Ist Ihnen aufgefallen, dass im Verfassungstext des Gegenvorschlages der Hausarzt nicht mehr erwähnt wird?
Die „medizinische Grundversorgung“ ist eine Mogelpackung mit einer „Hausarztmedizin“ ohne Hausarzt. Beim WHO-Konzept der “medizinischen Grundversorgung” ist für die breite Bevölkerung eine zweitklassige – letztendlich jedoch teurere – „Hausarztmedizin“ vorgesehen: Der Patient würde in erster Linie von einem Nichtarzt (Krankenschwester, Ernährungsberater, Fusspfleger usw.) empfangen und “behandelt” und nicht mehr unbedingt von seinem Hausarzt.
Dieses WHO-Barfussärzte-Modell wurde in den 1970ern als billiger Basisgesundheitsdienst für Entwicklungsländer propagiert und ist gescheitert. Das nach dem Vorbild von Mao’s „Barfussärzten“ konzipierte WHO-Modell führte in der Praxis zu einem unzureichend ausgestatteten öffentlichen Gesundheitswesen mit unmotivierten, überarbeiteten und schlechter qualifiziertem Personal sowie einem Privatsektor, der qualifizierte Leistungen nur gegen hohe Bezahlung bereitstellte.
Der zentralistische Gegenvorschlag ist gefährlich und unnötig, weil die Kantone die Hausärzte in eigener InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... fördern können, wie das der Kanton Uri vormacht.
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Kommentare anzeigen Hide comments“(…) Bund und Kantone sollen Hausärzte als wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung anerkennen und sie entsprechend fördern. Die Zuständigkeiten ändern sich für Bund und Kantone nicht. (…)
Der “Hausarzt” war früher der freiberufliche Arzt, der Hausbesuche machte, offenbar manchmal auch barfuss. Er kommt im Gesetzestext richtigerweise NICHT vor, weil es einen solchen Beruf bzw. eine so definierte Funktion nicht gibt. Gemeint sind Humanmediziner verschiedener Ausbildungsrichtung, freiberufliche oder angestellte, die für einen Patienten immer die selbe erste Anlaufstelle für die medizinische Grundversorgung bilden.
Noch weniger gibt es eine “Hausarztmedizin” oder eine “Barfussmedizin”. Die “Hausarztmedizin” kommt leider im “Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung” als “wesentlicher Bestandteil der Grundversorgung” wider Erwarten vor, obwohl hier der Begriff “Hausarzt” richtigerweise vermieden wird.
Der Gesetzestext spricht aber juristisch korrekt von der “medizinischen Grundversorgung”. Diese kann umschrieben werden. Sie soll nun laut Volksabstimmungsresultat gestärkt werden, was sehr erwünscht ist.