Der Gegenentwurf des Bundesrates will die bisherige fachlich umfassende medizinische Versorgung durch Fachärzte auf eine sogenannt «ausreichende medizinische Grundversorgung» qualitativ herunterfahren, nach dem Vorbild eines alten WHO-Basisversorgungskonzeptes (Barfussärzte-Konzept) für Entwicklungsländer. Deshalb ist im Verfassungstext der Hausarzt nicht mehr erwähnt. Der Hausarzt soll in seiner bisherigen Form abgeschafft werden; seine bisherigen Funktionen würden als „Hausarztmedizin“ zum grossen Teil auf Nichtärzte (Krankenschwestern, Ernährungsberater, Fusspfleger usw.) verteilt. Mit dem Verfassungsartikel hätte das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) den direkten Durchgriff auf jede Arztpraxis. Auf den neuen Verfassungsartikel sollen in Zukunft eine ganze Reihe problematischer Gesetze gestützt werden: Medizinalberufegesetzes, Gesundheitsberufegesetz, Elektronisches Patientendossiergesetz, Qualitätsinstitut und HTA-Institut. In der Schweiz funktioniert das Gesundheitswesen wie alles, was die Bevölkerung von unten nach oben eingerichtet hat, bestens. Direkte Demokratie und Föderalismus sind die besten Mittel, um ein Gemeinwesen solide und nachhaltig zu organisieren. Deshalb liegen das Gesundheitswesen, wie übrigens auch die Schule, in der Hand der Kantone. Der Bundesrat will nun unter dem Vorwand eines angeblich drohenden Ärztemangels anstelle des Hausarztes eine zweitklassige Barfussmedizin («primary health care») einführen. Damit würde das Schweizer Gesundheitswesen unter dasjenige des armen Drittweltlandes Kambodscha sinken. Dort betreibt der Schweizer Arzt Beat Richner eine hochstehende Gesundheitsversorgung nach Schweizer Qualitätsstandards.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDANKE DAFÜR – SO IST ES UND KEINER SCHAUT HIN 😉