1. Politik Aktuell

Die Zukunft der beruflichen Vorsorge

Die Menschen leben nach ihrer Pensionierung immer länger. Zudem bringen die Anlagen auf dem Kapitalmarkt weniger Gewinn als früher. Aus diesen Gründen ist es für die Pensionskassen heute schwieriger, die Renten auszubezahlen. Dieser Text erklärt zunächst das Schweizer Vorsorgesystem, und insbesondere die 2. Säule. Anschliessend zeigt er die künftigen Herausforderungen auf und wie man damit umgehen kann.

Das Schweizer Vorsorgesystem

Tritt eine Person aus dem Erwerbsleben aus und lässt sich pensionieren, greift das Schweizer Vorsorgesystem. Dieses besteht aus drei Säulen. Die erste Säule ist die AHV. Sie soll den Existenzbedarf sichern. Mehr Informationen über die Funktionsweise und zur zukünftigen Finanzierung der AHV gibt der Text “Die Zukunft der AHV“. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (Pensionskasse). Sie soll zusammen mit der AHV dafür sorgen, dass die Versicherten ihren bisherigen Lebensstandard fortsetzen können. Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Sie besteht aus privaten Ersparnissen, die zum Teil steuerlich begünstigt werden.

Die Funktionsweise der 2. Säule

Arbeitnehmer sind ab ihrem 25. Lebensjahr obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Dies jedoch nur, wenn sie mindestens 21‘060 CHF im Jahr verdienen. Löhne über 84‘240 CHF sind nicht obligatorisch versichert, man kann sie aber freiwillig versichern. Die Leute zahlen bei dieser Art von Versicherung ein und haben dann später Anspruch auf das Geld.

Die Versicherten bauen ein individuelles Altersguthaben auf. Dies geschieht mit Lohnabzügen, die mit zunehmendem Alter des Versicherten steigen.


Abb. 1:Höhe der Lohnabzüge

Die Hälfte dieser Beiträge werden vom Arbeitgeber bezahlt.

Anders als bei der AHV, wird bei der 2. Säule nicht das Umlageverfahren sondern das Kapitaldeckungsverfahren angewendet. Das bedeutet, dass die Pensionskassen das Geld aus den Lohnabzügen am Kapitalmarkt anlegen und so mit Hilfe von Zinsen für jeden Versicherten ein persönliches Altersguthaben ansparen. Sie investieren hauptsächlich in Obligationen, Aktien und Immobilien. Die Pensionskassen orientieren sich dabei am Mindestzins, den der Bundesrat festlegt. Der Zins gibt an, wie hoch das Altersguthaben mindestens verzinst werden muss. Der Bundesrat zieht für die Festlegung des Mindestzinssatzes die Erträge und Renditen des Marktes (Bundesobligationen, Aktien und Liegenschaften) heran. Momentan liegt der Mindestzinssatz aufgrund der aktuell tiefen Zinsen bei 1.5%. Die Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat aufgrund der leicht gestiegenen Renditen eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 1.75%. Dieser soll ab dem 1. Januar 2014 gelten.

Mit den Lohnabzügen, die am Kapitalmarkt angelegt werden, ergibt sich das Altersguthaben. Dieses wird nach der Pensionierung, meist im Alter von 65 bzw. bei Frauen 64, jährlich in Raten ausbezahlt. Für die Höhe der jährlichen Auszahlung ist der Umwandlungssatz entscheidend. Dieser Satz wird bis ins Jahr 2014 von 7.2% auf 6.8% gesenkt. Ein Umwandlungssatz von 6.8% bedeutet, dass ein Rentner jährlich 6.8% seines ersparten Altersguthaben ausbezahlt erhält. Hat ein Rentner also 100‘000 CHF als Altersguthaben, bekommt er bis zu seinem Lebensende pro Jahr 6‘800 CHF von der Pensionskasse. Dies auch wenn sein erspartes Altersguthaben nicht bis zum Lebensende reichen würde. Seine Rente ist garantiert.

Herausforderungen bei der beruflichen Vorsorge

Die berufliche Vorsorge steht vor grossen finanziellen Herausforderungen. Gründe hierfür sind einerseits tiefe Renditen und anderseits die alternde Bevölkerung. Zudem wird den Pensionskassen vorgeworfen, sie seien zu wenig transparent und zu teuer.

