Wenn schon öffentliche Gelder für externe Kinderbetreuung, dann dürfen diese nur für bedürftige Haushalte mit einem minimalen Arbeitspensum ausgerichtet werden. Es bekommen ja jene Eltern und Grosseltern, welche auf Lohn und Freizeit verzichten, um die eigenen Kinder oder Grosskinder selbst zu betreuen, auch keine staatliche Extra-Entschädigung.
Grundsätzlich kann es auch nicht schaden, wenn die Kinder ab und zu ihre Eltern auch untertags zu Gesicht bekommen.
Familienergänzende Kinderbetreuung ist zudem keine Bundesaufgabe, sondern liegt in der Kompetenz von Gemeinden und Kantonen.
Auch die Unternehmen profitieren ihrerseits dahingehend, als sie Zugriff auf einen grösseren Pool von Fachkräften erhalten. Daher sollten dringend auch die Unternehmen in die Pflicht genommen werden. Wer an qualifiziertem Personal interessiert ist und sich im Kampf der Talente behaupten will, der soll seine Mitarbeiter auch in dieser Lebenssituation unterstützen.
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