1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

Rekurs gegen Sozialamt Dübendorf gewonnen!

Als Re­ak­tion auf meine An­zeige gegen die Lei­te­rin So­zi­al­hilfe der Stadt Dü­ben­dorf haben sich Dut­zende Be­trof­fene bei mir ge­mel­det und haben mir Ak­ten­ein­sicht ge­währt. In ein paar we­ni­gen Fäl­len habe ich zu­sätz­lich bei der Stadt Dü­ben­dorf Ak­ten­ein­sicht ver­langt. In einem die­ser Fälle hat die zu­stän­dige So­zi­al­ar­bei­te­ri​​n den Be­trof­fe­nen der­art ein­ge­schüch­tert, dass er seine Zu­stim­mung zur Ak­ten­ein­sicht zurück­zog. In einem Fall hat der zu­stän­dige So­zi­al­ar­bei­ter gleich nach der Ein­rei­chung des Ak­ten­ein­sichts­ge­​​su­ches ein­ge­stan­den, dass er von dem Kli­en­ten 3’388.10 Fran­ken zu viel an aus­be­zahl­ter So­zi­al­hilfe zurück­ge­for­dert hatte und hat es ihm auf meine In­ter­ven­tion hin zurück­er­stat­tet.

Frau Stadträtin Jacqueline Hofer hat die Revisorenstelle damit beauftragt, eine Untersuchung vorzunehmen. Eine auf Revision spezialisierte Firma, mit Wirtschaftsexpertinne​​n und – experten und nicht Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern scheint mir doch unqualifiziert zu sein, einen derartigen Bericht zu verfassen.

Einer der vom Tagesanzeiger in dem Artikel “Wegen Schikaniererei: Betroffene verzichten auf Sozialhilfe” erwähnten Betroffenen hat sich mit der Bitte um Unterstützung bei mir gemeldet. Mein Gesuch um Akteneinsicht wurde abgelehnt. Ich habe dagegen beim Bezirksrat Uster Rekurs eingelegt. Dieser wurde gutgeheissen. Ich erlaube mir hier Auszüge vom Beschluss vom 20. September 2019 des Bezirksrates zu veröffentlichen.

Mit​​ Schreiben vom 7. März 2019 reichte Daniel Peter bei der Sozialbehörde Dübendorf die Gesuche um Akteneinsicht samt den entsprechenden Vollmachten von XY und XY ein und beantragte,. es seien ihm die Kopien der Akten der beiden Gesuchsteller zuzustellen.

Mit Beschluss vom 16. April 2019 lehnte die Sozialbehörde Dübendorf das Gesuch um Akteneinsicht mangels eines schutzwürdigen Interesses ab.

Mit Eingabe vom 28. April 2019 erhob Daniel Peter gegen diesen Entscheid Rekurs beim Bezirksrat Uster und beantragte, die Abweisung des Gesuchs um Akteneinsicht sei aufzuheben und die Sozialbehörde der Stadt Dübendorf sei anzuweisen, eine Kopie der Akten (auch Handakten) der Vertretung der Gesuchstellenden zuzustellen.

Die Rekursgegnerin (Jacqueline Hofer) hält an ihrem Beschluss vom 16. April 2019 fest, die beiden Gesuchsteller seien ab dem 1. April 2016 vom Sozialamt Dübendorf mit wirtschaftlicher Hilfe unterstützt worden. XY sei per 31. März 2017 von der Sozialhilfe abgelöst worden, XY per 31. Oktober 2017. Beide Einstellungsentscheid​​e seien in Rechtskraft erwachsen.