Eine erste Herausforderung für die Pensionskassen ist, dass die Lebenserwartung immer weiter steigt. Im Jahr 1981 lebten Männer bei ihrer Pensionierung durchschnittlich noch 14,3 Jahre, Frauen noch 18,2 Jahre. Seither ist die Lebenserwartung kontinuierlich gestiegen. 2012 lebten die Männer im Alter von 65 Jahren durchschnittlich noch 19,1 Jahre, Frauen 22,1 Jahre. Weil Versicherte länger leben und deswegen das angesparte Guthaben nicht reicht, kann die Pensionskasse das Geld für die Rente des Versicherten nicht mehr vom Altersguthaben des Pensionierten nehmen. Stattdessen muss sie es mit anderem Geld bezahlen. Dieses Geld kommt von den Leuten, die heute mit ihren Lohnabzügen Beiträge an die Pensionskasse zahlen.

In den letzten zehn Jahren sind die durchschnittlichen Kapitalrenditen, also die Gewinne aus den Anlagen der Pensionskassen, immer kleiner geworden. Sie liegen im Durchschnitt noch bei 2.77%. Dies bedeutet, dass das Altersguthaben langsamer wächst. Seit 2001 liegt die Kapitalrendite im Trend unter dem Niveau von 5%, das für einen Umwandlungssatz von 6.8% nötig wäre.


Abb. 2: Entwicklung der Kapitalrenditen

Ein weiteres Problem bei den Pensionskassen sind die hohen Verwaltungskosten. Eine Studie des Bundes besagt, dass von 1‘000 CHF Vermögen in der zweiten Säule durchschnittlich 5.60 CHF für die Verwaltungskosten ausgegeben werden. Allerdings gibt es zwischen den einzelnen Kassen grosse Unterschiede. Die Kosten liegen zwischen 1.50 CHF und 18.50 CHF pro 1‘000 CHF Vermögen. Deshalb ist der Bund der Meinung, dass einige Kassen kostengünstiger sein könnten.

Die niedrigeren Kapitalrenditen und die steigende Lebenserwartung führen dazu, dass das Risiko von Unterdeckungen für die Pensionskassen steigt. Von einer Unterdeckung spricht man, wenn der Deckungsgrad unter 100% liegt. Ein Deckungsgrad von beispielsweise 90% bedeutet, dass der Pensionskasse im Moment von jedem Franken, den sie ihren Versicherten versprochen hat, 10 Rappen fehlen. Der Deckungsgrad betrug bei Kassen ohne Staatsgarantie 101.9%, bei Kassen mit Staatsgarantie 81.3%. Diese Werte sind zwar höher als noch 2008, aber erreichen immer noch nicht das Niveau, das sie vor der Finanzkrise hatten.

Mögliche Reformansätze

Um sicher zu stellen, dass auch die heute arbeitende sowie künftige Generationen von einer funktionierenden beruflichen Vorsorge profitieren können, sind auf Grund der vorher beschriebenen Herausforderungen Systemanpassungen wohl notwendig. Wir stellen mögliche Massnahmen vor und zeigen ihre Konsequenzen und Umsetzungsschwierigkeiten.

Man kann die finanzielle Situation der Pensionskassen mit zwei Massnahmen stabilisieren: Mit tieferen Renten oder mit höheren Ersparnissen.

Renten senken

Eine erste Möglichkeit wäre, die Renten zu senken. Durch einen niedrigeren Umwandlungssatz erhalten die Rentner weniger Geld pro Jahr ausbezahlt. Durch diese Massnahme könnten die Pensionskassen Geld sparen und ihre Rentenversprechen auch in Zukunft einhalten. Dass eine solche Massnahme umgesetzt wird, ist jedoch eher unwahrscheinlich. Im Jahr 2010 hat die Bevölkerung eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.4% klar verworfen. Zudem wäre es durch eine Senkung des Umwandlungssatzes für einige Versicherte schwieriger ihren bisherigen Lebensstandard weiterzuführen. Gegner bemängeln auch, dass in Zeiten sinkender Renditen der Umwandlungssatz gesenkt wird, bei steigenden Renditen aber nicht erhöht wird.

