bei der Stellensuche und bietet arbeitsmarktliche Massnahmen an, wie z.B. Berufspraktika, Unterstützung von Umschulung und Weiterbildung. Dadurch sollen die Chancen der Arbeitslosen erhöht werden, wieder eine Stelle zu finden.

Bis Ende 2010 wird die ALV rund 7 Mrd. Franken Schulden angehäuft haben und macht seit 2003 jährlich rund 1 Mrd. neue Schulden. Der Grund liegt darin, dass man mit einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von rund 2.5% rechnete, sie lag aber bei rund 3.3%. Für die Zukunft rechnet der Bundesrat mit 3.2%. Weitere Informationen zur ALV und der Verschuldung finden Sie in unserem Text Die Zukunft der Arbeitslosenversicherung

Was wird geändert?

Die Änderungen können zwei Zielen zugeordnet werden: Dem Ausgleich von Ausgaben und Einnahmen und dem Schuldenabbau.

Rechnungsausgleich

Um zukünftige Verluste zu verhindern, würden die Einnahmen erhöht und die Ausgaben verringert werden:

Der Beitragssatz wird von 2.0 auf 2.2% des Lohnes erhöht werden.

Alle Änderungen der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld sind in der untenstehenden Tabelle zusammengefasst.


Tabelle 1: Änderungen der Bezugsdauern

Weiter sind Arbeiten in arbeitsmarktlichen Massnahmen nicht mehr versichert und verlängern daher die maximale Bezugsdauer nicht mehr. Das heisst z.B. die Teilnahme an einem 12 Monaten Berufspraktika, das von der Sozialhilfe finanziert wurde, führt nicht mehr zu einem erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Schliesslich wird die Wartezeit, bis man nach dem Studium bzw. nach einer abgeschlossenen Berufslehre Arbeitslosengeld beantragen kann, von 5 Tagen auf 4 Monate erhöht.

Schuldenabbau

Alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen von mehr als 126’000 Franken bezahlen auf dem nicht versicherten Einkommen zwischen 126’000 und 315’000 Franken 1%, und zwar solange bis die Schulden der ALV weniger als 0.5 Milliarden betragen (sog. Solidaritätsprozent).

Auswirkungen

Bei einer Annahme der Vorlage erwartet der Bund jährlich 650 Mio. Franken zusätzliche Einnahmen und 620 Mio. Franken tiefere Ausgaben der ALV. Dadurch würde die ALV unter den gemachten Annahmen keine neuen Schulden mehr machen. Es wird erwartet, dass die Schulden der ALV innert 14 – 20 Jahren abgebaut wären.

Bei einer Ablehnung muss der Bundesrat die Beiträge von 2.0 auf maximal 2.5% erhöhen und zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag von maximal 1% einführen. Grund dafür ist, dass die Schulden der ALV eine Schwelle überschritten haben, die den Bundesrat gemäss geltendem Recht verpflichtet, die Beiträge zu erhöhen. Im Vergleich zur Vorlage würden daher die Beiträge stärker ansteigen, dagegen würden die Leistungen der ALV nicht reduziert werden.

Argumente der Befürworter

Die Befürworter argumentieren, die Vorlage benachteilige niemanden einseitig, sondern setze auf der Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite gleich stark an. Mit dem Solidaritätsprozent würden die Besserverdienenden für den Schuldenabbau aufkommen, ohne irgendwelche Vorteile davon zu erhalten. Dies mache die Sanierung sozialverträglich.

An der Grundleistung der ALV werde nichts geändert. Für Personen mit tiefen Einkommen und Personen mit Kindern ändere sich nichts.

Die Leistungskürzungen würden vor allem Fehlanreize und Missbrauch beseitigen. Durch kürzere Bezugsdauer bestehe ein stärkerer Anreiz, schneller eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Zudem hätten die Kantone bisher ausgesteuerte Personen während 12 Monaten mit arbeitsmarktlichen Massnahmen beschäftigt, sodass diese wieder ein Recht auf Arbeitslosengeld erhalten hätten. Damit sei die Bezugsdauer künstlich erhöht worden, anstatt den Arbeitslosen zu einer Stelle zu verhelfen. Indem diese Massnahmen nicht mehr versichert seien, funktioniere dieser Missbrauch nicht mehr.