Der Vertreter der Rekurrenten (Daniel Peter) bringt vor, wohl sei es zutreffend dass die Entscheide betreffend Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe in Rechtskraft erwachsen seien. Seine Klienten seien jedoch zur Abmeldung von der Sozialhilfe gezwungen worden, dies als Folge von Schikanen und “Behördenterror”. Die finanzielle Situation seiner Klienten sei durch diesen Entscheid schwierig geworden, weshalb sie sich an ihn, Daniel Peter, gewendet hätten, damit er als unabhängige Stelle die Aktenlage für sie prüfen könne. Zwar hätten seine Klienten die Behördenentscheide und Schreiben jeweils per Post erhalten, es gehe auch darum zu sehen, was sonst noch in den Akten festgehalten worden sei. In der Vergangenheit sei die Abteilung Sozialhilfe und insbesondere deren Leiterin mehrmals in der öffentlichen Kritik gestanden. Medial sei bekannt, dass in einigen Fällen Betroffene wegen Schikanierens durch die Mitarbeiter der Sozialbehörde auf Sozialhilfe verzichtet hätten. Nach diversen Gesprächen mit seinen Klienten habe er den Eindruck erhalten, dass dies auch in deren Fall so gewesen sein könnte.

In der Vernehmlassung vom 17. Juni 2019 legt die Rekursgegnerin (Jacqueline Hofer) dar, mit seinem unbegründeten Gesuch vom 7. März 2019, dem ausdrücklichen Verzicht auf eine Gesuchsbegründung im Schreiben vom 22. März 2019 sowie aufgrund seiner Erklärung gegenüber den Medien, er , der Vertreter der Rekurrenten, habe gegen die Stellenleiterin Anzeige wegen Amtsmissbrauchs erhoben, könne davon ausgegangen werden, dass der Vertreter keine schützenswerten Ziele für die Rekurrenten verfolge. Bezwecke das Einsichtsgesuch lediglich die Verunglimpfung einer Behörde oder einzelner Personen oder solle die Datenbekanntgabe lediglich zu politischen Zwecken genutzt werden, sei darin kein schützenswertes Interesse zu erkennen, weshalb das Gesuch abgewiesen worden sei.

In der abschliessenden Stellungnahme vom 22. Juni 2019 führte der Vertreter der Rekurrenten (Daniel Peter) aus, für das Akteneinsichtsgesuch sei es nicht relevant, dass seine Äusserungen und politischen Beweggründe der Rekursgegnerin (Jacqueline Hofer) missfallen würden. Dank seiner Intervention sei es in einem Fall zu einer Rückzahlung an einen ehemaligen Sozialhilfebezüger gekommen. Dass das vorliegende Gesuch um Akteneinsicht politisch motiviert sei, könne so nicht behauptet werden, seine Klienten hätten jedenfalls Anspruch auf Akteneinsicht und sie hätte sich bewusst an ihn gewendet, weil sie Hilfe in der Sache erwarteten.

Eine gesetzliche Bestimmung welche die Einsicht verunmöglicht, ist vorliegend nicht gegeben. Zu prüfen ist daher, ob den Rekurrenten die Einsicht in die Unterlagen aufgrund von entgegenstehenden überwiegenden öffentliche oder privaten Interessen zu Recht verweigert wurde.

Der Bezirksrat beschliesst:

Der Rekurs wird gutgeheissen und der Beschluss der Stadt Dübendorf vom 16. April 2019 wird aufgehoben.

Die Stadt Dübendorf wird angewiesen, den Rekurrenten Einsicht in die sie betreffenden Akten bei der Sozialbehörde Dübendorf zu gewähren.

Die Verfahrenskosten werden der Rekursgegnerin (Jacqueline Hofer) auferlegt.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen sei dessen Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ich habe mir erlaubt in den Ausführungen des Bezirksrates jeweils Daniel Peter oder Jacqueline Hofer in Klammern zu erwähnen um es der Leserin und dem Leser zu erleichtern.

Frau Stadträtin Jacqueline Hofer, Nationalratskandidati​​n der SVP warf mir billige politische Hetze vor. Sie selber versuchte aber, billige politische braune Hetze zu betreiben und ist damit kläglich gescheitert. Es ist zu vermuten, dass hinter der ganzen Geschichte der rechtsextreme Alt-Nationalrat Ulrich Schlüer steht, welcher glücklicherweise vom Volk abgewählt wurde. Auch die GLP macht in dieser Geschichte keine gute Falle, Stadtrat Martin Bäumle steht wohl hinter der Position der rechtskonservativen Jacqueline Hofer und ihrer menschenverachtenden Politik.

Ob ich nun am 20. Oktober als Nationalrat gewählt werde oder nicht, ich werde an den Dübendorfer Fällen dran bleiben! Yes we care, für eine sozialere Schweiz.