Ersparnisse erhöhen

Eine andere Möglichkeit wäre es, das Altersvermögen zu erhöhen. Bei einer gleichzeitigen Senkung des Umwandlungssatzes, können die Pensionskassen weiter die gleich hohen Renten ausbezahlen. Bei einem Umwandlungssatz von 6% müsste unser Renter anstatt 100‘000, neu 113‘333 Franken ansparen. Damit erhält er wie zuvor 6‘800 Franken aus seiner Pensionskasse (0.06*113333). Der Pensionierte wäre also nicht von einer Rentenkürzung betroffen. Die finanzielle Situation der Pensionskassen würde aber gestärkt. Im Beispiel reichen die 100‘000 Franken des Versicherten bei einem Umwandlungssatz von 6,8% für knapp 15 Lebensjahre (100‘000 CHF geteilt durch 6‘800 CHF) nach der Pension.

Wenn der Versicherte nun aber 113‘333 Franken angespart hat, reicht sein Altersguthaben für knapp 17 Jahre, also zwei Jahre länger als vorher.

Während die Renten ausbezahlt werden, wächst das verbleibende Kapital weiter mit dem Mindestzinssatz. Diese zusätzlichen Erträge sind hier aber nicht berücksichtigt. Die Altersguthaben reichen deshalb länger.

Es stellt sich nun die Frage, wie diese zusätzlichen 13‘333 CHF angespart werden sollen. Hierzu kann man entweder die Beitragsjahre verlängern, die Rendite erhöhen oder die jährlichen Beiträge erhöhen.

Beitrittsalter senken

Momentan liegt das Beitrittsalter bei 25 Jahren. Eine Möglichkeit das Altersvermögen zu erhöhen, wäre das Beitrittsalter zu senken. Statt wie bisher 40 Jahre zu sparen, würde man beispielsweise bei einem Beitrittsalter von 20 Jahren 45 Jahre sparen und somit auch höhere Zinsgutschriften erhalten. Dies weil man schon früher ein höheres Guthaben hat, das am Kapitalmarkt angelegt wird. Die Gegner argumentieren, dass dies den Eintritt ins Berufsleben erschweren könnte, da ein beruflicher Wettbewerbsvorteil der jungen Arbeitnehmer wegfällt. Weil der Arbeitgeber die Hälfte des Lohnabzuges bezahlt, würden nämlich die Lohnnebenkosten für diese Altersgruppe im Vergleich zu denen von den älteren Arbeitnehmern steigen. Allerdings würde dies zu grösserer Chancengleichheit zwischen jung und alt führen.

Pensionsalter erhöhen

Das momentane Pensionsalter bei Männern liegt bei 65 Jahren, dasjenige der Frauen bei 64 Jahren. Eine Erhöhung des Pensionsalters würde die Anzahl der Beitragsjahre erhöhen. Damit gäbe es ein höheres Altersguthaben. Weil die Person anschliessend weniger lange in Pension ist, muss das Geld dann zudem auch auf weniger Jahre verteilt werden. Eine Konsequenz der Erhöhung des Pensionsalters wäre, dass damit mehr ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt wären. Bei einem Pensionsalter von 67 wären etwa 150‘000 Arbeitnehmer mehr auf dem Arbeitsmarkt. Diese hätten es aufgrund ihrer höheren Kosten für den Arbeitgeber, auf dem Arbeitsmarkt wahrscheinlich schwieriger einen Job zu bekommen.

Lohnabzüge erhöhen

Eine weitere Lösung wäre, die Lohnabzüge zu erhöhen. Diese zahlen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber je zu gleichen Teilen. Es muss aber nicht unbedingt sein, dass die Beiträge beider Parteien gleich stark steigen. Es wäre auch vorstellbar, dass entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber einen höheren Anteil bezahlt.

Die Lohnabzüge liegen aktuell zwischen 7 und 18% (vgl. Abb. 1). Gegen eine Erhöhung der Lohnabzüge spricht aus Sicht der Arbeitnehmer, dass es sie in Lebensphasen treffen kann, in denen sie mehr Geld brauchen. Dies weil sie zum Beispiel eine Familie mit Kindern haben.

Für die Arbeitgeber wäre es nicht optimal, weil dadurch die Personalkosten steigen würden.

Anlageertrag erhöhen

Seit der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge 1985 hat sich auf dem Kapitalmarkt einiges geändert. Die Kapitalmarktzinsen sind gesunken, ausserdem gab es grosse Schwankungen an den weltweiten Aktienmärkten. Dies hat dazu geführt, dass die durchschnittlichen Pensionskassenrenditen niedriger ausgefallen sind.

Wie sich die Renditen in Zukunft entwickeln werden lässt sich kaum vorhersagen. Eine Möglichkeit die Renditen zu steigern, wäre es, höhere Risiken einzugehen. Dies gefährdet allerdings die Renten. Denn mit mehr Risiko setzen die Versicherungen mehr Geld aufs Spiel, das sie verlieren könnten.

