Leider werden Kampfhunde oftmals von Personen gehalten, welche nicht über die notwendigen Halterkenntnisse verfügen und den Kampfhund als Statussymbol halten. Nicht selten wird der Hund als Drohmittel eingesetzt. Das beweist auch ein Gerichtsurteil des Bezirksgerichts Brugg: Es verurteilte zwei Kampfhundehalter wegen Drohung zu je CHF 300.
Nach langem hin und her haben die eidgenössischen Parlamentarier ein nationales Hundegesetz versenkt. Der Wille für eine einheitliche Lösung war da, nur beim “Wie” gingen die Meinungen auseinander, sodass keine Einigung erzielt werden konnte. Statt einem nationalen Gesetz haben wir nun ein Sammelsurium von verschiedenen kantonalen Hundegesetzen. Pitbullverbot hier, Leinenpflicht da, Maulkorbpflicht dort.
Das kann doch nicht die Lösung sein. Man kann doch von einem Hundehalter nicht verlangen, dass er sämtliche kantonalen Hundegesetze auswendig lernt. Ein Hund ist und bleibt ein Hund, ob im Kanton Aargau, Zürich oder Bern. Mit dem Kantönligeist kann das Kampfhundeproblem nicht gelöst werden.
Nichts zu unternehmen geht auch nicht. Sechs Jahre sind seit Oberglatt vergangen. Im Ausland starben in der Zwischenzeit weitere Kinder durch Kampfhunde. Will die Schweiz mit griffigen Bestimmungen zuwarten, bis weitere Kinder sterben?
Die Schweiz braucht ein einheitliches Hundegesetz, welches verhindert, dass ungeeignete Kampfhundehalter weiteren Schaden anrichten. Kampfhunde gehören nicht in die Hände von Drogenhändlern, Zuhältern oder Vorbestraften. Das Gesetz ist so auszugestalten, dass die grosse Mehrheit der vernünftigen Hundehalter nicht zu stark tangiert wird.
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Kommentare anzeigen Hide commentsGanz richtig Herr Guhl. Nicht die Hunde sind das Problem sondern deren Besitzer. Man kann aus jedem grossen Hund einen Beisser oder einen gut erzogenen Begleiter machen.
In unserer Bundesverfassung hatten wir mal längst ein altbewährtes Gesetz. Man sollte es nur mal umsetzen, statt immer nach neuen Gesetzen zu suchen, die unnötiges Geld kosten und danach nichts bringen.
Überhaupt finde ich sollten wir wieder einmal das Altbewährte hervorrufen, das hat immer oder meistens richtig funktioniert.Man sieht es auch zum Bsp.bei den meisten Fussgängern wenn sie Kopflos über den Zebrastreifen laufen.
Es wird ja heute nicht einmal mehr den Kopf gedreht,verschwiegen noch ein Dankeschön oder ein Lächeln dem Autofahrer entgegen gebracht. Wichtig ist heute nur noch das Händy am Ohr.
Es gibt im eigentlichen Sinne gar kein “Kampfhundproblem”. Ein Hund ist ein äusserst loyales und beeinflussbares Wesen. Solche Probleme liegen meistens in der Erziehung oder im Umgang mit dem Hund und werden daher vom Besitzer verursacht!
Es würde auch niemand wollen, dass genau solche von Ihnen genannten zwielichtigen Personen (“Drogenhändler, Zuhälter, Vorbestrafte”) sein Kind erziehen darf (beispielsweise als Kindergärtner o.Ä.), warum sollen sie es also mit unschuldigen Hunden dürfen?
Daher muss ich Ihnen ein Lob aussprechen, Herr Guhl! Sie haben die Problematik erkannt, sie aber im Gegensatz zu vielen anderen Menschen auch richtig interpretiert!
Punkt eins, es gibt keine Kampfhunde. Diese Rasse „Kampfhunde“ sind eine Boulevardpresse Erfindung und jeder der ein Anti-Kampfhunde-Gesetz erlassen will, kämpft gegen ein Phantom, wird den Kampf verlieren.
Punkt zwei, es gibt sehr wohl Menschen, welche Tiere „Hunde“ dazu missbrauchen, sie als Waffe gegen andere einzusetzen. Diese Hunde werden dann „Kampfhunde“ genannt, da gibt es Rassen welche durch ihre Wesensart „besser“ geeignet sind, zu so einem zu werden.
Eben so wenig wie das Herr Thimo Forrer bereits geschrieben hat, würde man so einem suspekten Menschen Kinder als Kindergärtner anvertrauen. Eben so wenig würde man so jemandem der bereits kriminell aufgefallen ist, eine Schusswaffe bewilligen.
Besser gesagt, man arbeitet daran, denn erst mussten Fälle geschehen, die aufzeigen dass wir sowohl bei der Hundehaltung wie auch in den Kindergärten und dem Jugendsport massig Probleme haben.
Wie Herr Werner Widmer richtig geschrieben hat, kann man aus vielen Hunden einen Beisser machen. Also ist es unsinnig, eine Kampfhundeliste zu führen, da ja eben der Besitzer, der Mensch das Problem darstellt.
Wie jetzt die Möglichkeit einer Liste aussieht, auf welche potentielle mögliche Kampfhunde Halter aufgeführt werden, die Antwort kenne ich.
Also diskriminieren wir nun weiterhin Zehntausende ehrlicher Hundehalter und Hunde, um weiterhin Kriminelle zu schützen?
Erst kürzlich ist doch so ein Unschuldsfall gewesen, und es wurde darüber mokiert, dass man seine Unschuld beweisen müsse! Wir normalen Hundehalter müssen das seit diesem Fall in 2005 Oberglatt schon lange. Wir müssen Belege erbringen, dass Wir die guten sind, unsere Hunde nicht gefährlich sind.
Wir haben doch schon lange die Kontrolle über alle Vernunft verloren.
Kanton Glarus hat die Landsgemeinde das schärfste Kapfhundegesetz abgelehnt.
Copy:
40 Minuten wurde im Ring über das Verbot von Kampfhunden diskutiert. Am Schluss wurde es knapp: Drei Mal musste abgestimmt werden, bis das Resultat feststand. Die Stimmberechtigten kippten das Verbot für die Haltung von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotenzial jedoch und entschieden sich für eine Bewilligungspflicht.
Eine Bewilligung vom Kantonstierarzt braucht es in Zukunft im Glarnerland nicht nur für Kampfhunde, sondern auch für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sowie für die Haltung von mehr als einem Hund pro Haushalt. Die Einzelheiten muss nun die Regierung regeln. Sie hat Hundetypen mit besonders hohem und mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu bezeichnen.
Es scheint niemandem zu gefallen, und desshalb wird über die Abstimmung fast nichts gesprochen.
Jedoch Danke den GlarnerInnen dass sie noch einen Restverstand besitzen.