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Comments to: Rekurs gegen Sozialamt Dübendorf gewonnen!
  • September 29, 2019

    Natürlich machen sie hier politische Propaganda.

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    • September 29, 2019

      wäre ja seltsam wenn ich das als Politiker und Nationalratskandidat nicht tun würde.

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    • September 30, 2019

      Sie betreiben sogar ganz billige Hetze, nehmen einen Alt-Nationalrat Ulrich Schlüer zu Hilfe, um diese Frau Stadträtin Jacqueline Hofer, so richtig mies darzustellen.
      Jemand, der etwas drauf hat, Herr Daniel Peter, (egal wie eine Situation ist) zieht nicht so über andere her, um “Anzugeben” was für ein Siebensiech man ist, wie man nun die Welt besser gemacht hat.
      Zu was solches führt, Parteien oder Personen Bashing, sieht man wieder mal in Österreich, politisch kam es mit so raus, wie das die “Medien und Co” gehofft haben.

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  • September 29, 2019

    Herr Peter, gratuliere, ein Spiel gewonnen auf der Spielwiese der Regierenden! Nur möglich mit dem durch Gehirnwäsche infizierten Zahler Virus, welcher nicht Einklang mit der Auswirkung der gegenseitigen Leistungserbringung stehen kann. Betrügereien gedeckt von der Justiz; denn die Geldschöpfung ist ein Treuhandfunktion! Geld entsteht nicht vom Besitzer!

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  • Oktober 18, 2019

    “Apple hat mich schwul gemacht”: Russe lässt absurde Klage wieder fallen

    Es gibt ja immer wieder Klagen, die man freundlich gesagt als merk­würdig beschreiben kann, meistens ist der Schauplatz dabei die USA. Ein Russe hat aber vor rund zwei Wochen den Vogel abgeschossen und be­hauptet, dass ihn sein iPhone schwul gemacht habe.

    In Russland ist Homosexualität zwar nicht grundsätzlich verboten, dennoch ist gleich­ge­schlecht­li​­che Liebe mit vielen Ressentiments verbunden. Ein Mann wollte davon offenbar profitieren und zwar mit einer Klage, die absurder nicht sein könnte. Denn der Vorwurf, mit dem sich die Rechtsabteilung von Apple beschäftigen musste (und der wohl auch so manchen Lacher zur Folge hatte), war, sagen wir mal, “kreativ”.

    Der Mann namens D. Razumilov hat nämlich behauptet, beim Erwerb von Kryptowährung statt der verbreiteten und gewünschten Bitcoins die so genannten GayCoins erhalten zu haben (69 davon!). Wie die Moscow Times damals berichtete, war der “schwulen Kryptowährung” eine Nachricht angehängt, die dem Mann mitteilte: “Urteile nicht, bevor Du es nicht versucht hast.”

    Gute Idee, mal ausprobieren

    Diese​n Hinweis befolgte der Kläger auch und gab zu, dass er tatsächlich kein Urteil abgeben könne und befolgte den Rat. Er probierte es also aus, fand unfreiwillig Gefallen daran und könne nun nicht mehr aus eigenem Willen diese Beziehung aufgeben, so der Vorwurf. Er habe seit zwei Monaten einen fixen Freund, könne das aber nicht seinen Eltern erklären: “Nach dem Empfang dieser Nachricht hat sich mein Leben zum Schlechteren gewendet und es wird nie wieder normal sein.”

    Daraufhin verklagte Razumilov Apple, weil der Konzern ihn “manipulativ zur Homosexualität gedrängt” habe. Als Entschädigung wollte er eine Million Rubel (rund 14.000 Euro). Doch daraus wird nun doch nichts. Denn am heutigen ersten Verhandlungstag wurde Razumilov und seiner Anwältin hinter verschlossenen Türen mitgeteilt, dass die Klage wohl eher weniger Aussicht auf Erfolg hat. Offiziell teilte Anwältin Sapischat Gusniewa mit, dass man die Klage fallen lässt, weil ihr Mandant das Medieninteresse scheue.

    Quelle:

    https:​//winfuture.de/news,1​11884.html

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