Zwischenfazit

Um die finanzielle Lage der zweiten Säule nachhaltig zu verbessern, kann man unangenehme Massnahmen kaum umgehen. Entweder senkt man die Renten oder sorgt dafür, dass das Altersguthaben durch höhere Abgaben oder eine längere Beitragszeit höher ausfällt. Natürlich ist auch eine Kombination der im verschiedenen beschriebenen Massnahmen möglich. Der Bundesrat hat vor Kurzem die Reform „Altersvorsorge 2020“ vorgestellt. Er schlägt eine Mischung aus den oben vorgestellten Lösungen vor.

Reform Altersvorsorge 2020

Der Bundesrat will mit dieser Reform das Leistungsniveau der AHV und der beruflichen Vorsorge halten und sichern. Dazu will er die Finanzierungsgrundlagen der AHV und der beruflichen Vorsorge der gestiegenen Lebenserwartung und den sinkenden Renditen anpassen. Die wichtigsten Massnahmen dieser Reform, die die berufliche Vorsorge betreffen, sind nachfolgend beschrieben.

Insgesamt strebt der Bundesrat eine Lösung mit allen vorher vorgestellten Hebeln an. Als erste Massnahme schlägt der Bundesrat vor, das Rentenalter von Frauen und Männern auf 65 Jahre anzugleichen. Gleichzeitig soll es jedoch einfacher sein, die Rente früher zu beziehen oder aufzuschieben. So können zum Beispiel Leute, die körperlich anstrengende Berufe ausüben, früher in die Pension gehen. Leute, die sich noch fit fühlen, können hingegen weiterhin erwerbstätig sein. Weiter will der Bundesrat den Umwandlungssatz in vier Schritten von 6,8% auf 6% senken. Um einen Leistungsabbau zu verhindern sollen die Lohnabzüge erhöht werden. Um zu erreichen, dass ältere Personen möglichst bis zum Pensionsalter beschäftigt sind, will man diese Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber entlasten. Der Lohnabzug der über 55 Jährigen würde um einen halben Prozentpunkt auf 17,5% sinken. Jüngere Bevölkerungsgruppen müssen im Gegenzug mit höheren Lohnabzügen rechnen. Der Bundesrat prüft zudem, das heutige Beitrittsalter von 25 Jahren zu senken.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist diese Reform noch in einem frühen Stadium. Wahrscheinlich wird es in der politischen Diskussion noch Änderungen geben. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass das Volk in ein paar Jahren über die Reform abstimmen kann, weil ein Referendum ergriffen wird. Es vergeht also noch etwas Zeit, bis konkrete Massnahmen umgesetzt werden.

Literaturverzeichnis

Avenir Suisse (2010). Die zweite Säule am Scheideweg. Gefunden am 15.08.2013 unter Link

Avenir Suisse (2013). Die schiefe zweite Säule. Gefunden am 16.08.2013 unter Link

Avenir Suisse (2013). Kein Freibier in der Altersvorsorge. Gefunden am 14.08.2013 unter Link

Basler Zeitung (2012). Fehlender Wettbewerb kostet Milliarden. Gefunden am 15.08.2013 unter Link

Bundesamt für Sozialversicherungen (2011). Studie schafft Klarheit über die Kosten der Vermögensverwaltung in der 2. Säule. Gefunden unter Link

Bundesamt für Statistik (2013). Lebenserwartung. Gefunden am 15.09.2013 unter Link

Eidgenössisches Departement des Innern (2012). Leitlinien der Reform der Altersvorsorge 2020. Gefunden am 12.08.2013 unter Link

Eidgenössisches Departement des Innern (2013). Eckwerte der Reform Altersvorsorge2020. Gefunden am 13.08.2013 unter Link

Neue Zürcher Zeitung (2013). Wie dringlich ist die Rentenreform denn nun? Gefunden am 14.08.2013 unter Link

Pictet & Cie (2013). BVG-Indizes 93. Gefunden am 13.08.2013 unter Link

Sozialdemokratische Partei der Schweiz (2006). Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Vernehmlassungsantwort. Gefunden am 15.08.2013 unter Link

UBS CIO WM Research (2012). Das Vorsorgesystem der Schweiz. Gefunden am 13.08.2013 unter Link

Die%20Zukunft%20der%20beruflichen%20Vorsorge.pdf – PDF

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