Zur Aufklärung für alle, die den Steuerabzug für Fremdbetreuung nicht gerecht finden, hier die Grundlage, weshalb es heute einen Fremdbetreuungsabzug bei den Steuern gibt und weshalb dieser fair ist. Aus den Erläuterungen sollte es nachvollziehbar und logisch sein, weshalb die Initiative der SVP ganz klar abzulehnen ist.
Grundvoraussetzung: Es können nur die Eltern, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, etwas von den Steuern abziehen, die durch die Fremdbetreuung auch ein zusätzliches Einkommen generieren. Wer die Kinder fremdbetreuen lässt und dann golfen geht, kann nichts abziehen – dies zur Klarstellung. Weiter.
Zweiter Grundsatz: Es kann nur vom Zweiteinkommen etwas abgezogen werden und es kann nur soviel abgezogen werden, wie auch gearbeitet wird. Arbeitet der zweite Elternteil z.B. nur 40 Prozent, können auch maximal 40% des Maximalabzuges vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das ist dann kein grosser Abzug mehr!
Der Abzug wird deshalb gewährt, weil durch die Fremdbetreuung zusätzliche Einkommenssteuern generiert werden und die Kosten für die Fremdbetreuung durch dieses Einkommen entstehen. Durch das Zweiteinkommen zahlen diese Eltern wegen der SteuerprogressionUnter Steuerprogression wird verstanden, dass der [[Steuersa... einiges mehr an Steuern. Selbst nach Abzug für die Fremdbetreuung (und es können nur effektive Kosten abgezogen werden, die auch belegt werden) zahlen diese Eltern einiges mehr an Steuern als Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen.
Wenn nun Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen auch einen Abzug machen könnten, wie dies die SVP InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... verlangt, dann ist das mehrfach falsch:
- Eltern die ihre Kinder selbst betreuen erzielen kein zusätzliches Einkommen, kommen also nicht in die SteuerprogressionUnter Steuerprogression wird verstanden, dass der [[Steuersa... – der Abzug wäre als nichts anderes als ein Steuergeschenk.
- Die selbstbetreuenden Eltern sollen einen gleich hohen Abzug machen können wie die Eltern die die Kinder fremdbetreuen lassen. Dies ist dann ein fiktiver Abzug. Die Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen haben ja keine Kosten für Fremdbetreuung.
- Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ist schlecht formuliert: Der grösste Teil der Eltern lässt ihre Kinder an eins bis zwei Tagen fremd betreuen. Die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... verlangt nun einen gleich hohen Abzug für selbstbetreuende Eltern. Aus der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... geht nicht klar hervor, was „gleich hohen Abzug“ bedeutet. Meinen die Initianten damit 20 Prozent Fremdbetreuung, oder eher 40 Prozent oder gar 60 Prozent? Das ist völlig unklar. Wer der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... zustimmt kauft die Katze im Sack. Niemand weiss, worüber genau abgestimmt wird, weil der Initiativtext populistisch und unpräzise ist.
Ich bin auch ganz klar für die Unterstützung von Familien. Diese InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... möchte die Mütter aber an den Herd zurück schicken, denn die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... zielt auf die Fremdbetreuung ab. Die gut ausgebildeten Frauen hätten also ihre Berufslehre oder ihr Studium umsonst gemacht. Kann das der Sinn dieser InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... sein? Wenn man Familien fördern will, dann bitte über Erhöhung von Kinderzulagen oder eine generelle Erhöhung der Kinderabzüge. Diese InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... spielt die Familienmodelle gegeneinander aus. Ich bin für beide Familienmodelle – alle Eltern sollen frei wählen können und darum lehne ich die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... der SVP ab.
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