Bei einer Ablehnung würde die ALV nur über Beitragserhöhungen saniert werden. Dies würde die Lohnabzüge für die ALV auf mindestens 2.4% erhöhen und damit das Nettoeinkommen und die Kaufkraft der Arbeitnehmer noch stärker senken. Zudem würden die Lohnnebenkosten für die Arbeitnehmer stärker steigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Firmen verschlechtern. Die höheren Kosten pro Arbeitnehmer würden schliesslich die Arbeitslosigkeit erhöhen. Zusammen mit den Beitragserhöhungen bei den anderen Sozialversicherungen wie Krankenkassen, Invalidenversicherung und Alters- und Hinterbliebenen Versicherung würde eine einseitige Erhöhung der Beiträge die Wirtschaft und die Arbeitnehmer in der aktuellen Krise zu stark belasten.

Ein oft geforderter, stärkerer Arbeitnehmerschutz sei keine Alternative zu Leistungskürzungen. Die Firmen würden weniger Leute einstellen, was die Arbeitslosigkeit erhöhe anstatt senke.

Argumente der Gegner

Die Gegner argumentieren, dass die Schulden nur deshalb entstanden seien, weil 2002 die Lohnabzüge von 3% auf 2% gesenkt wurden. Es solle deshalb nun nicht an den Leistungen gespart werden, sondern nur die Beiträge wieder erhöht werden.

Zudem sollten die Leistungen in einer Zeit hoher Arbeitslosigkeit nicht gesenkt werden, da diese jetzt am dringendsten benötigt würden.

Mit der Annahme der Vorlage würden gemäss den Gegnern vor allem ältere und schlecht ausgebildete Arbeitslose benachteiligt werden. Denn indem die Leistungen aus arbeitsmarktlichen Massnahmen nicht mehr versichert seien, müssten Langzeitarbeitslose öfters von der Sozialhilfe leben. Langzeitarbeitslose seien aber tendenziell älter und wenig ausgebildet. Damit würden gerade die Schwächsten unserer Gesellschaft benachteiligt.

Längere Wartezeiten nach dem Studium würden zudem vor allem Jugendliche und junge Erwachsene benachteiligen. Die Jugend müsste im Gegenteil besonders stark unterstützt werden, um junge Sozialfälle zu verhindern. Denn junge Erwachsene hätten besonders Probleme, aus der Sozialfalle heraus zu kommen.

Kürzere Bezugsdauern führten zudem dazu, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft fast jede Arbeit – auch schlecht bezahlte und fachlich fremde – annehmen müssten.

Indem der Leistungsabbau vor allem bei Jungen, Alten und Invaliden ansetze, führe die Revision zu Mehrausgaben in der Sozialhilfe und so zu einer Kostenverlagerung hin zu Kantonen und Gemeinden von bis zu 300 Millionen Franken.

Weiter fordern die Gegner, die Arbeitslosigkeit mit einem stärkeren Arbeitnehmerschutz zu bekämpfen. Eine tiefere Arbeitslosigkeit würde ebenfalls die Kosten senken.

Letztendlich würde die ALV bei einem „Ja“ zu einer Langezeitbaustelle, da die Massnahmen bis zu 20 Jahren dauern würden. Nicht eingerechnet seien dabei Krisen in der Zwischenzeit, die die Massnahmen noch verlängern könnten.

Literaturverzeichnis

Bürgerlich-Demokratische Partei der Schweiz (2010). Abstimmungen. Gefunden am 05.08.2010 unter: Link

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Grüne Partei der Schweiz (2010). Nein zum Abbau der Arbeitslosenversicherung. Gefunden am 05.08.2010 unter: Link

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Sichere ALV (2010). Sichere Arbeitslosenversicherung – Ja. Gefunden am 05.08.2010 unter: Link

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (2010). Revision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (AVIG). Gefunden am 30. Juli 2010 unter Link

Unia – Die Gewerkschaft (2010). Abzocker belohnen, Volk bestrafen? Nein!. Gefunden am 05.08.2010 unter: Link

Revision_der_ALV.pdf – PDF

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